1. Die Verwaltung des LVR wird beauftragt Verhandlungen mit den Krankenkassenverbänden zu führen, mit dem Ziel eine Refinanzierung der therapeutischen Maßnahmen mindestens im bisherigen Umfang für alle betroffenen Kindertageseinrichtungen gleichermaßen sicherzustellen. Hierbei soll das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter als Dienstaufsichtsbehörde der Krankenkassen gebeten werden, entsprechende Unterstützung zu geben und/oder ggf. die Moderation zu übernehmen.
2. Die therapeutische Versorgung der betroffenen Kinder muss in ihrer Kita ohne Qualitätsverlust weiter sichergestellt sein.
3. Keinesfalls dürfen Therapeutinnen- und Therapeutenstellen abgebaut werden, bevor nicht die Refinanzierung geklärt ist.