LVIS Recherche - Niederschrift
13. Landschaftsversammlung 2009-2014
Niederschrift
über die 10. Sitzung des Sozialausschusses
am 20.09.2011 in Leverkusen
- öffentlicher Teil -
Anwesend vom Gremium:
CDU
Donix, Michael
Eckenbach, Jutta
Ensmann, Bernhard
Hartmann, Rainer
Dr. Leonards-Schippers, Christiane
Nabbefeld, Michael
Kersten, Gertrud für: Nagels, Hans-Jürgen
Petrauschke, Hans-Jürgen
Wöber-Servaes, Sylvia
Wörmann, Josef
SPD
Berten, Monika
Daun, Dorothee
Franz, Michael
Kiehlmann, Peter
Klein, Wilfried
Schmerbach, Cornelia Vorsitzende
Servos, Gertrud
Weber, Ulrich
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Beck, Corinna
Janicki, Doris
Zsack-Möllmann, Martina
FDP
Mangen, Brigitte
Pohl, Mark Stephen
Runkler, Hans-Otto
Die Linke.
Groeneveld, Uwe
FREIE WÄHLER/DEINE FREUNDE
Schmitz, Heinz für: Dr. Grumbach, Hans-Joachim
Verwaltung:
Frau Hoffmann-Badache LVR-Dezernentin
Frau Dr. Seel Fachbereichsleitung 61
Frau Fankhaenel Fachbereichsleitung 71
Frau Lapp Fachbereichsleitung 72
Herr Flemming Fachbereichsleitung 73
Herr Dr. Schartmann Leitung Stabsstelle 70.30
Herr Dr. Krause Abteilung 91.22
Frau Stenzel Protokoll
Frau Krause LVR-Fachbereich Kommunikation
Gäste:
Herr Mohr Geschäftsführer IntegraL gGmbH
Herr Stein Sozialdezernent Stadt Leverkusen
Frau Hülshoff FAF (Fachberatung für Arbeits- und Firmenprojekte)
Herr Volkenandt FAF
J. Prof. Dr. Weber Uni Koblenz-Landau

T a g e s o r d n u n g

 

Öffentliche Sitzung
Beratungsgrundlage
1.
Anerkennung der Tagesordnung

 

2.
Niederschrift über die 9. Sitzung vom 28.06.2011

 

3.
Vorstellung des Integrationsprojekts Wildpark Reuschenberg

 

3.1.
Darstellung des Integrationsunternehmens IntegraL gGmbH - Wildpark Reuschenberg

 

3.2.
Integrationsprojekt Wildpark Reuschenberg - Kurzvortrag

 

3.3.
Beteiligung der Stadt Leverkusen an dem Integrationsprojekt - Kurzvortrag

 

4.
Betriebswirtschaftliche Beratung und Begutachtung von Integrationsprojekten

 

4.1.
Betriebswirtschaftliche Beratung von Integrationsprojekten gem. § 134 SGB IX.

 

4.2.
Kurzvortrag der FAF "Prüfung und Beratung von Integrationsprojekten und deren Anträge"

 

5.
Rahmenvereinbarung zwischen den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe und der LAG der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW

 

6.
Sachstand der externen Begutachtung bei Erstanträgen auf ambulante Wohnhilfen von Menschen mit seelischen Behinderung

 

7.
Forschungsprojekt "Umsetzung und Wirksamkeit Individueller Hilfeplanung in Einrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe im Rheinland"

 

7.1.
Forschungsprojekt "Umsetzung und Wirksamkeit Individueller Hilfeplanung in Einrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe im Rheinland"

 

7.2.
Ergebnisse der Evaluation des IHP 3 - Kurzvortrag

 

8.
Bericht über die Fachveranstaltung des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen „Inklusives Wohnen – leicht gemacht?!“ am 14. Juli 2011 in Gelsenkirchen

 

9.
Beantwortung der Anfrage 13/19

 

10.
WfbM und ihr Beitrag zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung

 

11.
Vereinbarung über die Entgelte für eine Teilzeitbeschäftigung in den rheinischen Werkstätten für Menschen mit Behinderung

 

12.
Daten und Fakten zur Teilhabe schwerbehinderten Menschen am Arbeitsleben
Jahresbericht 2010/2011 des LVR - Integrationsamtes

 

13.
Förderung von Integrationsprojekten gem. §§ 132 ff. SGB IX

 

14.
Zwischenbericht über das aus Mitteln der Ausgleichsabgabe geförderte Projekt bei DIMDI

 

15.
"einfach machen". Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft - Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

 

16.
Finanzierung weiterer ambulanter Wohnangebote gemäß § 67 SGB XII

 

17.
Hilfen für Querschnittsgelähmte

 

18.
Nutzung und Einsatz von "Anfallshunden"

 

19.
Freie Eintritte und Öffentlichkeitsarbeit im LVR-Netzwerk Kulturelles Erbe

 

20.
Mitteilungen der Verwaltung

 

21.
Anfragen und Anträge

 

22.
Verschiedenes

 

Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsgrundlage
23.
Niederschrift über die 9. Sitzung vom 28.06.2011

 

24.
LVR-Auszeichnung `Arbeit - echt stark!´ - Auszeichnungsträger für das Jahr 2011
13/1537

 

25.
Verschiedenes

 

Beginn der Sitzung:09:30 AM Uhr
Ende öffentlicher Teil:11:50 AM Uhr
Ende der Sitzung:12:05 PM Uhr
Als Tischvorlage wird zu TOP 24 die Vorab-Information der Sitzung der Kommission LVR- Prädikat Behindertenfreundliche Arbeitgeber / LVR- Auszeichnung Arbeit - echt stark! vom 15.09.2011 verteilt.



Öffentliche Sitzung

Punkt 1
Anerkennung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird anerkannt.


Punkt 2
Niederschrift über die 9. Sitzung vom 28.06.2011

Die Niederschrift wird anerkannt.


Punkt 3
Vorstellung des Integrationsprojekts Wildpark Reuschenberg


Punkt 3.1
Darstellung des Integrationsunternehmens IntegraL gGmbH - Wildpark Reuschenberg
Vorlage 13/1527

Der Sozialausschuss nimmt die Vorlage zum Integrationsunternehmen IntegraL gGmbH - Wildpark Reuschenberg zur Kenntnis.


Punkt 3.2
Integrationsprojekt Wildpark Reuschenberg - Kurzvortrag

Herr Mohr begrüßt den Sozialausschuss im Bistro des Wildparks Reuschenberg. Er stellt anhand einer Powerpoint Präsentation die Entstehung des Wildparks als Integrationsprojekt vor. Die Präsentation ist als Anlage beigefügt.

Der Sozialausschuss nimmt den Vortrag von Herrn Mohr, Geschäftsführer IntegraL gGmbH, zur Kenntnis.


Punkt 3.3
Beteiligung der Stadt Leverkusen an dem Integrationsprojekt - Kurzvortrag

Herr Stein begrüßt den Sozialausschuss in Leverkusen und erläutert, wie die Stadt Leverkusen in das Integrationsprojekt involviert ist. Ziel war, den Wildpark Reuschenberg als Begegnungsstätte für Menschen mit und ohne Behinderung langfristig für die leverkusener Bürgerinnen und Bürger zu erhalten, ihn noch attraktiver zu gestalten und die bestehenden Angebote auszubauen, was der IntegraL hervorragend gelungen sei. Er dankt allen Beteiligten und insbesondere dem LVR für sein Engagement.

Auf Nachfrage von Frau Eckenbach teilt Herr Mohr ergänzend mit, dass es zurzeit 6 Stellen im Bistro des Wildparks gebe, davon seien 2,25 von Menschen mit Behinderung besetzt. Für den Wildpark selber seien 3 Tierpfleger zuständig.

Herr Mohr bestätigt auf Nachfrage von Herrn Schmitz, dass es interne Planungen der IntegraL bezüglich einer Zusammenarbeit mit der Stadt Leverkusen für bestimmte Leistungsbereiche gebe. Nähere Angaben könne er dazu zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht machen.

Die Vorsitzende bedankt sich bei den Herren Mohr und Stein für die Vorträge.

Der Sozialausschuss nimmt den Vortrag von Herrn Stein, Sozialdezernent der Stadt Leverkusen, zur Kenntnis.


Punkt 4
Betriebswirtschaftliche Beratung und Begutachtung von Integrationsprojekten


Punkt 4.1
Betriebswirtschaftliche Beratung von Integrationsprojekten gem. § 134 SGB IX.
Vorlage 13/1254

Der Sozialausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Die Fortführung der Finanzierung einer zweiten Personalstelle zur betriebswirtschaftlichen Beratung von Integrationsprojekten gem. §§ 134 SGB IX und 28a SchwbAV durch die Fachberatung für Arbeits- und Firmenprojekte - FAF gemeinnützige GmbH wird gemäß der Vorlage Nr. 13/1254 beschlossen. Der Beschluss umfasst einen jährlichen Zuschuss an die FAF gGmbH von bis zu 85.000,- € für die Beschäftigung einer Fachberaterin / eines Fachberaters aus Mitteln der Ausgleichsabgabe.


Punkt 4.2
Kurzvortrag der FAF "Prüfung und Beratung von Integrationsprojekten und deren Anträge"

Frau Hoffmann-Badache stellt Frau Hülshoff und Herrn Volkenandt von der FAF (Fachberatung für Arbeits- und Firmenprojekte gGmbH) vor. Da der Sozialausschuss um genauere Informationen gebeten habe, wie bei Integrationsprojekten das wirtschaftliche Risiko eingeschätzt werde und wie die Beratungen der FAF erfolgen, bittet sie die beiden Vertreter der FAF, einen Einblick in ihre Arbeit zu geben. Frau Hülshoff und Herr Volkenandt geben einen Überblick über ihre Arbeit bei der FAF anhand einer Powerpoint Präsentation, die als Anlage beigefügt ist.

Frau Hülshoff ergänzt auf Nachfrage von Herrn Wörmann, dass die BAG Integrationsfirmen ein Zusammenschluss von Integrationsunternehmen in Deutschland sei. In der Arbeitsgemeinschaft sind gemeinnützige Betriebe, private Wirtschaftsunternehmen, Beschäftigungsgesellschaften und Träger von Arbeitsprojekten partnerschaftlich miteinander verbunden. Vorstandsvorsitzender der BAG Integrationsfirmen sei Herr Dr. Baur.

Frau Dr. Seel teilt ergänzend auf Nachfrage von Herr Wörmann mit, dass mit dem Landesprogramm „Integration unternehmen!“ das Arbeitsministerium des Landes neue Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen fördert und dazu auch Landesmittel zur Verfügung stellt. Aktuell werden mit diesem Programm 250 Arbeitsplätze pro Jahr gefördert.

Herr Volkenandt beantwortet die Fragen von Frau Berten, Frau Wöber-Servaes, Herrn Pohl und Herrn Groeneveld. Die FAF begleitet die Integrationsunternehmen, beleuchtet die Rahmenbedingungen und prüft, ob das Unternehmen betriebswirtschaftlich zu führen sei. Die Antragstellung erfolge in der Regel über das Integrationsamt des LVR, das Erstgespräch führen FAF und LVR gemeinsam. In 2009 habe es keine Insolvenz bei den Integrationsunternehmen gegeben, insgesamt sei die Insolvenzquote nicht höher als bei vergleichbaren Wirtschaftsunternehmen. Integrationsunternehmen müssen sich am Markt behaupten wie andere Unternehmen auch. Ungefähr jedes dritte Erstgespräch führt zur Gründung eines Integrationsunternehmens. Entscheidungen kann die FAF nicht treffen, sie weist jedoch im Vorfeld auf mögliche Risiken hin.

Frau Dr. Seel ergänzt, dass die Projekte, die dem Sozialausschuss zur Entscheidung vorgelegt werden, bereits geprüft wurden. Damit hat der Sozialausschuss die Gewissheit, dass eine betriebswirtschaftliche Prüfung stattgefunden habe. Integrationsunternehmen sind Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes, eine kontinuierliche Begleitung durch Mitarbeiter des Integrationsamtes sowie der FAF werde sichergestellt. Bei eventuell auftretenden Schwierigkeiten könne damit frühzeitig eingegriffen werden. Anträge auf Gründung oder Erweiterung eines Integrationsunternehmens werden zunächst seitens des Integrationsamtes vorgeprüft, bevor die FAF beauftragt werde.

Die Vorsitzende dankt den beiden Vertretern der FAF für die Darstellung ihrer Arbeit bei der Begutachtung von Integrationsunternehmen.

Der Sozialausschuss nimmt den Vortrag der FAF von Frau Hülshoff und Herrn Volkenandt zur Kenntnis.


Punkt 5
Rahmenvereinbarung zwischen den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe und der LAG der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW
Vorlage 13/1535

Herr Flemming erläutert die wesentlichen Punkte der Rahmenzielvereinbarung. Ein wesentliches Themenfeld sei die Ausdifferenzierung der ambulanten Betreuungsangebote. Die vereinbarten Ziele werden kurzfristig nicht zu einem Rückgang des Kostenanstiegs führen, jedoch eine Entwicklung einleiten, von der nachhaltige Änderungen zu erwarten sind und die mittel- und langfristig auch zur Dämpfung des Kostenanstiegs in der Eingliederungshilfe beitragen.

Frau Beck betont, wie wichtig es sei, auch die Kranken- und Pflegeversicherung einzubeziehen. Sie begrüßt die Zielrichtung, die Angebote für die ambulante Betreuung auszuweiten, damit mehr Menschen mit Behinderung mit ambulanter Unterstützung leben können.

Frau Berten bittet um regelmäßige Berichterstattung zu diesem Thema. Bezüglich der Krisen-, Nacht- und Hintergrunddienste bittet sie um Mitteilung, inwieweit die Kommunen hierbei eingebunden werden. Es sei sinnvoll, bereits bestehende Angebote vor Ort zu nutzen. Herr Flemming berichtet, dass bei den Hintergrunddiensten kommunale Angebote mit einfließen.

Herr Wörmann bekräftigt das Ziel, dass mehr Menschen mit Behinderung ambulante Betreuungsangebote nutzen. Bei den serviceorientierten Dienstleistungen der Krisen-, Nacht- und Hintergrunddienste betont er, dass es wichtig sei, diese Hilfen aus einer Hand zu gewähren. Außerdem bittet er um Mitteilung, ob diese Serviceleistungen die Assistenzleistungen ersetzen.

Frau Daun hält die Beteiligung der Pflegeversicherung für einen sehr wichtigen Faktor. Sie begrüßt, dass andere Kostenträger in die finanzielle Verantwortung einbezogen werden sollen.

Frau Servos betont, dass das Persönliche Budget weiter ausgebaut werden solle, damit individuelle Hilfen gewährt werden können.

Herr Flemming erläutert, dass von der Zielvereinbarung die unterschiedlichen Zuständigkeiten der Leistungsträger nicht berührt werden. Das Servicemodul sei eine Ausdifferenzierung der Fachleistungsstunde und solle nicht die Assistenzleistungen ersetzen.

Frau Hoffmann-Badache ergänzt, dass die Preisverhandlungen für beide Module der Rahmenzielvereinbarung jetzt beginnen und voraussichtlich Ende des Jahres abgeschlossen seien. Danach sollen die Module erprobt werden. Entscheidend für die Weiterentwicklung sei auch eine Reform der Eingliederungshilfe, wie von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz vorgeschlagen. Es seien Gesetzesänderungen notwendig, damit es beispielsweise einen federführenden Leistungsträger geben könne, der die Hilfen für die Menschen mit Behinderung dann koordiniert.

Die Rahmenvereinbarung "Zukunft der Eingliederungshilfe in NRW sichern" zwischen den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen und der LAG der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW wird mit der Vorlage 13/1535 zur Kenntnis genommen.


Punkt 6
Sachstand der externen Begutachtung bei Erstanträgen auf ambulante Wohnhilfen von Menschen mit seelischen Behinderung
Vorlage 13/1538

Frau Beck bedankt sich für den Zwischenbericht, der aufzeige, dass es einige Anträge gebe, für die andere Kostenträger vorrangig zuständig seien. Der Zwischenbericht zeige aber auch, dass ein Anstieg der Anträge auf Leistungen von Menschen mit einer seelischen Behinderung, die auch einen Anspruch auf Eingliederungshilfe haben, vorhanden sei. Für eine endgültige Bewertung bleibe jedoch das Endergebnis abzuwarten.

Herr Wörmann sieht bei der Begutachtung auch die fachliche Möglichkeit, für den Antragsteller den richtigen Kostenträger zu ermitteln. Es gebe immerhin ca. 35% der Antragsteller, die bei einem anderen Kostenträger passendere Leistungen erhalten würden.

Auf Nachfrage der Vorsitzenden berichtet Frau Hoffmann-Badache, dass sich auch einige Ärzte aus den LVR- Kliniken für die Begutachtung zur Verfügung gestellt haben.

Der Ausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur externen Begutachtungsaktion mit der Vorlage 13/1538 zur Kenntnis.


Punkt 7
Forschungsprojekt "Umsetzung und Wirksamkeit Individueller Hilfeplanung in Einrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe im Rheinland"


Punkt 7.1
Forschungsprojekt "Umsetzung und Wirksamkeit Individueller Hilfeplanung in Einrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe im Rheinland"
Vorlage 13/1534

Der Ausschuss nimmt den Bericht über das Forschungsprojekt "Umsetzung und Wirksamkeit Individueller Hilfeplanung in Einrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe im Rheinland" mit der Vorlage 13/1534 zur Kenntnis.


Punkt 7.2
Ergebnisse der Evaluation des IHP 3 - Kurzvortrag

J. Prof. Dr. Weber fasst den Abschlußbericht zum Forschungsprojekt der Universität Koblenz-Landau anhand einer Powerpoint Präsentation zusammen, die als Anlage beigefügt ist.

J. Prof. Dr. Weber antwortet auf die Fragen von Herrn Wörmann und Frau Daun. In den IHP 3 sei die ICF Kodierung als Philosophie mit eingeflossen. Es gebe keine Gründe, die dagegen sprechen, zusätzliche einrichtungsinterne Verfahren parallel zum IHP 3 durchzuführen, solange Ziele und Maßnahme dieselben sind. Der IHP 3 müsse in den Einrichtungen als Verfahren implementiert und es müsse dabei vermittelt werden, dass er mehr sei als nur ein Instrument zur Beantragung der Kosten.

Frau Hoffmann-Badache stellt Herrn Dr. Schartmann als neuen Leiter der Stabsstelle Medizinisch psychosozialer Fachdienst (MPD) vor. Die Stabsstelle werde federführend ein Konzept für die Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim LVR sowie in den Einrichtungen und Diensten vor Ort entwickeln. Außerdem sollen dazu Materialien in verständlicher Sprache entwickelt werden. Ein laufendes Fortbildungsangebot, das zusammen mit den Bildungseinrichtungen der Wohlfahrtsverbände angeboten werde, sei erforderlich. Im Sozialausschuss werde hierüber weiter berichtet.

Die Vorsitzende dankt Prof. Dr. Weber für den Vortrag und die anschließende Diskussion.

Der Sozialausschuss nimmt den Vortrag von Prof. Dr. Weber, Uni Koblenz-Landau, zur Kenntnis.


Punkt 8
Bericht über die Fachveranstaltung des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen „Inklusives Wohnen – leicht gemacht?!“ am 14. Juli 2011 in Gelsenkirchen
Vorlage 13/1555

Der Bericht über die Fachveranstaltung wird zur Kenntnis genommen.


Punkt 9
Beantwortung der Anfrage 13/19
Vorlage 13/1551

Frau Hoffmann-Badache berichtet ergänzend zur Vorlage, dass die Dezernate 7 und 8 zusammen mit den Leitungen der HPH Netze einen Workshop durchführen werden, um die Nachfragesituation zu analysieren und nach Lösungswegen zu suchen, um Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf adäquate Leistungen anbieten zu können.

Herr Wörmann bittet um Mitteilung, wieviel die in der Vorlage angesprochenen 47,1% der WfbM – Beschäftigten, die noch zu Hause wohnen, in Zahlen seien. Es müsse gelingen, auch Menschen mit höherem Unterstützungsbedarf ein Leben in einer eigenen Wohnung zu ermöglichen. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass der LVR keine adäquate Betreuung sicherstellen könne.

Frau Beck bezieht sich auf die 25% der Menschen mit Behinderung, die in einem Wohnheim leben aber eigentlich eine ambulant betreute Wohnform bevorzugen würden. Es müsse auch in stationären Einrichtungen eine Fluktuation erreicht und damit der Wechsel in ambulante Wohnformen erleichtert werden.

Frau Hoffmann-Badache erläutert auf Nachfrage von Frau Berten, dass aus den Hilfeplankonferenzen keine Problemanzeigen erfolgt seien, dass für Menschen mit Behinderung keine adäquate Betreuungsmöglichkeit gefunden werden konnte. Die Zahl von 47,1% der WfbM – Beschäftigten beläuft sich auf knapp 15.000 Personen.

Frau Daun bekräftigt, dass es für jeden behinderten Menschen, der einen Bedarf im Rahmen der Eingliederungshilfe habe, eine konkrete Lösung geben müsse. Die Verunsicherung im Moment hänge mit dem Umbruch der Systeme zusammen. Es werden noch immer stationäre Angebote auch deshalb nachgefragt, weil die Angehörigen den ambulanten Angeboten gegenüber skeptisch seien. Daher müssen alle gemeinsam an dem Ziel arbeiten, inklusive Lebensverhältnisse herzustellen.

Die Antwort der Verwaltung auf die Anfrage 13/19 wird mit der Vorlage 13/1551 zur Kenntnis genommen.


Punkt 10
WfbM und ihr Beitrag zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung
Vorlage 13/1409

Die Vorsitzende weist auf die Beratung der Vorlage in der Kommission Inklusion am 15.07.2011 hin.

Die Ausführungen zum "Beitrag der Werkstätten für behinderte Menschen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention" werden gemäß Begründung der Vorlage 13/1409 zur Kenntnis genommen.


Punkt 11
Vereinbarung über die Entgelte für eine Teilzeitbeschäftigung in den rheinischen Werkstätten für Menschen mit Behinderung
Vorlage 13/1597

Frau Lapp erläutert einführend die neue Entgeltsystematik für Teilzeitbeschäftigung in den rheinischen Werkstätten. Die Höhe der Entgelte für eine Teilzeitbeschäftigung richtet sich künftig nach dem prozentualen Anteil der Teilzeitbeschäftigten an der Gesamtzahl der Beschäftigten in der jeweiligen Werkstatt. Damit ist es gelungen, den wesentlichen Zielsetzungen (Angleichung an das Entgeltniveau des LWL, Absenkung der durchschnittlichen Kosten pro Fall und damit Reduzierung des Kostenanstiegs im LVR-Haushalt sowie keine „Negativanreize“ für die Ausweitung von Teilzeitangeboten), die mit der neuen Vereinbarung über die Entgelte für eine Teilzeitbeschäftigung in den rheinischen Werkstätten verbunden sind, Rechnung zu tragen. Um auch den Werkstattträgern ausreichend Zeit zu geben, sich in ihrer Organisationsstruktur an die sich ändernden Finanzierungsbedingungen anzupassen, wurde zur Umsetzung eine zeitliche Staffelung über den Zeitraum 1.7.2011 bis 30.06.2012 vereinbart.

Der Bericht der Verwaltung sowie die abgeschlossene Vereinbarung über die Entgelte für eine Teilzeitbeschäftigung in den rheinischen Werkstätten für Menschen mit Behinderung wird gemäß Vorlage Nr. 13/1597 zur Kenntnis genommen.


Punkt 12
Daten und Fakten zur Teilhabe schwerbehinderten Menschen am Arbeitsleben
Jahresbericht 2010/2011 des LVR - Integrationsamtes
Vorlage 13/1481

Die Beratung wird auf die Sitzung am 15.11.2011 verschoben.


Punkt 13
Förderung von Integrationsprojekten gem. §§ 132 ff. SGB IX
Vorlage 13/1525

Der Sozialausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Förderung von Integrationsprojekten gem. §§ 132 ff. SGB IX wird, wie in der Vorlage Nr. 13/1525 dargestellt, zugestimmt.


Punkt 14
Zwischenbericht über das aus Mitteln der Ausgleichsabgabe geförderte Projekt bei DIMDI
Vorlage 13/1569

Der Sozialausschuss nimmt den Zwischenbericht über das aus Mitteln der Ausgleichsabgabe geförderte Projekt bei DIMDI zur Kenntnis.


Punkt 15
"einfach machen". Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft - Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Vorlage 13/1548

Die Vorsitzende schlägt vor, den nationalen Aktionsplan zusammen mit dem Aktionsplan des Landes, der noch in diesem Jahr fertig werden soll, zu diskutieren.

Der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung (Kabinettbeschluss 15.06.2011) zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wird zur Kenntnis genommen.


Punkt 16
Finanzierung weiterer ambulanter Wohnangebote gemäß § 67 SGB XII
Vorlage 13/1448

Der Sozialausschuss fasst einstimmig folgenden empfehlenden Beschluss:

"Den Fördervorschlägen gemäß Tabelle 1 der Vorlage 13/1448 wird zugestimmt. Die Verwaltung wird um Umsetzung gebeten."


Punkt 17
Hilfen für Querschnittsgelähmte
Vorlage 13/1558

Herr Wörmann dankt der Verwaltung für die ausführliche Darstellung in den Vorlagen zu TOP 17 und 18, auch wenn diese Hilfen im Moment nicht finanziert werden können. Gemeinsames Bestreben müsse sein, die Eingliederungshilfe weiterzuentwickeln, da die mit den Anfragen angesprochenen Hilfen in anderen Ländern, wie beispielsweise in den Niederlanden, gewährt werden.

Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu Hilfen für Querschnittsgelähmte zur Kenntnis.


Punkt 18
Nutzung und Einsatz von "Anfallshunden"
Vorlage 13/1554

Die Ausführungen der Verwaltung zum möglichen Einsatz von "Anfallshunden" werden zur Kenntnis genommen.


Punkt 19
Freie Eintritte und Öffentlichkeitsarbeit im LVR-Netzwerk Kulturelles Erbe
Vorlage 13/1319

Die Vorsitzende schlägt vor, die in der Vorlage angesprochenen Fragestellungen in die kommenden Haushaltsberatungen aufzunehmen.

Die politische Vertretung nimmt den Sachstand zu den freien Eintritten und zur Öffentlichkeitsarbeit im LVR-Netzwerk Kulturelles Erbe gemäß Vorlage 13/1319 zur Kenntnis.


Punkt 20
Mitteilungen der Verwaltung

keine Wortmeldungen.


Punkt 21
Anfragen und Anträge

Frau Berten bittet um Mitteilung, welche Einrichtungen es im Rheinland für Kinder mit Behinderung im Rahmen der Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege gibt.

Die Antwort der Verwaltung ist als Anlage beigefügt.


Punkt 22
Verschiedenes

keine Wortmeldungen.


Köln, den

Die Vorsitzende




Schmerbach
Köln, den

Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland

In Vertretung

Hoffmann-Badache

Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden