LVIS Recherche - Niederschrift
12. Landschaftsversammlung 2004-2009
Niederschrift
über die 13. Sitzung des Sozialausschusses
am 24.10.2006 in Köln, Landeshaus
- öffentlicher Teil -
Anwesend vom Ausschuss:
CDU
Ensmann, Bernhard
Heidrich, Paul
Lipschitz, Julia
Nabbefeld, Michael
Nagels, Hans-Jürgen
Schaaf, Edith
Schavier, Karl
Serafim, Eugen
Verweyen, Inge
Wörmann, Josef
SPD
Berten, Monika
Daun, Dorothee Vorsitzende
Haase, Ulrike
Hintzsche, Burkhard bis 11.00 Uhr
Nottebohm, Doris
Rötters, Hans-Gerhard
Schmerbach, Cornelia
Servus, Gertrud ab 11.00 Uhr für Hintzsche, Burkhard
Weber, Ulrich
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Kresse, Martin
Zsack-Möllmann, Martina
FDP
Vogel, Ilse für Mangen, Brigitte
Runkler, Hans-Otto
Die Linke.PDS
Detjen, Jörg beratendes Mitglied
Verwaltung:
Frau Hoffmann-Badache Landesrätin
Frau Brusis Amtsleiterin
Frau Dr. Seel Amtsleiterin
Herr Heuser Amtsleiter
Frau Stenzel Protokoll
Herr Göller Presseamt
Gäste:
Herr Aselmeier ZPE Uni Siegen
Herr Wissel ZPE Uni Siegen
Studenten Uni Siegen
Herr Langenbucher Sachbearbeiter LVR
Frau Gray Sachbearbeiterin LVR

T a g e s o r d n u n g

 

Öffentliche Sitzung
Beratungsgrundlage
1.
Niederschrift über die 12. Sitzung vom 12.09.2006

 

2.
"Job 4000" - Programm des Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur besseren beruflichen Integration besonders betroffener schwerbehinderter Menschen

 

3.1.
Bericht über die IFD-Arbeit im Jahr 2006 und Förderung der Integrationsfachdienste (IFD) im Jahr 2007

 

3.2.
Förderung der IFD im Jahr 2007

 

4.
Erweiterung des Integrationsprojektes WRS gGmbH in Gummersbach

 

5.
Jahresbericht 2005 des Integrationsamtes

 

6.
Finanzielle Leistungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe an Einrichtungen zur Teilhabe am Arbeitsleben -Neubau und Ausstattung von Werkstätten für behinderte Menschen- Förderprojekte des Jahres 2006

 

7.
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des SGB XII und anderer Gesetze

 

8.
Bericht über die Auswertung der Dokumentationen KoKoBe

 

9.
Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln im Haushalt der Sozialhilfe; EPL 5

 

10.
Mitteilung der Verwaltung

 

11.
Verschiedenes

 

12.
Dokumentation der Informations- und Studienreise des Sozialausschusses nach Schweden

 

13.
Vorlagen zur Information

 

13.1.
Abschlussbericht der Arbeitsgruppe "Entbürokratisierung in der Pflege"

 

Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsgrundlage
14.
Reform der Versorgungsverwaltung in NRW:
hier: Angebot der Landschaftsverbände zur Übernahme der Aufgaben der Versorgungsämter im Bereich des Schwerbehindertenrechts
12/1834

 

15.
Förderung der betriebswirtschaftlichen Beratung von Integrationsprojekten gem. §§ 134 SGB IX und 28a SchwbAV;
hier: freihändige Vergabe
12/1809

 

Beginn der Sitzung:09:35 AM Uhr
Ende öffentlicher Teil:11:45 AM Uhr
Ende der Sitzung:11:55 AM Uhr
Als Tischvorlage wird der AntragNr. 12/153 SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, FDP, "Förderung der IFD im Jahr 2007", verteilt, der unter TOP 3.2 in die Tagesordnung aufgenommen wird.

Außerdem begrüßt die Vorsitzende Herrn Aselmeier vom ZPE der Uni Siegen sowie weitere Mitarbeiter und Teilnehmer der Studienreise des ZPE nach Stockholm im Juni diesen Jahres zeitgleich mit der Reise des Sozialausschusses.



Öffentliche Sitzung

Punkt 1
Niederschrift über die 12. Sitzung vom 12.09.2006

Gegen die Niederschrift werden keine Einwände erhoben.

Frau Hoffmann-Badache informiert die Mitglieder des Sozialausschusses darüber, dass die in der letzten Sitzung erbetenen ergänzenden Informationen zum Thema Stand der Kontingentabsprachen auf örtlicher Ebene mit den ARGEn, Optionskommunen und Arbeitsagenturen bezogen auf die Arbeit der Integrationsfachdienste, die ursprünglich für diese Niederschrift vorgesehen waren, der Niederschrift der heutigen Sitzung als Anlage1 beigefügt werden.


Punkt 2
"Job 4000" - Programm des Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur besseren beruflichen Integration besonders betroffener schwerbehinderter Menschen
Vorlage 12/1822

Frau Dr. Seel berichtet über den aktuellen Sachstand bezüglich des Programms „Job 4000“. Dieses dient, wie bereits in verschiedenen Sitzungen berichtet, der Schaffung von neuen Arbeits- und Ausbildungsplätzen sowie zusätzlichen Beauftragungen der Integrationsfachdienste. Für das Rheinland ergeben sich für die Teilfinanzierung folgende konkrete Zahlen: 122 zu fördernde Arbeitsplätze, 61 zu fördernde Ausbildungsplätze und 304 Beauftragungen an die Integrationsfachdienste. Das Programm wird über einen Zeitraum von 5 Jahren betrieben, eine Finanzierung erfolgt in dieser Zeit je hälftig von Bund und Land NRW. Zwischen dem Land NRW und dem LVR gibt es Gespräche bezüglich der Nutzung des Kombi-Lohn-Modells NRW sowie Mitteln des europäischen Sozialfonds, um möglichst viele Mittel außerhalb der Ausgleichabgabe nutzen zu können. Eine abschließende Entscheidung konnte hier jedoch noch nicht getroffen werden. Nach Ablauf der 5 Jahre muss die weitere Finanzierung durch das LVR-Integrationsamt übernommen werden. Geplant ist, vorwiegend Arbeitsplätze in Integrationsprojekten zu schaffen. Zur Förderung des Programms gerade im Ausbildungsbereich ist u. a. geplant, in Schulen und bei den Handwerkskammern und Betrieben zu werben. Bei der Gründung eines Ausbildungsverhältnisses würde sich die Prämie auf 3.000 € belaufen. Wenn des weiteren eine Umwandlung in ein Arbeitsverhältnis erfolgt, soll eine Prämie von 5.000 € gezahlt werden, bei der Umwandlung in ein befristetes Arbeitsverhältnis beträgt die Prämie 2.500 €. Bezüglich der Integrationsfachdienste ist erwähnenswert, dass diese ja bereits durch den LVR finanziert werden. Die eingesetzten Gelder können als Co-Finanzierung hier geltend gemacht werden. Es sollen nicht alle Integrationsfachdienste beteiligt werden, statt dessen wird man auf die Integrationsfachdienste bauen, die im Bereich des Übergangs von der Schule in das Berufsleben bereits Erfahrung haben.
Um die Ausgestaltung und Umsetzung der Richtlinien zu besprechen wird außerdem auf der Ebene der BIH eine Arbeitsgruppe eingesetzt.

Auf Nachfragen von Herrn Detjen, Herrn Kresse und Herrn Runkler teilt Frau Dr. Seel mit, dass es bezüglich der Förderung von Ausbildungsplätzen keine allzu große Nachfrage gibt. Hier muß viel Werbung für dieses Förderprogramm gemacht werden. Alllerdings sind bei den Handwerkskammern über 10 neue Ausbildungsplätze geschaffen worden. Auch öffentliche Arbeitgeber können an dem Programm teilnehmen, vorausgesetzt, sie schaffen neue Ausbildungsplätze. Maßnahmenorientierte Einrichtungen, wie z.B. die Berufsförderungswerke, sind hiervor jedoch ausgeschlossen.

Frau Hoffmann-Badache berichtet auf Nachfrage von Herrn Rötters, dass das Programm begleitend evaluiert wird. Dadurch soll ersichtlich werden, welche Maßnahmen erforderlich sind, um eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt stärker zu fördern. In Rheinland-Pfalz wird mit Mitteln des Sozialhilfeträgers die Einstellung schwerbehinderter Menschen auf dem 1. Arbeitsmarkt gefördert. Es wird in einer der nächsten Sitzungen eine Vorlage geben, die verschiedene Wege der Förderung der Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt, u.a. auch die virtuelle WfbM, aufzeigt.

Herr Heidrich betont, dass es sich hierbei um einen Schritt des Bundes in die richtige Richtung handelt, die Förderung der Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt jedoch ausgebaut werden solle.

Aufgrund einer Nachfrage von Herrn Runkler erläutert Frau Dr. Seel, dass der Aspekt des Gender Mainstreaming im Rahmen solcher Programme generell berücksichtigt wird. Gerade in Schulen wird gezielt darauf geachtet, dass Mädchen motiviert werden und besondere Berücksichtigung finden.

Die Vorsitzende fasst zusammen, dass es sich hierbei um einen guten Einstieg handelt und dass das Förderprojekt vom Sozialausschuss konstruktiv begleitet wird. Sie schlägt vor, dass der LVR hierbei als Ausbilder Vorbildfunktion übernehmen könnte.

Der Sozialausschuss beschließt einstimmig die Vorlage Nr. 12/1822:

Die Verwaltung wird mit der Umsetzung des Programms "Job 4000" gemäß der Vorlage Nr. 12/1822 beauftragt.


Punkt 3.1
Bericht über die IFD-Arbeit im Jahr 2006 und Förderung der Integrationsfachdienste (IFD) im Jahr 2007
Vorlage 12/1825

Frau Hoffmann-Badache berichtet, dass die Förderung der Integrationsfachdienste in 2007 im Grundsatz fortgesetzt werden soll. Ab 2008 werden die Verträge mit den Integrationsfachdiensten neu abgeschlossen. Bis dahin wird überlegt, an welchen Stellen der LVR nachsteuern muß, vor allem, da die Mittel der Ausgleichsabgabe weniger werden und die Vermittlungszahlen rückläufig sind.

Herr Heidrich bittet, Mitte 2007 vor den neuen Vertragsverhandlungen um einen erneuten Bericht.

Herr Kresse schlägt vor, bei der Vorlage und auch bezüglich der Planungen für 2008 dann auch hinsichtlich der Behinderungsarten zu differenzieren.

Frau Dr. Seel berichtet, dass der LVR aktuell mit den ARGEn des Kreises Wesel, des Rhein-Sieg-Kreises, der Stadt Bonn und der Stadt Düsseldorf sowie mit der Agentur für Arbeit der Stadt Bonn in Kontingentverhandlungen steht.

Anschließend begründet Herr Rötters den Antrag Nr. 12/153 der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und FDP.

Der Sozialausschuss beschließt einstimmig die Vorlage Nr. 12/1825:

Die Verwaltung wird beauftragt, die in der Vorlage Nr. 12/1825 unter Punkt 5 vorgeschlagenen Maßnahmen durchzuführen und bezogen auf Punkt 5.2 einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten.


Punkt 3.2
Förderung der IFD im Jahr 2007
Antrag 12/153 SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, FDP

Der Sozialausschuss beschließt einstimmig den Antrag Nr. 12/153:

1. Der Sozialausschuss hält die IFD-Vermittlung für ein bewährtes Instrument zur erfolgreichen Vermittlung schwerbehinderter Menschen mit besonderen Handicaps in den ersten Arbeitsmarkt.

2. Das Problem der nicht ausreichenden Refinanzierung des IFD ist jedoch weiterhin aktiv anzugehen
und zu lösen. Der Sozialausschuss unterstützt die Verwaltung daher in ihrem Bemühen, eine
Refinanzierung Sicherzustellen und bittet sie, neben den erneuten Gesprächen auf Bundesebene noch
einmal mit der Regionaldirektion und den Agenturen für Arbeit, den ARGE´n und den
Optionskommunen Gespräche zu führen mit dem Ziel, Kontingentvereinbarungen abzuschließen oder
zumindest vermehrt Einzelbeauftragungen vorzunehmen und den Vermittlungsgutschein offensiv
einzusetzen und einzulösen.


Punkt 4
Erweiterung des Integrationsprojektes WRS gGmbH in Gummersbach
Vorlage 12/1810

Der Sozialausschuss beschließt einstimmig die Vorlage Nr. 12/1810:

Der Sozialausschuss beschließt entsprechend der Vorlage Nr. 12/1810 die Förderung der Erweiterung des Integrationsprojektes WRS gGmbH gem. § 134 SGB IX.


Punkt 5
Jahresbericht 2005 des Integrationsamtes
Vorlage 12/1836

Frau Dr. Seel vermittelt anhand eines Powerpointvortrages die Inhalte des Jahresberichtes 2005 des Integrationsamtes. Der Vortrag ist dem Protokoll als Anlage 2 beigefügt.

Herr Nagels bittet die Verwaltung, im nächsten Jahr den Jahresbericht erst dann in der Presse zu veröffentlichen, wenn die Mitglieder des Sozialausschusses den Bericht bereits erhalten haben.

Der Sozialausschuss nimmt den Jahresbericht 2005 des Integrationsamtes gemäß Vorlage Nr. 12/1836 zur Kenntnis.


Punkt 6
Finanzielle Leistungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe an Einrichtungen zur Teilhabe am Arbeitsleben -Neubau und Ausstattung von Werkstätten für behinderte Menschen- Förderprojekte des Jahres 2006
Vorlage 12/1795

Auf Nachfrage von Herrn Nagels sind Erläuterungen zur Energieversorgung des Neubaus der WfbM Mülheim an der Ruhr, Wiesenstraße 35, als Anlage 3 dem Protokoll beigefügt.

Der Sozialausschuss beschließt einstimmig die Vorlage Nr. 12/1795:

Den vorgeschlagenen Investitionszuschüssen und Zinszuschüssen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe zur Förderung von Werkstattprojekten des Jahres 2006 wird entsprechend der Vorlage Nr. 12/1795 zugestimmt.


Punkt 7
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des SGB XII und anderer Gesetze
Vorlage 12/1715/1

Frau Hoffmann-Badache berichtet, dass die Vorlage nicht mehr aktuell ist, da es zwischenzeitlich eine Anhörung im Bundestag sowie einen gemeinsamen Antrag von CDU- und SPD-Fraktion im Bundestag gegeben hat, durch den es zu 2 wesentlichen Änderungen gekommen ist: Das Bruttoprinzip soll für Leistungen im stationären Bereich beibehalten und für 2006 soll eine Weihnachtsbeihilfe gezahlt werden.

Frau Brusis berichtet, dass es voraussichtlich eine einmalige Beihilfe nur für das Jahr 2006 in Höhe von 36,- € geben wird. Ab dem 01.01.2007 wird voraussichtlich der Barbetrag für Heimbewohner von 26% auf 27% erhöht, d.h. von 89,70 € auf 93,15 € (Erhöhung monatlich = 3,45 €). Dies ergibt einen jährlichen Mehrbetrag von 41,40 € pro Heimbewohner. Diese Änderungen gelten jedoch nur, wenn der Bundesrat der Gesetzesänderung zustimmt und die Landesregierung keine Änderung der Regelsätze vornimmt. Wann die Zahlung der Weihnachtsbeilhilfe für 2006 erfolgen kann, hängt vom Zeitpunkt des Inkrafttretens der Gesetzesänderung ab. Für 2006 belaufen sich die Mehrkosten aufgrund der Gesetzesänderung auf ca. 1 Mio. €, in 2007 und den folgenden Jahren durch die Erhöhung des Barbetrages auf ca. 1,2 Mio. €.

Herr Detjen begrüßt die Zahlung der Weihnachtsbeihilfe und bittet, diese noch in 2006 auszuzahlen. Er kritisiert jedoch, dass für den Personenkreis der ambulant Betreuten keine Weihnachtsbeihilfe vorgesehen ist.

Herr Runkler gibt zu Bedenken, dass die Weihnachtsbeihilfe für einige Heimbewohner möglicherweise einen Anreiz darstellen könnte, nicht ins Betreute Wohnen zu wechseln, da sie nur im stationären Bereich gezahlt wird.

Herr Kresse hätte sich ebenfalls mehr Unterstützung für die ambulant betreuten Menschen vom Gesetzgeber gewünscht.

Die Vorsitzende erkundigt sich, ob es in den Bereichen Kindergeld und Heranziehung von Eltern für teilstationäre Leistungen ebenfalls zu Änderungen gekommen ist. Frau Hoffmann-Badache verneint dies und verweist auf das aktuelle Schreiben der BAGüS, das der Vorlage als Anlage beigefügt ist. Sie weist außerdem darauf hin, dass die aktuelle Gesetzesfassung dem Protokoll als Anlage 4 beigefügt wird. Des weiteren betont sie, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass das Gesetz noch in 2006 in Kraft treten wird.

Die Ergänzungsvorlage-Nr. 12/1715/1 wird zur Kenntnis genommen.


Punkt 8
Bericht über die Auswertung der Dokumentationen KoKoBe
Vorlage 12/1675/1

Herr Heuser erläutert, dass mit Bewilligung der Zuschüsse für die KoKoBe auch die Bedingung mit verbunden ist, halbjährlich eine Dokumentation vorzulegen. Nach Eingang der ersten Dokumentationsbögen hat sich jedoch gezeigt, dass bei den Trägern viele Verständnisfragen und Unsicherheiten bestanden, die eine detallierte zufrieden stellende Auswertung nicht möglich machten. Trotzdem war eine gewisse generelle Auswertung möglich, die mit dieser Vorlage zur Kenntnis gegeben wird. Die nun vorliegende Auswertung hat gezeigt, dass die Beratungspraxis in den einzelnen KoKoBe sehr unterschiedlich und noch erhebliches Entwicklungspotential vorhanden ist, das ausbaufähig ist im Sinne des ambulant betreuten Wohnens und des Vorrangs offener vor stationärer Hilfen. In einer Arbeitsgruppe mit VertreterInnen der Freien Wohlfahrtspflege und den Anbietern ist inwzischen der Dokumentationsbogen überarbeitet und in Kraft gesetzt worden.

Herr Heidrich bedankt sich für die Vorlage.

Herr Kresse betont, dass es Hauptaufgabe der KoKoBe ist, Menschen zu helfen und die Integration in das Gemeinwesen zu stärken.

Auf Nachfrage von Frau Berten erläutert Herr Heuser, dass die Ansprechpartner auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten zu erreichen sind. Frau Verweyen berichtet, dass z. B. in der KoKoBe Kleve auch Termine über die offiziellen Öffnungszeiten hinaus vergeben werden.

Die Vorsitzende schlägt den Ausschussmitgliedern vor, einmal eine KoKoBe vor Ort zu besuchen und sich dort ein genaues Bild zu machen.

Herr Heuser ergänzt, dass die Erreichbarkeit der KoKoBe ein zentrales Thema sein wird bei den in 2007 abzuschießenden Zielvereinbarungen.

Der Bericht über die Auswertung der Dokumentationen KoKoBe wird gemäß Vorlage Nr. 12/1675/1 zur Kenntnis genommen.


Punkt 9
Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln im Haushalt der Sozialhilfe; EPL 5
Vorlage 12/1786

Der Sozialausschuss beschließt einstimmig die Vorlage Nr. 12/1786:

"Im Einzelplan 5 werden gem. § 82 GO NW überplanmäßige Ausgaben im Verwaltungshaushalt bei der Finanzposition 5470 785 041000 in Höhe der Einnahmen bei der Finanzposition
5470 268 520000 genehmigt.
Ferner werden aus dem Haushalt des LVR überplanmäßige Mittel in Höhe von 4.778.626 Euro im UA 5470 genehmigt."


Punkt 10
Mitteilung der Verwaltung

keine Wortmeldungen


Punkt 11
Verschiedenes

keine Wortmeldungen


Punkt 12
Dokumentation der Informations- und Studienreise des Sozialausschusses nach Schweden
Vorlage 12/1711

Die Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Aselmeier und den Studenten des ZPE, dass sie in der Sitzung des Sozialausschusses über ihre Erfahrungen ihrer Studienreise nach Schweden berichten.

Herr Aselmeier bedankt sich für die Einladung und die Möglichkeit, über die Erfahrungen der Reise nach Schweden zu berichten. Er bedankt sich auch bei den heute mitgekommenen Studenten und Studentinnen, die auf Seminare verzichtet haben, um zur Sozialausschusssitzung zu kommen.

Herr Aselmeier berichtet, dass für die Exkursion ein eher ungewöhnlicher Ansatz gewählt wurde, indem man mit einer gemischten Gruppe aus Studenten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des ZPE, des LVR sowie Bethel auf Reisen gegangen ist. Dies sollte den Austausch untereinander ermöglichen und beleben. In Kooperation mit dem pädagogischen Institut in Stockholm wurden verschiedene Einrichtungen und Verwaltungen besucht, der Abschluss selbst fand wiederum im pädagogischen Institut in Stockholm statt. Auch wenn Schweden hinsichtlich des Umgangs mit behinderten Menschen als Musterland gilt, was u. a. auch in der guten materiellen Ausstattung deutlich wurde, erinnert manches jedoch an herkömmliche Einrichtungen und z. B. auch durch die Lage einiger Häuser wurde der Charakter von Sondereinrichtungen erweckt. Im Vergleich hingegen weit fortgeschritten sind in Schweden die Möglichkeiten der persönlichen Assistenz. Diese ist dort bereits gesetzlich verankert. Insgesamt ist der Grundgedanke der gleichberechtigten Wohlfahrt durchaus spürbar, auch wenn der Weg von s. g. Subkulturen zur vollständigen sozialen Integration noch weit ist.

Frau Hoffmann-Badache erläutert im Hinblick auf die Reise des Sozialausschusses, dass die Herangehensweise des Sozialausschusses eine andere gewesen sei, da man vor allem an der Struktur der kommunalen Leistungserbringung sowie den gesetzlichen Zuständigkeiten interessiert gewesen sei. Des weiteren wollte man sehen, wie in Schweden Arbeiten und Wohnen mit Behinderung ermöglicht wird. Interessant war daher, zu erfahren, dass das Recht auf Arbeit und Beschäftigung für benachteiligte Menschen in Schweden gesetzlich verankert ist und die behinderten Beschäftigten von Samhall einen Tariflohn erhalten. Andernfalls wird eine allgemeine Volksrente gezahlt. Auch hinsichtlich der Wohnsituation wird in Schweden anders als in Deutschland verfahren. Dort gibt es keine klassischen Wohnheime, sondern stattdessen Wohngruppen mit einem großen Platzangebot für den einzelnen behinderten Menschen, was sich wiederum auch in den Kosten niederschlägt: Während im Rheinland ein Wohnheimplatz pro Jahr durchschnittlich 40.000 € kostet, belaufen sich die entsprechenden Kosten in Schweden auf 70.000 € . Am Beispiel von JAG konnte man unter anderem mehr über die unterschiedlichen Zuständigkeitsebenen bezüglich der Finanzierung erfahren. So kommt die Kommune für alle Kosten auf, die für eine Betreuung bis zu 20 Std. pro Woche entstehen, geht der Betreuungsbedarf darüber hinaus, ist der Staat zuständig. Trotzdem gibt es in Deutschland und Schweden ähnliche Diskussionen, z. B. auch hinsichtlich der Sicherstellung einheitlicher Leistungsangebote. In Schweden geschieht es nicht selten, dass die betroffenen Menschen in die Kommunen umziehen, in denen die besten Leistungen vorgehalten werden. Insgesamt wurden dem Sozialausschuss in Schweden viele gute Ideen aufgezeigt, die z.T. jedoch auch viel Geld kosten. Deutlich geworden ist außerdem, dass sich das Rheinland mit seinen eigenen Ideen nicht verstecken muss.

Die Vorsitzende ergänzt, dass der Sozialausschuss in einigen Punkten, z.B. der kommunalen Infrastruktur beim Betreuten Wohnen, bestärkt wurde, er aber auch gesehen hat, was mit der persönlichen Assistenz alles möglich ist. Der Ausschuß hat viele Impulse und konstruktive Ideen für die Betreuung behinderter Menschen mitgenommen.

Herr Kresse betont, dass die Integration behinderter Menschen in Schweden doch besser gelingt als hier. Ihn hat die Einrichtung JAG am meisten beeindruckt. Er hat dort gesehen, was über persönliche Assistenz alles möglich ist. Er ist der Auffassung, dass dies auch im Rheinland möglich sein müsste, z.B. über das persönliche Budget.

Herr Runkler berichtet, dass in Schweden im Rahmen der persönlichen Assistenz eine Betreuung von bis zu 100 Wochenstunden möglich ist. Diesen Ansatz könne man auch hier im Rheinland weiterverfolgen, um im Interesse der Menschen die stationäre Unterbringung soweit wie möglich zu vermeiden.

Herr Rötters gibt zu Bedenken, dass man das schwedische Gesundheitssystem durchaus kritisch betrachten solle. Einerseits seien zwar positive Ansätze zu erkennen, andererseits habe er sich in seinen persönlichen Erwartungen enttäuscht gesehen, z. B. habe sich in seinen Augen Samhall als bürokratisches Monster dargestellt. Auch Herr Weber weist darauf hin, dass Schweden Negativbeispiele zu bieten hat. So hätte man bei Handisam nicht erfahren können, wofür die Behörde überhaupt eingerichtet wurde.

Herr Aselmeier betont die hohen Anforderungen an die behinderten Menschen bei der Selbstbestimmung. Er hat mit einigen behinderten Menschen darüber gesprochen, die diese Anforderungen nicht als Last empfinden, sondern sich ernst genommen fühlen. Dabei geht es auch um Menschen, die schwer behindert sind.

Herr Langenbucher, Mitarbeiter des LVR, findet es interessant, dass beide Gruppen trotz der unterschiedlichen Ansätze ähnliche Erkenntnisse gewonnen haben. Er selbst hat auf der Reise die Erfahrung gemacht, dass Schweden selbst sich nicht als Vorzeigemodell sieht. Des weiteren freut er sich über die Erkenntnis, dass der LVR in seiner Vorgehensweise durchaus auf dem richtigen Weg ist.

Ein Student der Uni Siegen berichtet, dass anscheinend alle den gleichen Eindruck gewonnen haben. In Schweden sei das Niveau der Versorgung von Menschen mit Behinderung insgesamt deutlich höher als in Deutschland, da dort auch ungleich mehr Kapital zur Verfügung steht. Dies wäre auch für Deutschland wünschenswert, scheint jedoch in absehbarer Zeit nicht umsetzbar zu sein.

Frau Brusis vergleicht die Ergebnisse der letzten Ausschussreise in die Niederlande mit den Erkenntnissen der jetzigen Reise nach Schweden und ist beeindruckt, wie viel mehr den behinderten Menschen dort zugetraut wird.

Frau Gray, LVR Teilnehmerin der Reise des ZPE, berichtet über den intensiven Austausch innerhalb der Gruppe des ZPE. Beim Besuch der Kurzzeitwohngruppe für autistische Kinder und Jugendliche ist aufgefallen, dass dort ein sehr hohes Maß an fachlicher Arbeit geleistet wird, trotz geringer Fachkraftquote bei den MitarbeiterInnen. Durch ein sehr hohes Engagement der MitarbeiterInnen erzielt die Einrichtung bei der Betreuung autistischer Kinder jedoch ein sehr gutes Ergebnis.

Herr Wissel, ZPE Uni Siegen, weist diesbezüglich darauf hin, dass die Kompetenz der Assistenten durchaus ausgebildet wird und diese nicht völlig unvorbereitet an ihre Arbeit herangehen.

Frau Hoffmann-Badache fasst zusammen, dass die gewonnenen Impulse verwaltungsintern berücksichtigt werden sollen. Es gibt bereits Überlegungen, eventuell Fortbildungen mit Gästen aus Schweden durchzuführen.

Die Vorsitzende berichtet von der Reise des HPH-Ausschusses nach Wien, die sicherlich auch für die Mitglieder des Sozialausschusses interessant gewesen wäre. Insbesondere eine Evaluation über die Zufriedenheit der behinderten Bewohner von Wohnheimen, die durch behinderte Menschen selbst durchgeführt, ausgewertet und vorgestellt wurde, hat sie nachhaltig beeindruckt. Eventuell könnte man dies noch einmal aufgreifen und die Gruppe zu einer Sitzung von HPH- und Sozialausschuss einladen.

Die Dokumentation der Informations- und Studienreise des Sozialausschusses nach Schweden Juni 2006 wird gemäß der Vorlage 12/1711 zur Kenntnis genommen.


Punkt 13
Vorlagen zur Information


Punkt 13.1
Abschlussbericht der Arbeitsgruppe "Entbürokratisierung in der Pflege"
Vorlage 12/1811

Herr Rötters bittet darum die Vorlage Nr. 12/1811 in einer der nächsten Sitzungen zu beraten.


Solingen, den 20.11.2006

Die Vorsitzende



D a u n
Köln, den 17.11.2006

Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland
In Vertretung


H o f f m a n n - B a d a c h e