LVIS Recherche - Niederschrift
12. Landschaftsversammlung 2004-2009
Niederschrift
über die 9. Sitzung des Sozialausschusses
am 14.03.2006 in Köln, Landeshaus
- öffentlicher Teil -
Anwesend vom Ausschuss:
CDU
Ensmann, Bernhard
Heidrich, Paul
Lipschitz, Julia
Nabbefeld, Michael
Nagels, Hans-Jürgen
Schaaf, Edith
Schavier, Karl
Serafim, Eugen
Verweyen, Inge
Wörmann, Josef
SPD
Berten, Monika
Daun, Dorothee Vorsitzende
Haase, Ulrike
Hintzsche, Burkhard
Nottebohm, Doris
Rötters, Hans-Gerhard
Schmerbach, Cornelia
Servos, Gertrud für Weber, Ulrich
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Kresse, Martin
Zsack-Möllmann, Martina
FDP
Mangen, Brigitte
Runkler, Hans-Otto
Die Linke.PDS
Detjen, Jörg beratendes Mitglied
Verwaltung:
Frau Hoffmann-Badache Landesrätin
Frau Dr. Seel Amtsleiterin
Frau Brusis Amtsleiterin
Herr Heuser Amtsleiter
Frau Stenzel Protokoll
Frau Mäckle-Schäfer Leiterin des Gleichstellungsamtes

T a g e s o r d n u n g

 

Öffentliche Sitzung
Beratungsgrundlage
1.
Gender Mainstreaming im Landschaftsverband Rheinland

 

2.
Niederschrift über die 8. Sitzung vom 07.02.06

 

3.
Haushalt 2006

 

3.1.
Haushaltsplanentwurf 2006;
1. Doppischer Haushalt im Produktbereich 05 "Soziales"
2. Einzelpläne 4 A, 4 B, sowie Unterabschnitte 5470 und 5471
12/1184/1

 

3.2.
Erläuterung zum NKF-Haushalt
Kennzahlenentwicklung 2005 - 2006
12/1114/1

 

3.3.
Haushalt: Einzelintegration fördern

 

3.4.
Haushalt: "Modellförderung Ambulant vor Stationär im Freizeitbereich"

 

3.5.
Haushalt:Persönliches Budget fördern

 

4.
Kennzahlenvergleich der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (Benchmarking) 2003 und 2004

 

5.
Bericht über die Gewährung der Weihnachtsbeihilfe für 2005

 

6.
Lernbehinderte Beschäftigte in WfbM/ Kostenträgerschaft LVR

 

7.
Bericht zur Förderung von Integrationsprojekten gem. §§ 132 ff. SGB IX

 

8.
Handlungsempfehlungen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement

 

9.
Neue Wege für alte Menschen

 

10.
Mitteilung der Verwaltung

 

11.
Verschiedenes

 

12.
Vorlagen zur Information

 

12.1.
Eingliederungshilfe als (steigender) Kostenfaktor in kommunalen Haushalten
12/1256

 

12.2.
Pressemitteilung: "Im Dialog für behinderte Menschen - NRW-Behindertenbeauftragte Angelika Gemkow besuchte LVR"

 

Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsgrundlage
13.
Verschiedenes

 

Beginn der Sitzung:09:30 AM Uhr
Ende öffentlicher Teil:11:15 AM Uhr
Ende der Sitzung:11:25 AM Uhr
Als Tischvorlage ist die Vorlage 12/1299, Pressemitteilung:"Im Dialog für behinderte Menschen - NRW-Behindertenbeauftragte Angelika Gemkow besuchte LVR" verteilt worden.

Öffentliche Sitzung

Punkt 1
Gender Mainstreaming im Landschaftsverband Rheinland
Vorlage 12/1173

Die Vorsitzende heißt die Leiterin des Gleichstellungsamtes, Frau Mäckle-Schäfer, willkommen.

Frau Mäckle-Schäfer weist darauf hin, dass die Vorlage den Mitgliedern des Sozialausschusses bereits aus anderen Ausschüssen bekannt ist und sie daher auf einleitende Worte verzichtet, um gleich den Bezug zwischen Gender Mainstreaming und dem Bereich Soziales herzustellen. Gerade im Bereich Soziales sei es wichtig, geschlechterspezifische Daten zur Verfügung zu haben, um diese als Indikatoren nutzen zu können. Im Rahmen von NKF könnte es bei bestimmten Leistungen sinnvoll sein, eine Kennziffer „Geschlecht“ einzuführen. Vorgesehen sind hierfür im Haushaltsentwurf 2006 die Leistungen zur Beschäftigung und zum Ambulant Betreuten Wohnen.

Frau Zsack-Möllmann bedankt sich für die Vorlage und hofft, dass dies auch Signalfunktion für die dem Landschaftsverband Rheinland angeschlossenen Kommunen im Sinne einer Vorbildfunktion hat.

Frau Mangen erklärt, dass einige anschauliche Beispiele das Verständnis der Vorlage erleichtern könnten. Für die Durchsetzung der Dienstvereinbarung wünscht sie dem Gleichstellungsamt viel Erfolg.

Herr Heidrich befürchtet, dass eine Umsetzung mit einen großen Bürokratieaufwand verbunden sein könnte. Diesbezüglich seien bereits im Gesundheitsausschuss Fragen gestellt worden, mit der Bitte, diese im Landschaftsausschuss zu beantworten.

Die Vorsitzende hält eine geschlechtsspezifische Darstellung in Bezug auf die Zielgruppe insbesondere für den Bereich des Ambulant Betreuten Wohnens für interessant und wünscht sich eine genauere Betrachtung im Lauf der nächsten Jahre.

Frau Schmerbach berichtet, dass eine solche Vorgehensweise längst nicht in allen Kommunen vorangetrieben wird. Auch sie hält Praxisbeispiele für notwendig, um den Kommunen Anregungen zu bieten.

Frau Servos betont noch einmal, dass eine Differenzierung nach Geschlecht für die zukünftige Planung sehr sinnvoll sein könnte und dass die Dienstanweisung einen ersten Schritt in die richtige Richtung darstellt.

Anschließend wird das Gender Mainstreaming im Landschaftsverband Rheinland gemäß Vorlage Nr. 12/1173 zur Kenntnis genommen.

Punkt 2
Niederschrift über die 8. Sitzung vom 07.02.06

Gegen die Niederschrift werden keine Einwände erhoben.

Punkt 3
Haushalt 2006

Punkt 3.1
Haushaltsplanentwurf 2006;
1. Doppischer Haushalt im Produktbereich 05 "Soziales"
2. Einzelpläne 4 A, 4 B, sowie Unterabschnitte 5470 und 5471
Vorlage 12/1184/1

Frau Hoffmann-Badache weist darauf hin, dass die Verwaltung in einer ergänzenden Vorlage des Fachdezernates dargestellt hat, wie die Entwicklung der wichtigsten Kennzahlen in der letzten Zeit verlaufen ist. Wichtig sei auch der Hinweis darauf, dass in diesem Jahr erstmalig alle Produkte im Rahmen eines NKF-Haushaltes geführt und gebucht werden. Sie verweist auch auf den Artikel von Herrn Voigtsberger unter Tagesordnungspunkt 12.1, der deutlich macht, inwieweit die Verwaltung auf die wesentlichen Kennzahlen steuernd einwirken will und wie sich die Haushaltszahlen im bundesweiten Vergleich entwickelt haben.

Herr Heidrich stellt für die CDU - Fraktion mündlich folgenden Antrag zu S. 268, Produktnummer 017.01 "Leistungen zur vorschulischen Bildung für Kinder mit Behinderungen", Ziele. Der erste Satz soll ersetzt werden durch folgende Formulierung:

Steigerung des Anteils an integrierten Plätzen in Kindertagesstätten gegenüber dem Anteil an Plätzen in Sonderkindergärten, langfristig weitere Reduzierung der Sonderkindergartenplätze zugunsten der integrativen Betreuung.

So solle verhindert werden, dass bereits jetzt eine Auflösung der Sonderkindergärten als Ziel festgesetzt wird. Im Laufe der Zeit könne sich immer noch herausstellen, dass für bestimmte Kinder eine Förderung in einem Sonderkindergarten die bessere Alternative darstellt.

Die Vorlage und der Änderungsantrag werden ohne Votum an den Finanz- und Wirtschaftsausschuss verwiesen.

Punkt 3.2
Erläuterung zum NKF-Haushalt
Kennzahlenentwicklung 2005 - 2006
Vorlage 12/1114/1

Herr Kresse bittet die Verwaltung, zweimal jährlich über die Entwicklung der Kennzahlen im Sozialausschuss zu berichten.

Die Erläuterungen zum NKF-Haushalt des Dezernates Soziales, Integration und die Kennzahlenentwicklung 2005 - 2006 werden gemäß Vorlage Nr. 12/1114 zur Kenntnis genommen.

Punkt 3.3
Haushalt: Einzelintegration fördern
Antrag 12/108 Bündnis 90/DIE GRÜNEN, FDP, SPD

Herr Kresse erklärt, dass die drei als Tischvorlage verteilten Anträge der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und FDP Nr. 12/103, 12/105, 12/108 unter dem Oberbegriff "Ambulant vor Stationär" in Zusammenhang stehen. Der Betroffene soll verstärkt Anregungen erhalten, das persönliche Budget in Anspruch zu nehmen. Dies müsse mit einer Veränderung der Trägerlandschaft einhergehen. Auch die Träger müssten Angebote erhalten, die es attraktiv erscheinen lassen, den Betroffenen die Inanspruchnahme eines persönlichen Budgets zu ermöglichen. Konkret bedeutet dies für den Bereich der stationären Hilfen, dass die Träger ihre Komplexleistungen in einzelne Module aufsplitten und verpreislichen, damit Betroffene diese Module einzeln bei den Trägern stationärer Hilfen einkaufen können. Auch die Einzelintegration behinderter Kinder in Regeleinrichtungen im Rheinland soll durch weitere Fortbildungs- und Freizeitangebote unterstützt werden.

Der Antrag wird ohne Votum an den Finanz- und Wirtschaftsausschuss verwiesen.

Punkt 3.4
Haushalt: "Modellförderung Ambulant vor Stationär im Freizeitbereich"
Antrag 12/103 Bündnis 90/DIE GRÜNEN, FDP, SPD

siehe TOP 3.3

Der Antrag wird ohne Votum an den Finanz- und Wirtschaftsausschuss verwiesen.

Punkt 3.5
Haushalt:Persönliches Budget fördern
Antrag 12/105 Bündnis 90/DIE GRÜNEN, FDP, SPD

Herr Heidrich stellt für die CDU folgenden Ergänzungsantrag:
"Das persönliche Budget soll empfohlen werden für diejenigen behinderten Menschen, die in der Lage sind, selber über das persönliche Budget zu verfügen".

Herr Runkler betont, dass die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und FDP mit einer Verschiebung der Entscheidungen über die Anträge in den Finanz- und Wirtschaftsausschuss einverstanden sind. Des weiteren macht er deutlich, dass jetzt und in Zukunft ein behindertes Kind stets die Betreuung erhalten soll, die es individuell benötigt.

Herr Rötters hält fest, dass der Weg "Ambulant vor Stationär" auch weiterhin gemeinsam gegangen werden sollte.

Herr Detjen kommt auf die Weihnachtsbeihilfe zu sprechen und erklärt, dass die PDS möglicherweise in der Landschaftsversammlung einen entsprechenden Änderungsantrag einbringen will.

Herr Runkler macht deutlich, dass die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und FDP mit den Anträgen u.a. auch zum Ausdruck bringen, dass der eingesparte Betrag der Weihnachtsbeihilfe für die Modellförderung im Freizeitbereich eingesetzt werden soll.

Herr Rötters verweist auf die sachliche Aufarbeitung des Themas in der Vorlage Nr. 12/1265

Der Antrag und der Ergänzungsantrag werden ohne Votum an den Finanz- und Wirtschaftsausschuss verwiesen.

Punkt 4
Kennzahlenvergleich der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (Benchmarking) 2003 und 2004
Vorlage 12/1259

Frau Hoffmann-Badache berichtet, dass in der aktuellen Vorlage dem Land NRW und dessen beiden Bereichen Rheinland und Westfalen-Lippe besondere Beachtung geschenkt wird, insbesondere der Entwicklung der Aufwendungen und Fallzahlen. Der Zuwachs der Fallzahlen im stationären Wohnbereich ist im Rheinland rückläufig. Bezüglich der Aufwendungen liegt das Rheinland mit 40.000 € pro Jahr und Fall in bundesweiten Vergleich zwar noch im oberen Bereich, jedoch liegt auch hier die Steigerungsrate über den Gesamtzeitraum von 1998 bis 2004 unter dem Bundesdurchschnitt. Der Kostenunterschied zwischen Rheinland und Westfalen hat sich in diesem Zeitraum von 2.588 € auf 1.862 € kontinuierlich reduziert. Im Bereich der Werkstätten hat sich der Kostenunterschied vergrößert. Dies ist darauf zurückzuführen, dass der Landschaftsverband Rheinland im Vergleich zum Landschaftsverband Westfalen-Lippe mehr in die Betreuung schwerst mehrfach behinderter Menschen investiert hat. Mittlerweile wurde mit den Werkstätten ein neues Finanzierungssystem für diesen Personenkreis vereinbart.

Bezüglich des Einnahmebereichs sei festzuhalten, dass der Landschaftsverband Rheinland in 2004 erstmals über dem Mittelwert aller überörtlichen Träger liegt.

Herr Rötters hält die Vorlage für wichtig, da sie ein schwieriges und interessantes Thema aufzeigt. Entscheidend sei, dass nicht nur die Kostenstrukturen bewertet werden, sondern dass immer auch die Qualität der geleisteten Arbeit berücksichtigt werden sollte. Er bedankt sich für den ausführlichen Bericht.

Frau Mangen schließt sich der Meinung von Herrn Rötters an. Sie weist auf die Gruppe der unter 21jährigen hin und macht deutlich, wie wichtig es ist, die Eltern schon früh auf Beratungsmöglichkeiten hinzuweisen.

Herr Heidrich schließt sich ebenfalls dem Dank für die Vorlage an. Er bittet die Verwaltung, die in der Vorlage aufgeführten Grafiken den Fraktionen in größerem Format zur Verfügung zu stellen.

Frau Hoffmann-Badache sagt dies zu.

Die Vorlage Nr. 12/1259 wird zur Kenntnis genommen.

Punkt 5
Bericht über die Gewährung der Weihnachtsbeihilfe für 2005
Vorlage 12/1265

Herr Detjen weist darauf hin, dass aus seiner Sicht die zahlreich eingegangenen Anträge auf Weihnachtsbeihilfe darauf hinweisen, dass der symbolische Wert der Zahlung unterschätzt werde. Er bittet daher, die Haltung des Landschaftsverbandes Rheinland zu überdenken und kündigt nochmals einen möglichen Antrag in der Landschaftsversammlung an.

Auf Nachfrage von Herrn Kresse erläutert Frau Hoffmann-Badache, dass die Aufwendungen zu Zeiten des BSHG ca. 700.000 € betragen haben. Mit der Schaffung des SGB XII liegt die Netto-Ersparnis bei ca. 400.000 €.

Herr Runkler weist nochmals darauf hin, dass der eingesparte Betrag für die in den Anträgen genannten Modellprojekte eingesetzt werden soll.

Auch Herr Rötters betont, dass hier eine zukunftsorientierte Vorgehensweise praktiziert werden soll und bittet Herrn Detjen, sich dem anzuschließen.

Herr Heidrich erläutert, dass der LVR als Umlageverband die Finanzlage der Kommunen zu berücksichtigen habe, die sich z. T. im Haushaltssicherungskonzept befinden.

Die Vorsitzende appelliert an den Sozialausschuss, den Weg der Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe gemeinsam zu gehen.

Der Bericht zur Weihnachtsbeihilfe für 2005 wird gemäß Vorlage Nr. 12/1265 zur Kenntnis genommen.

Punkt 6
Lernbehinderte Beschäftigte in WfbM/ Kostenträgerschaft LVR
Vorlage 12/1264

Herr Heidrich bedankt sich für die eindeutige Stellungnahme der Verwaltung.

Der Bericht zum Thema "Lernbehinderte Beschäftigte in WfbM/ Kostenträgerschaft LVR" wird gemäß Vorlage Nr. 12/1264 zur Kenntnis genommen.

Punkt 7
Bericht zur Förderung von Integrationsprojekten gem. §§ 132 ff. SGB IX
Vorlage 12/1260

Frau Hoffmann-Badache erläutert, dass es möglicherweise Ansätze gibt, über die Förderung von ca. 50 Arbeitsplätzen in 2006 hinausgehen zu können, wenn Bund und/ oder Land diesen Bereich inhaltlich und finanziell unterstützen. Sie berichtet von der 10. Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 8. März 2006. Ein Auszug der Rede von Herrn Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

Frau Dr. Seel berichtet über zwei Gespräche beim Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Bonn, an denen sie in ihrer Funktion als Mitglied des Vorstands der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen teilgenommen hat. Insgesamt wird ein Volumen von 36 Mio. € zur Verfügung gestellt, an dem Bund und Land sich jeweils hälftig beteiligen sollen.
Das Modell steht auf 3 Säulen: Schaffung von 1.000 neuen Arbeitsplätzen, Schaffung von 500 neuen Ausbildungsplätzen und 2.500 zusätzlichen Beauftragungen an Integrationsfachdienste. Es handelt sich um ein Bundesmodell, welches anteilig nach dem Schlüssel der Ausgleichsabgabe auf die Bundesländer verteilt werden soll. Für das Rheinland ergibt sich ein Anteil von 11,97 %. Das sind umgerechnet ca. 130 zu schaffende Arbeitsplätze, ca. 67 zu schaffende Ausbildungsplätze und ca. 300 Beauftragungen der Integrationsfachdienste. Zielgruppe sind die von ihrer Behinderung besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen.
Die Laufzeit des Programms wird 5 Jahre betragen. Die zur Verfügung gestellten Gelder sind flexibel einzusetzen, d.h., dass sowohl investive als auch laufende Leistungen gefördert werden können. Im Mai wird eine Beratung im Beirat erfolgen, bei Zustimmung des Beirates ist eine nähere Ausgestaltung geplant. Die Integrationsämter sollen dann das Modell umsetzen.

Frau Servos bedankt sich für den Bericht. Sie fragt nach, ob die Arbeitsplätze dauerhaft geschaffen werden sollen oder zeitlich begrenzt sind. Des weiteren möchte sie wissen, ob eine Differenzierung der Ausbildungsplätze bezüglich betrieblicher Ausbildung und Ausbildung in der Verwaltung erfolgt.

Frau Dr. Seel erläutert, dass hier die konkrete Ausgestaltung noch offen ist. Jedoch ist geplant, dass sowohl befristete als auch unbefristete Arbeitsplätze gefördert werden. Bezüglich der Ausbildung soll eine Regelausbildung erfolgen, allerdings soll es auch die Möglichkeit einer theoriereduzierten Ausbildung geben.

Herr Rötters erkundigt sich bezüglich der CAP-Läden, ob es kommunale Bereitschaften gibt, sich zu beteiligen.

Frau Hoffmann-Badache erläutert, dass das Integrationsamt es begrüßt, wenn die Kommunen, in denen CAP-Märkte entstehen, sich an der Förderung beteiligen.

Frau Mangen gibt zu Bedenken, dass die CAP-Märkte sich auf dem freien Markt wirtschaftlich behaupten müssen. Hinsichtlich der in Aussicht gestellten Ausbildungsplätze im Rahmen des Projektes erkundigt sie sich, ob hier bereits der Aspekt des Gender Mainstreaming berücksichtigt wird. Frau Dr. Seel stellt dar, dass der geschlechterspezifische Aspekt generell berücksichtigt wird. Die Vorsitzende bittet für die nächste Sitzung um konkrete Zahlen.

Auf Nachfrage von Herrn Detjen erläutert Frau Hoffmann-Badache, dass der Standort eines CAP-Marktes vom Unternehmensgründer bestimmt wird.

Herr Heidrich zeigt sich erfreut darüber, dass durch das Bundesmodell weitere Arbeitsplätze geschaffen werden können. Bezüglich der CAP-Märkte gibt er zu bedenken, dass der Fokus bei der Förderung nicht einseitig auf diesen Bereich konzentriert werden sollte, da die CAP-Märkte noch zu neu am Markt sind, um deren Wirtschaftlichkeit tatsächlich beurteilen zu können.

Der Bericht zum Sachstand der Förderung von Integrationsprojekten gem. §§ 132 ff. SGB IX und zum Antragsverfahren, insbesondere zum Franchise-System "CAP-Markt" wird gemäß Vorlage Nr. 12/1260 zur Kenntnis genommen.

Punkt 8
Handlungsempfehlungen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement
Vorlage 12/1257

Frau Dr. Seel erläutert die Vorlage zum betrieblichen Eingliederungsmanagement. Seit dem 01.05.2005 gibt es eine neue Regelung im Sozialgesetzbuch, wonach alle Arbeitgeber verpflichtet sind, bei Beschäftigten, die innerhalb von zwölf Monaten Arbeitsunfähigkeitszeiten von mehr als sechs Wochen haben, ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchzuführen. Betriebe, die die Vorschrift umsetzen, berichten über positive Erfahrungen. Wichtig sei auch der Hinweis, dass diese Vorschrift sich an alle Beschäftigten, nicht nur an die schwerbehinderten Mitarbeiter, richtet. Die Integrationsämter Köln und Münster unterstützen die Betriebe bei der Umsetzung der Vorschrift mit der in der Vorlage vorgestellten Broschüre.

Herr Heidrich bedankt sich für die Ausführungen. Er erwähnt die Vorschrift des SGB V zur schrittweisen Wiedereingliederung, wodurch die Krankenkassen zur Zahlung eines anteiligen Krankengeldes verpflichtet sind, wenn der Arbeitnehmer zunächst nur stundenweise arbeitsfähig ist. Das Eingliederungsmanagement ziele nun auf die Pflichten der Arbeitgeber. Er hält diesen Fortschritt für lobenswert.

Frau Mangen lobt die Zusammenarbeit der beiden Landschaftsverbände im Rahmen der Broschüre. Sie betont, dass das Thema Prävention zu Recht in den Vordergrund gestellt wird und dass dies eine positive Entwicklung darstellt.

Die Handlungsempfehlungen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement werden gemäß Vorlage Nr. 12/1257 zur Kenntnis genommen.

Punkt 9
Neue Wege für alte Menschen
Vorlage 12/1262

Die Beratung der Vorlage wird verschoben auf den 12.09.2006.

Punkt 10
Mitteilung der Verwaltung

Sitzung Sozialausschuss 12.09.06
Frau Hoffmann-Badache berichtet von dem Besuch von Frau Gemkow, Behindertenbeauftragte des Landes NRW, im Anschluss an den letzten Landschaftsausschuss und verweist hierzu auf die Tischvorlage 12/1299. Frau Daun erläutert hierzu, dass sie Frau Gemkow bei dieser Gelegenheit um einen Besuch des Sozialausschusses gebeten hat. Frau Hoffmann-Badache informiert, dass Frau Gemkow gemeinsam mit Herrn Müller-Fehling, Geschäftsführer des Bundesverbandes für Körper- und Mehrfachbehinderte, am 12.09.2006 als Gast an der Sitzung teilnehmen werde.

KoKoBe
Des weiteren berichtet Frau Hoffmann-Badache, dass der LVR sich das Symbol der KoKoBe als Marke (copyright) hat schützen lassen.

Rahmenzielvereinbarung
Frau Hoffmann-Badache teilt mit, dass es eine Rahmenzielvereinbarung zwischen der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und den Landschaftsverbänden zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe unter fachlichen und finanziellen Aspekten gemeinsam erarbeitet wird. Auf folgende Eckpunkte hat man sich bereits geeinigt:
- NRW-weit sollen ca. 9% der Personen, die heute in Wohneinrichtungen stationär betreut werden, in die eigene Wohnung mit ambulanter Betreuung wechseln. Dadurch sollen pro Landesteil bis zum 31.12.2008 5% aller stationären Plätze abgebaut werden. Dies soll verbunden werden mit einer Weiterentwicklung der Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen für die ambulanten Leistungen.
- Alle Leistungsanbieter, mit denen eine Zielvereinbarung in diesem Sinne abgeschlossen wird, werden in 2007 und 2008 eine erfolgsabhängige Sonderzahlung als Anreiz sowie finanzielle Ausgleiche für mögliche strukturelle Änderungen erhalten.

Für den LVR wird diese Vereinbarung ab 2009 eine jährliche Ersparnis von ca. 30 Mio. € pro Jahr erbringen. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe ist in diesem Rahmen auch bereit, das Interessenbekundungsverfahren bis 2009 auszusetzen. Damit ist es gelungen, eine freiwillige gemeinsame Vereinbarung zur Kostenreduzierung im Bereich Wohnen und zur Stärkung der Ambulantisierung des Hilfesystems zu schaffen. Ein gemeinsames Pressegespräch ist nach Abschluss der Zielvereinbarung für Anfang Mai vorgesehen.

Herr Heidrich bittet darum, dass die Verwaltung den Mitgliedern des Sozialausschusses die Rahmenzielvereinbarung unmittelbar nach der Veröffentlichung zur Verfügung stellt.

Frau Hoffmann-Badache berichtet auf Nachfrage der Vorsitzenden, dass die Entgeltverhandlungen mit den sog. Hochpreiseinrichtungen unabhängig hiervon parallel weiterlaufen.

Informationsreise des Sozialausschusses
Frau Hoffmann-Badache berichtet, dass es für die nächste Sitzung hierzu eine Vorlage mit dem geplanten Programm geben wird.

Herr Detjen bittet darum, dass in einem nicht-öffentlichen Teil der Sitzung von der Diskussion des Ältestenrates über die Informationsreise berichtet wird.

Punkt 11
Verschiedenes

keine Wortmeldungen

Punkt 12
Vorlagen zur Information

Punkt 12.1
Eingliederungshilfe als (steigender) Kostenfaktor in kommunalen Haushalten
Vorlage 12/1256

Der Artikel "Eingliederungshilfe als (steigender) Kostenfaktor in kommunalen Haushalten" wird gemäß Vorlage Nr. 12/1256 zur Kenntnis genommen.

Punkt 12.2
Pressemitteilung: "Im Dialog für behinderte Menschen - NRW-Behindertenbeauftragte Angelika Gemkow besuchte LVR"
Vorlage 12/1299

Die Pressemitteilung über den Besuch der NRW-Behindertenbeauftragten Angelika Gemkow beim LVR wird gemäß Vorlage Nr. 12/1299 zur Kenntnis genommen.



Solingen, den 06.04.2006

Die Vorsitzende



D a u n
Köln, den 30.03.2006

Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland
In Vertretung

H o f f m a n n - B a d a c h e

Anlagen: