LVIS Recherche - Niederschrift
12. Landschaftsversammlung 2004-2009
Niederschrift
über die 29. Sitzung des Sozialausschusses
am 18.11.2008 in Essen
Anwesend vom Gremium:
CDU
Eckenbach, Jutta
Ensmann, Bernhard
Heidrich, Paul
Lipschitz, Julia
Nabbefeld, Michael
Nagels, Hans-Jürgen
Schaaf, Edith
Schavier, Karl
Verweyen, Inge
Wörmann, Josef
SPD
Berten, Monika
Daun, Dorothee Vorsitzende
Servos, Gertrud für von Grünberg, Bernhard
Haase, Ulrike
Schmidt-Zadel, Regina für Hintzsche, Burkhard
Nottebohm, Doris
Schmerbach, Cornelia
Weber, Ulrich
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Kresse, Martin
Zsack-Möllmann, Martina
FDP
Mangen, Brigitte
Runkler, Hans-Otto
Die Linke.
Detjen, Jörg beratendes Mitglied
Verwaltung:
Frau Hoffmann-Badache Landesrätin
Frau Dr. Seel Fachbereichsleitung 61
Herr Körner Fachbereichsleitung 62
Frau Fankhaenel Fachbereichsleitung 62
Frau Brusis Fachbereichsleitung 71
Frau Lapp Fachbereichsleitung 72
Herr Limbach Fachbereichsleitung 73
Frau Munkert Protokoll
Gäste
Frau Dr. Möllering LVR-Klinik Essen

T a g e s o r d n u n g

 

Öffentliche Sitzung
Beratungsgrundlage
1.
Vorstellung der Traumambulanz

 

2.
Darstellung der Aufgaben des Fachbereichs Soziales Entschädigungsrecht im Bereich der Opferentschädigung

 

3.
Bericht zur Verfassungsbeschwerde gegen Artikel 1 des Zweiten Gesetzes zur Straffung der Behördenstruktur vom 30.10.2007 (Versorgungsverwaltung)

 

4.
Niederschrift über die 28. Sitzung vom 14.10.2008

 

5.
Weiterentwicklung der WfbM im Rheinland

 

5.1.
Finanzielle Leistungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe an Einrichtungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Neubau und Ausstattung von Werkstätten für behinderte Menschen - Förderprojekte des Jahres 2008

 

5.2.
Offenlegung der Ermittlung und Verwendung der Arbeitsergebnisse 2006 im Arbeitsbereich der WfbM - Prüfung und Darstellung der Ergebnisse
12/3769

 

5.3.
Aktueller Stand des Modellprojekts: Teilzeitbeschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen

 

5.4.
Ergebnisse der Umfrage zu betriebsintegrierten Arbeitsplätzen von Werkstätten für behinderte Menschen

 

5.5.
Zusammenarbeit der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit NRW mit den Landschaftsverbänden bei der Weiterentwicklung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung

 

6.
Projekte zur Integration von Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt

 

6.1.
Einrichtung von sechs Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen bei der Fa. freesort GmbH, Betriebsstätte Heerdter Lohweg 87, 40549 Düsseldorf aus Mitteln der Ausgleichsabgabe.

 

6.2.
Förderung von Integrationsprojekten gem. §§ 132 ff. SGB IX

 

6.3.
Sachstand Gesetzentwurf Unterstützte Beschäftigung

 

6.4.
Bericht der BIH "3 Jahre Strukturverantwortung für die Integrationsfachdienste - 2005 -2007"

 

6.5.
Satzung über die Zuweisung von Mitteln der Ausgleichsabgabe an die örtlichen Fürsorgestellen im Rheinland für das Jahr 2009 (Ausgleichsabgabesatzung 2009)

 

6.6.
Weiterentwicklung der öffentlichkeitsarbeit des LVR-Integrationsamtes
Mündlicher Bericht der Verwaltung

 

7.
Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung im Lebensbereich Wohnen

 

7.1.
Abschluss der Empfehlungsvereinbarung über eine pauschale Vergütungsanpassung und der Rahmenzielvereinbarung Wohnen II

 

7.2.
Leben von Menschen mit Behinderung in Gastfamilien mit ambulanter Unterstützung

 

7.3.
Krisenintervention / Notfallhilfe
Mündlicher Bericht der Verwaltung

 

8.
Novellierung des SGB XI - Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG)- sowie Neuformulierung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs

 

9.
Übergang Schule - Beruf;
Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler an den Rheinischen Förderschulen, insbesondere im Förderschwerpunkt Sprache
12/3663

 

10.
Versorgung von Menschen mit Behinderungen in Bulgarien - Unterstützung der Einrichtungen in Malko Scharkovo und Malenovo

 

11.
Mitteilung der Verwaltung

 

12.
Verschiedenes

 

Beginn der Sitzung:09:30 AM Uhr
Ende der Sitzung:11:40 AM Uhr
Zunächst begrüßt Frau Splett-Bambynek, Kaufmännische Direktorin der LVR-Klinik Essen, die Mitglieder des Sozialausschusses und wünscht einen guten Sitzungsverlauf.

Zu Beginn der Sitzung wird die Broschüre des Fachbereichs 61 "Bescheid wissen: Schwerbehinderte Menschen im Beruf - Schwerpunkt kleine und mittlere Betriebe" verteilt.

Während der Sitzung wurde eine Fotodokumentation über Malko Scharkowo (zu TOP 10) rundgereicht.



Öffentliche Sitzung

Punkt 1
Vorstellung der Traumambulanz

Frau Dr. Möllering stellt die Traumaambulanz anhand einer Power Point Präsentation vor. Die Folien sind als Anlage 1 dem Protokoll beigefügt.

Auf Nachfrage von
Frau Servos berichtet Frau Dr. Möllering, dass das Angebot einen Erstkontakt binnen 1 bis 3 Tagen vorsieht.

Frau Mangen bittet um Mitteilung, welche Hilfen es für die Ärzte und das Pflegepersonal gibt.

Frau Dr. Möllering erläutert, dass es Hilfe gibt durch ein großes Team mit gegenseitigem Austausch. 1x monatlich erfolgt eine externe Supervision.

Frau Zsack-Möllmann weist darauf hin, dass nach ihren Erfahrungen aus der Arbeit im Frauenhaus die Probleme nicht in der Akutversorgung liegen, sondern bei der späteren Auseinandersetzung mit dem Trauma. Gibt es Ideen zur Vereinfachung des Zugangs zur Therapie?

Frau Dr. Möllering berichtet, dass es ein gutes Netzwerk der Klinik mit den niedergelassenen Ärzten gibt. Weiterhin gibt es ein stationäres und ein teilstationäres Angebot neben der ambulanten Therapie. Die Wartezeit liegt zurzeit bei 3 Monaten. Außerdem wird eine Spezialgruppe für Klinikentlassene zur Überbrückung von Wartezeiten angeboten.

Frau Schmidt-Zadel weist darauf hin, dass nicht therapeutisch behandelte Traumata auch Panikattacken zur Folge haben können.

Frau Dr. Möllering erläutert, dass die Folgen nicht behandelter Traumata sehr unterschiedlich sind. Die Ursachen von Traumata, die lange Zeit zurückliegen, lassen sich oft nicht mehr feststellen.

Frau Haase berichtet, dass es für Helfer (Feuerwehr, Rettungskräfte, Polizei) eine gruppenweise Betreuung gäbe, die einen Zwang zur Teilnahme und zur Äußerung vorsähe.

Frau Dr. Möllering antwortet darauf, dass der Zwang zum Reden in vielen Fällen zu einer Verschlimmerung führt. Aus medizinischer Sicht ist ein Zwang zum Reden nicht zu halten.

Der Sozialausschuss nimmt den Vortrag von Frau Dr. Möllering zur Kenntnis.


Punkt 2
Darstellung der Aufgaben des Fachbereichs Soziales Entschädigungsrecht im Bereich der Opferentschädigung
Vorlage 12/3783

Frau Fankhaenel berichtet, dass es im Rheinland ein flächendeckendes Angebot von 16 Traumaambulanzen gibt. Ab Dezember 2008 wird es 6 Traumaambulanzen in LVR-Kliniken geben.

Die Broschüre zur Arbeit der Traumaambulanzen (Ratgeber für Opfer von Gewalttaten) wird als
Anlage 2 dem Protokoll beigefügt.

Die Darstellung der Aufgaben des Fachbereichs Soziales Entschädigungsrecht im Bereich der Opferentschädigung wird gemäß Vorlage 12/3783 zur Kenntnis genommen.


Punkt 3
Bericht zur Verfassungsbeschwerde gegen Artikel 1 des Zweiten Gesetzes zur Straffung der Behördenstruktur vom 30.10.2007 (Versorgungsverwaltung)
Vorlage 12/3807

Frau Hoffmann-Badache berichtet zum aktuellen Sachstand. Die kommunale Verfassungsbeschwerde ist beim Verfassungsgerichthof NRW anhängig. Zunächst wird der Verfassungsgerichtshof aber noch die Klage der SPD zur Verlegung der Kommunalwahl NRW verhandeln.

Herr Heidrich fragt, ob die Verfassungsbeschwerde zurückzunehmen sei, wenn sich inzwischen herausgestellt habe, dass kein Defizit bestehe.

Hierzu teilt
Frau Fankhaenel mit, dass die Sachkosten nicht gedeckt sind. Diese Unterdeckung führt im Jahr 2008 für den LVR zu einem Defizit von 1,8 Mio. €. Dementsprechend wird die Verfassungsbeschwerde weiterverfolgt.

"Der Bericht zur Verfassungsbeschwerde gegen Artikel 1 des Zweiten Gesetzes zur Straffung der Behördenstruktur vom 30.10.2007 (Versorgungsverwaltung) wird gemäß Vorlage Nr. 12/3807 zur Kenntnis genommen."


Punkt 4
Niederschrift über die 28. Sitzung vom 14.10.2008

Frau Schmidt-Zadel bittet um Korrektur des Protokolls zu Punkt 6, S. 7: sie habe von „Schwerpunktstationen in den einzelnen Kliniken“ gesprochen.


Punkt 5
Weiterentwicklung der WfbM im Rheinland


Punkt 5.1
Finanzielle Leistungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe an Einrichtungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Neubau und Ausstattung von Werkstätten für behinderte Menschen - Förderprojekte des Jahres 2008
Vorlage 12/3616

Frau Hoffmann-Badache erläutert die Vorlage. Sie schlägt weiterhin vor, zum Beschluß des Sozialausschusses vom 20.11.2007 (s. Anlage 3) eine externe Untersuchung durchzuführen. Zum Untersuchungsauftrag soll dem Sozialausschuss voraussichtlich in der Sitzung am 03.03.2009 ein konkreter Vorschlag unterbreitet werden.

Der Sozialausschuss fasst dann einstimmig folgenden Beschluss:

Den vorgeschlagenen Investitionszuschüssen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe zur Förderung von Werkstattprojekten des Jahres 2008 wird entsprechend der Vorlage Nr. 12/3616 zugestimmt.


Punkt 5.2
Offenlegung der Ermittlung und Verwendung der Arbeitsergebnisse 2006 im Arbeitsbereich der WfbM - Prüfung und Darstellung der Ergebnisse
Vorlage 12/3769

Frau Schmidt-Zadel fragt nach, ob ein Vergleich zwischen den Werkstätten im Rheinland möglich sei.
In der Vorlage S. 7 zu 4.2 müsse es nach ihrer Auffassung heißen: "Aus dem Arbeitsergebnis einer Werkstatt
müssen nach § 12 Abs. 5 WVO Rücklagen für Ertragsschwankungen … gebildet werden."

Herr Detjen bittet um Mitteilung, ob die WfbM durch den LVR auch in fachlichen Fragen betreut werden, oder ob sich die Aufgabe des LVR auf die Finanzierung der WfbM beschränkt. Gibt es einen Dialog zwischen den verschiedenen WfbM über Mindeststandards?

Herr Kresse betont, dass das Benchmarking immer aussagekräftiger wird und hofft, dass die WfbM dies zur Verbesserung der Qualität nutzen.

Frau Mangen fragt, welche Gründe es für die Schwankungen in der Ertragsstruktur der WfbM (Punkt 1.2, S. 3 der Vorlage): Standort, Behinderungsbilder der Beschäftigten, Produkte, gibt?

Frau Schmerbach regt an, dass auch die Erlöse offen gelegt werden sollten.

Herr Heidrich betont, dass es keine generelle Offenlegung der Ergebnisse geben solle, es solle aber eine Offenlegung für die Kostenträger möglich sein. Die WfbM sollten die Möglichkeit nutzen, sich in einer AG auszutauschen. Weiterhin fragt er nach, ob es ein Angebot des LVR zur Hilfestellung bei ertragsschwächeren WfbM gibt.

Frau Eckenbach weist darauf hin, dass trotz aller betriebswirtschaftlichen Erfordernisse und der Erkenntnisse aus dem Benchmarking die Individualität des Einzelnen im Vordergrund stehe. Eine ausschließlich betriebswirtschaftliche Sichtweise sei problematisch.

Frau Lapp nimmt zusammenfassend Stellung:
Gründe für die Unterschiede in der Ertrags- und Kostenstruktur sind bislang nicht ersichtlich. Das Thema wird in einem Workshop in 2009 mit den Geschäftsführungen der Werkstätten aufgegriffen.
Aus § 12 WVO ergibt sich eindeutig, dass Rücklagen gebildet werden
können.

Frau Hoffmann-Badache ergänzt, dass ein Grund für die Unterschiede zwischen den WfbM in der unterschiedlichen Akzentsetzung der Werkstätten liegt.

Herr Heidrich regt an, dass künftig eine Gegenüberstellung zwischen den Vermittlungsquoten der Werkstätten in den 1. Arbeitsmarkt und der Erlössituation der Werkstätten erfolgen soll.

Die vorgestellten Ergebnisse der Offenlegung der Ermittlung und Verwendung der Arbeitsergebnisse 2006 im Arbeitsbereich der WfbM werden gemäß Vorlage Nr.12/3769 zur Kenntnis genommen.


Punkt 5.3
Aktueller Stand des Modellprojekts: Teilzeitbeschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen
Vorlage 12/3714

Herr Kresse betont, dass insbesondere unter Berücksichtigung des Normalitätsprinzips Teilzeitbeschäftigung zu einem Regelangebot werden sollte.

Frau Schmerbach regt an, dann auch die Frage „Teilzeitbeschäftigung und Beitragsbemessung zur Rente“ zu prüfen. Eine Prüfung wird zugesagt.

Der Bericht über den aktuellen Stand des Modellprojekts: Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten in Werkstätten für behinderte Menschen wird gemäß Vorlage Nr. 12/3714 zur Kenntnis genommen.


Punkt 5.4
Ergebnisse der Umfrage zu betriebsintegrierten Arbeitsplätzen von Werkstätten für behinderte Menschen
Vorlage 12/3715

Frau Lapp teilt ergänzend mit, dass voraussichtlich zum 01.01.2009 eine Gesetzesänderung in Kraft treten wird. Geplant ist eine Änderung der Werkstätten-Verordnung, die eine Verankerung von betriebsintegrierter Beschäftigung sowohl im Berufsbildungsbereich als auch im Arbeitsbereich vorsieht.

Der Bericht über die Ergebnisse der Umfrage zu betriebsintegrierten Arbeitsplätzen von Werkstätten für behinderte Menschen wird gemäß Vorlage Nr. 12/ 3715 zur Kenntnis genommen.


Punkt 5.5
Zusammenarbeit der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit NRW mit den Landschaftsverbänden bei der Weiterentwicklung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung
Vorlage 12/3772

Der Bericht der Verwaltung zur Zusammenarbeit der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit NRW mit den Landschaftsverbänden bei der Weiterentwicklung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung wird gemäß Vorlage Nr. 12/3772 zur Kenntnis genommen.


Punkt 6
Projekte zur Integration von Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt


Punkt 6.1
Einrichtung von sechs Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen bei der Fa. freesort GmbH, Betriebsstätte Heerdter Lohweg 87, 40549 Düsseldorf aus Mitteln der Ausgleichsabgabe.
Vorlage 12/3730

Der Sozialausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Förderung der Einrichtung von sechs Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen bei der Firma freesort GmbH, Betriebsstätte Heerdter Lohweg 87 in 40549 Düsseldorf aus Mitteln der Ausgleichsabgabe gemäß § 102 Absatz 3 Ziffer 2a SGB IX in Vebindung mit § 15 Absatz 1 Ziffer 1a und 1b Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung wird gemäß Vorlage 12/3730 zugestimmt. Der Beschluss umfasst einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 2.917,00 € zu den Leasingraten für die Anschaffung einer Sortiermaschine nebst Erweiterung für die Dauer von fünf Jahren.


Punkt 6.2
Förderung von Integrationsprojekten gem. §§ 132 ff. SGB IX
Vorlage 12/3735

Der Sozialausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Förderung von Integrationsprojekten gem. §§ 132 ff. SGB IX wird, wie in der Vorlage Nr. 12/3735 dargestellt, zugestimmt.


Punkt 6.3
Sachstand Gesetzentwurf Unterstützte Beschäftigung
Vorlage 12/3781

Frau Dr. Seel berichtet ergänzend, dass sich nach Erstellung der Vorlage ein neuer Sachverhalt ergeben habe. Der BT-Ausschuss Arbeit und Soziales hat dem Gesetzentwurf zur Einführung Unterstützter Beschäftigung mit Änderungen zugestimmt. In dem geänderten Gesetzentwurf werden die IFD als Anbieter unterstützter Arbeit in § 38 a SGB IX ausdrücklich genannt; es gibt jedoch keinen Alleinvertretungsanspruch.

Die Ausgleichsabgabe wird neu verteilt. Bislang flossen 30% an den Bund, davon 26% an die Bundesagentur für Arbeit, 4% an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. 70% erhielten die Länder. Ab 2009 fließen 20% an den Bund, davon 16% an die Bundesagentur für Arbeit, 4% an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. 80% fließen an die Länder.

Es besteht ein Rechtsanspruch auf Unterstützte Beschäftigung. Nach der neuen Formulierung besteht aber ein Vorbehalt bzgl. der den Integrationsämtern zur Verfügung stehenden Mitteln (ähnlich wie bei der Assistenz). Im Eingangsbereich der WfbM erfolgt keine Anrechnung der Unterstützten Beschäftigung, im Berufsbildungsbereich erfolgt eine 50%ige Anrechnung mit 36% Deckelung. Ab 01.01.2009 wird die Bundesagentur für Arbeit Leistungsbescheide zur Unterstützten Beschäftigung erlassen. Die Integrationsämter wurden von der Bundesagentur für Arbeit zur Mitwirkung eingeladen.

Frau Hoffmann-Badache teilt ergänzend mit, die Änderungsanträge von CDU und SPD, Protokolle und Reden werden als Anlage 4 mit dem Protokoll versandt.

Der Sachstand zum Gesetzentwurf Unterstützte Beschäftigung wird gemäß Vorlage Nr.12/3781 zur Kenntnis genommen.


Punkt 6.4
Bericht der BIH "3 Jahre Strukturverantwortung für die Integrationsfachdienste - 2005 -2007"
Vorlage 12/3796

Der Bericht der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen zu "3 Jahre Strukturverantwortung für die Integrationsfachdienste 2005-2007" wird gemäß Vorlage Nr. 12/3796 zur Kenntnis genommen.


Punkt 6.5
Satzung über die Zuweisung von Mitteln der Ausgleichsabgabe an die örtlichen Fürsorgestellen im Rheinland für das Jahr 2009 (Ausgleichsabgabesatzung 2009)
Vorlage 12/3635

Frau Hoffmann-Badache teilt ergänzend mit, dass die Vorlage ab dem Fi am 24.11.2008 mit einer Ergänzungsvorlage vorgelegt wird, weil zum 21.10.2009 die Städteregion Aachen gebildet wird, in der die Stadt Aachen und der Kreis Aachen aufgehen. Dementsprechend muss die Satzung angepasst werden. Es ergibt sich aber keine Änderung bei der Mittelvergabe.

Der Sozialausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausgleichsabgabesatzung gemäß Anlage 1 zur Vorlage Nr. 12/3635 wird zugestimmt


Punkt 6.6
Weiterentwicklung der öffentlichkeitsarbeit des LVR-Integrationsamtes
Mündlicher Bericht der Verwaltung

Zu Beginn der Sitzung wird die Broschüre des Fachbereichs 61 "Bescheid wissen: Schwerbehinderte Menschen im Beruf - Schwerpunkt kleine und mittlere Betriebe" verteilt.

In der Sitzung vom 10.3.2008 hat die Landschaftsversammlung dem Antrag Nr. 12/286 zugestimmt und gemäß Ziffer 1 des Antrages die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit des LVR-Integrationsamtes vorzulegen.

In ihrem mündlichen Bericht stellt Frau Dr. Seel zum einen die Aktivitäten des LVR-Integrationsamtes im Bereich „Schulungs- und Aufklärungsmaßnahmen“ gem. § 102 Abs. 2 SGB IX i.V.m. § 29 SchwbAV und zum anderen die Planungen für die Weiterentwicklung dieser gesetzlichen Aufgabe dar.
Der ausführliche Bericht von Frau Dr. Seel ist dem Protokoll als Anlage 5 beigefügt.


Der Sozialausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.


Punkt 7
Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung im Lebensbereich Wohnen


Punkt 7.1
Abschluss der Empfehlungsvereinbarung über eine pauschale Vergütungsanpassung und der Rahmenzielvereinbarung Wohnen II
Vorlage 12/3777

Herr Limbach berichtet, dass für ambulante und stationäre Angebote eine Anhebung der Entgelte (Grund- und Maßnahmepauschale) von 4,95% erfolgt.

Frau Lapp teilt ergänzend mit, dass die Verhandlungen mit den WfbM noch nicht abgeschlossen sind, auch in diesem Bereich zeichne sich eine Anhebung der Jahrespauschale von 4,95% ab. Zur Angleichung an die Leistungsentgelte in Westfalen soll in 2009 gleichzeitig eine Absenkung der Entgelte um 100,00 Euro pro Fall und Jahr erfolgen, so dass die Nettosteigerung 3,7% bzw. 3,95% betragen wird.

Herr Kresse drückt seine Zufriedenheit mit der guten Kooperation mit den Verbänden der Wohlfahrtspflege aus, die partnerschaftlich weiterentwickelt werden sollte.

"Der Bericht über den Abschluss der Empfehlungsvereinbarung über eine pauschale Vergütungsanpassung und der Rahmenzielvereinbarung Wohnen II wird gemäß Vorlage Nr. 12/3777 zur Kenntnis genommen."


Punkt 7.2
Leben von Menschen mit Behinderung in Gastfamilien mit ambulanter Unterstützung
Vorlage 12/3069/2

Herr Limbach teilt ergänzend mit, dass das zum 01.01.2009 in Kraft tretende Jahressteuergesetz eine Steuerbefreiung enthält für Leistungen der Sozialhilfe, die an die Gastfamilien gezahlt wird (§ 3 Nr. 11 EStG).

Herr Heidrich bringt seine Freude über die schnelle Lösung zum Ausdruck. Zur Nr. 2 des Beschlussvorschlags regt er an, dass eine Ausweitung des Angebots schrittweise erfolgen sollte. Es sollten keine Stellen geschaffen werden, bevor behinderte Menschen zu betreuen seien.

Frau Hoffmann-Badache verweist auf S. 4 der Vorlage 12/3069. Danach wird erwartet, dass im 1. Jahr mindestens 8 Betreuungsverhältnisse geschlossen werden. Darauf soll in der Ausschreibung hingewiesen und entsprechende Zielvereinbarungen getroffen werden.

Der Sozialausschuss fasst bei einer Enthaltung der CDU-Fraktion folgenden Beschluss:

Die ergänzenden Informationen werden gemäß Vorlage Nr. 12/3069/2 zur Kenntnis genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt,
1. das in der Begründung der Vorlage 12/3069 dargestellte Verfahren zum Auf- und Ausbau des Angebotes ‚Leben von Menschen mit Behinderung in Gastfamilien mit ambulanter Unterstützung’ einzuleiten,


2. im Ergebnis des Verfahrens einen Beschlussvorschlag zur Förderung von 9 spezialisierten Fachdiensten (jeweils 1 Fachkraft mit 63.000 €) vorzulegen.

Mit der Förderentscheidung wird die bisherige Modellförderung beendet.


Punkt 7.3
Krisenintervention / Notfallhilfe
Mündlicher Bericht der Verwaltung

Frau Hoffmann-Badache berichtet über die Planungen der Verwaltung zur Umsetzung des Antrags 12/254 "Krisenintervention/Notfallsituationen":

I.
Der Beschlussvorschlag des Antrags lautete:
"Die Verwaltung wird beauftragt, Konzepte zur Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderung bei Krisen, unvorhergesehenen Situationen oder Notfallsituationen zu erarbeiten, soweit dies in der Zuständigkeit des LVR möglich ist." In den Beschluss wurde ergänzend aufgenommen, dass auch die Heilpädagogischen Netzwerke an dieser Konzeptentwicklung beteiligt werden sollen.

II.
In der Leistungs- und Prüfungsvereinbarung gemäß § 75 ff. SGB XII für den Leistungsbereich Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderungen werden im Teil I "Leistungsvereinbarung" auch Vereinbarungen zur Unterstützung in Krisensituationen getroffen.

In § 1 Abs. 2 - Ziele der Leistung - heißt es u.a. "Einzelziele sind hier insbesondere: … Konflikt – und Krisenbewältigung.“

Unter § 3 - Umfang der Leistung - heißt es "… auch die Betreuungszeiten richten sich nach dem individuellen Hilfebedarf der betreuten Person".

In § 4.1 - Strukturqualität - heißt es u.a. "… die Kontaktzeiten orientieren sich am Hilfebedarf der betreuten Person. Termine am Abend und an den Wochenenden sind Bestandteil der Vereinbarung.
… Krisenintervention wird im Kontext und im Rahmen der Möglichkeiten der jeweiligen örtlichen Gesamthilfestrukturen jederzeit sichergestellt."

Bevor weiterführende Überlegungen zu einem Konzept für Krisenintervention und Notfallhilfe angestellt werden ist also zu klären, auf welche Weise die Leistungsanbieter diese Aspekte der Leistungsvereinbarung derzeit erfüllen.
Deshalb plant die Verwaltung eine Umfrage bei allen BeWo-Anbietern zu diesen Punkten der Leistungsvereinbarung zu machen:
Wie setzt der Träger diese Anforderungen um?
Gibt es bereits Netzwerke in der Region, um diese Anforderung zu erfüllen? Gibt es hierzu zielgruppenspezifische Konzepte? Oder versucht man zielgruppenübergreifend diese Anforderung zu erfüllen?
Sind andere Leistungsträger in diesem Feld bereits finanziell beteiligt?

Anhand dieser Leitfragen soll ein Fragebogen gemeinsam mit Fachleuten der Träger (einschließlich HPH-Netze) und der Verbände erarbeitet werden. Ziel ist, diesen Fragebogen baldmöglichst zu versenden. Ein Trainee könnte diese Aufgabe sehr gut federführend übernehmen. Der Fragebogen soll an alle Leistungsanbieter, die eine Leistungs- und Vergütungsvereinbarung für den Leistungsbereich Betreutes Wohnen mit dem LVR abgeschlossen haben, versandt werden. Die Befragung soll unter Verweis auf § 7 – Prüfung der Qualität der Leistung – erfolgen.


III.
Handlungsleitender Gedanke für die weitere Bearbeitung des Auftrages des Sozialausschusses sind folgende Frage:
Können sinnvolle regionale Netzwerke zur Erfüllung dieses Auftrags gebildet werden?
Dabei sollten angesichts der umfassenden Aufgabe Anbieter im Leistungsbereich Betreutes Wohnen, Wohnheimträger, WfbM, Tagesstätten, Pflegedienste, Krankenhäuser, Sozialpsychiatrische Zentren und KoKoBe usw. einbezogen werden.
Kann man hierbei von bereits bestehenden Beispielen guter Praxis (Wuppertal, Bielefeld, Solingen, Herford, …) profitieren?

Bei der Konzeptentwicklung ist möglicherweise mindestens zu unterscheiden zwischen

a) telefonischer Bereitschaft tagsüber, nachts und an Wochenenden

b) psychiatrischer Krisenintervention vor Ort

c) Allgemeiner Notfallhilfe

Zielgruppe des Landschaftsverbandes sind im Rahmen seiner Zuständigkeit als Sozialhilfeträger bei jeder Form von Krisenintervention und Notfallhilfe die Menschen mit Behinderungen, die Leistungen des LVR beziehen.

Nur gemeinsam mit Kommunen und anderen Leistungsträgern ist ein umfassender Krisendienst finanzierbar.

Aus der Perspektive des LVR als Leistungsträger ist die konkrete Leistung, sobald sie erbracht wird, vom Grundsatz her finanziert über die Wohnheimentgelte, das System der Fachleistungsstunde, Leistungen er Eingliederungshilfe in WfbM, Tagesstätten.

Vor Eintritt in weitere Planungen sollte zunächst die vorgestellte Umfrage durchgeführt werden.

Herr Kresse führt aus, dass für behinderte Menschen mit hohem Betreuungsaufwand, die BeWo-Leistungen erhalten, verlässliche Strukturen hergestellt werden müssen. Die Ergebnisse der ZPE seien zu konkretisieren.

Der Sozialausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.


Punkt 8
Novellierung des SGB XI - Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG)- sowie Neuformulierung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs
Vorlage 12/3790

Herr Heidrich sieht die beabsichtigte Novellierung des SGB XI positiv, aber noch nicht weitgehend genug. Ziel müsse sein, dass behinderte Menschen die gleichen Ansprüche haben wie pflegebedürftige Menschen.

Frau Schmidt-Zadel teilt mit, sie sei Mitglied der Kommission zur Neuformulierung des Pflegebegriffs. Sie gehe davon aus, dass die Änderung des Pflegebegriffs noch in dieser Legislaturperiode realisiert werde.

Der Bericht zur Novellierung des SGB XI - Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG)- sowie zur Neuformulierung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs wird gemäß Vorlage Nr. 12/3790 zur Kenntnis genommen.


Punkt 9
Übergang Schule - Beruf;
Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler an den Rheinischen Förderschulen, insbesondere im Förderschwerpunkt Sprache
Vorlage 12/3663

Frau Lapp berichtet ergänzend zum Thema "Übergang von der Schule in den Beruf" sowie "Wohnhilfen" von einer Veranstaltung des Dezernates 4 für Elternvertretungen der Förderschulen in der Trägerschaft des LVR, an welcher auch Frau Dr. Seel und sie selbst teilgenommen haben.

Der Bericht über den Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler an den Rheinischen Förderschulen - insbesondere im Förderschwerpunkt Sprache -im Übergang von der Schule in den Beruf wird gemäß Vorlage Nr. 12/3663 zur Kenntnis genommen.


Punkt 10
Versorgung von Menschen mit Behinderungen in Bulgarien - Unterstützung der Einrichtungen in Malko Scharkovo und Malenovo
Vorlage 12/3664

Herr Heidrich berichtet, dass im Vergleich zum Jahr 2000 eine positive Entwicklung festzustellen ist. Er dankt allen Beteiligten für ihre Unterstützung. Im Jahr 2007 wurde eine erste Außenwohngruppe in der Gemeinde geschaffen. Eine weitere Außenwohngruppe ist geplant. Die Trägerschaft wird der Caritasverband Bulgarien übernehmen. Der deutsche Botschafter wurde gebeten, bei deutschen Arbeitgebern in Bulgarien um Spenden zu werben. Die Regierung in Bulgarien bereitet eine Rechtsverordnung zur Schulung von Mitarbeitern in Behinderteneinrichtungen vor. Geplant ist ein 6 – 12monatiger Vollzeitlehrgang.

Im Wohnheim soll noch ein Gemeinschaftswohnraum entstehen. Bislang ist dies noch nicht erfolgt, da das Wohnheim neue Bewohner aufgenommen hat.


Gemeinsam mit der Partnerorganisation in Bulgarien wurde eine Außenwohngruppe und ein Therapiezentrum unterstützt. Die „Aktion Mensch“ hat hierzu Mittel bereit gestellt.

Die Vorsitzende
Frau Daun wirbt bei den Anwesenden um neue Mitglieder und Spenden für den Verein und seine Projekte.

Frau Schmidt-Zadel ergänzt, dass die WAZ-Zeitungsgruppe den Zeitungsmarkt in Bulgarien beherrscht und damit auch als potentieller Spender in Betracht kommt.

Herr Heidrich führt dazu aus, dass die WAZ-Gruppe in Sofia in großem Umfang über die Projekte des Vereins berichtet hat und auch diese Berichterstattung eine willkommene Unterstützung sei.

Der Vorsitzende des Vereins zur Förderung von Einrichtungen für Behinderte im Ausland e.V. wird gebeten, zu gegebener Zeit über die weitere Entwicklung zu berichten.


Punkt 11
Mitteilung der Verwaltung

Gesetz über das Wohnen mit Assistenz und Pflege in Einrichtungen (Wohn- und Teilhabegesetz-WTG-)

Herr Limbach führt aus, dass der Landtag das Gesetz und die Durchführungsverordnung (DVO) am 12.11.2008 beschlossen hat. Das Gesetz sieht gegenüber dem Gesetzentwurf insbesondere Änderungen im Heimvertragsrecht vor. Binnen 3 Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes sollen Mehrbettzimmer abgeschafft werden. Nach § 2 a DVO soll der Anteil an Einzelzimmern in Einrichtungen der Eingliederungshilfe bis 2018 bei mindestens 80% liegen.

Die Vorsitzende bittet um Prüfung, welche Berufsgruppen (z.B. auch Heilerziehungspfleger) zu den Pflegefachkräften gehören.


Freier Museumseintritt

Herr Limbach berichtet, dass der freie Museumseintritt in die Museen des LVR für Menschen mit Behinderungen im Leistungsbezug des LVR bis 2010 befristet ist. Der Zutritt wird mit einem einfachen Schreiben ermöglicht, das den Leistungsbewilligungen beigefügt wird. Die Kosten für Einführung einer Chipkarte würden sich bei ca. 40.000 Karten auf ca. 6.000,00 € zzgl. Versand belaufen.

Die Verwaltung wird gebeten, eine Vorlage vorzubereiten, die die Einführung der Chipkarte und die Aufhebung der Befristung zum Inhalt hat.



Punkt 12
Verschiedenes

keine Wortmeldungen


Solingen, den 14.01.2009

Die Vorsitzende



D a u n
Köln, den 07.01.2009

Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland

In Vertretung

H o f f m a n n - B a d a c h e

Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden