LVIS Recherche - Niederschrift
13. Landschaftsversammlung 2009-2014
Niederschrift
über die 3. Sitzung des Sozialausschusses
am 22.06.2010 in Köln, Landeshaus
- öffentlicher Teil -
Anwesend vom Gremium:
CDU
Eckenbach, Jutta
Ensmann, Bernhard
Feilen, Hans-Peter
Hartmann, Rainer
Dr. Leonards-Schippers, Christiane
Nabbefeld, Michael
Nagels, Hans-Jürgen
Petrauschke, Hans-Jürgen
Wöber-Servaes, Sylvia
Wörmann, Josef
SPD
Berten, Monika
Daun, Dorothee
Franz, Michael
Böll, Thomas für: von Grünberg, Bernhard (MdL)
Kiehlmann, Peter
Schmerbach, Cornelia Vorsitzende
Servos, Gertrud
Weber, Ulrich
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Beck, Corinna
Janicki, Doris
Zsack-Möllmann, Martina
FDP
Mangen, Brigitte
Pohl, Mark Stephen
Runkler, Hans-Otto
FREIE WÄHLER/DEINE FREUNDE
Schmitz, Heinz für: Dr. Grumbach, Hans-Joachim
Verwaltung:
Frau Hoffmann-Badache LVR-Dezernentin
Frau Dr. Seel Fachbereichsleitung 61
Frau Fankhaenel Fachbereichsleitung 62
Frau Lapp Fachbereichsleitung 72
Herr Flemming Fachbereichsleitung 73
Frau Stenzel Protokoll
Frau Krause LVR-Fachbereich Kommunikation
Herr Möller LVR-Dezernat 4 - Stabstelle Jugendhilfe
Frau Kubny-Lüke Fachbereich 84
Herr Frielingsdorf Leiter Geschäftsstelle für Anregungen und
Beschwerden

T a g e s o r d n u n g

 

Öffentliche Sitzung
Beratungsgrundlage
1.
Niederschrift über die 2. Sitzung vom 12.05.2010

 

2.
Zentrales Beschwerdemanagement beim LVR
hier: Vortrag des Leiters der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden über Arbeit und Aufgaben

 

03.
"Heimkinder" im Rheinland vom Kriegsende bis in die 1970er Jahre - Rückblick, Sachstand und Ausblick zu den Aktivitäten des LVR

 

4.
Kennzahlenvergleich der überörtlichen Träger der Sozialhilfe 2007 und 2008

 

5.
Kostenentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen

 

6.
Kooperationsvereinbarung zwischen den kreisfreien Städten und Kreisen und dem Landschaftsverband Rheinland

 

7.
Sachstandsbericht über den Abschluss der Einzelzielvereinbarungen mit den rheinischen Werkstätten für behinderte Menschen

 

8.
Zwischenbilanz der Finanzierung Tagesgestaltender Leistungen für Menschen mit
Behinderung

 

9.
Qualitätsentwicklung in den Sozialpsychiatrischen Zentren
hier: Zielvereinbarung mit den SPZ-Trägern

 

10.
Neuausrichtung der Integrationsfachdienste

 

11.
Förderung von Integrationsprojekten gem. §§ 132 ff. SGB IX

 

12.
Beschlusskontrolle

 

13.
Mitteilungen der Verwaltung

 

14.
Anfragen und Anträge der Fraktionen

 

15.
Verschiedenes

 

Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsgrundlage
16.
Modellförderung "Ambulant vor stationär im Freizeitbereich", Auswahl der "Leuchtturmprojekte" 2010
13/267/1

 

17.
Auszeichnung behindertenfreundlicher Arbeitgeber - Aktion 2009
13/229/1

 

18.
Neugestaltung des Preises
"LVR-Prädikat behindertenfreundlicher Arbeitgeber"
13/230

 

19.
Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Sicherungsverwahrung - Auswirkungen auf Maßnahmen und Leistungen in Zuständigkeit der Landschaftsverbände
13/478

 

20.
Mitteilungen der Verwaltung

 

21.
Verschiedenes

 

Beginn der Sitzung:09:30 AM Uhr
Ende öffentlicher Teil:11:45 AM Uhr
Ende der Sitzung:12:00 PM Uhr
Als Tischvorlagen werden verteilt:


- Vorlage 13/478 zu TOP 19
- Der LVR - Leistungen für die Menschen im Rheinland, Eine Information in einfacher Sprache
- Leben mit Behinderung - Sonderveröffentlichung 21.05.2010, Kölner Stadt- Anzeiger und Kölnische Rundschau.



Öffentliche Sitzung

Punkt 1
Niederschrift über die 2. Sitzung vom 12.05.2010

Die Niederschrift wird anerkannt.


Punkt 2
Zentrales Beschwerdemanagement beim LVR
hier: Vortrag des Leiters der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden über Arbeit und Aufgaben

Herr Frielingsdorf erläutert anhand einer Powerpoint Präsentation, die als Anlage beigefügt ist, die Arbeit und die Aufgaben der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden des LVR.

Die Vorsitzende bedankt sich für den Vortrag und schlägt vor, in der Begrifflichkeit zu definieren, dass es nicht nur um Beschwerden geht, sondern auch um Anregungen und Lob.

Frau Zsack-Möllmann fragt nach der Barrierefreiheit des Angebots und bittet um Mitteilung, ob Anfragen auch anonym gestellt werden können.

Herr Schmitz bittet um Mitteilung, in welcher Form Beschwerden über Ärztefehler nachgegangen wird.

Frau Servos fragt nach dem Datenschutz.

Frau Daun bittet um Erläuterung, wie es möglich gemacht werden könne, Beschwerden aus den Einrichtungen freier Träger, bei denen der LVR lediglich Kostenträger sei, einzubinden.

Herr Pohl bittet um Auskunft zur weiteren Evaluation.

Herr Frielingsdorf antwortet zusammenfassend, dass der Internetauftritt barrierefrei sei. Ebenso sei es möglich, dass sich Personen anonym an die Beschwerdestelle wenden. Grundsätzlich werden die Daten bis auf wenige Ausnahmefälle nach einem Jahr gelöscht. Die Beschwerden werden in regelmäßigen Zeitabständen anonymisiert ausgewertet, die Auswertungen werden den Dezernaten zur Verfügung gestellt. Auch Beschwerden aus Einrichtungen, die nicht in der Trägerschaft des LVR sind, wird nachgegangen. Fragen nach ärztlichen Kunstfehlern sind in der Regel mit Schadensersatzansprüchen verbunden, die von der Rechtsstelle bearbeitet werden. Es gibt aber auch ärztliche Berater im Haus, an die sich die Beschwerdestelle wenden kann.

Damit das Angebot auch von Bewohnerinnen und Bewohnern in Einrichtungen genutzt wird, halten Frau Janicki und Frau Berten es für erforderlich, dass die Information und die Kommunikation in leichter Sprache sichergestellt sind.

Frau Eckenbach fragt nach den Zielen und dem gesetzlichen Rahmen der Beschwerdestelle und weist darauf hin, dass der Beschwerdeausschuss abgeschafft wurde.

Herr Runkler teilt mit, dass nach Einführung der Ombudspersonen in den Kliniken die wenigen übrigen Beschwerden nunmehr in den Krankenhausausschüssen behandelt werden.

Herr Frielingsdorf weist darauf hin, dass Aufgabenstellung für eine zentrale Beschwerdestelle des LVR ist, die Beschwerdeabläufe in der Verwaltung zu vereinheitlichen und zu koordinieren. Beschwerden über Einrichtungen freier Träger wird nachgegangen.

Die Vorsitzende fasst zusammen, dass seitens des Sozialausschusses gewünscht wird, dass die zentrale Beschwerdestelle des LVR auch zugänglich gemacht werden solle für den Personenkreis der behinderten Menschen, die in Einrichtungen von freien Trägern betreut werden, für die der LVR lediglich Kostenträger ist. Dabei sind eine einfache Sprache und Kommunikationsmöglichkeiten in ganz einfacher Form zu berücksichtigen. Die Verwaltung wird gebeten, im 2. Halbjahr 2010 darüber zu berichten.

Der Sozialausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Die Zentrale Beschwerdestelle des LVR soll barrierefrei zugänglich gemacht werden für behinderte Menschen, die in Einrichtungen der Eingliederungshilfe betreut werden. Kommunikations- und Informationsmöglichkeiten in einfacher Sprache und in ganz einfacher Form sollen hierzu entwickelt werden. Die Verwaltung wird gebeten, im 2. Halbjahr 2010 zu berichten.


Punkt 3
"Heimkinder" im Rheinland vom Kriegsende bis in die 1970er Jahre - Rückblick, Sachstand und Ausblick zu den Aktivitäten des LVR
Vorlage 13/378

Frau Berten bittet, die Vorlage auch dem Ausschuss für das LVR- Netzwerk Heilpädagogischer Hilfen sowie den Krankenhausausschüssen zuzuleiten. Sie vermißt bei der Vorlage die Berücksichtigung der Erlebnisse von Menschen mit Behinderung.

Herr Feilen dankt der Verwaltung für den Bericht und bittet um Mitteilung, ob zu dem Thema „Illegales Entsorgen von Problemmüll“ schon Ergebnisse zu verzeichnen sind. *

Frau Beck schlägt vor, die Vorlage in der nächsten Sitzung des Sozialausschusses noch einmal zu beraten und bittet die Verwaltung, dazu ergänzend über die Tagung am 25.06.2010 "Heimkinder" im Rheinland vom Kriegsende bis in die 1970 er Jahre zu berichten.

Frau Servos bestätigt, dass es wichtig sei, die Vorkommnisse aus der Kinderorthopädie in Süchteln nochmals aufzugreifen und die Vorgänge aufzuklären.

Frau Daun bemerkt, dass die Opfer ermutigt werden sollten, Entschädigungsansprüche nach dem OEG auch tatsächlich in Anspruch zu nehmen.

Herr Schmitz hält die auf S. 7 der Vorlage angesprochene Gedenkstätte für nicht angebracht. Eine Gedenkstätte solle kein Alibi für die Taten sein, die Taten sollten vielmehr in den Köpfen der Menschen verankert bleiben.

Herr Möller berichtet, dass die Vorlage zusätzlich auch im Gesundheitsausschuss beraten wurde, für den Betriebsausschuss LVR- Jugendhilfe Rheinland erfolgt die Beratung nach den Sommerferien. Dass behinderte Kinder in der Untersuchung nur am Rande vorkommen, liegt an der Aufgabenstellung zu dieser Studie. Die Anregung zur Studie kam aus dem Jugendhilfeausschuss und bezog sich auf die Jugendhilfe und dabei schwerpunktmäßig auf die Einrichtungen des LVR und die Rolle des LVR als Heimaufsicht im Rheinland.


Häufigste Beschwerde sei die sog. schwarze Pädagogik mit Demütigungen, Gewalt, Ausgrenzungen und sexuellem Mißbrauch. Insgesamt sei die Gerechtigkeitsfindung bei einzelnen Fällen recht schwierig. Eine Entschädigungsregelung ist angedacht. Es gibt einen sog. runden Tisch in Berlin, der konkret darüber berät, wie eine solche Regelung aussehen könnte. Der Abschlußbericht wird für Dezember 2010 erwartet.

Frau Fankhaenel berichtet über den Sachstand im Fachbereich 62. Es gibt im Moment ca. 30 Anträge von Heimkindern auf Entschädigungsleistungen, dabei handelt es sich überwiegend um "Altfälle" aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des OEG, d.h. vor 1976. Leistungen nach dem OEG erfordern, dass ein sog. tätlicher Angriff gegen eine Person vorliegen muß. Dazu bedarf es der Zeugenaussagen und der Akten der Staatsanwaltschaft, ohne die eine Entschädigungsleistung nicht erfolgen kann. Die neueren Anträge beziehen sich meistens auf sexuellen Mißbrauch, der in der Regel auch nachgewiesen werden konnte. Um die Leistungen der Opferentschädigung zu erleichtern, müßte das OEG geändert werden.

Die Vorsitzende fasst zusammen, dass die Vorlage in der nächsten Sitzung noch einmal beraten wird und bittet die Verwaltung, dazu ergänzend über die Tagung am 25.06.2010 "Heimkinder" im Rheinland vom Kriegsende bis in die 1970 er Jahre zu berichten. Außerdem bittet der Sozialausschuss, die Vorlage auch dem Ausschuss für das LVR- Netzwerk Heilpädagogischer Hilfen sowie den Krankenhausausschüssen zuzuleiten.

*Anmerkung der Verwaltung : In der Sitzung des Sozialausschusses am 14.09.2010 bat die Vorsitzende den Satz " Zu dem illegalen Entsorgen......Ergebnisse" zu streichen. Der Sozialausschuss stimmte dem zu.


Punkt 4
Kennzahlenvergleich der überörtlichen Träger der Sozialhilfe 2007 und 2008
Vorlage 13/256

Herr Petrauschke bittet, die Brutto/ Nettoaufwendungen für die einzelnen Gebietskörperschaften aufzuschlüsseln, damit Vergleiche möglich sind.

Frau Hoffmann-Badache teilt hierzu mit, dass es sich bei dem Benchmarkingbericht um einen bundesweiten Vergleich handelt und schlägt deshalb vor, dem Sozialausschuss zukünftig 2x jährlich über die wesentlichen Kennzahlen zur Entwicklung der Eingliederungshilfe in NRW zu berichten. Die Kennzahlen sind regionalisiert und werden halbjährlich sowohl dem MAGS als auch den Mitgliedskörperschaften zur Verfügung gestellt. Die letzte Auswertung mit Stand 31.12.2009 wird dem Sozialausschuss in der nächsten Sitzung zur Verfügung gestellt.

Frau Berten hält die von Frau Hoffmann-Badache vorgeschlagene Zusendung der halbjährlichen Berichte für sehr wichtig wegen eventueller Steuerungsmöglichkeiten unter finanziellen Aspekten. Ihr sei wichtig, nicht an der Qualität der Angebote zu sparen.

Frau Beck hält den Benchmarkingbericht für eine gute Grundlage für die Beratungen in der Arbeitsgruppe Haushaltskonsolidierung.

Herr Wörmann bittet, den Fraktionen den kompletten Benchmarkingbericht zur Verfügung zu stellen. Außerdem bittet er, die Zahlen so darzustellen, dass eine Vergleichbarkeit hergestellt werden kann, beispielsweise bei Abb. 5 auf S. 6 und Abb. 19 auf Seite 11. Weiterhin bittet er um vergleichbare Zahlen bei den Bruttokosten in der stationären Betreuung und den Nettokosten im ambulant betreuten Wohnen. Außerdem sei aufgefallen, dass bei den durchschnittlichen Fallkosten im ambulant betreuten Wohnen in den Erläuterungen darauf hingewiesen wird, dass die Zahlen im LVR mit 9.346 € im Jahr auch beinhalten würden die Assistenzleistungen des örtlichen Trägers und die Hilfe zur Pflege. Er bittet, diese Zahlen zu überprüfen.

Herr Runkler betont, dass der Benchmarkvergleich innerhalb NRW in Tabelle 4 die Steigerung der Ambulantisierung im LVR hervorhebt. Dies sei auch das Ergebnis politischer Entscheidungen und freiwilliger Leistungen. Eine Rolle bei der Kostenentwicklung spielt auch, dass vermehrt behinderte Menschen mit einem höheren Betreuungsaufwand ambulante Unterstützung erhalten, was sich auch an der Anzahl der Fachleistungsstunden ausdrückt. Die ambulante Betreuung sei nicht nur günstiger als eine stationäre Unterbringung, sie unterstütze auch die bessere Selbstentfaltung der betroffenen Menschen. Das Anreizprogramm ambulant vor stationär habe sich bewährt.

Frau Hoffmann-Badache sichert zu, den vollständigen Benchmarkingbericht den Fraktionen zur Verfügung zu stellen. Sie weist darauf hin, dass die Kosten nach der geltenden Rechtslage im stationären Bereich brutto geleistet werden, im ambulanten Bereich als Nettoleistung. Damit sei eine Vergleichbarkeit schwierig, da die echten Bruttokosten im ambulanten Bereich hier nicht bekannt sind. Zudem gibt es immer noch Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen den einzelnen Haushaltsjahren. Die Fragen von Herrn Wörmann werden, soweit möglich, in der Anlage beantwortet. Ergänzend weist sie darauf hin, dass die Kosten der ergänzenden ambulanten Eingliederungshilfe, die durch die Kommunen geleistet werden, vom LVR erstattet werden und daher im Aufwand des LVR mit enthalten sind. Sie werden daher auch bei den Vergleichsrechnungen mit berücksichtigt. Außerdem wird die Entwicklung der durchschnittlichen Kosten pro Fall betrachtet, was aber bedeuten kann, dass im Einzelfall auch ein höherer Aufwand entstehen könnte.

Frau Eckenbach bittet um ausführliche Protokollierung zu diesem Tagesordnungspunkt.

Der Kennzahlenvergleich der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (Benchmarking) 2007 und 2008 wird gemäß Vorlage 13/256 zur Kenntnis genommen.


Punkt 5
Kostenentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
Vorlage 13/409

Der Bericht der Verwaltung wird gemäß Vorlage 13/409 zur Kenntnis genommen.


Punkt 6
Kooperationsvereinbarung zwischen den kreisfreien Städten und Kreisen und dem Landschaftsverband Rheinland
Vorlage 13/417

Frau Hoffmann-Badache berichtet über die Ergebnisse der Verhandlungen mit den örtlichen Trägern. Mit diesen bilateralen Kooperationsvereinbarungen, die weitgehend abgeschlossen sind, wird nicht nur der Auftrag des Landes erfüllt, vielmehr werden in einem konstruktiven Dialog mit jeder Mitgliedskörperschaft Maßnahmen und Ziele zur Weiterentwicklung der Angebotsstruktur für Menschen mit Behinderung in der jeweiligen Region erarbeitet.

Frau Berten regt an, diese Ergebnisse auch in den Kommunen zu kommunizieren, damit diese Vereinbarungen auch vor Ort bekannt werden. Sie bittet die Verwaltung, im Sozialausschuss über die weitere Entwicklung zu berichten.

Frau Beck hält für wichtig, was sich für Maßnahmen aus den einzelnen Vereinbarungen ergeben.

Herr Wörmann weist darauf hin, dass im Moment die ambulanten Angebote noch nicht aus einer Hand erfolgen, da sowohl örtlicher als auch überörtlicher Träger Leistungen erbringen. Menschen mit Behinderung müßten sicher sein können, dass Anträge nicht zwischen den Kostenträgern hin und her geschoben werden. Ansonsten solle die Verwaltung zunächst einmal mit diesen Inhalten arbeiten und weist auf die Veranstaltung des LVR am 23.06.2010 sowie des ZPE Siegen im September hin.

Frau Eckenbach berichtet über einen politischen Beschluß der Stadt Essen zu den Leistungen für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten. Dem Sozialausschuss in Essen ist der Erhalt der bestehenden Angebote für diesen Personenkreis sehr wichtig, das Angebot darf durch die geänderten Zuständigkeiten nicht gefährdet werden.

Die Vorsitzende bittet, in einer der nächsten Sitzungen über die Veranstaltung am 23.06.2010 "Unterwegs im Sozialraum" zu berichten. Die Verwaltung sagt dies zu.

Herr Pohl betont seinen Wunsch nach einem Zwischenbericht Ende 2010 zum Fortgang der Kooperationsvereinbarungen und der Umsetzung vor Ort, damit der Sozialausschuss dieses begleiten und ggf. steuernd eingreifen kann. Die Verwaltung sagt dies zu.

Der Bericht über den Abschluss von Kooperationsvereinbarungen zwischen den kreisfreien Städten und Kreisen und dem Landschaftsverband Rheinland wird gemäß Vorlage 13/417 zur Kenntnis genommen.


Punkt 7
Sachstandsbericht über den Abschluss der Einzelzielvereinbarungen mit den rheinischen Werkstätten für behinderte Menschen
Vorlage 13/401

Frau Beck sieht durch die Vereinbarungen eine gute Möglichkeit, die Chancen zum Übergang auf den ersten Arbeitsmarkt zu stärken. Sie befürwortet ausdrücklich die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung nach dem Wunsch- und Wahlrecht für Werkstattbeschäftigte.

Herr Wörmann teilt mit, dass für ihn mit Blick auf die UN-Konvention die Werkstätten als Großeinrichtungen nicht der Inklusion entsprechen. Ein optimaler Ort der Arbeit für behinderte Menschen wäre der, den die betroffene Person selbst auswählen könne. Dies müsse im Sinne der Inklusion fachlich umgesetzt werden. Die Grundannahme sei richtig, dass für alle Menschen unabhängig vom Behinderungsgrad Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht werden müsse. Dieses Ziel sei jedoch nicht am besten in einer WfbM zu leisten. Als Beispiel nennt er die Möglichkeit eines Persönlichen Budgets für Arbeit, damit man Arbeit nach eigenen Wünschen ausprobieren könne. Die jetzt dazu erfolgende Fachdiskussion hält er für sehr wichtig. *

Frau Daun bestätigt als politische Zielrichtung, dass sich die Strukturen der WfbM öffnen und sich auf die Bedürfnisse der Menschen ausrichten. Daher sieht sie die vorliegenden Vereinbarungen als bemerkenswerten Schritt in die richtige Richtung. Auf diese Vereinbarungen solle aufgebaut werden. Ansatz hierzu müsse sein, anhand der Potentiale der einzelnen Menschen ein passendes, bedürfnisorientiertes Angebot zu schaffen. Dabei darf die Frage der Rentenansprüche nicht außer Acht gelassen werden.

Herr Runkler führt aus, dass die Einzelzielvereinbarungen auch dem Ziel der Inklusion dienen, beispielsweise: Übergänge von der Schule ins Berufsleben, Übergang aus der WfbM in den Arbeitsmarkt, betriebsintegrierte Arbeitsplätze, Teilzeitangebot.

Zu der Vorlage aus 2008, die als Anlage der jetzigen Vorlage beigefügt ist, erläutert Herr Flemming, dass es dabei vor allem um die Weiterentwicklung der WfbM für den Personenkreis der Menschen mit herausforderndem Verhalten geht, für die spezielle Konzepte zu erarbeiten sind, da auch diese Personengruppe ein Recht darauf hat, den Arbeitsplatz in einer WfbM wahrzunehmen und nicht auf andere Beschäftigungen ausweichen zu müssen. Es sei ein Erfolg in NRW, auch für die Menschen mit hohem Förderbedarf ein einsprechendes Angebot machen zu können. Die WfbM sind verpflichtet, angemessene Angebote anzubieten, die auf den individuellen Bedarf des Einzelnen ausgerichtet sind.

Frau Hoffmann-Badache ergänzt, dass es mit den WfbM Folgevereinbarungen geben wird, die den Gedanken der UN-Konvention aufgreifen sollen in Richtung Flexibilisierung und Öffnung der Angebote. Sie hofft, dass der Bundesgesetzgeber notwendige gesetzliche Änderungen beschließt und umsetzt, um das Angebot in den Werkstätten im Sinne der UN-Konvention weiter zu entwickeln und öffnen zu können. Die Verwaltung wird unabhängig hiervon Vorschläge erarbeiten, wie im Rahmen von modellhaften Erprobungen die Leistungen der Eingliederungshilfe zur Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung in diesem Sinne weiterentwickelt werden können.

Frau Janicki bekräftigt, dass alle Fraktionen dasselbe Ziel haben, nämlich für Menschen mit Handicap das Bestmögliche zu erreichen.

Die Vorsitzende fasst die Diskussion zusammen und hält fest, dass fachliche Übereinstimmung besteht und der Sozialausschuss auch weiterhin dieses Thema begleiten wird.

* Anmerkung der Verwaltung : In der Sitzung des Sozialausschusses am 14.9.2010 bat Herr Wörmann in das Protokoll aufzunehmen, dass die CDU-Fraktion angemerkt habe, dass bei einer Inklusion eine WfbM nicht mehr der optimale Ort für Arbeit sein könne. Der Sozialausschuss war mit dieser Änderung einverstanden.

Die Vorlage 13/401 zum Abschluss der Einzelzielvereinbarungen mit den WfbM wird zur Kenntnis genommen.


Punkt 8
Zwischenbilanz der Finanzierung Tagesgestaltender Leistungen für Menschen mit
Behinderung
Vorlage 13/382

Der Bericht zur Zwischenbilanz der Finanzierung Tagesgestaltender Leistungen für Menschen mit Behinderung wird gemäß Vorlage Nr.13/382 zur Kenntnis genommen.


Punkt 9
Qualitätsentwicklung in den Sozialpsychiatrischen Zentren
hier: Zielvereinbarung mit den SPZ-Trägern
Vorlage 13/291

Frau Kubny-Lüke erläutert die Verfahrensweise zur Qualitätsentwicklung in den SPZ. 2010-2012 wird der erste Zyklus des Verfahrens zum Abschluß von Zielvereinbarungen mit den SPZ erfolgen, ab 2012 wird das Verfahren in einem 3- Jahres Zyklus wiederholt und weitergeführt.

Auf Nachfrage von Herrn Wörmann berichtet Frau Kubny-Lüke, dass die Förderung der SPZ in 2009 erhöht wurde und dieser Betrag dazu beitragen soll, den Qualitätsprozeß in den SPZ durchzuführen. Sofern es in einzelnen Gebietskörperschaften längere Wartezeiten geben sollte, benötigt sie detailliertere Informationen, um welche SPZ es sich handelt und um was es genau geht. Die SPZ müssen ein Gleichgewicht schaffen zwischen offener Beratung und konkreten Beratungsangeboten. Hinzu kommt, dass die SPZ vor Ort zum Teil sehr unterschiedlich aufgestellt sind, was damit zusammenhängt, dass die Gebietskörperschaften in unterschiedlicher Weise die SPZ fördern und dazu beitragen, die Ausstattung der SPZ zu verbessern.

Der Sozialausschuss nimmt folgenden Beschluss des Gesundheitsausschusses zur Kenntnis:

Der Gesundheitsausschuss stimmt dem Verfahren zur Qualitätsentwicklung in den Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) gemäß Vorlage Nr. 13/291 zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.


Punkt 10
Neuausrichtung der Integrationsfachdienste
Vorlage 13/395

Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgeschlagenen Aktivitäten durchzuführen und dem LVR- Sozialausschuss über das Ergebnis zu berichten.


Punkt 11
Förderung von Integrationsprojekten gem. §§ 132 ff. SGB IX
Vorlage 13/387

Herr Wörmann spricht das Integrationsunternehmen in Duisburg an und schlägt vor, dass sich der Sozialausschuss das Projekt vor Ort ansieht. Er bittet die Verwaltung, dies aufzugreifen, die Verwaltung sagt das zu.

Der Sozialausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluß:

Der Förderung von Integrationsprojekten gem. §§ 132 ff. SGB IX wird, wie in der Vorlage Nr. 13/387 dargestellt, zugestimmt.


Punkt 12
Beschlusskontrolle

keine Wortmeldungen


Punkt 13
Mitteilungen der Verwaltung

Frau Hoffmann-Badache weist auf die beiden Tischvorlagen hin:
- Der LVR - Leistungen für die Menschen im Rheinland, Eine Information in einfacher Sprache
- Leben mit Behinderung - Sonderveröffentlichung 21.05.2010 von Kölner Stadt- Anzeiger und Kölnische Rundschau.

Frau Krause ergänzt, dass die Sonderbeilage eine Aktivität des Verlags DuMont Schauberg sei, der dies demnächst eventuell sogar regelmäßig machen will.

Frau Dr. Seel kündigt zu der Tätigkeit der Integrationsfachdienste regionale Presseaktionen an, bei denen die Arbeit der Integrationsfachdienste vorgestellt wird.


Punkt 14
Anfragen und Anträge der Fraktionen

Frau Berten berichtet, dass man in der Presse immer häufiger von Soldaten liest, die aus Afghanistan und anderen Auslandseinsätzen zurückgekehrt sind und die vor allem unter psychischen Problemen, z.B.: posttraumatischen Belastungsstörungen, leiden.

Sie bittet daher um Darstellung, wann und welche Leistungen der LVR für Soldaten erbringt, die in Auslandseinsätzen oder in der Zeit danach Schädigungen erlitten haben. Die Verwaltung sagt dies zu.


Punkt 15
Verschiedenes

keine Wortmeldungen


Köln, den 23.08.2010

Die Vorsitzende



S c h m e r b a c h
Köln, den 03.08.2010

Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland

In Vertretung

H o f f m a n n - B a d a c h e

Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden