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12. Landschaftsversammlung 2004-2009
Niederschrift
über die 7. Sitzung der Landschaftsversammlung
am 31.03.2006 in Köln, Horion-Haus
Anwesend von der Landschaftsversammlung:
CDU
Dr. Ammermann, Gert
Bartsch, Hans-Werner
Boss, Frank
Bündgens, Willi
Diekmann, Klaus
Dünner, Johannes
Eckenbach, Jutta
Ensmann, Bernhard
Fenninger, Georg
Frielingsdorf, Konrad
Heidrich, Paul
Henrichs, Heinrich
Herbrecht, Wilhelm
Hilsenbeck, Hans-Josef
Hohl, Peter
Holländer, Hildburg
Homann, Elke
Hupperth, Klaus
Hurnik, Ivo
Ibe, Peter
Jülich, Urban-Josef
Jüttner, Therese
Kühme, Karl-Friedrich
Kühn, Frithjof
Lipschitz, Julia
Loepp, Helga
Meies, Fritz
Nabbefeld, Michael
Nagels, Hans-Jürgen
Natus-Can M.A., Astrid
Pantel, Sylvia
Prof. Patt, Dieter
Prof. Dr. Peters, Leo
Rohde, Klaus
Schaaf, Edith
Schavier, Karl
Schiefer, Ursula
Schittges, Winfried
Dr. Schoser, Martin
Schroeren, Michael
Serafim, Eugen
Simon, Bernhard
Solf, Michael
Sonntag, Ullrich
Stricker, Günter
Stump, Werner
Tondorf, Bernd
Tschepe, Heidemarie
Verweyen, Inge
Wörmann, Josef
SPD
Benninghaus, Walburga
Bernarding, Wilhelm
Berten, Monika
Bröker, Jens
Ciesla-Baier, Dietmar
Daun, Dorothee
Derichs, Ralf
Haase, Ulrike
Heidemann, Gerd
Hergarten, Winfried
Holzhauer, Albert
Joebges, Heinz
Keil, Karl-Josef
Dr. Klose, Hans
Kösling, Klaus
Künzel, Helga
Latak, Helmut
Mahler, Ursula
Müller, Peter-Ralf
Nottebohm, Doris
Ophelders, Heinz Peter
Pohle, Sylvia
Recki, Gerda
Rötters, Hans-Gerhard
Dr. Rolle, Jürgen
Schmerbach, Cornelia
Schnitzler, Stephan
Schulz, Ursula
Schulz, Margret
Spieß, Hanns-Jürgen
Walter, Karl-Heinz
Weber, Ulrich
Weiden-Luffy, Nicole-Susanne
Wiesemann, Karin
Dr. Wilhelm, Jürgen Vorsitzender
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Asch, Andrea Ursula
Bahr, Lorenz
Beck, Corinna
Beu, Rolf Gerd
Bortlisz-Dickhoff, Johannes
Fliß, Rolf
Heimes, Barbara
Herlitzius, Bettina Margret
Janicki, Doris
Kresse, Martin
Peil, Stefan
Peters, Anna
FDP
Effertz, Lars Oliver
Haupt, Stephan
Dr. Jansen-Winkeln, Anno
Klein, Walter
Pankatz, Horst
Paßmann, Bernd
Runkler, Hans-Otto
Vogel, Ilse
Die Linke.PDS
Busche, Roland
Detjen, Jörg
Verwaltung:
LD Molsberger
LR´ in Hötte
LR' in Karabaic
Leicht (Leiter Rechnungsprüfungsamt)
Hüllenkrämer (Amt für Landschaftsversammlung und Repräsentation-Protokoll)

T a g e s o r d n u n g

 

Öffentliche Sitzung
Beratungsgrundlage
1.
Anerkennung der Tagesordnung

 

2.
Verpflichtung neuer Mitglieder

 

3.
Umbesetzung in den Ausschüssen

 

3.1.
Umbesetzung in den Ausschüssen

 

3.2.
Umbesetzungen in Ausschüssen

 

4.
Resolution zum Entwurf des NRW-Landeshaushaltes 2006 im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe

 

5.
Vermögens- und Schuldenübersicht zum 01.01.2006 für die auf das System der doppelten Buchführung umgestellten Aufgabenbereiche

 

6.
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006 mit Haushaltsplan und Anlagen

 

6.1.
Haushaltssatzung des LVR mit Haushaltsplan, Stellenplan und sonstigen Anlagen für das Haushaltsjahr 2006 sowie Investitionsprogramm 2005-2009

 

6.1.1.
Haushalt
Gewährung der Weihnachtsbeihilfe 2006
12/121 Die Linke.PDS

 

6.1.2.
Haushalt
Eckpunktebeschluss zum Haushalt 2006: Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen
12/115/1 FDP, SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, CDU

 

6.2.
Wirtschaftsplan-Entwürfe 2006

 

6.2.1.
Wirtschaftsplan 2006 und Veränderungsnachweis zum Wirtschaftsplan von LVR InfoKom

 

6.2.2.
Wirtschaftsplanentwürfe 2006 sowie Veränderungsnachweise zu den Wirtschaftsplänen 2006 der Rheinischen Kliniken

 

6.2.3.
Wirtschaftsplanentwurf 2006 des Servicebetriebes Viersen

 

6.2.4.
Wirtschaftsplan-Entwurf 2006 der Krankenhauszentralwäschereien

 

6.2.5.
Entwurf der Wirtschaftspläne 2006 der HPH-Netze Niederrhein, Mittelrhein-Ost und Mittelrhein-West

 

7.
Fragen und Anfragen

 

Beginn der Sitzung:10:00 AM Uhr
Ende der Sitzung:12:10 PM Uhr
Der Vorsitzende begrüßt die Mitglieder der 12. Landschaftsversammlung zu der 7. Tagung und heißt Herrn Landesdirektor Wolfgang Schäfer vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe herzlich willkommen.


Der Vorsitzende weist darauf hin, dass zu dieser Tagung ordnungsgemäß mit Schreiben vom 17.03.2006 eingeladen wurde und die Tagung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen
Nr. 11 vom 22.03.2006 öffentlich bekannt gemacht worden sei.

Als Beisitzer beruft er Herrn Stephan Haupt von der FDP-Fraktion und Herrn Lorenz Bahr von der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN.

Für diese Sitzung haben sich nachfolgende Mitglieder entschuldigt:

CDU-Fraktion:
Einmahl, Rolf
Wolff, Helmut

SPD-Fraktion:
Hintzsche, Burkhard
Soloch, Barbara

Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN:
Ryborsch, Magda

FDP-Fraktion
Dr. Leirich, Wolfgang

Öffentliche Sitzung

Punkt 1
Anerkennung der Tagesordnung

Keine Anmerkungen.

Punkt 2
Verpflichtung neuer Mitglieder

Verpflichtungen sind nicht erforderlich.

Punkt 3
Umbesetzung in den Ausschüssen

Punkt 3.1
Umbesetzung in den Ausschüssen
Antrag 12/122 CDU

Die Landschaftsversammlung stimmt ohne Aussprache einstimmig folgenden Umbesetzungen zu:

Mitglied im Bauausschuss:
Alt: Ivo Hurnik
Neu: Dieter Hornung

Mitglied im Umweltausschuss:
Alt: Hans-Josef Hilsenbeck
Neu: Dieter Hornung

stellv. Mitglied im Ausschuss für Personal und allg. Verwaltung:
Alt: Ivo Hurnik
Neu: Dieter Hornung

Mitglied im Landesjugendhilfeausschuss:
Alt: Ivo Hurnik
Neu: Hans-Josef Hilsenbeck

stellv. Mitglied im Landesjugendhilfeausschuss:
Alt: Hans-Josef Hilsenbeck
Neu: Dieter Hornung

stellv. Mitglied im Sozialausschuss:
Alt: Ivo Hurnik
Neu: Dieter Hornung

Punkt 3.2
Umbesetzungen in Ausschüssen
Antrag 12/119 Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Die Landschaftsversammlung stimmt ohne Aussprache einstimmig folgenden Umbesetzungen zu:

Mitglied im Krankenhausausschuss 2:
Alt: Andrea Asch
Neu: Stefan Peil

Stellvertretendes Mitglied im Krankenhausausschuss 2:
Alt: Stefan Peil
Neu: Andrea Asch
Alt: N.N.
Neu: Jens Petring

Stellvertretendes Mitglied im Krankenhausausschuss 1
Alt: N.N.
Neu: Gisela Johlke

Punkt 4
Resolution zum Entwurf des NRW-Landeshaushaltes 2006 im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe
Vorlage 12/1312

Nach den Wortbeiträgen der Herren Dr. Rolle (SPD), Dünner (CDU), Peil (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), Frau Vogel (FDP) und der Herren Busche (Die Linke.PDS) und Schittges (CDU) beschließt die Landschaftsversammlung einstimmig bei einer Enthaltung (CDU):

Der Resolution zum Entwurf des NRW-Landeshaushaltes 2006 im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe wird gemäß Vorlage Nr. 12/1312 zugestimmt.


Text der Resolution:
Resolution zum Entwurf des NRW-Landeshaushaltes 2006 im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe

Der Landschaftsverband Rheinland schließt sich voll inhaltlich dem Beschluss des Vorstandes des Landkreistages NRW vom 14.02.2006 an.

Die vorgesehenen Kürzungen bedrohen die Qualität der Bildungs- und Förderarbeit in den wesentlichen Jugendhilfefeldern. Die Kommunen sind aus eigener Kraft nicht in der Lage, derartige Landeskürzungen auszugleichen. Die Existenz vieler freier Träger der Kinder-, Jugend- und Familienbildung ist bedroht.

Darüber hinaus würden in Nordrhein-Westfalen durch ein eigenes Erhebungsrecht der Kommunen für Elternbeiträge in Tageseinrichtungen für Kinder bereits vorhandene bildungs- und sozialpolitische Ungleichgewichte verstärkt sowie zusätzlicher bürokratischer Verwaltungsaufwand produziert. Der inzwischen bundesrechtlich vorgegebene Ausbau von Betreuungsangeboten für unter 3-jährige Kinder würde in Frage gestellt.

Der Landschaftsverband Rheinland erwartet, dass Landesregierung und Landesparlament Initiativen gegenüber dem Bund ergreifen, den Finanzausgleich zwischen Bund, Ländern und Gemeinden so zu entwickeln, dass die Kommunen in Stand gesetzt werden, die ihnen durch Gesetz zugewiesenen öffentlichen Aufgaben solide zu finanzieren.

Punkt 5
Vermögens- und Schuldenübersicht zum 01.01.2006 für die auf das System der doppelten Buchführung umgestellten Aufgabenbereiche
Vorlage 12/1295

Die Vermögens- und Schuldenübersicht zum 01.01.2006 wird gemäß Vorlage Nr. 12/1295 ohne Aussprache zur Kenntnis genommen.

Punkt 6
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006 mit Haushaltsplan und Anlagen

Punkt 6.1
Haushaltssatzung des LVR mit Haushaltsplan, Stellenplan und sonstigen Anlagen für das Haushaltsjahr 2006 sowie Investitionsprogramm 2005-2009
Vorlage 12/1309

Die Landschaftsversammlung stimmt mehrheitlich mit den Stimmen von CDU, SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen von Die Linke.PDS dem Beschlussvorschlag der Vorlage Nr. 12/1309 zu:

1. Die Landschaftsversammlung beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006 einschließlich Haushaltsplan und Anlagen.

Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut:


Haushaltssatzung des Landschaftsverbandes Rheinland
für das Haushaltsjahr 2006


Aufgrund der §§ 7 Abs. 1 und 23 der Landschaftsverbandsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 657), zuletzt geändert durch Artikel 20 des dritten Gesetzes zur Befristung des Landesrechts Nordrhein-Westfalens vom 05.04.2005 (GV. NRW S. 306) in Verbindung mit §§ 77 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Anpassung des Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsgesetzt des Bundes (Lebenspartnerschaftsanpassungsgesetz - LPartAnpG) vom 03.05.2005 (GV. NRW S. 498), hat die Landschaftsversammlung mit Beschluss vom 31.03.2006 folgende Satzung erlassen:



§ 1

(1)
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006, der die für die Erfüllung der Aufgaben des Landschaftsverbandes Rheinland voraussichtlich eingehenden Einnahmen, zu leistenden Ausgaben und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf 2.697.940.300 EUR
in der Ausgabe auf 2.697.940.300 EUR

im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf 384.871.150 EUR
in der Ausgabe auf 384.871.150 EUR
festgesetzt.

(2)
Für die gem. § 1 Abs. 3 i. V.m. § 6 Abs. 1 NKF Einführungsgesetz NRW auf das System der doppelten Buchführung umgestellten Aufgabenbereiche "Gebäude- und Liegenschaftsmanagement" (Produktbereich 11, Produktgruppe 014) und "Soziales" (Produktbereich 31, Produktgruppen 016 und 017) wird der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006, der die für die Erfüllung der Aufgaben dieser Aufgabenbereiche voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendige Verpflichtungsermächtigungen enthält,

im Ergebnisplan mit
Gesamtbetrag der Erträge auf 419.230.750 EUR
Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 2.218.079.400 EUR

im Finanzplan mit
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 386.580.800 EUR Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 2.214.172.050 EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 14.607.000 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 23.490.050 EUR festgesetzt.
Die festgesetzten zahlungswirksamen Gesamtbeträge sind bereits in den in
Absatz 1 festgesetzten Einnahmen und Ausgaben enthalten.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur
Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt
(für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen)/
Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit erforderlich ist,
wird auf 26.926.700 EUR festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen,
der zur Leistung von Investitionsausgaben/-auszahlungen
und Ausgaben für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen
Jahren erforderlich ist, wird auf 36.003.400 EUR festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben/Auszahlungen in Anspruch
genommen werden dürfen, wird auf 350.000.000 EUR festgesetzt.

§ 5

Die gemäß § 22 der Landschaftsverbandsordnung zu erhebende Umlage
wird auf 17,1 %
der für das Haushaltsjahr 2006 geltenden Bemessungsgrundlagen festgesetzt.
Die Umlage ist in Monatsbeträgen jeweils zum 15. eines Monats zu zahlen.

§ 6
1.
Die im Stellenplan als künftig wegfallend (kw) bezeichneten Stellen dürfen nach Ausscheiden der jetzigen Stelleninhaberinnen bzw. Stelleninhaber zur Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nach Ablauf der Ermäßigung der Arbeitszeit oder der Beurlaubung nach den Regelungen der §§ 85a und 78b LBG NW bzw. des § 28 TVöD zur Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung zurückkehren, in Anspruch genommen werden.

2.
Die im Stellenplan ausgewiesenen Umwandlungsvermerke werden in der Weise erfüllt, dass mindestens jede dritte, freiwerdende, mit dem Vermerk versehene Planstelle der Besoldungsgruppe in eine Stelle der nächstniedrigeren Besoldungsgruppe umzuwandeln ist, und zwar fortwirkend bis zu der Besoldungsgruppe, für die die Obergrenzen noch nicht erreicht sind.

3.
Neben den im Haushaltsplan ausgebrachten Haushaltsvermerken gelten die in den Bestimmungen für die Ausführung des Haushaltsplanes festgelegten Regelungen.

Punkt 6.1.1
Haushalt
Gewährung der Weihnachtsbeihilfe 2006
Antrag 12/121 Die Linke.PDS

Die Landschaftsversammlung lehnt mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen CDU, SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen von Die Linke.PDS den Antrag Nr. 12/121 ab.

Punkt 6.1.2
Haushalt
Eckpunktebeschluss zum Haushalt 2006: Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen
Antrag 12/115/1 FDP, SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, CDU

Die Landschaftsversammlung stimmt mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen CDU, SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen von die Linke.PDS dem gemeinsamen Antrag aller Fraktionen Nr. 12/151/1 zu.

Eckpunktebeschluss zum Haushalt 2006

Der Landschaftsverband Rheinland übernimmt seit über 50 Jahren, wie auch sein Schwesterverband in Westfalen-Lippe, als Kommunalverband für seine 27 Mitgliedskörperschaften eine Vielzahl von überregionalen Aufgaben im Jugend-, Sozial-, Gesundheits- und Kulturbereich. Er nimmt in diesen Aufgabenfeldern eine Ausgleichsfunktion wahr und sichert eine fachkompetente, kostengünstige und gerechte Aufgabenerledigung. Seine Arbeit ist unverzichtbar für die verbandsangehörigen Städte und Gemeinden.
Der LVR fördert die reiche kulturelle Vielfalt in den Mitgliedskörperschaften. Das Rheinland ist eine der Kulturregionen in Europa, der LVR der kompetente Träger der regionalen Kulturpolitik.
Aufbauend auf seiner bewährten Arbeit ist sein Ziel, auch in Zukunft für die Menschen im Rheinland die ihm obliegenden Aufgaben ohne Qualitätsverlust wahrzunehmen und für die kommunalen Mitgliedskörperschaften eine kostengünstige Leistungserbringung zu garantieren.
Dies gelingt nur durch eine Weiterführung des begonnenen Konsolidierungsprozesses:

1. Der Umlagehebesatz für das Jahr 2006 wird auf 17,1 v.H. (- 0,2 v.H.) festgesetzt.

2. Für die Finanzplanung der Jahre 2007 bis 2009 gilt dieser Hebesatz als Obergrenze. Ausgeglichene Jahresergebnisse sind dabei sicherzustellen. Wir geben den Mitgliedskörperschaften damit Sicherheit für ihre Planungen. Voraussetzung ist, dass das Land seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommt und die allgemeinen Zuweisungen konstant hält.
Mittel- bis langfristig erzielte Ergebnisverbesserungen sind zur Entschuldung zu verwenden. Die Verwaltung berücksichtigt zum frühest möglichen Zeitpunkt die Wertschöpfung aus dem Beteiligungsvermögen zur Konsolidierung der zukünftigen Haushalte.

3. Die Personalkosten werden auf der Grundlage des Haushaltsjahres 2006 festgeschrieben. Alle Organisationen sind im Rahmen ihrer Budgets zu führen. Flexibler Personaleinsatz ist unverzichtbar.
Personalentwicklungs- und Personalplanungskonzepte sind zu erstellen, da nur mit ihrer Hilfe eine Beurteilung und Transparenz der Personalsituation und eine zukünftige Personaleinsatzplanung garantiert werden kann.
Der Landschaftsverband Rheinland steht zu seiner gesellschaftspolitischen Verantwortung als große Ausbildungseinrichtung. Dabei stehen künftig sowohl marktfähige Ausbildungsberufe als auch wissenschaftliche Volontariate anstelle der klassischen Verwaltungsberufe im Vordergrund. Den über Bedarf eingestellten Auszubildenden kann keine Übernahme in Aussicht gestellt werden.

4. Die fachlich-konzeptionelle Weiterentwicklung und die Steigerung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Rheinischen Kliniken zur dauerhaften Wettbewerbsfähigkeit garantieren den Menschen im Rheinland eine differenzierte und wohnortnahe Behandlung und Betreuung; eine Veräußerung erfolgt nicht.

5. Die bewährten Programme "Ambulant vor stationär" tragen wesentlich zur Kostenbegrenzung in der Eingliederungshilfe bei; sie stärken gleichzeitig die fachliche Weiterentwicklung des Hilfesystems und ebenso die Autonomie der betroffenen Menschen. Sie sind um Projekte im Freizeitbereich zu ergänzen.
Das Trägerprogramm zum Abbau von Heimplätzen soll im Sinne einer weiteren Flexibilisierung zwischen ambulanten und stationären Hilfen und durch die verstärkte Nutzung des persönlichen Budgets auch unter Einbezug von Modellen innerhalb von Wohneinrichtungen fortgeführt und weiterentwickelt werden.
Die Heilpädagogischen Netze, die erfolgreich den Wandel vom zentralen Heim zu dezentralen Wohneinrichtungen gemeistert haben, übernehmen in ihrer Regionen eine Vorbildfunktion auf dem Weg "ambulant vor stationär".

6. Die interkulturelle Kompetenz als Qualitätsmerkmal des LVR soll in der psychiatrischen Versorgung weiter ausgebaut und übergreifend auch im Jugendhilfe-, Kultur- und Schulbereich verankert werden.
Das Landesjugendamt sichert im engen fachlichen Dialog mit den Mitgliedskörperschaften die Qualität in der Jugendhilfe und leistet damit seinen Beitrag zur Chancengleichheit im Rheinland. Frühzeitige Intervention kann langfristig teure Fehlentwicklungen vermeiden helfen.
Die Rheinischen Förderschulen stellen mit dem Gleichklang von Therapie, Pflege und Unterricht weiterhin eine hohe Qualität für die Schülerinnen und Schüler sicher.

7. Um dauerhaft die Ausgaben für Energie zu senken und gleichzeitig ökologische Entlastung zu erreichen, verringert der LVR seinen CO2-Ausstoß deutlich.

8. Zum Substanzerhalt der LVR-Liegenschaften soll der Instandsetzungsbedarf für Kliniken, Schulen, Heilpädagogische Netze und Kulturdienststellen ermittelt und in seinem mehrjährigen Sanierungsprogramm dargestellt werden.

9. Die Kulturpolitik des LVR setzt verstärkt auf die Bildung von Netzwerken seiner eigenen Einrichtungen durch Kooperationen mit Stiftungen, Einrichtungen und Akteuren in der Region, um inhaltliche und wirtschaftliche Synergien zu bilden und die Kulturlandschaft Rheinland zu profilieren.

10. Für das Berichtswesen zur politischen Überprüfung aller Zielvorgaben im Haushalt 2006 und folgende legt die Verwaltung dem Landschaftsausschuss bis zum Juni 2006 einen Vorschlag vor.

Punkt 6.2
Wirtschaftsplan-Entwürfe 2006

Punkt 6.2.1
Wirtschaftsplan 2006 und Veränderungsnachweis zum Wirtschaftsplan von LVR InfoKom
Vorlage 12/1193/1

Die Landschaftsversammlung beschließt einstimmig ohne Aussprache:

1. Der Wirtschaftsplan – Entwurf LVR InfoKom für das Jahr 2006 einschließlich des Kassenkreditrahmens wird unter Berücksichtigung des Veränderungsnachweises gemäß Vorlage Nr. 12/1193 festgestellt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Wirtschaftsplan – Entwurf 2006 bis zur Drucklegung noch an die aktuelle Entwicklung anzupassen und ggf. erforderliche Änderungen ohne Einzelaufführung in den Veränderungsnachweisen bei der Drucklegung des endgültigen Wirtschaftsplanes vorzunehmen, soweit diese Anpassungen keine Auswirkungen auf das ausgewiesene Ergebnis haben.

Punkt 6.2.2
Wirtschaftsplanentwürfe 2006 sowie Veränderungsnachweise zu den Wirtschaftsplänen 2006 der Rheinischen Kliniken
Vorlage 12/1240

Die Landschaftsversammlung beschließt einstimmig ohne Aussprache:

1. Die Wirtschaftsplanentwürfe der Rheinischen Kliniken für das Jahr 2006 einschließlich des Kassenkreditrahmens und den Verpflichtungsermächtigungen werden unter Berücksichtigung der Veränderungsnachweise in der Fassung der Vorlage Nr. 12/1240 festgestellt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Wirtschaftsplanentwürfe 2006 bis zur Drucklegung noch an die aktuelle Entwicklung anzupassen und ggf. erforderliche Änderungen ohne Einzelaufführung in den Veränderungsnachweisen bei der Drucklegung der endgültigen Wirtschaftspläne vorzunehmen, soweit diese Anpassungen keine Auswirkungen auf die ausgewiesenen Ergebnisse haben.

Punkt 6.2.3
Wirtschaftsplanentwurf 2006 des Servicebetriebes Viersen
Vorlage 12/1241

Die Landschaftsversammlung beschließt einstimmig ohne Aussprache:

1. Der Wirtschaftsplanentwurf 2006 des Servicebetriebes Viersen einschließlich des Kassenkreditrahmens wird unter Berücksichtigung des Veränderungsnachweises in der Fassung der Vorlage Nr. 12/1241 festgestellt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Wirtschaftsplanentwurf 2006 bis zur Drucklegung noch an die aktuelle Entwicklung anzupassen und ggf. erforderliche Änderungen ohne Einzelaufführung im Veränderungsnachweis bei der Drucklegung des endgültigen Wirtschaftsplans vorzunehmen, soweit diese Anpassung keine Auswirkungen auf das ausgewiesene Ergebnis hat.

Punkt 6.2.4
Wirtschaftsplan-Entwurf 2006 der Krankenhauszentralwäschereien
Vorlage 12/1164/1

Die Landschaftsversammlung beschließt einstimmig ohne Aussprache:

1.) Der Wirtschaftsplan-Entwurf der Krankenhauszentralwäschereien für das Jahr 2006 einschließlich des Kassenkreditrahmen in der Fassung der Vorlage Nr. 12/1164/1 wird festgestellt.

2.) Die Verwaltung wird beauftragt, den Wirtschaftsplan-Entwurf 2006 bis zur Drucklegung noch an die aktuelle Entwicklung anzupassen und gegebenenfalls erforderliche Änderungen ohne Einzelaufführung in den Veränderungsnachweisen bei der Drucklegung des endgültigen

Wirtschaftsplanes vorzunehmen, soweit diese Anpassung keine Auswirkungen auf das ausgewiesene Ergebnis haben.

Punkt 6.2.5
Entwurf der Wirtschaftspläne 2006 der HPH-Netze Niederrhein, Mittelrhein-Ost und Mittelrhein-West
Vorlage 12/1122/2

Die Landschaftsversammlung beschließt einstimmig ohne Aussprache:

Die Wirtschaftspläne der HPH-Netze Niederrhein, Mittelrhein-Ost und Mittelrhein-West für das Jahr 2006 werden in Form der vorliegenden Entwurfs-Druckfassung gem. Vorlage Nr. 12/1068 festgestellt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Wirtschaftsplanentwürfe 2006 bis zur Drucklegung an die aktuelle Entwicklung anzupassen sowie gegebenenfalls erforderliche Änderungen bezüglich der Budgetverhandlungen vorzunehmen, soweit diese Änderungen keine Auswirkungen auf die Ausgeglichenheit der Ergebnisse haben.

Punkt 7
Fragen und Anfragen

Keine Anmerkungen.



Hinweis: Die wörtlichen Ausführungen enthält der stenographische Bericht.

Köln, den 23.04.2006
Der Vorsitzende



D r. W i l h e l m
Köln, den 13.04.2006
Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland



M o l s b e r g e r

Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden