LVIS Recherche - Niederschrift
12. Landschaftsversammlung 2004-2009
Niederschrift
über die 22. Sitzung des Landschaftsausschusses
am 11.09.2007 in Köln, Landeshaus
- öffentlicher Teil -
Anwesend vom Ausschuss:
CDU
Boss, Frank für Schittges, Winfried
Dünner, Johannes
Herbrecht, Wilhelm für Schiefer, Ursula
Prof. Patt, Dieter
Rohde, Klaus für Heidrich, Paul
Simon, Bernhard
Verweyen, Inge
Wolff, Helmt für Einmahl, Rolf
SPD
Daun, Dorothee
Keil, Karl-Josef
Dr. Rolle, Jürgen
Schulz, Ursula
Dr. Wilhelm, Jürgen Vorsitzender
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Asch, Andrea Ursula bis 11.10 Uhr
Fliß, Rolf
FDP
Klein, Walter
Paßmann, Bernd
Von den Fraktionsgeschäftsstelle:
Kessing, Ulrike Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Runkler, Hans-Otto FDP
Verwaltung:
LD Molsberger
ELR Voigtsberger
LR’in Hötte
LR Mertens
LR’in Hoffmann-Badache
LR’in Lubek
LR’in Karabaic
Leiterin Presseamt Hirlehei
Leiterin Amt für Landschaftsversammlung und Repräsentation Eichhorn-Thiel
Amt für Landschaftsversammlung und Repräsentation Pleus (Protokoll)

T a g e s o r d n u n g

 

Öffentliche Sitzung
Beratungsgrundlage
1.
Anerkennung der Tagesordnung

 

2.
Niederschrift über die 21. Sitzung vom 20.06.2007

 

3.
3-Jahres-Bericht des Gleichstellungsamtes

 

4.
Zweites Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen; hier: Stellungnahme der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe zum Gesetzentwurf der Landesregierung

 

5.
Offene Ganztagsschulen

 

5.1.
Einrichtung und Erweiterung Offener Ganztagsschulen (OGS) an den Rheinischen Förderschulen (TOP 5.)

 

5.2.
Einrichtung und Erweiterung Offener Ganztagsschulen (OGS) an den Rheinischen Förderschulen;
Erfahrungen aus den Schuljahren 2005/2006 und 2006/2007, Auswirkungen auf die weitere Entwicklung sowie den Haushalt 2008

 

6.
Zivildienst;
Auswirkungen der Verkürzung des Zivildienstes auf die Pflegesituation in den Rheinischen Förderschulen im Schuljahr 2007/2008
12/2463

 

7.
Besetzung der Schulleiterstellen gem. § 61 Schulgesetz NRW

 

8.
Landesfonds "Kein Kind ohne Mahlzeit" für bedürftige Schülerinnen und Schüler an den Rheinischen Förderschulen

 

9.
Text der öffentlichen Ausschreibung der Stelle der Landesdirektorin/des Landesdirektors des Landschaftsverbandes Rheinland

 

10.
Änderung der Richtlinien des "Albert-Steeger-Preises"
12/2506/1

 

11.
Zusammenfassung von Haushaltsmitteln für das Öko-Audit

 

12.
Überplanmäßige Budgetverschiebungen innerhalb der Produktgruppe 018

 

13.
Stiftung zur Förderung der Archäologie im rheinischen Braunkohlenrevier (Stiftung Archäologie)
hier: Benennung eines stellvertretenden Mitglieds in den Vorstand

 

14.
Reform der Pflegeversicherung
hier: Eckpunkte der großen Koalition auf Bundesebene, finanzielle Auswirkung für den LVR
12/2546

 

15.
Haushaltssatzung 2007
hier: Erlass des Innenministers des Landes Nordrhein-Westfalen
Bewirtschaftungsverfügung 2007
12/2618

 

16.
Finanzbuchhaltung
§ 31 GemHVO Sicherheitsstandards und interne Aufsicht
12/2191

 

17.
Anfragen und Anträge

 

17.1.
Anträge
Umbesetzung in Kommissionen
12/220 CDU

 

18.
Beschlüsse der Fachausschüsse

 

19.
Besondere Vorkommnisse

 

20.
Verschiedenes

 

Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsgrundlage
21.
Niederschrift über die 21. Sitzung vom 20.06.2007

 

22.
Personalmaßnahmen;
hier: Zuständigkeit des Landschaftsausschusses
12/2610

 

23.
Wiederbestellung zum Stellvertreter des Kaufmännischen Direktors/der Kaufmännischen Direktorin als Leiter/Leiterin des Wirtschafts- und Verwaltungsdienstes in der Betriebsleitung der Rhein. Kliniken Bedburg-Hau sowie Wiederbestellung zum Stellvertreter des Betriebsleiters/der Betriebsleiterin der Krankenhauszentralwäschereien des Landschaftsverbandes Rheinland
12/2411

 

24.
Wiederbestellung zum Stellvertreter der/des Ärztlichen Direktorin/Direktors als Leitende Ärztin/Leitender Arzt in der Betriebsleitung der Rhein. Kliniken Bonn
12/2448

 

25.
Bestellung zum Stellvertreter der Pflegedirektorin/des Pflegedirektors als Leitende Pflegekraft in der Betriebsleitung der Rhein. Kliniken Essen - Kliniken/Institut der Universität Duisburg-Essen -
12/2474

 

26.
Beförderung eines Beamten im HPH-Netz Niederrhein des Netzwerkes Heilpädagogischer Hilfen des LVR - HPH-Netz
12/2475

 

27.
Verkauf eines Baugrundstücks an der Alten Bahn/Föhrenbacheck in 47551 Bedburg-Hau, Kreis Kleve
12/2470

 

28.
Abberufung und Kündigung des Geschäftsführers der Rheinland Kultur GmbH
Hier: Dringlichkeitsentscheidung gem. § 17 Abs. 2 LVerbO
12/2601

 

29.
Vorsorgliche ordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses mit dem ehemaligen Geschäftsführer der Rheinland Kultur GmbH und Bestellung einer neuen Geschäftsführung
Hier: Dringlichkeitsentscheidung gem. § 17 Abs. 2 LVerbO
12/2627

 

30.
Anfragen und Anträge

 

31.
Beschlüsse der Fachausschüsse

 

32.
Besondere Vorkommnisse

 

33.
Verschiedenes

 

Beginn der Sitzung:10:20 AM Uhr
Ende öffentlicher Teil:11:15 AM Uhr
Ende der Sitzung:11:25 AM Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung erheben sich die Mitglieder des Landschaftsausschusses zum stillen Gedenken an die verstorbenen Mitglieder der Landschaftsversammlung, Herrn Heidemann, Herrn Serafin und Herrn Dr. Leirich.



Öffentliche Sitzung

Punkt 1
Anerkennung der Tagesordnung

Der Vorsitzende erklärt, er werde den ausgeteilten Antrag Nr. 12/227 der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und FDP "Einrichtung und Erweiterung Offener Ganztagsschulen an den Rheinischen Förderschulen" als TOP 5.1 in die Tagesordnung aufnehmen.

Die Mitglieder des Landschaftsausschusses erklären sich mit der so geänderten Tagesordnung einverstanden.


Punkt 2
Niederschrift über die 21. Sitzung vom 20.06.2007

Keine Einwendungen


Punkt 3
3-Jahres-Bericht des Gleichstellungsamtes
Vorlage 12/2446

Frau Mäckle-Schäfer berichtet anhand eines Power-Point-Vortrages. In ihrem Vortrag spricht sie insbesondere folgende Punkte an:
- Beschäftigtenstruktur (z.B. nach Alter, Geschlecht)
- Frauenförderplan-Zielvereinbarungen
- Mentoring-Programm im Bereich der Rheinischen Kliniken sowie im Kulturbereich
- Gender Mainstreaming
- Girls-Day
Sie gibt einen Ausblick auf die nächsten 3 Jahre.

Frau Asch dankt Frau Mäckle-Schäfer und ihren Mitarbeiterinnen für die geleistete Arbeit. Der LVR habe in diesem Bereich eine Vorbildfunktion. In den Führungspositionen liege der Frauenanteil beim LVR weit über dem Durchschnitt, dennoch seien 25 % Frauen in der Führungsebene noch zu wenig. Sie wünscht allen Mitarbeiterinnen des Gleichstellungsamtes viel Erfolg für ihre zukünftige Arbeit.

Frau Verweyen schließt sich im Namen der CDU-Fraktion dem Dank an. Sie lobt das Engagement der Mitarbeiterinnen des Gleichstellungsamtes und ist erfreut über die Programme für die Mitarbeiterinnen des LVR.

Frau Schulz hebt hervor, dass in den letzten 20 Jahren in Bezug auf die Gleichstellung von Mann und Frau viel erreicht worden sei. Der LVR könne stolz auf das bislang Erreichte sein. Dennoch zeige der Bericht, dass noch einiges zu tun sei.

Herr Klein schätzt die Sachlichkeit des Berichtes.

Der Vorsitzende dankt im Namen des Landschaftsausschusses für den Bericht. Er hält es für erforderlich, dass ein Aufgabenschwerpunkt des Gleichstellungsamtes in den nächsten Jahren die Migrationsproblematik sein sollte.

"Der 3-Jahres-Bericht des Gleichstellungsamtes 2004-2006 sowie der Bericht der Leiterin des Gleichstellungsamtes werden zur Kenntnis genommen."


Punkt 4
Zweites Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen; hier: Stellungnahme der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe zum Gesetzentwurf der Landesregierung
Vorlage 12/2637

Herr Molsberger berichtet über die Anhörung vor dem Landtag am 06.09.2007, die von einer Demonstration vor dem Landtag begleitet wurde.
Die gemeinsame Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände habe das Konnexitätsprinzip zum Schwerpunkt gehabt. Die kommunalen Spitzenverbände haben die Übernahme der Aufgaben der Versorgungsverwaltung durch die Kommunen abgelehnt, sollte das Land nicht die erforderlichen Mittel zu 100 % zur Verfügung stellen. In jedem Fall werde die Dezentralisierung der Versorgungsverwaltung höhrere Kosten verursachen. Aus diesem Grunde lehnten die Behindertenverbände eine Kommunalisierung der Aufgaben ab. Diese Aussage widerspreche jedoch einer früheren Aussage des VdK.
Herr Molsberger glaubt, dass im Bereich des ärztlichen Dienstes noch Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf möglich seien. Der Städtetag NRW und der Landkreistag NRW hätten vorgeschlagen, diese Aufgaben bei den Landschaftsverbänden anzusiedeln. Sollte das Gesamtpaket der Organistion der Behördenstruktur an einzelnen Stellen aufgebrochen werden, könne dieses dazu führen, es in anderen Bereichen, wo es sachlich sinnvoll sei, auch zu tun. Er befürchtet, dass das Land dieses nicht wolle.

Der Landschaftsausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Die Stellungnahme der beiden Landschaftsverbände zum Entwurf der Landesregierung für das "Zweite Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen" wird begrüßt.


Punkt 5
Offene Ganztagsschulen


Punkt 5.1
Einrichtung und Erweiterung Offener Ganztagsschulen (OGS) an den Rheinischen Förderschulen (TOP 5.)
Antrag 12/227 SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, FDP

Herr Fliß begündet den Antrag Nr. 12/227. Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und FDP seien der Meinung, die Rheinischen Förderschulen sollten zu Offenen Ganztagsschulen ausgebaut werden. Die Mittel des Bundes seien nicht auskömmlich, um den erkennbaren Bedarf zu decken. Das Land solle daher durch die Resolution aufgefordert werden, Mittel zur Verfügung zu stellen.

Herr Boss stimmt Herrn Fliß in der Aussage zu, dass für den Ausbau von Schulen zu Offenen Ganztagsschulen mehr Mittel bereitgestellt werden müssten. Dieses sei jedoch Aufgabe des Bundes, der ein Investitioinsförderprogramm aufgelegt habe. Er halte eine Verlagerung der finanziellen Ausstattung auf das Land und die Kommunen für falsch. Deshalb werde die CDU-Fraktion den Antrag Nr. 12/227 ablehnen.

Der Landschaftsausschuss fasst mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der CDU-Fraktion folgenden Beschluss:

"Der Landschaftsausschuss appelliert an die Landesregierung, den weiteren Ausbau der Offenen Ganztagsschulen in Nordrhein-Westfalen auch in baulicher Hinsicht sicherzustellen, so dass alle kommunalen Anträge zum Ausbau der OGS realisiert werden können.
Das Investitioinsförderprogramm des Bundes ist ausgeschöpft und nicht auskömmlich, den erkennbaren Bedarf zu decken; es sollte daher dringend aufgestockt werden.
Sollte das Land bei den gekürzten Bewilligungsbescheiden bleiben, müssen die Schulträger die Möglichkeit erhalten, Einsparungen bei den Investitionsmaßnahmen vorzunehmen, ohne dass das Land die bewilligten Zuschussbeträge weiter kürzt."


Punkt 5.2
Einrichtung und Erweiterung Offener Ganztagsschulen (OGS) an den Rheinischen Förderschulen;
Erfahrungen aus den Schuljahren 2005/2006 und 2006/2007, Auswirkungen auf die weitere Entwicklung sowie den Haushalt 2008
Vorlage 12/2485

Der Landschaftsausschuss fasst einstimmig ohne Aussprache folgenden Beschluss:

"Der Landschaftsverband Rheinland als verpflichteter Schulträger von Förderschulen im Rheinland mit den Förderschwerpunkten Hören und Kommunikation, Sehen sowie Sprache im Sekundarbereich I ermöglicht seinen Schülerinnen und Schülern, die aufgrund ihrer Behinderungen allgemeine Schulen nicht besuchen können, die Teilnahme an Ganztagsangeboten im Rahmen Offener Ganztagsschulen im Primarbereich bis einschließlich Klasse 6 der Sekundarstufe I.

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Finanzierung der Offenen Ganztagsschulen, die bis zum Schuljahresbeginn 2007/2008 an den Rheinischen Förderschulen eingerichtet werden, im Haushaltsjahr 2008 - vorbehaltlich der Haushaltsberatungen - Finanzmittel in Höhe von rd.1.115.000,- EUR bereitzustellen (s. Seite 2 der Begründung)."


Punkt 6
Zivildienst;
Auswirkungen der Verkürzung des Zivildienstes auf die Pflegesituation in den Rheinischen Förderschulen im Schuljahr 2007/2008
Vorlage 12/2463

Keine Wortmeldungen

"Der Bericht über die Auswirkung der Verkürzung des Zivildienstes auf die Pfegesituation in den Rheinischen Förderschulen im Schuljahr 2007/2008 gemäß der Vorlage 12/2463 wird ohne Aussprache zur Kenntnis genommen."


Punkt 7
Besetzung der Schulleiterstellen gem. § 61 Schulgesetz NRW
Vorlage 12/2136/3

Herr Mertens weist auf die Beratungsergebnisse des Schulausschusses und des Landesjugendhilfeausschusses hin. Der Landesjugendhilfeausschuss sei zuständig für die Rheinischen Förderschulen, Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung in Solingen und Krefeld, während der Schulausschuss für alle übrigen Förderschulen zuständig sei.

Der Landschaftsausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

"1. Der Landschaftsausschuss beschließt (für die Schulen in der Zuständigkeit des Schulausschusses),

1.1 dass als stimmberechtigte Vertreterin bzw. als stimmberechtigter Vertreter des Schulträgers in die jeweilige Schulkonferenz der Rheinischen Förderschulen, Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung; Hören und Kommunikation; Sehen; Sprache und der Rheinischen Schulen für Kranke gem. § 61 Abs.2 SchulG NRW ein Mitglied der im Schulausschuss vertretenen Fraktionen entsandt wird. Benannt werden

als stimmberechtigte Vertreterin bzw. als stimmberechtigter Vertreter

für die CDU Fraktion: Herr Tondorf
für die SPD-Fraktion: Frau Weiden-Luffy
für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Frau Peters
für die FDP-Fraktion: Herr Effertz

Die Entsendung der stimmberechtigten Vertreterin bzw. des stimmberechtigten Vertreters in die Schulkonferenz erfolgt nach dem Rotationsprinzip und zwar nach der Reihenfolge der Größe der einzelnen Fraktionen, beginnend mit der größten Fraktion.
Die stimmberechtigte Vertreterin bzw. der stimmberechtigte Vertreter kann sich durch ein anderes Mitglied der jeweiligen Fraktion im Schulausschuss vertreten lassen, der Stellvertreter wird durch die Fraktion festgelegt. Benannt werden

als stimmberechtigte Stellvertreterin bzw. stimmberechtigter Stellvertreter

für Herrn Tondorf: Herr Hupperth
für Frau Weiden-Luffy: Die Stellvertretung erfolgt als rollendes Vertretungsverfahren innerhalb der Fraktion.
für Frau Peters: Herr Fliß
für Herrn Effertz: Herr Sadowski

1.2. dass als beratende Vertreterin oder als beratender Vertreter des Schulträgers in die jeweilige Schulkonferenz der Rheinischen Förderschulen, Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung; Hören und Kommunikation; Sehen; Sprache und der jeweiligen Rheinischen Schule für Kranke gem. § 61 Abs.2 SchulG NRW jeweils ein Mitglied der im Schulausschuss vertretenen drei anderen Fraktionen entsandt wird, d.h. der Fraktionen, für die aufgrund des Rotationsprinzips keine stimmberechtigte Vertreterin bzw. kein stimmbe-rechtigter Vertreter in die jeweilige Schulkonferenz entsandt wird. Benannt werden

als beratende Vertreterin bzw. als beratender Vertreter

für die CDU Fraktion: Herr Kühme
für die SPD-Fraktion: Frau Weiden-Luffy
für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Frau Peters
für die FDP-Fraktion: Herr Sadowski

Die beratende Vertreterin bzw. der beratende Vertreter kann sich durch ein anderes Mitglied der jeweiligen Fraktion im Schulausschuss vertreten lassen, der Stellvertreter wird durch die Fraktion festgelegt. Benannt werden

als beratende Stellvertreterin bzw. beratender Stellvertreter

für Herrn Kühme: Frau Pantel
für Frau Weiden-Luffy: Die Stellvertretung erfolgt als rollendes Vertretungsverfahren innerhalb der Fraktion.
für Frau Peters: Herr Fliß
für Herrn Sadowski: Herr Effertz

1.3 der Wechsel in den Rotationsverfahren findet zu jedem neuen Besetzungsverfahren einer Schulleiterin/eines Schulleiters statt.

1.4. dem Schulausschuss die Entscheidung zu übertragen, gem. § 61 Abs.4 SchulG NRW mit Zweidrittelmehrheit die Zustimmung zu der/dem von der Schulkonferenz der jeweiligen Rheinischen Förderschule, Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung; Hören und Kommunikation; Sehen; Sprache und der jeweiligen Rheinischen Schule für Kranke gewählten Bewerberin oder gewählten Bewerber zu verweigern (sog. Vetorecht).

2. Der Landschaftsausschuss beschließt (für die Schulen in der Zuständigkeit des LJHA),

2.1. dass als stimmberechtigte Vertreterin bzw. als stimmberechtigter Vertreter des Schulträgers in die jeweilige Schulkonferenz der Rheinischen Förderschulen, Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung gem. § 61 Abs.2 SchulG NRW ein Mitglied der im Landesjugendhilfeausschuss vertretenen Fraktionen entsandt wird. Benannt werden

als stimmberechtigte Vertreterin bzw. als stimmberechtigter Vertreter

für die CDU Fraktion: Herr Tondorf
für die SPD-Fraktion: Frau Schmerbach
für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Herr Bahr
für die FDP-Fraktion: Herr Hafke

Die Entsendung der stimmberechtigten Vertreterin bzw. des stimmberechtigten Vertreters in die Schulkonferenz erfolgt nach dem Rotationsprinzip und zwar nach der Reihenfolge der Größe der einzelnen Fraktionen, beginnend mit der größten Fraktion.
Die stimmberechtigte Vertreterin bzw. der stimmberechtigte Vertreter kann sich durch ein anderes Mitglied der jeweiligen Fraktion im Landesjugendhilfeausschuss vertreten lassen, der Stellvertreter wird durch die Fraktion festgelegt.

2.2. dass als beratende Vertreterin oder als beratender Vertreter des Schulträgers in die jeweilige Schulkonferenz der Rheinischen Förderschulen, Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung gem. § 61 Abs.2 SchulG NRW jeweils ein Mitglied der im Landesju-gendhilfeausschuss vertretenen drei anderen Fraktionen entsandt wird, d.h. der Fraktionen, für die aufgrund des Rotationsprinzips keine stimmberechtigte Vertreterin bzw. kein stimmberechtigter Vertreter in die jeweilige Schulkonferenz entsandt wird. Benannt werden

als beratende Vertreterin bzw. als beratender Vertreter

für die CDU Fraktion: Herr Kühme
für die SPD-Fraktion: die Mitglieder der SPD-Fraktion im LJHA nach alphabetischer Reihenfolge
für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Herr Petring
für die FDP-Fraktion:Frau Vogel

Die beratende Vertreterin bzw. der beratende Vertreter kann sich durch ein anderes Mitglied der jeweiligen Fraktion im Landesjugendhilfeausschuss vertreten lassen, der Stellvertreter wird durch die Fraktion festgelegt.

2.3 der Wechsel in den Rotationsverfahren findet zu jedem neuen Besetzungsverfahren einer Schulleiterin/eines Schulleiters statt.

2.4. dem Landesjugendhilfeausschuss die Entscheidung zu übertragen, gem. § 61 Abs.4 SchulG NRW mit Zweidrittelmehrheit die Zustimmung zu der/dem von der Schulkonferenz der jeweiligen Rheinischen Förderschule, Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung gewählten Bewerberin oder gewählten Bewerber zu verweigern (sog. Vetorecht)."


Punkt 8
Landesfonds "Kein Kind ohne Mahlzeit" für bedürftige Schülerinnen und Schüler an den Rheinischen Förderschulen
Vorlage 12/2628

Frau Asch begrüßt, dass sich der LVR am Programm des Landesfonds "Kein Kind ohne Mahlzeit" beteilige und einen Landeszuschuss beantrage. Es sei bedrückend, dass arme Eltern kein Geld für ein warmes Mittagessen für ihr Kind hätten. Sie weist darauf hin, dass die Mittel des Landesfonds für ca. 50.000 Kinder reichten, schätzungsweise jedoch 300.000 Kinder betroffen seien. Insoweit sei der Fonds nicht ausreichend. Es sei aber richtig, dass der LVR für bedürftige Schüler und Schülerinnen an den Rheinischen Förderschulen Landesmittel beantrage.

Frau Verweyen unterstützt das Vorgehen der Verwaltung. Sie hofft, dass die Mittel eventuell aufgebessert werden.

Herr Keil erklärt, das Programm "Kein Kind ohne Mahlzeit" sei grundsätzlich gut, Probleme steckten jedoch im Detail. Das Land stelle 10 Mio. € bereit, benötigt würden jedoch 153 Mio. €, wenn alle bedürftigen Kinder am Programm teilhaben sollten. Wenn politisch das Programm "Kein Kind ohne Mahlzeit" gewollt sei, müssen konsequenterweise auch alle erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Herr Boss weist darauf hin, dass die Höhe der benötigten Mittel von ca. 150 Mio. € auf Schätzungen basiere. Er hält den Weg "Step bei Step" für richtig. Die Verwaltung müsse Erfahrungswerte sammeln, um erkenen zu können, was leistbar sei. Aus dem Vollen zu schöpfen sei nicht möglich. Der Vorschlag der Verwaltung sei als erste Hilfsmaßnahme zu sehen.

Herr Dr. Rolle hält das Programm "Kein Kind ohne Mahlzeit" für richtig. Er erwartet in den nächsten Sitzungen des Schulausschusses, des Finanz- und Wirtschaftsausschusses und des Landschaftsausschusses einen Bericht über das Ergebnis der Beantragung des Landeszuschusses.

Der Landschaftsausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

"Der Landschaftsverband Rheinland als Träger der Rheinischen Förderschulen bietet den Schülerinnen und Schülern in seinen gebundenen und offenen Ganztagsschulen eine Mittagsmahlzeit an. Die Verwaltung wird beauftragt, die Landeszuweisung/den Landeszuschuss aus dem Landesfonds "Kein Kind ohne Mahlzeit", zur Förderung der Teilnahme bedürftiger Kinder und Jugendlicher am Mittagessen in den Rheinischen Förderschulen, zu beantragen.
Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, dem Schulausschuss, dem Finanz- und Wirtschaftsausschuss und dem Landschaftsausschuss über das Ergebnis der Beantragung des Landeszuschusses zu berichten."


Punkt 9
Text der öffentlichen Ausschreibung der Stelle der Landesdirektorin/des Landesdirektors des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage 12/2614

Der Landschaftsausschuss fasst einstimmig ohne Aussprache folgenden Beschluss:

"Die Verwaltung wird beauftragt, die Stelle der Landesdirektorin/ des Landesdirektors des Landschaftsverbandes Rheinland zum frühestmöglichen Zeitpunkt mit dem der Vorlage Nr. 12/2614 beigefügten Ausschreibungstext in der folgenden Zeitung auszuschreiben:
- Frankfurter Allgemeine Zeitung."


Punkt 10
Änderung der Richtlinien des "Albert-Steeger-Preises"
Vorlage 12/2506/1

Herr Boss verweist auf die Beratungen im Kulturausschuss am 22.08.2007. Die CDU-Fraktion halte eine Ausweitung der Kommission für nicht erforderlich.

Herr Runkler erinnert an die Beratungen im Kulturausschuss am 18.04.2007 zur Vorlage Nr. 12/2247. Ziel der Änderung der Richtlinien für den Albert-Steeger-Preis sollte das Herbeiführen eines Gleichgewichts der Politik und der Fachwissenschaftler sein. Die Ausweitung der politischen Mitglieder der Kommission sei Vorschlag der Verwaltung.

Frau Karabaic erklärt, durch die Zusammensetzung der Kommission Albert-Steeger-Preis solle sichergestellt werden, dass die Auszeichnung sachlich und fachlich gerechtfertigt sei.

Der Vorsitzende macht darauf aufmerksam, dass die Fraktionen die Namen der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder zu Protokoll geben.

Der Landschaftsausschuss fasst mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der CDU-Fraktion folgenden Beschluss:

"1. Der Änderung der Richtlinien zur Vergabe des 'Albert-Steeger-Preises' wird gemäß Ergänzungsvorlage 12/2506/1 zugestimmt.

2. Als Mitglieder der Auswahlkommission 'Albert-Steeger-Preis' werden benannt:
Prof. Dieter Patt, CDU (Vorsitzender)
Prof. Dr. Leo Peters, CDU
Winfried Schittges, CDU
Michael Solf, CDU
Helga Künzel, SPD, (stellv. Vorsitzende)
Hans Klose, SPD
Karin Wiesemann, SPD
Karl Gormanns, Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Hans-Otto Runkler, FDP
Als stellvertretende Mitglieder der Auswahlkommission 'Albert-Steeger-Preis' werden nachbenannt:
Alfons Ackermann, CDU
Urban-Josef Jülich, CDU
Heidemarie Tschepe, CDU
Inge Verweyen, CDU
Ursula Mahler, SPD
Peter-Ralf Müller, SPD
Ursula Schulz, SPD
Rolf Beu, Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Magda Ryborsch, Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Harald Friedrich Austmeyer, FDP
Robert Wirtz, FDP."


Punkt 11
Zusammenfassung von Haushaltsmitteln für das Öko-Audit
Vorlage 12/2461

Der Landschaftsausschuss fasst einstimmig ohne Aussprache folgenden Beschluss:

"Der Zusammenlegung der einzelnen Haushaltsansätze für die Durchführung des Öko-Audits im LVR wird gemäß Vorlage Nr. 12/2461 zugestimmt."


Punkt 12
Überplanmäßige Budgetverschiebungen innerhalb der Produktgruppe 018
Vorlage 12/2523

Der Landschaftsausschuss fasst einstimmig ohne Aussprache folgenden Beschluss:

"Den haushaltsneutralen überplanmäßigen Budgetverschiebungen innerhalb der Produktgruppe 018, LVR Museumsnetzwerk, wird gemäß Vorlage Nr. 12/2523 zugestimmt."


Punkt 13
Stiftung zur Förderung der Archäologie im rheinischen Braunkohlenrevier (Stiftung Archäologie)
hier: Benennung eines stellvertretenden Mitglieds in den Vorstand
Vorlage 12/2467

Der Landschaftsausschuss fasst einstimmig ohne Aussprache folgenden Beschluss:

"Der Landschaftsausschuss beruft Herrn Dr. Arie Nabrings mit sofortiger Wirkung als Stellvertreter aus dem Vorstand der Stiftung Archäologie ab und benennt gleichzeitig mit sofortiger Wirkung Herrn Dr. Norbert Kühn, Leiter des Kulturamtes, als Stellvertreter von Frau Landesrätin Karabaic für die restliche Amtszeit des Vorstandes bis zum 21.05.2010."


Punkt 14
Reform der Pflegeversicherung
hier: Eckpunkte der großen Koalition auf Bundesebene, finanzielle Auswirkung für den LVR
Vorlage 12/2546

Keine Wortmeldungen

"Der Bericht über die Eckpunkte der großen Koalition auf Bundesebene zur Reform der Pflegeversicherung wird gemäß Vorlage Nr. 12/2564 ohne Aussprache zur Kenntnis genommen."


Punkt 15
Haushaltssatzung 2007
hier: Erlass des Innenministers des Landes Nordrhein-Westfalen
Bewirtschaftungsverfügung 2007
Vorlage 12/2618

Keine Wortmeldungen

"Der Erlass des Innenministers des Landes Nordrhein-Westfalen zum Haushalt 2007 sowie die Bewirtschaftungsverfügung zum Haushalt 2007 werden gemäß Vorlage Nr. 12/2618 ohne Aussprache zur Kenntnis genommen."


Punkt 16
Finanzbuchhaltung
§ 31 GemHVO Sicherheitsstandards und interne Aufsicht
Vorlage 12/2191

Keine Wortmeldungen

"Die zur ordnungsgemäßen Erledigung der Aufgaben der Finanzbuchhaltung erlassenen Vorschriften werden gemäß Vorlage Nr. 12/2191 ohne Aussprache zur Kenntnis genommen."


Punkt 17
Anfragen und Anträge


Punkt 17.1
Anträge
Umbesetzung in Kommissionen
Antrag 12/220 CDU

Der Landschaftsausschuss fasst einstimmig ohne Aussprache folgenden Beschluss:

"Die CDU-Fraktion bittet den Landschaftsausschuss, folgenden Umbesetzungen zuzustimmen:

stellvertretendes Mitglied in der Kommission Forensik:
alt: Eugen Serafim
neu: Dr. Hans-Georg Schmitz

stellvertretendes Mitglied in der Projektkommission Xanten:
alt: Eugen Serafim
neu: Dr. Hans-Georg Schmitz

stellvertretendes Mitglied in der Sozial- und Kulturstiftung - Vorstand:
alt: Eugen Serafim
neu: Dr. Hans-Georg Schmitz

Mitglied in der Kommission Europa / Migration:
alt: Inge Verweyen
neu: Dr. Hans-Georg Schmitz."


Punkt 18
Beschlüsse der Fachausschüsse

Keine Wortmeldungen


Punkt 19
Besondere Vorkommnisse

Keine Wortmeldungen


Punkt 20
Verschiedenes

Herr Molsberger berichtet über den aktuellen Stand im Gesetzgebungsverfahren zum Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und zur geplanten Änderung des Kommunalwahlgesetzes NRW.
Unter dem Datum des 04.09.2007 haben die Fraktionen von CDU und FDP im Landtag einen Änderungsantrag zum Regierungsentwurf in den Landtag eingebracht, der überwiegend kleinere Änderungen zu den vom Regierungsentwurf betroffenen Vorschriften der Gemeindeordnung (GO) und der Kreisordnung enthalte. Bis auf § 107 Abs. 4 GO, der eine Privilegierung für kommunale Krankenhäuser betreffe, sei der Gesetzestext des Regierungsentwurfes zum § 107 GO unverändert. Lediglich für die vor dem 19.03.2007 ergriffenen Maßnahmen gelte ein Bestandsschutz.
Die Landschaftsverbände bedauern, dass keine Öffnungsklausel im Hinblick auf eine interkommunale Zusammenarbeit für die Landschaftsverbände in die Landschaftsverbandsordnung aufgenommen worden sei.
Für die geplante Änderung des Kommunalwahlgesetzes sei keine Einführung einer generellen Sperrklausel vorgesehen.

"Der Bericht des Landesdirektors wird zur Kenntnis genommen."


Köln, 09.10.2007

Der Vorsitzende



D r. W i l h e l m
Köln, 04.10.2007

Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland



M o l s b e r g e r

Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden