LVIS Recherche - Niederschrift
12. Landschaftsversammlung 2004-2009
Niederschrift
über die 2. Sitzung des Gesundheitsausschusses
am 18.02.2005 in Köln, Landeshaus
- öffentlicher Teil -
Anwesend vom Ausschuss:
CDU

Bündgens, Willi
Heidrich, Paul
Herbrecht, Wilhelm
Holländer, Hildburg
Loepp, Helga
Meies, Fritz
Rohde, Klaus
Schaaf, Edith
Schiefer, Ursula

SPD

Benninghaus, Walburga
Berten, Monika
Joebges, Heinz
Dr. Rolle, Jürgen
Schmidt-Zadel, Regina
Schnitzler, Stephan
Schulz, Margret
Wiesemann, Karin

Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Asch, Andrea Ursula
Peil, Stefan

FDP

Paßmann, Bernd
Dr. Schreiber, Susanna








(für Eckenbach)
(für Kölzer)








(für Latak)






(Vorsitzende)




Verwaltung:
van Brederode, Amtsleiter des Amtes für Planung und Förderung
Freund, Amtsleiter des Maßregelvollzugsamtes
Groeters (Protokoll)
Heister, Amtsleiter des Amtes für Kliniken
Kukla, Landesrat des Dezernates Gesundheit, Heilpädagogische Heime
Dr. Leidinger, Stabsstelle im Dezernat Gesundheit, Heilpädagogische Heime
Steinkrüger, Presseamt

T a g e s o r d n u n g

 

Öffentliche Sitzung
Beratungsgrundlage
1.
Anerkennung der Tagesordnung

 

2.
Niederschrift über die 1. Sitzung vom 21.01.2005

 

3.
Haushaltsplan 2005
hier: Einzelplan 5
ohne Unterabschnitte 5470 und 5471
12/57/1

 

4.
Wirtschaftspläne 2005 sowie Veränderungsnachweise zu den Wirtschaftsplänen 2005 der Rheinischen Kliniken

 

5.
Beschwerden aus den Rheinischen Kliniken und Rheinischen Heilpädagogischen Heimen

 

6.
Tagesambulanzen für Migrantinnen/Migranten

 

7.
Zweites Fallpauschalenänderungsgesetz

 

8.
Vorlagen zur Information

 

8.1.
Sachstand der Änderungsgesetzgebung zum
SGB XII

 

9.
Mitteilungen der Verwaltung

 

10.
Verschiedenes

 

Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsgrundlage
11.
Niederschrift über die 1. Sitzung vom 21.01.2005

 

12.
Mitteilungen der Verwaltung

 

13.
Verschiedenes

 

Beginn der Sitzung:09:30 AM Uhr
Ende öffentlicher Teil:10:25 AM Uhr
Ende der Sitzung:10:30 AM Uhr


Öffentliche Sitzung

Punkt 1
Anerkennung der Tagesordnung

Herr Herbrecht bittet, die Vorlage Nr. 12/69 "Sachstand der Änderungsgesetzgebung zum SGB XII" in die Beratung der heutigen Sitzung des Gesundheitsausschusses aufzunehmen.

Die Vorsitzende weist auf das in der Sitzung des Gesundheitsausschusses am 21.01.2005 vereinbarte Verfahren hin, nachdem Vorlagen die zur Information übersandt werden, auf Antrag erst in der nächsten Sitzung in den Beratungsteil der Tagesordnung aufgenommen werden.

Herr Herbrecht erklärt sich für die CDU-Fraktion einverstanden, dass die Vorlage Nr. 12/69 "Sachstand der Änderungsgesetzgebung zum SGB XII" in der Sitzung des Gesundheitsausschusses am 18.04.2005 beraten wird.

Der Tagesordnung für die Sitzung des Gesundheitsausschusses am 18.02.2005 wird zugestimmt.

Punkt 2
Niederschrift über die 1. Sitzung vom 21.01.2005

Gegen den öffentlichen Teil der Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben.

Punkt 3
Haushaltsplan 2005
hier: Einzelplan 5
ohne Unterabschnitte 5470 und 5471
Vorlage 12/57/1

Frau Benninghaus führt aus, die SPD-Fraktion könne dem Entwurf des Haushalts 2005 einschließlich des vorgelegten Veränderungsnachweises und dem Entwurf des Investitionsprogramms 2004 - 2008 für den Einzelplan 5 in der heutigen Sitzung des Gesundheitsausschusses zustimmen. Möglicherweise würden in den Sitzungen des Finanz- und Wirtschaftsausschusses am 09.03.2005 und des Landschaftsausschusses am 11.03.2005 von der SPD-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der F.D.P.-Fraktion noch Anträge zum Entwurf des Haushalts 2005 gestellt.

Herr Herbrecht informiert für die CDU-Fraktion, sie könne ebenfalls dem Entwurf des Haushalts 2005 einschließlich des vorgelegten Veränderungsnachweises und dem Entwurf des Investitionsprogramms 2004 - 2008 für den Einzelplan 5 - vorbehaltlich der weiteren Beratungen im Finanz- und Wirtschaftsausschuss und im Landschaftsausschuss - zustimmen.

Der Gesundheitsausschuss beschließt einstimmig.

Dem Entwurf des Haushaltes 2005 einschließlich des vorgelegten Veränderungsnachweises und dem Entwurf des Investitionsprogrammes 2004 - 2008 für den Einzelplan 5 -ohne Unterabschnitte 5470 und 5471- wird zugestimmt.

Punkt 4
Wirtschaftspläne 2005 sowie Veränderungsnachweise zu den Wirtschaftsplänen 2005 der Rheinischen Kliniken
Vorlage 12/168

Herr Heister berichtet, die Krankenhausausschüsse hätten in ihren Sitzungen vom 14. - 17.02.2005 die Wirtschaftspläne 2005 sowie Veränderungsnachweise zu den Wirtschaftsplänen 2005 der Rheinischen Kliniken beraten und einstimmig beschlossen. Bisher konnten noch keine Budgets für 2005 für die Rheinischen Kliniken mit den Krankenkassen abgeschlossen werden. Von daher sei seitens der Verwaltung beabsichtigt, sofern noch rechtzeitig vor den anstehenden Beratungen im Finanz- und Wirtschaftsausschuss und im Landschaftsausschuss rechtskräftig genehmigte Budgetvereinbarungen für das Jahr 2005 vorliegen, die entsprechenden Ergebnisse im Rahmen einer Ergänzungsvorlage in die Wirtschaftspläne einzustellen. Sollte dieses im zeitlichen Rahmen der Beratungsfolge nicht mehr möglich sein, bittet die Verwaltung um Zustimmung, die Wirtschaftsplanentwürfe bis zur Drucklegung ggf. noch an die Budgetentwicklung anzupassen.

Der Gesundheitsausschuss stimmt diesem Verfahren zu.

Herr Herbrecht führt aus, die CDU-Fraktion könne den Wirtschaftsplänen 2005 der Rheinischen Kliniken in der vorgelegten Fassung unter Berücksichtigung der Veränderungsnachweise - vorbehaltlich der weiteren Beratungen im Finanz- und Wirtschaftsausschuss und im Landschaftsausschuss - zustimmen.

Der Gesundheitsausschuss beschließt einstimmig.

Den Wirtschaftsplänen 2005 der Rheinischen Kliniken in der vorgelegten Fassung unter Berücksichtigung der Veränderungsnachweise gemäß Vorlage Nr. 12/168 wird zugestimmt.

Punkt 5
Beschwerden aus den Rheinischen Kliniken und Rheinischen Heilpädagogischen Heimen
Antrag 12/6/1 SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, FDP

Die Vorsitzende erinnert, der Antrag Nr. 12/6 der SPD-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der F.D.P.-Fraktion sei bereits in der letzten Sitzung des Gesundheitsausschusses am 21.01.2005 eingebracht und andiskutiert worden.

Herr Herbrecht hebt hervor, in der letzten Wahlperiode sei bereits zwischen den Fraktionen Einigkeit über das zukünftige Verfahren bei der Beratung von Beschwerden erzielt worden. Von daher könne die CDU-Fraktion dem Beschlussvorschlag zustimmen, auch wenn man ihn für nicht mehr erforderlich halte.

Die Vorsitzende macht darauf aufmerksam, der Ausschuss für die Rheinischen Heilpädagogischen Heime habe in seiner Sitzung am 20.01.2005 einen Empfehlungsbeschluss an den Landschaftsausschuss ausgesprochen. Da es in den Rheinischen Heilpädagogischen Heimen keine Ombudspersonen gebe und auch zukünftig nicht geben solle, seien im Beschlussvorschlag im 3. Absatz, 1. Satz die Worte "bzw. Werksausschuss" gestrichen worden.

Herr Dr. Rolle weist auf die Beratung einer Beschwerde in der Sitzung des Krankenhausausschusses 2 am 15.02.2005 hin. Die Beratung habe gezeigt, dass eine Verständigung darüber erzielt werden müsse, wie künftig das Beratungsverfahren von Beschwerden in den Krankenhausausschüssen ablaufen solle.

Die weitere Diskussion, an der sich Frau Schiefer und Herr Dr. Rolle beteiligen, fasst die Vorsitzende dahingehend zusammen, die Verwaltung müsse bei der Beratung von Beschwerden ein modifiziertes Verfahren entwickeln, so dass auf Beschwerden mit komplexen Sachverhalten seitens der politischen Vertretung differenziert reagiert werden könne.

Der Gesundheitsausschuss beschließt einstimmig.

Der Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Landschaftsausschuss zu beschließen:

Bei Beschwerden aus den Rheinischen Kliniken und Rheinischen Heilpädagogischen Heimen soll zukünftig folgendes mehrstufiges Verfahren gelten:
Wie bisher sollen die Ombudspersonen in den Einrichtungen Beschwerden soweit möglich vor Ort klären.
Beschwerden sollen über die Geschäftsstelle des bisherigen Beschwerde-Ausschusses nicht mehr an diesen, sondern an den jeweils zuständigen Krankenhaus- bzw. Werksausschuss zur Beratung geleitet werden. Die Umsetzung der Beschlüsse erfolgt - wie bisher - über die Geschäftsstelle.
Die Ombudspersonen erhalten die Möglichkeit, in regelmäßigen Abständen (1-2 mal jährlich) ihre Erfahrungen im Krankenhausausschuss vorzutragen und mit dem Ausschuss zu diskutieren (entsprechend der bisherigen Praxis im Beschwerde-Ausschuss).
Der bisher im Beschwerde-Ausschuss im Abstand von jeweils zwei Jahren vorgelegte Erfahrungsbericht soll zukünftig im Gesundheitsausschuss bzw. HPH-Ausschuss beraten werden.

Punkt 6
Tagesambulanzen für Migrantinnen/Migranten
Antrag 12/8 FDP, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, SPD

Herr Paßmann begründet den Antrag Nr. 12/8 der F.D.P.-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD-Fraktion. Die Ambulanz für Migrantinnen und Migranten der Rheinischen Kliniken Langenfeld arbeite sehr erfolgreich. Von daher solle die Betriebsleitung der Rheinischen Kliniken Langenfeld gebeten werden, über ihre Erfahrungen in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht zu berichten. Darüber hinaus sollten durch die Verwaltung Möglichkeiten aufgezeigt werden, entsprechende Behandlungsangebote auch in den anderen Rheinischen Kliniken zu schaffen.

Herr Herbrecht bittet für die CDU-Fraktion nochmals um die konkrete Darstellung der entsprechenden Behandlungsangebote und der finanziellen Auswirkungen. Es sei unbedingt notwendig zu klären, wer letztendlich die Kosten für die psychiatrische Versorgung von Migrantinnen und Migranten tragen müsse.

Herr Kukla bittet, die Überschrift des Antrages in "Institutsambulanzen für Migrantinnen/Migranten" umzubenennen. Leistungsrechtlich sollte die ambulante Versorgung von Migrantinnen und Migranten über die Institutsambulanzen der Rheinischen Kliniken erfolgen. Die Institutsambulanzen würden u. a. schon spezialisierte Angebote für Angsterkrankungen und traumatisierte Patientinnen und Patienten anbieten. Ein weiteres Spezialangebot der Institutsambulanzen wäre dann die ambulante Versorgung von Migrantinnen und Migranten.

Herr Peil erinnert, es gebe bereits Erfahrungen und Konzepte für die psychiatrische Versorgung von Migrantinnen und Migranten. Von daher kündigt er seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD-Fraktion und der F.D.P.-Fraktion einen Antrag zum Entwurf des Haushalts 2005 an, um den Ausbau der psychiatrischen Versorgung von Migrantinnen und Migranten zeitnah sicherzustellen.

Herr Kukla berichtet, die Rheinischen Kliniken Langenfeld hätten für den 20.04.2005 eine Fachtagung geplant, auf der über erste Erfahrungen mit der Ambulanz für Migrantinnen und Migranten der Rheinischen Kliniken Langenfeld berichtet werde.

Die Vorsitzende schlägt vor, im Antrag Nr. 12/8 der F.D.P.-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD-Fraktion, den Begriff Tagesambulanzen durch Institutsambulanzen zu ersetzen und in den Antrag mit aufzunehmen, bei der Darstellung der Möglichkeiten, entsprechende Behandlungsangebote in allen Rheinischen Kliniken zu schaffen, auch die finanziellen Auswirkungen darzustellen.

Der Gesundheitsausschuss beschließt einstimmig.

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Gesundheitssausschuss sowie der Kommission Europa und Migration durch die Betriebsleitung der Rheinischen Kliniken Langenfeld über die Erfahrungen mit der Institutsambulanz für Migrantinnen und Migranten in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht berichten zu lassen. Darüber hinaus sollen Möglichkeiten aufgezeigt werden, entsprechende Behandlungsangebote in allen Rheinischen Kliniken zu schaffen. Dabei sollen die finanziellen Auswirkungen dargestellt werden.

Punkt 7
Zweites Fallpauschalenänderungsgesetz
Vorlage 12/60/1

Herr Kukla berichtet, eine für die Psychiatrie rechtlich relevante Änderung des Zweiten Fallpauschalenänderungsgesetz betreffe den § 17a KHG und die Ausbildungsbudgets 2005. Im Jahr 2005 müssten erstmalig die Ausbildungskosten außerhalb des KHG-Budgets in einem eigenen Budget verhandelt werden. Dafür müssten die bisher in den KHG-Budgets enthaltenen Ausbildungskosten ausgegliedert werden. Zusätzlich zu diesen - bereits enthaltenen - Kosten seien mit den Kassen die so genannten Ausbildungsmehrkosten aus der Novellierung des Krankenpflegegesetzes zu verhandeln. Die Krankenhaussseite verfüge hier bisher über wenig Erfahrungen. Erste Erhebungen der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen zu den Ausbildungskosten hätten ergeben, dass es hier große Differenzen zwischen den Krankenhäusern gebe. Die Art und Weise der Berechnungen der Ausbildungskosten seien sehr unterschiedlich.

Auf Fragen der Mitglieder des Gesundheitsausschusses antwortet Herr Heister, bisher habe es noch keine Gespräche mit den Kostenträgern zur Finanzierung der Ausbildungskosten der Rheinischen Kliniken gegeben. Die Ausbildungskosten der Rheinischen Kliniken würden zurzeit zusammengestellt und verglichen. Bei den Ausbildungsmehrkosten aus der Novellierung des Krankenpflegegesetzes sei es im Einzelnen zwischen den Krankenkassen, dem Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Nordrhein-Westfalen, den Krankenhäusern und der Bundesarbeitsgemeinschaft Leitender Pflegepersonen noch strittig, was Mehrkosten der Ausbildung im Einzelnen seien. Ungeklärte Punkte seien hier z. B. die zusätzlichen Kosten für Praxisanleiter, die zusätzlichen Kosten für Vorhaltestunden und die Ausfallkosten für die Erhöhung der Fremdeinsätze. Er schlägt vor, dass die Verwaltung über die weiteren Entwicklungen zeitnah informiert.

Die weitere Diskussion fasst die Vorsitzende dahingehend zusammen, dass der Bericht zum Fallpauschalenänderungsgesetz zustimmend zur Kenntnis genommen werde. Die Verwaltung solle zu gegebener Zeit über den aktuellen Sachstand zur Finanzierung der Ausbildungskosten berichten.

Punkt 8
Vorlagen zur Information

Keine Anmerkungen.

Punkt 8.1
Sachstand der Änderungsgesetzgebung zum
SGB XII
Vorlage 12/69

Keine Anmerkungen.

Punkt 9
Mitteilungen der Verwaltung

9.1

Herr Kukla berichtet, nach gut zweijährigen Verhandlungen sei der Durchbruch für ein neues Tarifrecht im öffentlichen Dienst erzielt worden. Der Vorstand und die Tarifkommission hätten dem Verhandlungsergebnis am 09.02.2005 zugestimmt. Der neue Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst trete zum 01.10.2005 in Kraft. Wesentliche Eckpunkte seien:
  • Laufzeit von 35 Monaten von Februar 2005 bis Dezember 2007,
  • Aufsetzen in 2008 auf heutigem Lohnniveau,
  • Einmalzahlung von 900 € verteilt über die Jahre 2005, 2006, 2007:
    01.04.2005 = 100,-- €
    01.07.2005 = 100,-- €
    01.10.2005 = 100,-- €
    01.04.2006 = 150,-- €
    01.07.2006 = 150,-- €
    01.04.2007 = 150,-- €
    01.07.2007 = 150,-- €
    Dieses entspreche in etwa einer Steigerungsrate von 1 %.
  • Zusammenführung von Arbeiterlöhnen und Angestelltenvergütung,
  • Zusammenfassung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu einer Jahressonderzahlung,
  • Abschmelzen der Sonderzahlung ab 2007 und Umwidmung in einen Fonds zur leistungsbezogenen Bezahlung und
  • differenzierende Lösung zur Wochenarbeitszeit mit dem Erfordernis der individuellen Verhandlungen auf kommunaler Ebene.

    Eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit könnte bei der angespannten Personalkostensituation in den Rheinischen Kliniken sehr hilfreich sein. Zunächst müssten aber einmal die Redaktionskonferenzen zum Tarifergebnis im öffentlichen Dienst abgewartet werden. Sobald es weitere Erkenntnisse zum Tarifergebnis im öffentlichen Dienst gebe, werde die Verwaltung die politische Vertretung entsprechend informieren.

    Der Gesundheitsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

    9.2

    Herr Heister informiert, die Verwaltung habe ursprünglich für den Herbst 2005 eine Änderung der Betriebssatzung der Rheinischen Kliniken und der Zuständigkeits- und Verfahrensordnung der Landschaftsversammlung Rheinland vorgesehen gehabt. Die Auswirkungen aus dem Gesetz zum Neuen Kommunalen Finanzmanagement, das Ende 2004 verabschiedet worden sei sowie die Vorgaben des Innenministeriums im Zusammenhang mit der Einrichtung des Servicebetriebes Viersen und des Eigenbetriebes InfoKom machten aber kurzfristige Satzungsänderungen erforderlich, die bereits in den Sitzungen des Landschaftsausschusses am 11.03.2005 und in der Sitzung der Landschaftsversammlung am 18.03.2005 beschlossen werden müssten. Von daher sei eine Beteiligung der Fachausschüsse nicht mehr möglich.

    Der Gesundheitsausschuss erklärt sich mit dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Verfahren einverstanden.

    9.3

    Herr van Brederode weist auf die Fachtagung "Suchterkrankungen im Jugendalter - Die klinische Behandlung von suchtkranken Kindern und Jugendlichen in spezialisierten Angeboten" am 09.03.2005 in Essen hin. Das entsprechende Tagungsprogramm sei den Mitgliedern des Gesundheitsausschusses auf den Tisch gelegt worden. Anlass für die Veranstaltung sei die Eröffnung des neuen Angebotes für suchtkranke Minderjährige an den Rheinischen Kliniken Essen/Kliniken/Institut der Universität Essen-Duisburg, das im Rahmen der Veranstaltung u. a. vorgestellt werden solle. Die Rahmenkonzeption für die Behandlung suchtkranker Minderjähriger sei in der letzten Wahlperiode beschlossen worden. Darüber hinaus seien epidemiologische medizinische Aspekte der Behandlung suchtkranker Jugendlicher Gegenstand der Tagung. Die Tagung sei eingebettet in eine Veranstaltungsreihe der Koordiniationsstelle Sucht des Landschaftsverbandes Rheinland, deren Ziel es sei, einen kontinuierlichen Informationsaustausch zwischen den Beteiligten und eine überregionale Vernetzung zu unterstützen. Wichtig sei, dass bei der Versorgung suchtkranker Minderjährige eine enge Kooperation zwischen den Bereichen Suchtkrankenhilfe, Jugendhilfe und Kinder- und Jugendpsychiatrie stattfinde.

    Die Vorsitzende begrüßt die Fachtagung und weist auf die Schnittstellenproblematik zwischen Jugendhilfe und Kinder- und Jugendpsychiatrie hin. Sie regt an, zu gegebener Zeit dem Landesjugendhilfeausschuss und dem Gesundheitsausschuss nochmals einen Erfahrungsbericht über die Arbeit des Arbeitskreises Kinder und Jugendliche beim Landschaftsverband Rheinland zu geben.

    9.4

    Herr van Brederode berichtet, der 3. Nordrhein-Westfälische Kooperationstag "Sucht und Drogen" 2005 finde am 13.04.2005 im Horion-Haus in Köln-Deutz statt. Das entsprechende Programm sei den Mitgliedern des Gesundheitsausschusses auf den Tisch gelegt worden. Der Landschaftsverband Rheinland sei in diesem Jahr Gastgeber des Kooperationstages. Es würden unterschiedliche Themenstellungen aus dem Bereich der Suchtkrankenversorgung behandelt. Durch diese Veranstaltung solle die Kooperation zwischen den an der Suchtversorgung Beteiligten gestärkt werden. Beteiligt an der Veranstaltung seien die Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe, die Apothekerkammern Nordrhein und Westfalen-Lippe, die Freien Wohlfahrtsverbände, die Landschaftsverbände Westfalen-Lippe und Rheinland, die Landeskoordinationsstelle Suchtvorbeugung NRW, die Landesfachstelle Frauen und Sucht sowie die Landeskoordination Integration Nordrhein-Westfalen. Gefördert werde die Initiative durch das Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Nordrhein-Westfalen.

    Der Gesundheitsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

    Punkt 10
    Verschiedenes

    Die nächste Sitzung des Gesundheitsausschusses findet am Freitag, 15.04.2005, 9.30 Uhr, in Köln, Landeshaus, statt.


    Köln, 15.03.2005
    Die Vorsitzende


    A s c h
    Köln, 04.03.2005
    Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland
    In Vertretung

    K u k l a

    Anlagen:
    • Keine Anlagen vorhanden