LVIS Recherche - Niederschrift
13. Landschaftsversammlung 2009-2014
Niederschrift
über die 16. Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses
am 14.11.2012 in Köln, Landeshaus
- öffentlicher Teil -
Anwesend vom Gremium:
CDU
Dr. Ammermann, Gert
Diekmann, Klaus (für Naumann)
Jülich, Urban-Josef
Loepp, Helga
Nagels, Hans-Jürgen (für Hendele)
Schavier, Karl
Schittges, Winfried (MdL) Vorsitzender
Stefer, Michael
Stricker, Günter
Zimball, Wolfgang
SPD
Böll, Thomas
Joebges, Heinz
Kaske, Axel
Keil, Karl-Josef
Dr. Klose, Hans
Kösling, Klaus
Soloch, Barbara
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Beu, Rolf Gerd (für Petring)
Fliß, Rolf
Kresse, Martin
Schmitt-Promny M.A., Karin
FDP
Effertz, Lars Oliver
Paßmann Bernd (für Becker-Bloningen)
Runkler, Hans-Otto
Die Linke.
Detjen, Ulrike
FREIE WÄHLER/DEINE FREUNDE
Bayer, Udo
Verwaltung:
Frau Hötte Erste Landesrätin und LVR-Dezernentin Finanzen und Immobilienmanagement
Herr Anders Persönlicher Referent Erste Landesrätin
Frau Karabaic LVR-Dezernentin Kultur und Umwelt
Frau Kessing LVR-Dezernat Kultur und Umwelt
(Netzwerkprojekte)
Herr Dr. Hauser LVR-Dezernat Kultur und Umwelt
Frau Hoffmann-Badache LVR-Dezernentin Soziales und Integration
Herr Elzer LVR-Dezernent Jugend
Frau Wildanger LVR-Dezernat Schulen
Frau Bayer Leiterin LVR-Fachbereich Kommunikation
Frau Ströter LVR-Fachbereich Kommunikation
Herr Althoff Leiter LVR-Fachbereich Gebäude- und Liegenschaftsmanagement
Herr Soethout Leiter LVR-Fachbereich Finanzmanagement
Frau Esser LVR-Fachbereich Finanzmanagement
Frau Schneiders LVR-Fachbereich Finanzmanagement, Protokoll

T a g e s o r d n u n g

 

Öffentliche Sitzung
Beratungsgrundlage
1.
Anerkennung der Tagesordnung

 

2.
Niederschrift über die 15. Sitzung vom 19.09.2012

 

Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsgrundlage
3.
Niederschrift über die 15. Sitzung vom 19.09.2012

 

4.
Berichterstattung über die ordentlichen Gewährträgerversammlungen vom 04.07.2012 und 19.09.2012 sowie der außerordentlichen Gewährträgerversammlung vom 27.08.2012 der Provinzial Rheinland Holding

 

5.
Vorberatung der Tagesordnung der Gesellschafterversammlung der VkA GmbH am 22.11.2012
13/2488

 

6.
Anfragen und Anträge

 

7.
Mitteilungen der Verwaltung

 

8.
Verschiedenes

 

Öffentliche Sitzung
Beratungsgrundlage
9.
Berichterstattung zu den Netzwerkprojekten

 

10.
Grundlage zur Änderung der Formalien im Rahmen der Regionalen Kulturförderung

 

11.
Regionale Kulturförderung des Landschaftsverbandes Rheinland 2013

 

12.
Mögliche Beteiligung des LVR an der Archäologischen Zone/dem Jüdischen Museum

 

13.
"Vision 2020" für das LVR-Industriemuseum: Neue Betriebsmodelle für mehrere Schauplätze und Neuaufstellung in Engelskirchen

 

14.
Fortentwicklung der Förderung von Kindern mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen

 

15.
Fahrtkostenerstattung zu integrativen Kindertagesstätten ab dem Kindergartenjahr 2012/2013 - Erfahrungsbericht zur Vorlage 13/1907

 

16.
Therapeutisches Personal an den LVR-Förderschulen

 

17.
"Freizeit- und Ferienmaßnahmen für Menschen mit Behinderung"

 

18.
Grundlagenpapier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen

 

19.
Fiskalische Auswirkungen der Ambulantisierung in der Eingliederungshilfe

 

20.
Entgeltvereinbarungen für die Wohn- und Werkstattleistungen 2012/2013

 

21.
Änderung des Sondervermögens LVR-Jugendhilfe Rheinland

 

22.
Änderungen von Rechtsverordnungen im Gemeindewirtschaftsrecht

 

23.
Umwandlung des Vereins REGIO Aachen e.V. in einen Zweckverband

 

24.
Beteiligungsbericht des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) zum 31.12.2011

 

25.
Überörtliche Prüfung des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW)

 

26.
Haushalt 2013
hier: Zuständigkeiten des Finanz- und Wirtschaftsausschusses
13/2523

 

27.
Anfragen und Anträge

 

28.
Mitteilungen der Verwaltung

 

29.
Verschiedenes

 

Beginn der Sitzung:09:30 AM Uhr
Ende der Sitzung:10:55 AM Uhr
Herr Schittges unterrichtet die Mitglieder des Finanz- und Wirtschaftsausschusses darüber, dass Frau Landesdirektorin Lubek die Fraktionen darüber in Kenntnis gesetzt hat, dass Herr Jochen Naumann ordentliches Mitglied des Finanz- und Wirtschaftsausschusses ist. Er ist für Frau Ellen Schmitz in die Landschaftsversammlung gekommen, wird aber in der heutigen Sitzung von Herrn Klaus Diekmann vertreten.

Darüber hinaus stellt er den Mitgliedern des Finanz- und Wirtschaftsausschusses Frau Christine Bayer vor, Fachbereichsleiterin des LVR-Fachbereichs Kommunikation, die ihre Arbeit als Leiterin der Pressestelle aufgenommen hat.
Vor der Sitzung wurden die Ergänzungsvorlage 13/2389/1 (zu TOP 11) sowie zu TOP 12 das Schreiben der CDU Fraktion vom 19.10.2012 mit dem Antwortschreiben der Verwaltung vom 07.11.2012 ausgeteilt.






Öffentliche Sitzung

Punkt 1
Anerkennung der Tagesordnung

Herr Schittges weist darauf hin, dass die in der Einladung wie folgt ausgewiesenen Vorlagen 13/2437 (zu TOP 14), 13/2522 (zu TOP 23) sowie die Ergänzungsvorlage 13/2420/1 (zu TOP 17) bereits den Arbeitskreisen der Fraktionen zur Verfügung gestellt wurden.

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss ist mit der Tagesordnung einverstanden.


Punkt 2
Niederschrift über die 15. Sitzung vom 19.09.2012

Gegen die Niederschrift werden keine Einwände erhoben.


Punkt 9
Berichterstattung zu den Netzwerkprojekten

Zum aktuellen Sachstand bezüglich des Zentrums für verfolgte Künste in Solingen berichtet Frau Karabaic, dass die zwischen dem Notar und dem LVR-Fachbereich Recht abgestimmten Vertragsentwürfe nun allen Vertragspartnern zur Entscheidung vorgelegt wurden (BSG, KMS, KMS-Grund und der Stadt). Aus Sicht des LVR seien die Entwürfe zustimmungsfähig.Frau Karabaic gibt den Hinweis, dass die Vertragspartner signalisiert hätten, die vorliegenden Entwürfe zu akzeptieren. Sie rechne daher nicht mehr mit weiteren Einlassungen. Nach Zustimmung aller zu den Vertragsentwürfen, zur persönlichen Dienstbarkeit und dem Rangrücktritt der Sparkasse, müsse der LVR die Beteiligung an der GmbH erneut beim Innenministerium (IM) anzeigen. Die Bezirksregierung müsse ebenso wie die Stiftungsaufsicht zustimmen. Im Augenblick seien keine Gründe erkennbar, die dem anvisierten Datum der Gründung der GmbH zum Januar 2013 entgegenstünden.
Zur Stiftung Preußen-Museum verweist Frau Karabaic auf die weiterhin unveränderte Sachlage. Weder für die Sanierung noch für den weiteren Betrieb seien vom Land finanzielle Mittel zu erwarten. Das bisher zuständige Ministerium für Bauen, Wohnen Stadtentwicklung und Verkehr habe zudem auf das Kulturministerium verwiesen. Sie betont nochmals die Forderung des LVR, ein mängelfreies Gebäude zu übernehmen. Sie erwartet zudem weiterhin, dass Dritte sich an den Betriebskosten beteiligen.
Herr Beu führte in diesem Zusammenhang aus, dass nach seinem persönlichen Kenntnisstand das Bau- und Verkehrsministerium dieses Projekt zukünftig nicht mehr in seinem Portfolio aufrecht erhalten möchte. Nach Auffassung des Ministers sollen die Landschaftsverbände sich einigen, dieses Projekt zu übernehmen.
Herr Runkler erklärt, dass der Stiftungsrat am 13.11.2012 informiert worden sei, dass der Bau- und Verkehrsminister in einem Schreiben an die Kulturministerin mit der Bitte herangetreten sei, sich ihrer Verantwortung zu stellen. Aus Sicht der Stiftung sei es aber schwer verständlich, dass die Einrichtung mit insgesamt 40 Mio € Landesmittel geschaffen würde und nun aufgrund von Veränderungen der Ressortzuständigkeiten keine Entscheidung mehr seitens des Landes möglich sei. Er weist darauf hin, dass sich die Stiftung selber mit mindestens der Hälfte des Stiftungskapitals beteiligen solle. Für Herrn Runkler sei des Weiteren eine Zuständigkeit des LVR nach Schließung eines Standortes zu überdenken.

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss nimmt den Bericht von Frau Karabaic zu den Projekten "Zentrum für Verfemte Künste" und "Stiftung Preußen-Museum" zur Kenntnis.


Punkt 10
Grundlage zur Änderung der Formalien im Rahmen der Regionalen Kulturförderung
Vorlage 13/2294/1

Zu dieser Vorlage informiert Frau Karabaic, dass die Änderungen des EU-Beihilferechts sich auf die Praxis der Regionalen Kulturförderung auswirken. Der Tatbestand der Jährlichkeit der Projektförderung vom 01.01. bis 31.12. eines Jahres ist u.a. eine solche Änderung, die bereits beschlossen wurde.
Aus der Sicht des LVR steht nun die Formulierung der Richtlinien an. Deshalb werden sich die Kommission und der Kulturausschuss besonders in Bezug auf juristische Gesichtspunkte mit diesem Thema beschäftigen.

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss fasst einstimmig folgenden empfehlenden Beschluss:

Den abschließenden Verfahrensschritten und den damit zu beachtenden Eckpunkten zur Änderung der Formalien im Rahmen der Regionalen Kulturförderung wird - vorbehaltlich der Bekanntgabe der Inhalte des Berichtes der KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Rahmen einer Gesamtbetrachtung sowie dessen Beratung hinsichtlich seiner Bedeutung und seiner Auswirkungen für den LVR im Finanz- und Wirtschaftsausschuss - gemäß Vorlage Nr. 13/2294/1 zugestimmt.


Punkt 11
Regionale Kulturförderung des Landschaftsverbandes Rheinland 2013
Vorlage 13/2389/1

Herr Effertz bittet, zukünftig auf den Ausdruck einer kompletten Vorlage zu verzichten, wenn lediglich kleine Änderungen, wie in dieser Ergänzungsvorlage, ausgewiesen werden. Die Mitteilung der Verwaltung zu Protokoll würde hier ausreichen. Er gibt einen Hinweis auf papierlose Ausschusssitzungen.
Im Zusammenhang mit dieser Vorlage gibt Herr Runkler den Hinweis, dass die Verwaltung mit Schreiben vom 30.10.2012 die Mitglieder des Landschaftsausschusses und die Fraktionen über die Eingabe des Kreises Kleve zu einer möglichen Beteiligung des LVR an der Archäologischen Zone/dem Jüdischen Museum informiert hat. Diese Eingaben durch den Kreis Kleve zum Haushalt, insbesondere zu Kulturaufgaben, treten vermehrt auf. Obwohl gemäß der Leistungsübersicht keine Mitgliedskörperschaft so viel Förderung durch den LVR erhält wie der Kreis Kleve, stellt er die Wahrnehmung der kulturellen Aufgaben intensiv in Frage.
Dem Anliegen von Herrn Runkler entsprechend bittet der Finanz- und Wirtschaftsausschuss für den nächsten Landschaftsausschuss am 23.11.2012 um eine Aufstellung der seit 2005 für den Kreis Kleve erbrachten Leistungen der Kulturpflege (Haushalt, Sozial- und Kulturstiftung sowie regionale Kulturförderung).

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss fasst einstimmig folgenden empfehlenden Beschluss:

1. Den in der Vorlage 13/2389/1 aufgeführten Projektänderungen zum Projekt GFG 79/13 und der damit zusammenhängenden geänderten Förderempfehlung wird zugestimmt.

2. Den in Anlage 1 der Vorlage 13/2389/1 sowie Anlage 2 der Vorlage 13/2389 in Ergänzung mit Anlage 2 zu Vorlage 13/2389/1 aufgeführten Projekten wird entsprechend der Empfehlung des Kulturausschusses sowie der Änderung zu Projekt GFG 79/13 zugestimmt.


3. Das Fördervolumen für Projekte im Rahmen der Regionalen Kulturförderung 2013 beträgt 3.893.092,00 €


4. Die nicht verplanten GFG-Mittel in Höhe von 93.598,98 € werden vorbehaltlich entsprechend bewilligter Haushaltsreste im Rahmen des Jahresabschlusses 2012 entsprechend der Empfehlung der Kommission Regionale Kulturförderung für Projekte im Rahmen der Regionalen Kulturförderung 2014 verwendet.


5. Den für die Ziffern 1 bis 3 des Beschlussvorschlages erforderlichen außer- und überplanmäßigen Erträgen und Aufwendungen wird zugestimmt.


6. Die Deckung der Aufwendungen zu den Ziffern 1 bis 3 des Beschlussvorschlages erfolgt durch umlageneutrale Landeszuweisungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG).


7. Die Ziffern 1 bis 6 stehen unter dem Vorbehalt, dass das GFG für 2012 in Kraft tritt und in entsprechend prognostiziertem Rahmen dem LVR GFG-Mittel zur Verfügung gestellt werden.



Punkt 12
Mögliche Beteiligung des LVR an der Archäologischen Zone/dem Jüdischen Museum
Antrag 13/205 SPD, GRÜNE, FDP

Herr Dr. Ammermann weist darauf hin, dass der Antrag 13/205 gegenüber der bisherigen Beschlusslage eine wesentliche Änderung enthalte, da der LVR den Betrieb und die daraus folgenden Kosten tragen solle, aber keine Baukosten, Miete und Abschreibungen zu finanzieren habe. Der vollständige Gebäudeunterhalt läge bei der Stadt Köln. Der Antrag enthalte aber keine Aussage bezüglich der voraussichtlichen Höhe der Betriebs- und Folgekosten bzw. der Finanzierung, die mit der Übernahme der Trägerschaft verbunden sei. Das Schreiben der CDU stelle dazu gezielt Fragen an die Verwaltung, die von der Verwaltung mit dem Schreiben vom 07.11.2012 beantwortet worden seien.
Die Betriebskosten seien nach einer von Herrn Prof. Dr. Rolle an anderer Stelle geäußerten Einschätzung mit ca. 5 - 6 Mio € pro Jahr zu erwarten, wohingegen die Verwaltung in ihrem Schreiben von geringeren Betriebskosten in Höhe von 4,7 Mio € unter Berücksichtigung der abgezogenen Miete und der voraussichtlichen Erträge ausgehe. Die Verwaltung hebe aber aufgrund der unsicheren Datenlage und der Vielschichtigkeit dieses Projektes den hohen Unsicherheitsfaktor hervor, so dass die Kosten somit auch höher liegen können. Die Frage der umlageneutralen Finanzierung habe die Verwaltung nicht beantwortet, sondern auf die geringst mögliche Belastung im Rahmen des Rücksichtnahmegebotes hingewiesen. Das sei für ihn aber kein tragfähiges Finanzierungsmodell. Die bisherigen Konsolidierungsziele des LVR seien noch nicht in vollem Umfang erreicht und teilweise bereits von unerwartetem Mehraufwand aufgezehrt worden. Deshalb können durch Konsolidierungsmaßnahmen eingesparte Mittel nicht zur Finanzierung neuer freiwilliger Aufgaben verwendet werden. Dem Konsolidierungsziel, nämlich die Entlastung der Städte und Kreise, werde so nicht gedient. Bei angenommenen Betriebskosten von ca. 6 Mio € würde der Teilhaushalt des Produktbereichs 04 (Kultur) dauerhaft mit rd. 10% Aufwandssteigerung belastet. Dies bedeute für alle Mitgliedskörperschaften eine zusätzliche Belastung und dies in einer Zeit, in der sie zur Kosteneinsparung teilweise eigene kulturelle Einrichtungen schließen müssten. Die Bedeutung der Archäologischen Zone/Jüdisches Museum in Köln habe die CDU in fachlicher, kultureller und historischer Bedeutung stets anerkannt und bejaht. Die Aufbereitung und Präsentation der musealen Bestände in einem bestehenden oder neu zu bauenden Museum läge aber in der Zuständigkeit der Stadt Köln. Eine Finanzierung des Betriebes durch den LVR jedoch lehne die CDU schon aufgrund der Verantwortung gegenüber den Mitgliedskörperschaften aber auch der Verantwortung gegenüber den eigenen Kultureinrichtungen des LVR ab.
Herr Kösling macht deutlich, dass die Einleitung des Antrags aufzeige, wie die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und FDP zu diesem Projekt stehe und die Aufarbeitung der Archäologischen Zone/Jüdisches Museum im Sinne einer Bereicherung der Kulturlandschaft des Rheinlandes für ausgesprochen wichtig halte. Dazu werde sie die erforderliche Verantwortung übernehmen, da sie hierin ein Teil der Kernkompetenz der kulturellen Entwicklung in Nordrhein-Westfalen sehe. Es handele sich damit nicht um eine weitere freiwillige Aufgabe. Grundsätzlich berate der LVR ohnehin alle Mitgliedskörperschaften bei der Errichtung eines neuen Museums. Das frühe Stadium dieses Projektes lasse im Augenblick allerdings noch keine konkreten Aussagen über die bauliche Gestaltung des Gebäudes zu und damit verbunden auch nicht über die Betriebskosten, deren Entwicklung sowie die mögliche Einrichtung. Dieses Projekt sei ein "Leuchtturmprojekt" bei der kulturellen Entwicklung in NRW. Seine Fraktion stehe zur Verantwortung des LVR in der Kulturpflege und werde diesen Antrag unterstützen. Das Museum werde als Bestandteil der Geschichte im Rheinland gesehen. Er weist auf den seines Erachtens aber auch wichtigen Aspekt hin, dass der Haushalt des LVR für den Kulturetat selbst dann noch niedrigere Aufwendungen als der LWL ausweise, wenn der LWL wie der LVR die Zuweisung des Landes zur Landschaftlichen Kulturpflege zweckentsprechend zur Förderung der landschaftlichen Kulturpflege veranschlage.
Frau Detjen stellt für ihre Fraktion die Zustimmung zu diesem Antrag in Aussicht. Damit würden die bisherigen Abstimmungsbeschlüsse zur Archäologischen Zone/Jüdisches Museum konsequent weiter entwickelt. Allerdings könne jetzt noch niemand sagen, wann die Stadt Köln das Museum fertigstellen könne. Nach ihrer Auffassung könne ohne Konzept und ohne Kenntnis der baulichen Gestaltung keine zuverlässige Aussage zu den Betriebskosten getroffen werden.
Herr Effertz erklärt ebenfalls die Zustimmung seiner Fraktion zu diesem Antrag. Er erläutert die nationale bzw. internationale Bedeutung dieses Museums im Vergleich zu analogen Projekten im Ausland. Die Archäologische Zone und das Jüdische Museum seien nicht voneinander zu trennen. Er unterstreicht die Ausführungen von Herrn Kösling hinsichtlich der Zuweisung des Landes für die Landschaftliche Kulturpflege aus dem GFG und macht deutlich, dass der LVR die Zuweisung durch die Förderung der Mitgliedskörperschaften im Rahmen der Regionalen Kulturpflege zweckentsprechend verwende. Es sei aber auch zu berücksichtigen, dass der LWL trotz geringerer Einnahmen höhere Aufwendungen für seine kulturellen Einrichtungen als der LVR ausweist. Beteilige sich der LVR nicht weiter an der Entwicklung der Kulturpolitik sehe er die Gefahr, dass Kultur und damit Bildung sterben würden. Das Grundkonstrukt eines Umlageverbandes bedeute, dass aufgrund der Ausgleichsfunktion des Umlageverbandes auch
Einrichtungen errichtet werden können, mit denen ansonsten ein einzelnes Mitglied überfordert sei.
Bezogen auf den Gesamthaushalt entsprächen jährliche Betriebskosten von 5 Mio € lediglich 0,14% des Haushaltsvolumens und seien aus seiner Sicht zu vernachlässigen. Die Veranschlagung sei zu konsolidieren. Das Engagement des LVR für dieses Museum sei der FDP-Fraktion sehr wichtig.
Herr Beu führt ergänzend aus, dass dieses Projekt eines der wichtigsten kulturpolitischen Projekte im Rheinland sei und im Interesse der Region umgesetzt werde. Im Übrigen weise er darauf hin, dass durch die Umlagezahlungen tatsächlich lediglich die beiden Städte Köln und Düsseldorf belastet und alle anderen Mitgliedskörperschaften profitieren würden. Sinn und Zweck eines Umlageverbandes sei es aber, Projekte von überregionaler Bedeutung auch als Regionalverband zu finanzieren.

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU folgenden Beschluss:

Das Projekt Archäologische Zone/Jüdisches Museum ist von herausragender Bedeutung für die rheinische Kultur. Es bietet Bezugspunkte zu Themenfeldern, die der LVR seit langem erforscht, bearbeitet und vermittelt. Dies betrifft sowohl die provinzialrömische Archäologie als auch die Dokumentation jüdischen Lebens im Rheinland wie beispielsweise in der Landsynagoge Rödingen.
Ziel ist neben der Präsentation des Bodendenkmals und der Grabungsbefunde die europaweit ausstrahlende und auf Dauer gesicherte Darstellung jüdischer Geschichte und Kultur in Köln und im Rheinland. Dabei wird die Abstimmung und Zusammenarbeit in Stadt und Region gesucht, z.B. mit dem Römisch-Germanischen Museum und dem Stadtmuseum.





Der LVR bietet der Stadt Köln seine Beteiligung an diesem Projekt unter der Berücksichtigung der nachfolgenden Prämissen an:



Punkt 13
"Vision 2020" für das LVR-Industriemuseum: Neue Betriebsmodelle für mehrere Schauplätze und Neuaufstellung in Engelskirchen
Vorlage 13/2442

Herr Dr. Ammermann trägt das Ergebnis des Kulturausschusses vor, in dem verfahrensmäßig diese Entscheidung in die Haushaltsberatungen verschoben wurde. Inhaltlich sehe die CDU hier keine ausreichende Umsetzung der Intention, die im Prüfbericht der Gemeindefinanzierungsanstalt enthalten ist und lehne aus diesem Grunde wie im Kulturausschuss diese Vorlage ab.
Herr Beu unterstreicht in seiner Antwort die Auffassung, dass diese Diskussion bereits im Kulturausschuss geführt wurde. Zielsetzung seiner Fraktion sei es, alles kritisch zu hinterfragen bzw. zu optimieren, um die Kostensituation zu senken und die Erträge zu steigern, aber alle Standorte sollten erhalten werden.

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU folgenden Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, die verfahrenstechnischen Schritte in die Wege zu leiten, um die nötigen räumlichen, finanziellen und personellen Voraussetzungen für die Umsetzung der "Vision 2020" – insbesondere im Hinblick auf die besondere Situation in Engelskirchen – zu schaffen, d.h.
- nicht-authentische Bereiche der Dauerausstellungen zurück zu bauen
- das Betriebsmodell „Denkmalpfad“ in Engelskirchen einzuführen
- den Schauplatz unter den neuen Bedingungen fachlich zu qualifizieren
- die Verwaltungsstruktur im Hinblick auf die beiden Schauplatzcluster in Oberhausen und Bergisch-Gladbach/Engelskirchen zu konsolidieren.



Punkt 14
Fortentwicklung der Förderung von Kindern mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen
Vorlage 13/2437

Frau Detjen spricht sich dafür aus, dass entgegen der vorgesehenen Kenntnisnahme durch den Landesjugendhilfeausschuss (LJHA) aufgrund der Brisanz des Themas zunächst die Beratung des LJHA erforderlich sei. Herr Kösling führt hierzu aus, dass aus Sicht der SPD-Fraktion ein Beschluss heute zu fassen sei, da der LJHA den in der jetzigen Vorlage 13/2437 dargestellten Beschluss bereits am 30.08.2012 gefasst habe.
Herr Elzer bestätigt diese Auffassung. Es bedürfe aber noch der Präzisierung der Ziffer 3 des Beschlusses des Landschaftsausschusses (LA) vom 03.02.2012.

Frau Loepp verweist zunächst auf die finanzielle und sachliche Neuausrichtung dieser Vorlage und fragt anschließend nach der Aufarbeitung der Altlasten und deren finanziellen Auswirkungen aus der aktuellen Problematik der Produktgruppe 074.
Auf die Frage von Frau Loepp bezüglich des Sachstands der Erledigung der Rückstände aus Vorjahren erklärt Frau Hoffmann-Badache, dass eine Arbeitsgruppe eingesetzt wurde, die sich aus 10 Mitarbeitern/innen verschiedener Dezernate zusammensetzt und seit Mai in ihrem Verantwortungsbereich liegt. Sie führt aus, dass im Haushalt 2012 für die aufgelaufenen Rückstände ein Ansatz in Höhe von 53 Mio € zur Verfügung gestellt wurde. Bis zum 07.11.2012 sind bereits 48,95 Mio € abgeflossen. Zum Zeitpunkt der Aufnahme der Arbeitsgruppe lagen über 2.000 unbearbeitete Abrechnungsfälle vor; inzwischen sind noch 790 Abrechnungen durchzuführen. Zum jetzigen Stand wird davon ausgegangen, dass für die Rückstände insgesamt ca. 70 Mio € aufgewendet werden müssen.
Zu den Ausführungen von Frau Hoffmann-Badache ergänzt Frau Hötte, dass der hier geplante Haushaltsansatz 2012 auch ausgeschöpft werde. Es ergebe sich im Jahresabschluss daher ein weiteres Risiko; ansonsten entwickle sich der Gesamthaushalt nach jetzigem Kenntnisstand wie prognostiziert. Die ursprüngliche Absicht der Finanzierung des Restbetrages für die Rückstände im Haushalt 2013 in Höhe des Ansatzes von 17 Mio € sei nicht mehr möglich. Der 2012 im Jahr 2013 geplante Ansatz von 17 Mio € musste entplant werden, da anderenfalls der Wirtschaftsprüfer kein Testat für den Jahresabschluss 2012 geben würde. Damit drohe eine Belastung des Jahresabschlusses 2012 in einer Größenordnung von 25 bis zu 30 Mio €.
Aufgrund dieser Informationen stellt Herr Dr. Ammermann fest, dass ein solcher Sachverhalt möglicherweise eine Grundlage für eine Sonderrücklage nach dem neuen Umlagengenehmigungsgesetz sein könne.

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss fasst einstimmig (bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke) folgenden empfehlenden Beschluss:

Die Neuausrichtung der Finanzierung der Elementarbildung für Kinder mit Behinderung, die der Landesjugendhilfeausschuss am 31.01.2012 sowie der Landschaftsausschuss in seiner Sitzung am 03.02.2012 gemäß Vorlage Nr. 13/1920 beschlossen haben, wird gemäß Vorlage Nr. 13/2437 bis zum Ende des Kindergartenjahres 2013/2014 verlängert sowie in Ziffer 3 präzisiert:

I. Integrative Gruppe

1. Die Verpflegungskosten für neu aufgenommene Kinder werden nicht mehr übernommen.
2. Die anteilige Finanzierung der freigestellten Leitung wird für Einrichtungen mit mehr als zwei Gruppen nicht mehr übernommen.
3. Der Jugendamtsanteil wird sukzessive abgebaut und zwar in zwei weiteren Schritten:
Ausgehend von dem derzeit halbierten Pauschalbetrag für das Haushaltsjahr 2013 in Höhe von insgesamt 12.750 EUR pro integrative Gruppe wird für das Haushaltsjahr 2014 eine weitere Halbierung dieses Pauschalbetrages auf insgesamt 6.375 EUR pro integrative Gruppe vorgenommen.
Ab dem Haushaltsjahr 2015 entfällt die Beteiligung des LVR an diesem kommunalen Anteil der KiBiz-Betriebskosten in Kindertageseinrichtungen.
4. Der Trägeranteil wird in eine einheitliche Pauschale in Höhe von 9.000 EUR umgewandelt.

II. Einzelintegration

Im Kindergartenjahr 2012/2013 und 2013/2014 wird für die betreuten Kinder eine einheitliche Pauschale von 5.000 EUR gezahlt. Die Förderung von Kindern in Einzelintegration wird zukünftig in die noch zu entwickelnde Fördersystematik der Kindpauschalen überführt.



Punkt 15
Fahrtkostenerstattung zu integrativen Kindertagesstätten ab dem Kindergartenjahr 2012/2013 - Erfahrungsbericht zur Vorlage 13/1907
Vorlage 13/2456

Der Bericht über die Fahrtkostenerstattung zu integrativen Kindertagesstätten ab dem Kindergartenjahr 2012/2013 wird gemäß Vorlage 13/2456 durch den Finanz- und Wirtschaftsausschuss ohne Aussprache zur Kenntnis genommen.


Punkt 16
Therapeutisches Personal an den LVR-Förderschulen
Vorlage 13/2394

Mit dieser Vorlage werden nach Auskunft von Frau Wildanger die Ergebnisse und das weitere Vorgehen der Projektarbeitsgruppe vorgestellt, die im Sommer letzten Jahres aufgrund des politischen Auftrags ihre Arbeit aufgenommen habe. In dieser Arbeitsgruppe seien die Verwaltung, Personal des LVR an den Schulen (Therapeuten und Personalratsvertreter) sowie die Elternvertreter und Schulleitungen vertreten.
Mit dieser Vorlage werde das gemeinsame Ergebnis dieser Arbeitsgruppe dargestellt. Wesentliche Ziele der Arbeitsgruppe seien die Verbesserung der Refinanzierung und die Ermittlung eines neuen Steuerungsmodells im nächsten Jahr.

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss fasst einstimmig folgenden empfehlenden Beschluss:

Der in der Vorlage Nr. 13/2394 beschriebene Qualitätsstandard für die therapeutischen Leistungen an den LVR-Förderschulen wird festgeschrieben und umgesetzt. Physiotherapeutische und ergotherapeutische Leistungen werden ausschließlich durch LVR-Therapeutinnen und LVR-Therapeuten erbracht. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Projektes "Entwicklung neuer Steuerungsmodelle zur Sicherung und Optimierung der therapeutischen Behandlungen für die Schülerinnen und Schüler an den LVR-Förderschulen" gemäß der Vorlage Nr.13/2394 weiter vorzugehen.


Punkt 17
"Freizeit- und Ferienmaßnahmen für Menschen mit Behinderung"
Vorlage 13/2420/1

Frau Detjen stellt die Frage, ob mit dieser Vorlage eine Kürzung der Mittel für Freizeit- und Ferienmaßnahmen für Menschen mit Behinderung verbunden sei.
Frau Hoffmann-Badache erklärt zu diesem Sachverhalt, dass es sich bei den in dieser Vorlage enthaltenen Folgekosten von 669.000 € lediglich um den Förderbetrag für die Ferienmaßnahmen der Menschen mit Behinderung handelt. Die Differenz zu dem im Haushalt befindlichen Betrag in Höhe von 800.000 € wird an die KoKoBe's zur Finanzierung von Freizeitmaßnahmen für Menschen mit Behinderung ausgezahlt. Deshalb bittet Frau Detjen um Änderung der Überschrift der Vorlage in "Ferienmaßnahmen für Menschen mit Behinderung". Frau Hoffmann-Badache sichert die Berücksichtigung dieses Hinweises zu.
Herr Nagels fragt nach der Höhe der Verwaltungskosten für die jeweils rd. 60 € Fallkosten. Bei einem Verwaltungsaufwand, der in einem unangemessenen Verhältnis zu den Fallkosten stehe, solle dieser Sachverhalt noch einmal überdacht werden.
Der Aufwand der Verwaltung könne nach Frau Hoffmann-Badache derzeit nur grob geschätzt werden. Dieser liegt für die Abwicklung beider Maßnahmen in Höhe von 800.000 € zur Zeit bei 30 - 40 Arbeitstagen pro Jahr.

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss fasst einstimmig folgenden empfehlenden Beschluss:

Die Modalitäten zur Förderung von Ferienmaßnahmen werden im Jahr 2013 geändert:
1. Die Antragstellerinnen/Antragsteller richten ihre Anträge direkt an den Landschaftsverband Rheinland.
2. Um hinsichtlich der Art der Unterkünfte und zur Art der Reiseveranstalter unter dem Aspekt Inklusion detaillierte Informationen zu erhalten, werden die Antragsformulare für 2013 entsprechend ergänzt.



Punkt 18
Grundlagenpapier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
Vorlage 13/2471

Der Bericht zum Grundlagenpapier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen wird gemäß Vorlage Nr. 13/2471 durch den Finanz- und Wirtschaftsausschuss ohne Aussprache zur Kenntnis genommen.


Punkt 19
Fiskalische Auswirkungen der Ambulantisierung in der Eingliederungshilfe
Vorlage 13/2273

Der Bericht der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe zu den fiskalischen Auswirkungen der Ambulantisierung in der Eingliederungshilfe 2012 wird gemäß Vorlage Nr. 13/2273 durch den Finanz- und Wirtschaftsausschuss ohne Aussprache zur Kenntnis genommen.


Punkt 20
Entgeltvereinbarungen für die Wohn- und Werkstattleistungen 2012/2013
Vorlage 13/2297

Herr Kösling bittet die Verwaltung, bei künftigen Entgeltverhandlungen mit den Trägern darauf zu bestehen, dass diese ihre wirtschaftlichen Daten und Zahlen vorlegen. Einige Träger würden Jahresabschlüsse vorlegen, in denen viel Eigenkapital und hohe Rückstellungen ausgewiesen würden. Bisher fehle es jedoch an Kontrollverfahren und auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Vorlage der wirtschaftlichen Zahlen bei den Wohnstätten seien noch nicht gegeben. Die Verwaltung solle in ihrem Bemühen unterstützt werden, die Offenlegung der Jahresabschlüsse auf freiwilliger Basis zu erreichen. Andernfalls müsse überlegt werden, inwieweit verbindliche Vorgaben durch den LVR so wie bei den LVR-eigenen Einrichtungen bei Einzelverhandlungen und -abrechnungen einfließen könnten.
Herr Dr. Ammermann weist darauf hin, dass die Selbständigkeit der freien Träger mit ihren unterschiedlichen Finanzstrukturen zu respektieren und die Offenlegung derzeit nur in wechselseitigem Einvernehmen möglich sei. Die Frage nach den rechtlichen Möglichkeiten einer Vorlegungspflicht solle aber geklärt werden. Desweiteren hebt Herr Dr. Ammermann positiv hervor, dass der Klinikverbund und der HPH-Verbund, wegen ihrer guten Jahresergebnisse 2011 nicht an der Steigerung der Grund- und Maßnahmenpauschale teilnähmen. Er sehe darin ein gutes Argument in den Verhandlungen mit den freien Trägern. Er fragt, ob mit der nicht vorgenommenen Steigerung das Renditeziel durch die eigenen Einrichtungen trotzdem erreicht werden könne, oder ggf. auf einem anderen Wege sicherzustellen sei.
Frau Hoffmann-Badache führt zu dieser Vorlage aus, dass die Verhandlungen zwischen dem LVR als Leistungsträger und den Verbänden der Leistungsanbieter in ganz erheblichem Maße von gesetzlichen Vorgaben geprägt seien. Unter Bezug auf die Ausführungen von Herrn Kösling teilt sie mit, dass die Verwaltung in einer gesonderten Vorlage zunächst die gesetzlichen Rahmenbedingungen darstellen werde, unter denen Verhandlungen mit den Verbänden der Leistungsanbieter und einzelnen Leistungsanbietern geführt werden. Desweiteren werden in dieser Vorlage die Möglichkeiten des LVR in seiner Rolle als Leistungsträger aufgezeigt. Auch ist es ihres Erachtens erforderlich, größere Transparenz in die finanziellen Strukturen der Leistungsanbieter zu erhalten.
Zur Beantwortung der Frage von Herrn Dr. Ammermann erläutert Frau Hötte, dass in der Verwaltungsspitze entschieden worden sei, keine Partizipation der eigenen Einrichtungen bei den stationären Leistungen durchzuführen, um den vorbildhaften Charakter zu dokumentieren. Die Steigerung bei den Fachleistungsstunden werde aber auch in die eigenen Einrichtungen übertragen, um systemische Unterschiede zu vermeiden. Eine vollständige Übertragung der Entgeltvereinbarung auf die eigenen Einrichtungen sei auch mit Blick auf deren gute Abschlüsse nicht vorgenommen worden. Eine Einschränkung bzgl. des Erreichens des vereinbarten Renditeziels sei aus ihrer Sicht nicht zu erwarten; auch die Rückmeldungen der Einrichtungen ließen keine Zweifel an der Erreichung dieses Zieles aufkommen. Trotzdem seien aber auch noch Rücklagenzuführungen möglich.

Der Bericht über die Verhandlungsergebnisse zu den pauschalen Vergütungsverfahren im Bereich der Wohnhilfen und der Werkstattleistungen wird gemäß Vorlage Nr. 13/2297 durch den Finanz- und Wirtschaftsausschuss zur Kenntnis genommen.


Punkt 21
Änderung des Sondervermögens LVR-Jugendhilfe Rheinland
Vorlage 13/1942

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss fasst einstimmig folgenden empfehlenden Beschluss:

"Die Grundstücke mit Gebäude in "Tönisvorst, Hüserheide 14", Gemarkung Vorst, Flur 3, Flurstücke 347 und 351, groß 1.039qm, Kaufpreis 420.000 €, werden rückwirkend zum 01.01.2012 aus dem allgemeinen Grundvermögen des Landschaftsverbandes Rheinland herausgenommen und dem Sondervermögen LVR-Jugendhilfe Rheinland zugeführt."


Punkt 22
Änderungen von Rechtsverordnungen im Gemeindewirtschaftsrecht
Vorlage 13/2484

Die Änderungen der Rechtsverordnungen im Gemeindewirtschaftsrecht vom 13.08.2012, veröffentlicht im Gesetz und Verordnungsblatt NRW Ausgabe Nr. 18 vom 29.08.2012, werden gemäß Vorlage 13/2484 durch den Finanz- und Wirtschaftsausschuss ohne Aussprache zur Kenntnis genommen.


Punkt 23
Umwandlung des Vereins REGIO Aachen e.V. in einen Zweckverband
Vorlage 13/2522

Die Umwandlung des Vereins REGIO Aachen e.V. in einen Zweckverband wird gemäß Vorlage Nr. 13/2522 durch den Finanz- und Wirtschaftsausschuss ohne Aussprache zur Kenntnis genommen.


Punkt 24
Beteiligungsbericht des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) zum 31.12.2011
Vorlage 13/2465

Zur Max-Ernst-Stiftung auf Seite 194 des Berichtes fragt Herr Dr. Ammermann, warum es zu einer Verzögerung des Jahresabschlusses 2011 gekommen sei und zur Zeit der Fertigstellung des Berichts noch nicht vorgelegen habe bzw. ob dieser zwischenzeitlich vorliege; immerhin läge die Geschäftsführung dieser Stiftung doch beim LVR.
Zur Beantwortung dieser Frage erklärt Herr Soethout, dass der Redaktionsschluss für den Bericht der 31.10.2012 gewesen sei. Für Stiftungen gelten besondere Regeln, die regelmäßig in den Statuten der Stiftung festgelegt sind. Gemeindewirtschaftsrechtliche Regularien gäbe es nicht. Auf der Ebene der GmbH gäbe es im Unterschied zu Stiftungen Regelungen, wann die Abschlüsse vorzuliegen haben. Seit der Novellierung des Stiftungsrechts gibt es lediglich die gesetzliche Vorgabe, dass spätester Termin für den Jahresabschluss der 31.10. des Folgejahres sei. Bisher sei der Jahresabschluss 2011 aufgrund der wenigen Sitzungstermine noch nicht Bestandteil der Tagesordnung eines Stiftungsgremiums gewesen; die Verwaltung werde die Vorlage des Jahresabschlusses 2011 durch die Förderstiftung zu gegebener Zeit anfordern.
Herr Runkler weist zu der Beteiligung des LVR an der Werkstatt "Haus Freudenberg" (Kreis Kleve) auf deren Gewinnrücklagen hin, die in den letzten Jahren um jeweils 10 % aufgestockt wurden und zur Zeit ca. 33 Mio € erreicht hätten. Derartige finanzielle Verhältnisse müssten bei der Aufarbeitung der bereits unter TOP 20 beratenen Thematik berücksichtigt werden.

Der Beteiligungsbericht des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) zum 31.12.2011 wird gemäß Vorlage Nr. 13/2465 durch den Finanz- und Wirtschaftsausschuss zur Kenntnis genommen.


Punkt 25
Überörtliche Prüfung des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW)
Vorlage 13/2497

Herrn Dr. Ammermann weist auf die Beschlussfassung des Sozialausschusses hin. Diese sei entgegen den anderen Fachausschüssen nicht einstimmig erfolgt. Dieses Beschlussergebnis solle sich auch im Beschluss des Finanz- und Wirtschaftsausschusses (Fi) zur Vorlage 13/2497 wiederfinden.
Herr Kösling gibt zu bedenken, dass der Fi diese Vorlage lediglich zur Kenntnisnahme erhalten habe; eine Beschlussfassung stehe erst im Landschaftsausschuss an. Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss schließt sich der Bitte an Herrn Dr. Ammermann an, auf die unterschiedlichen Beschlussfassungen nochmals im Landschaftsausschuss hinzuweisen.

Den Stellungnahmen der Verwaltung zu den Feststellungen und Handlungsempfehlungen der GPA NRW auf Basis der Beschlussfassungen der Fachausschüsse einschließlich der aktualisierten Anlagen 1 bis 6 sowie dem weiteren Vorgehen der Verwaltung gegenüber der Aufsichtsbehörde des LVR, dem Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, wird gemäß Vorlage 13/2497 durch den Finanz- und Wirtschaftsausschuss zugestimmt.


Punkt 26
Haushalt 2013
hier: Zuständigkeiten des Finanz- und Wirtschaftsausschusses
Vorlage 13/2523

Herr Dr. Ammermann erklärt, dass es sich hier um eine erste Sichtung des Haushalts 2013 handele. Er rege an, die Vorlage zur weiteren Beratung in die nächste Beratungsrunde zu vertagen.

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss vertagt Beratung und Beschlussfassung der Vorlage 13/2523 einstimmig in die nächste Sitzung.


Punkt 27
Anfragen und Anträge

Anfragen und Anträge wurden nicht gestellt.


Punkt 28
Mitteilungen der Verwaltung

Zunächst gibt Frau Hötte die aktuellen Sachstände zum Haushalt 2012 wieder. Die Haushaltsentwicklung zeige nahezu wie geplant einen Fehlbetrag in Höhe von 1,5 Mio € auf. Der Mehraufwand durch die Entgeltsteigerungen in der Eingliederungshilfe wie auch andere Veränderungen sollen durch die Auflösung von Rückstellungen abgedeckt werden. Ein Risiko ergebe sich noch durch die weitere Abarbeitung von Abrechnungen für Vorjahre in der Produktgruppe 074.

Die für den Haushalt 2013 notwendige zweite Modellrechnung, die schon mehrfach durch das Land angekündigt worden sei, liege tatsächlich immer noch nicht vor. Nach aktuellem Kenntnisstand soll diese Modellrechnung im Dezember zur Verfügung gestellt werden. Sie habe die Hoffnung, dass mit der zweiten Modellrechnung keine wesentlichen Veränderungen verbunden seien.

Für die nächste Sitzungsfolge kündigt Frau Hötte eine Vorlage zu den vom Landtag neu beschlossenen Gesetzen NKF-Weiterentwicklungsgesetz und Umlagengenehmigungs-
gesetz an. Diese Vorlage werde allen Ausschüssen zur Verfügung gestellt.


Punkt 29
Verschiedenes

Keine Wortmeldungen.


Krefeld, 14.12.2012

Der Vorsitzende



S c h i t t g e s
Köln, 12.12.2012

Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
In Vertretung

H ö t t e

Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden