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13. Landschaftsversammlung 2009-2014
Niederschrift
über die 51. Sitzung des Landschaftsausschusses
am 11.01.2010 in Köln, Landeshaus
Anwesend vom Gremium:
CDU
Dünner, Johannes
Einmahl, Rolf (MdL)
Prof. Patt, Dieter
Rohde, Klaus
Schiefer, Ursula
Schittges, Winfried (MdL)
Simon, Bernhard
Verweyen, Inge
SPD
Daun, Dorothee
Keil, Karl-Josef
Prof. Dr. Rolle, Jürgen
Schulz, Ursula
Dr. Wilhelm, Jürgen Vorsitzender
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Asch, Andrea Ursula (MdL)
Fliß, Rolf
FDP
Runkler, Hans-Otto für Klein, Walter
Paßmann, Bernd
Von den Fraktionsgeschäftsstellen
Boss, Frank CDU
Böll, Thomas SPD
Klemm, Ralf Bündnis 90/DIE GRÜNEN
als Gast
Beu, Rolf Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Verwaltung:
LVR-Direktor Voigtsberger, Harry K.
Erste Landesrätin Hötte, Renate
LVR-Dezernent vom Scheidt, Frank
LVR-Dezernent Elzer, Reinhard
LVR-Dezernent Mertens, Michael
LVR-Dezernentin Hoffmann-Badache, Martina
LVR-Dezernentin Lubek, Ulrike
LVR-Dezernentin Karabaic, Milena
Leiter des LVR-Fachbereiches Kommunikation Saga, Markus
Leiter LVR-Fachbereich Zentraler Einkauf und Dienstleistungen Deibler, Otto
Leiter LVR-Fachbereich Finanzmanagement Kaschny, Achim
LVR-Fachbereich Landschaftsversammlung, Repräsentation und Beschwerden Pleus, Alfred (Protokoll)

T a g e s o r d n u n g

 

Öffentliche Sitzung
Beratungsgrundlage
1.
Anerkennung der Tagesordnung

 

2.
Bildung der 13. Landschaftsversammlung Rheinland;
hier: Wahlprüfung und Feststellung des Wahlergebnisses

 

3.
Tagesordnung der konstituierenden Sitzung der 13. Landschaftsversammlung Rheinland am 08.02.2010

 

4.
Errichtung einer Stiftung für das Historische Archiv der Stadt Köln

 

5.
Verschiedenes

 

Beginn der Sitzung:10:20 AM Uhr
Ende der Sitzung:11:40 AM Uhr






Öffentliche Sitzung

Punkt 1
Anerkennung der Tagesordnung

Die Mitglieder des Landschaftsausschusses erklären sich mit der Tagesordnung einverstanden.


Punkt 2
Bildung der 13. Landschaftsversammlung Rheinland;
hier: Wahlprüfung und Feststellung des Wahlergebnisses
Vorlage 12/4780

Herr Voigtsberger erläutert die Vorlage Nr. 12/4780 und weist darauf hin, dass die 13. Landschaftsversammlung Rheinland 128 Mitglieder habe. Entgegen der Aussage zu den Annahmeerklärungen auf Seite 6 der Vorlage (Ziffer 2.2.5) fehle nur noch eine schriftliche Erklärung über die Annahme der Wahl zum Mitglied der 13. Landschaftsversammlung. Das Mitglied habe aber telefonisch bestätigt, dass es die Wahl annehme.

Herr Dünner gibt eine persönliche Erklärung zur zahlenmäßigen Zusammensetzung der 13. Landschaftsversammlung ab. Auf der Grundlage des Kommunalwahlergebnisses im Rheinland ergebe sich nach der Anwendung des Verfahrens der mathematischen Proportion nach Hare/Niemeyer bei der Sitzverteilung der 99 mit der Erststimme direkt gewählten Mitglieder eine Mehrheit der Sitze für CDU mit FDP (50 Sitze). Diese Mehrheit an Sitzen entspreche auch der Mehrheit an Stimmen bei der Kommunalwahl. Durch den Verhältnisausgleich verändere sich das ursprüngliche Wahlergebnis. CDU und FDP hätten zusammen keine Mehrheit mehr. Dieses könne im Ergebnis weder gewollt noch richtig sein. Er stellt klar, dass er die Korrektheit der Berechnung nicht anzweifle, sondern er halte das Wahlsystem für indiskutabel. Insoweit bittet er um getrennte Abstimmung zu den Ziffern 1 und 2 des Beschlussvorschlages.

Herr Voigtsberger betont, das Verfahren nach Hare/Niemeyer könne zu solchen Ergebnissen führen. Bei der Durchführung des Verhältnisausgleichs sei zunächst eine neue Ausgangszahl zur Verteilung weiterer Sitze zu errechnen. Diese laute 128 Sitze. Aufgrund der neuen Ausgangszahl seien nach dem Verfahren der mathematischen Proportion nach Hare/Niemeyer neue Zuteilungszahlen zu errechnen und den Parteien, die am Verhältnisausgleich teilnehmen, die an den Zuteilungszahlen noch fehlenden Sitze aus den Reservelisten zuzuweisen.

Der Vorsitzende erinnert Herrn Dünner an die Ausschussbildung im Kreistag des Rheinisch-Bergischen Kreises, wo eine ähnliche Problematik deutlich geworden sei.

Auf die Frage von Herrn Prof. Dr. Rolle, warum Frau Barion als Ersatzmitglied gestrichen worden sei (Seite 6 der Vorlage), aber über die Reserveliste in die 13. Landschaftsversammlung einrücken könne, antwortet Herr Pleus, Frau Barion erfülle nicht die Wählbarkeitsvoraussetzung für ein direkt zu wählendes Mitglied und Ersatzmitglied, sie sei aber im Rahmen er Kommunalwahl als Reservelistenkandidatin einer Mitgliedskörperschaft über die Reserveliste zur Bildung der Landschaftsversammlung wählbar.

Herr Simon erklärt, der Rat der Stadt Wuppertal sei nicht darüber informiert worden, dass eine Nachwahl von Ersatzmitgliedern nicht möglich sei.

Herr Voigtsberger weist darauf hin, dass die Mitgliedskörperschaften umfassend über das Wahlverfahren zur Bildung der Landschaftsversammlung informiert worden seien.

Der Landschaftsausschuss fasst zu Ziffer 1 einstimmig, zu Ziffer 2 einstimmig bei Enthaltung einer Stimme der CDU, folgenden Beschluss:

"Der Landschaftsausschuss stellt aufgrund der von den Mitgliedskörperschaften und den zuständigen Landesleitungen der Parteien übermittelten Unterlagen gemäß 7 b der Landschaftsverbandsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2004 (GV. NRW. S. 420), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24.03.2009 (GV.NRW, S. 254 ff) und Ziffer 7 des Runderlasses des Innenministers vom 18.11.2003 (MBl. NRW. S. 1522), zuletzt geändert am 16.06.2009 (MBl NRW Nr. 17 vom 23.06.2009, S. 272), korrigiert am 25.06.2009 (MBl NRW Nr. 19 vom 17.07.2009, S. 321) fest:

1. Die Wahlen in den Mitgliedskörperschaften wurden – wie in der Sachdarstellung zur Vorlage Nr. 12/4780 LA erläutert – ordnungsgemäß durchgeführt.

2. Die 13. Landschaftsversammlung Rheinland setzt sich damit zahlenmäßig wie folgt zusammen:


Punkt 3
Tagesordnung der konstituierenden Sitzung der 13. Landschaftsversammlung Rheinland am 08.02.2010
Vorlage 12/4781

Herr Boss bittet, bei TOP 6 "Bildung der Ausschüsse" zunächst alle zu bildenden Ausschüsse zu benennen, bevor über die Größe, die zu wählenden Mitglieder und die Vorsitzenden entschieden werde.

Der Vorsitzende erklärt, er werde diese Anregung bei der Aufstellung der Tagesordnung berücksichtigen.

"Die vorgesehenen Tagesordnungspunkte für die konstituierende Sitzung der 13. Landschaftsversammlung Rheinland am 08.02.2010 werden gemäß Vorlage Nr. 12/4781 einschließlich der Anregung von Herrn Boss zur Kenntnis genommen."


Punkt 4
Errichtung einer Stiftung für das Historische Archiv der Stadt Köln
Vorlage 12/4782

Herr Voigtsberger verdeutlicht, die Vorlage beinhalte 2 Aspekte: zum einen gehe es um eine Stiftungsbeteiligung und zum anderen um Maßnahmen zur Rettung der Archivalien. Es solle keine Ertragsstiftung gegründet werden, vielmehr solle die Stiftung das Management zur Koordinierung der Restaurierung und Identifizierung des Archivmaterials sicherstellen. Er halte eine Beteiligung in der Größenordnung von 50.000 € für sinnvoll, um auf anstehende Entscheidungen Einfluss nehmen zu können. Der Ältestenrat habe vorgeschlagen, eine jährliche Beteiligung, befristet auf 5 Jahre, in den Gremien der 13. Landschaftsversammlung zu erörtern.

Herr Einmahl weist darauf hin, dass die Stadt Köln auch beim Schadensverursacher Ansprüche geltend machen müsse. Dass der LVR Personal als "Mainpower" zur Verfügung stelle, halte er für richtig.

Herr Fliß befürchtet, dass sich die Gerichte noch lange Zeit mit der Haftungsfrage auseinandersetzen werden. Eine Hilfeleistung sei aber jetzt erforderlich. Er warnt davor, einen Freischein für die nächsten 5 Jahre zu erteilen. Deshalb schlägt er vor, die Vorlage heute zur Kenntnis zu nehmen und nach den Beratungen der Fachausschüsse der 13. Landschaftsversammlung über eine finanzielle Unterstützung zu entscheiden.

Herr Runkler unterstützt die Verwaltung in ihrer Absicht, der Stadt Köln zu helfen. Er weist darauf hin, dass es vergleichbare Situationen in anderen Mitgliedskörperschaften geben könnte. Daher schlägt er vor, ein mögliches Zentrum zur Aufnahme von bedrohtem Archiv- und Bibliotheksgut "LVR-Zentrum zur Erhaltung von rheinischen Archiv- und Bibliotheksgut" zu benennen.

Herr Prof. Dr. Rolle erklärt, eine Beteiligung des LVR zur Rettung von Archivalien dürfe sich nicht nur auf die Stadt Köln beschränken, sondern müsse für das gesamte Rheinland gelten.

Der Vorsitzende verweist darauf, dass die Pflege des Archivwesens Pflichtaufgabe der Landschaftsverbände sei. Nach dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs habe der LVR der Stadt sofort mit Fachpersonal geholfen. Die Verwaltung habe mit der Vorlage einen Bericht vorgelegt, den der Landschaftsausschuss zur Kenntnis nehmen soll. Er hält es für sinnvoll, sich an der Stiftung mit 50.000 € zu beteiligen, damit der LVR-Direktor auf den Prozess steuernd einwirken könne. Er selbst habe in einem Brief an die Stadt Köln darauf hingewiesen, dass voraussichtlich eine Entscheidung des LVR erst nach der Neubildung der Landschaftsversammlung getroffen werde.

Herr Voigtsberger beschreibt das bisherige Engagement des LVR (siehe Ziffer II der Vorlage Nr. 12/4782). Er stellt klar, dass mögliche Mittel des LVR nicht für den Bau eines neuen Archivs, sondern ausschließlich für die Restaurierung der Kulturgüter eingesetzt werde. Bislang habe die Provinzial-Versicherung 64 Mio. € als Entschädigung gezahlt. Die Verwaltung habe Gespräche mit dem Kulturdezernenten der Stadt Köln geführt, mit dem Ziel, eine Stiftung zu gründen, die rheinlandweit gefährdetes Kulturgut rette. Dieses habe die Stadt Köln jedoch abgelehnt. Sie lege Wert auf eine Kölner Stiftung.

Auf Bitte der CDU-Fraktion wird die Sitzung unterbrochen.

Nach der Sitzungsunterbrechung wird der Vorschlag des Vorsitzenden, dem der Ältestenrat zugestimmt hatte, einstimmig angenommen:
"1. Der LVR-Direktor wird ermächtigt, der Stadt Köln eine Zustiftung in Höhe von 50.000 € zu signalisieren.
2. Eine endgültige Beschlussfassung über eine Zustiftung soll erst nach Vorliegen einer Satzung erfolgen.
3. Der LVR leistet wie bisher entsprechend der Beschlusslage materielle Hilfe zur Rettung der Archivalien. Über eine darüber hinausgehende finanzielle Unterstützung entscheidet die 13. Landschaftsversammlung."



Punkt 5
Verschiedenes

1. Grundstück der ehemaligen Straßenmeisterei Bensberg
Herr Voigtsberger erinnert an die Berichterstattung im Landschaftsausschuss am 26.11.2009 zur Besetzung der ehemaligen Straßenmeisterei in Bergisch Gladbach - Bensberg durch eine Gruppe Punker und berichtet über den aktuellen Stand.
Die Stadtverwaltung Bergisch Gladbach sehe sich nicht in der Verantwortung. Das Landgericht Köln habe eine einstweilige Verfügung gegen die Besetzer erlassen und diesen aufgegeben, das Grundstück zu verlassen. Um nicht die Rechte aus der einstweiligen Verfügung zu verlieren, werde die Verwaltung die Zwangsräumung beantragen. Dies bedeute, dass der Gerichtsvollzieher die Besetzer auffordere, das Gelände in einer Frist von ca. 4 Wochen zu räumen.
Die Besetzer haben in einem "Offenen Brief" darum gebeten, die Räumung bis zum Frühsommer auszusetzen. Durch die Duldung verliere die Verwaltung jedoch die Rechte aus der einstweiligen Verfügung und müsse ggfs. die Konsequenzen, z.B. Haftungsfälle tragen. Frau Hötte werde am 12.01.2010 mit den Besetzern ein Gespräch führen. Die Stadt Bergisch Gladbach habe eine Teilnahme an dem Gespräch abgelehnt.

Frau Asch zeigt Verständnis, dass sich die Verwaltung absichern müsse. Die Räumung dürfe aber nicht bei den gegenwärtigen Witterungsverhältnissen durchgeführt werden. Sie bittet die Verwaltung, intensive Gespräche mit der Stadt Bergisch Gladbach zu führen und sie aufzufordern, konstruktiv an der Lösung des Problems mitzuarbeiten. In der Sitzung des Landschaftsauschusses am 01.02.2010 solle die Verwaltung berichten. Bis dahin solle die Räumung ausgesetzt werden.

Herr Einmahl unterstützt die Verwaltung in ihrem Vorgehen. Sollte es zu einer Zwangsräumung kommen, müsse der Gerichtsvollzieher die Stadt informieren, die dann zwangsläufig in dem Verfahren eingebunden werde.

Frau Hötte weist darauf hin, die Stadt Bergisch Gladbach hätte den Punkern Notunterkünfte angeboten, die diese jedoch abgelehnt hätten, weil sie ihre Hunde nicht mitnehmen durften.

In der weiteren Diskussion, an der sich Frau Asch sowie die Herren Runkler, Prof. Dr. Rolle, Prof. Patt, Schittges und Voigtsberger beteiligen, wird deutlich herausgestellt, dass die Verwaltung umsichtig gehandelt habe, ein Duldungszustand vermieden werden müsse und die Frist zur Räumung in Gang gesetzt werde.

Der Vorsitzende fasst das Ergebnis der Beratungen wie folgt zusammen:
"Der Landschaftsausschuss fordert die Stadt Bergisch Gladbach auf, an der Lösung des Problems konstruktiv mitzuarbeiten und erwartet für die Sitzung des Landschaftsausschusses am 01.02.2010 einen Sachstandsbericht."


2. Mündliche Verhandlung der Kommunalverfassungsbeschwerde hinsichtlich der Versorgungsverwaltung
Herr Voigtsberger informiert darüber, dass am 09.02.2010 die Kommunalverfassungsbeschwerde in Sachen Versorgungsverwaltung vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster mündlich verhandelt werde. Herr LVR-Dezernent vom Scheidt werde den LVR vertreten.

Die Mitglieder des Landschaftsausschusses nehmen die Berichte zur Kenntnis.


Köln, 03.02.2010

Der Vorsitzende



D r. W i l h e l m
Köln, 29.01.2010

Der LVR-Direktor



V o i g t s b e r g e r

Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden