LVIS Recherche - Niederschrift
12. Landschaftsversammlung 2004-2009
Niederschrift
über die 10. Sitzung des Unterausschusses Tageseinrichtungen für Kinder
am 01.12.2006 in Köln, Landeshaus
Anwesend vom Ausschuss: | | CDU | |
Fenninger, Georg | für Dünner, Johannes |
Jüttner, Therese | |
Stricker, Günter | für Ibe, Peter (bis TOP 5) |
SPD | |
Benninghaus, Walburga | Vorsitzende |
Schmerbach, Cornelia | |
Bündnis 90/DIE GRÜNEN | |
Bahr, Lorenz | |
FDP | |
Hafke, Marcel | |
Wohlfahrtsverbände/Jugendverbände | |
Dr. Bernhauser, Johannes | für Lotzwy, Dorette (bis TOP 4) |
Dr. Bohm, Ernst | |
Foerster, Sibrand | |
Verwaltung: | | Amtsleiterin Amt für Kinder und Familie | Dr. Schneider |
Amt 42 | Clever |
| Westkamp (Protokoll) |
T a g e s o r d n u n g
Öffentliche Sitzung
Beratungsgrundlage
1.
Anerkennung der Tagesordnung
2.
Niederschrift über die 9. Sitzung vom 30.08.2006
3.
Wahl einer/eines stellvertretenden Vorsitzenden des Unterausschusses Tageseinrichtungen für Kinder gem. § 10 Abs. 2 der Satzung des Landesjugendamtes Rheinland
4.
Tageseinrichtungen für Kinder in privat-gewerblicher Trägerschaft im Rheinland
5.
Untersuchungen in Kindertageseinrichtungen
6.
Bericht aus dem Ständigen Arbeitskreis Kindertagesbetreuung
Beginn der Sitzung: | 09:30 AM Uhr |
Ende öffentlicher Teil: | 11:35 AM Uhr |
Ende der Sitzung: | 11:35 AM Uhr |
Öffentliche Sitzung
Punkt 1
Anerkennung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wird anerkannt.
Punkt 2
Niederschrift über die 9. Sitzung vom 30.08.2006
Zu Punkt 3 merkt Herr Bahr an, dass er nicht zustimmend, sondern nur zur Kenntnis genommen hat, dass privat-gewerbliche Träger von Tageseinrichtungen für Kinder gleich gestellt werden sollen mit gemeinnützigen Trägern. Seines Erachtens hätten die Diskussionsbeiträge ausführlicher wiedergegeben werden können. Frau Schmerbach schließt sich dem an. Herr Fenninger stellt fest, dass es sich um ein Ergebnisprotokoll handelt.
Punkt 3
Wahl einer/eines stellvertretenden Vorsitzenden des Unterausschusses Tageseinrichtungen für Kinder gem. § 10 Abs. 2 der Satzung des Landesjugendamtes Rheinland
Auf Vorschlag von Frau Benninghaus wählen die Mitglieder des Unterausschusses in einer offenen Abstimmung Herrn Marcel Hafke einstimmig zum stellvertretenden Vorsitzenden des Unterausschusses.
Punkt 4
Tageseinrichtungen für Kinder in privat-gewerblicher Trägerschaft im Rheinland
Vorlage 12/1944
Ergänzend zur Vorlage stellt Frau Clever mittels einer Power-Point-Präsentation Möglichkeiten, Modelle, Schwierigkeiten und Wünsche mit Blick auf die Tageseinrichtungen für Kinder in privat-gewerblicher Trägerschaft vor. Sie führt aus, dass der Bedarf an Betreuungsformen für unter 3-jährige Kinder insgesamt hoch ist, es aber kaum Angebote bei freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe gibt. Derzeit gibt es ca. 50 privat-gewerbliche Träger, die sich zum Teil jedoch nicht an die Vorgaben des Landesjugendamtes halten. In drei Fällen werden zurzeit strittige Punkte vor dem Verwaltungsgericht verhandelt.
Die Unterlagen der Power-Point-Präsentation werden der Niederschrift in Schriftform beigefügt (Anlage).
In der sich anschließenden angeregten Diskussion werden komplexe Fragestellungen erörtert. Dabei wird deutlich, dass es hinsichtlich der Anforderungen an die Standards für privat-gewerbliche Träger und gemeinnützige Träger von Kindertageseinrichtungen Unterschiede gibt:
Herr Bahr weist darauf hin, dass die privat-gewerblichen Träger nicht dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder unterliegen und das Landesjugendamt daher nur die Möglichkeit über das Sozialgesetzbuch VIII (KJHG) hat, Erlaubnisse auszusprechen. Er gibt zu bedenken, dass die Gleichbehandlung von privat-gewerblichen und gemeinnützigen Trägern nicht dazu führen darf, dass infolge der Gewährung öffentlicher Zuschüsse Gewinne erzielt werden. Eine Angleichung der Standards ist sinnvoll. Er regt an, die Kommunen für die Problematik zu sensibilisieren und um Unterstützung zu bitten.
Herr Hafke hält die Gewinnorientierung nicht für verwerflich, wenn die Qualität stimmt. Wichtig ist, die Vergleichbarkeit herzustellen, um eine Auswahl treffen zu können.
Herr Fenninger resümiert, dass ein Zustand beklagt wird, der entstanden ist, weil in der Vergangenheit nicht genügend Mittel zur Verfügung gestellt wurden.
Frau Dr. Schneider erläutert, dass im Rahmen der GTK-Novelle insbesondere auch seitens der freien Trägern versucht wird, von den Standards des zurzeit noch geltenden GTK soviel wie möglich in das neue GTK zu übernehmen.
Auf Nachfrage von Frau Benninghaus, warum das Landesjugendamt privat-gewerblichen Betreibern von Einrichtungen nicht Richtlinien vorgibt, weist Frau Clever darauf hin, dass das GTK sowohl ein pädagogisch verankertes Gesetz als auch ein Finanzierungsgesetz ist. Nach dem derzeitigen GTK können die privat-gewerblichen Einrichtungen nicht finanziert werden. Daher fallen diese aus der GTK-Systematik heraus und es kann nur das Sozialgesetzbuch VIII angewendet werden.
Nach Auffassung von Herr Förster ist das Problem systematisch schnell zu greifen. Das Land konnte sich bisher auf Empfehlungen zurückziehen, weil der Konsens mit den Spitzenverbänden funktioniert hat. Mit Hinzunahme der privat-gewerblichen Träger ist die logische Konsequenz, dass das Land sich auf Mindeststandards besinnen und diese formulieren muss, um das System handlungsfähig zu machen.
Frau Dr. Schneider führt aus, dass es schwierig ist, das Thema Mindeststandards, Aufsicht und Qualität zusammen zu bringen, weil die Gerichte der Auffassung sind, dass es nicht Aufgabe des Landesjugendamtes ist, die Qualität zu kontrollieren, sondern das Wohl des Kindes zu sichern.
In diesem Zusammenhang macht Frau Clever auf einen aktuellen Leitfaden des LJA für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren aufmerksam. Es handelt sich dabei um eine Handreichung/Empfehlung für Erzieher/innen unter dem Aspekt der Beratung, die im Januar/Februar zur Verteilung gelangt.
Herr Bahr erinnert daran, dass das LJA neben der Beratung auch die Heimaufsicht wahrnimmt.
Seines Erachtens kann die Diskussion um die Frage der Mindesstandards alleine - auch justiziabel - mit Blick auf das Wohl des Kindes geführt werden. Aus dieser Perspektive kann das LJA unabhängig von der Trägerkonstruktion Vorgaben formulieren, die einzuhalten sind. D. h. die politische Forderung aus dem Unterausschuss muss sein, durchsetzbare Mindeststandards für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren zu formulieren.
Für Herrn Dr. Bohm kommt nur ein Standard in Frage, der für alle Träger gilt, egal ob privat-gewerblich oder nicht.
Unter Berücksichtigung der Entwicklung, dass immer mehr gewinnorientierte Träger in dem Bereich der Kinderbetreuung tätig werden plädiert Herr Dr. Bernhauser für die Schaffung neuer Steuerungs- und Kontrollmechanismen.
Herr Förster hält es für wichtig, dass bei allen Überlegungen das Konsensprinzip im Blick gehalten wird und Entwicklungen sich im Konsens mit allen Beteiligten vollziehen. Hinsichtlich der Ausgestaltung und Kommentierung bietet er der Verwaltung seine Unterstützung an.
Frau Benninghaus fasst abschließend zusammen, dass das Thema weiter vertieft diskutiert werden muss. Sie wird in der nächsten Sitzung des LJHA über die Diskussion im Unterausschuss berichten und auf die Notwendigkeit der Formulierung von Mindeststandards für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren hinweisen.
Die Vorlage-Nr. 12/1944 wird zur Kentnis genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, Mindesstandards für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren zu formulieren. Diese werden dann in den Fraktionen und im LJHA beraten.
Punkt 5
Untersuchungen in Kindertageseinrichtungen
Vorlage 12/1971
Frau Schmerbach stellt fest, dass es eine Vielzahl von Projekten zur Gesundheitsförderung gibt und dass es sich bei der Handreichung um eine Sachstandsdarstellung handelt, in der allerdings der "rote Faden" fehlt. Sie bemängelt, dass es sich bei den bestehenden Angeboten zur gesundheitlichen Vorsorge um eine freiwillige "Komm-Struktur" handelt. Ebenso vermisst sie den Bereich der gesamten Frühförderung.
Nach Ansicht von Herrn Hafke ermöglicht das Papier immerhin einen Einstieg in die Diskussion. Für ihn stellt sich die Frage: Was ist mit den Kindern vor Eintritt in den Kindergarten bzw. mit den Kindern, die keinen Kindergarten besuchen? Er regt an Vorschläge zu erarbeiten, wie diese Zielgruppe erreicht werden kann.
Herr Bahr hat die Handreichung wohlwollend zur Kenntnis genommen, weil die Kommunen § 12 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) offensichtlich zunehmend warhnehmen. Entsetzt war er über die Formulierung (s. S. 27, letzter Absatz), dass der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst versucht, die Versorgungslücken die zwischen SGB V und SGB XII vor allem bezüglich der gemischt therapeutisch-pädagogischen Hilfen bestehen, zu schließen. Schließlich handelt es sich bei der beschriebenen Aufgabe um eine Pflichtaufgabe der Kommunen. Die gesetzliche Grundlage ist bereits im SGB IV formuliert, nämlich die interdisziplinäre Frühförderung, die sich an Kinder bis zur Einschulung richtet. Diese gesetzlich verpflichtende Aufgabe der Eingliederungshilfe wird seit Einführung des SGB IX im Jahr 2001 erst mit dem 01.01.2007 in nur wenigen Kommunen im Rheinland eingeführt. Die Unkenntnis der gesetzlichen Grundlage und zögerliche Haltung der Kommunen macht auch die Handreichung deutlich, indem der Begriff der Frühförderung nur beiläufig erwähnt wird. Herr Bahr ist der Auffassung, dass die diesbzgl. schleppende Umsetzung des SGB IX ein Skandal ist. Aus diesem Grund hält er es für dringend erforderlich, sich mit der Thematik noch einmal intensiver auseinanderzusetzen und ggf. die vorliegende Handreichung ausdrücklich um diesen Aspekt zu ergänzen.
Herr Dr. Bohm macht deutlich, dass es sich bei den Ausführungen um Absichtserklärungen handelt, die historisch begründet sind. Für ihn ist es sehr erfreulich, dass die bisherige Diskussion dazu geführt hat, dass das vorliegende Papier überhaupt zustande gekommen ist. Das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst besteht größtenteils aus sog. "unbestimmten Begrifflichkeiten". Mit Ausnahme der Schuleingangsuntersuchung ist keine sonstige weitere verpflichtende Aufgabe für den öffentlichen Gesundheitsdienst festgeschrieben. Von daher ist die Handreichung ein positiver Ansatz und ermöglicht einen Einstieg in das Thema. Im Bereich der Frühförderung muss seines Erachtens mehr gleistet werden.
Frau Benninghaus schlägt vor, in der nächsten Sitzung anhand einer Flip-Chart Empfehlungen und Anregungen zusammenzutragen, die zur Verbesserung der Untersuchungssituation von Kindern beitragen können. Ihres Erachtens ist das Thema so komplex, dass es weiter diskutierenswert ist.
Die Vorlage-Nr. 12/1971 wird zur Kenntnis genommen.
In der nächsten Sitzung des UA TE wird die Vorlage erneut beraten, ebenso im LJHA.
Punkt 6
Bericht aus dem Ständigen Arbeitskreis Kindertagesbetreuung
Frau Dr. Schneider ruft in Erinnerung, dass die Vorstellung des Landes zunächst darin bestand, eine Pro-Kopf-Finanzierung einzuführen, bis die Vereinbarung mit den Komm. Spitzenverbänden, Kirchen und Trägern getroffen wurde, in einem externen Moderationsverfahren eine neue Finanzstruktur für das GTK zu finden.
Dieses externe Moderationsverfahren hat im September in der Form begonnen dass Herr Dr. Deufel Einzelgespräche mit den Beteiligten geführt hat. Ende Oktober hat Herr Dr. Deufel im Unteraussschuss Tageseinrichtungen der LAGÖF einen Vorschlag unterbreitet, der eine Kombination zwischen Pro-Kopf-Finanzierung und Gruppenpauschalmodell darstellen sollte.
Im Zuge der Diskussion wurde dann auch in diesem Ausschuss die Frage der Standards aufgeworfen, die diesem Modell zugrunde gelegt werden sollen. Diese Fragestellung ist jedoch nicht in die Überlegungen eingeflossen. Seither werden im Rahmen des Moderationsverfahrens weitere Einzelgespräche und Gespräche mit dem Land geführt. Neue Erkenntnisse darüber sind jedoch nicht bekannt.
Das Moderationsverfahren soll Ende des Jahres abgeschlossen werden. Ob die Zeitschiene eingehalten werden kann, bleibt allerdings abzuwarten.
Der mündliche Bericht von Frau Dr. Schneider aus der Sitzung des Ständigen Arbeitskreises Kindertagesbetreuung am 19.10.2006 sowie aus dem Unterausschuss Tageseinrichtungen der LAGÖF am 30.11.2006 wird zur Kenntnis genommen.
Punkt 7
Verschiedenes
Frau Benninghaus bedankt sich bei den Anwesenden für die gute Zusammenarbeit im vergangenen Jahr und bittet Frau Clever, den Dank auch an die Mitarbeiter/innen der Verwaltung weiterzugeben.
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.
Düsseldorf, 06.01.2007 Köln, 02.01.2007
Die Vorsitzende Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland
Im Auftrag
B e n n i n g h a u s D r. S c h n e i d e r