LVIS Recherche - Niederschrift
12. Landschaftsversammlung 2004-2009
Niederschrift
über die 30.Sitzung des Sozialausschusses
am 03.02.2009 in Köln, Landeshaus
Anwesend vom Gremium:
CDU
Eckenbach, Jutta
Ensmann, Bernhard
Heidrich, Paul
Lipschitz, Julia
Nabbefeld, Michael
Nagels, Hans-Jürgen
Schaaf, Edith
Schavier, Karl
Verweyen, Inge
Tondorf, Bernd für Wörmann, Josef
SPD
Berten, Monika
Daun, Dorothee Vorsitzende
von Grünberg, Bernhard
Böll, Thomas für Haase, Ulrike
Servos, Gertrud für Hintzsche, Burkhard
Nottebohm, Doris
Schmerbach, Cornelia
Schmidt-Zadel, Regina für Weber, Ulrich
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Kresse, Martin
Zsack-Möllmann, Martina
FDP
Mangen, Brigitte
Runkler, Hans-Otto
Die Linke.
Detjen, Jörg beratendes Mitglied
Verwaltung:
Frau Hoffmann-Badache LVR-Dezernentin
Frau Dr. Seel Fachbereichsleitung 61
Herr Körner Fachbereichsleitung 62
Frau Fankhaenel Fachbereichsleitung 62
Frau Brusis Fachbereichsleitung 71
Frau Lapp Fachbereichsleitung 72
Herr Limbach Fachbereichsleitung 73
Frau Stenzel Protokoll
Frau Krause LVR-Fachbereich Kommunikation
Herr Göller LVR-Fachbereich Kommunikation

T a g e s o r d n u n g

 

Öffentliche Sitzung
Beratungsgrundlage
1.
Niederschrift über die 29. Sitzung vom 18.11.2008

 

2.
Haushalt 2009

 

2.1.
NKF-Haushalt 2009 einschließlich Veränderungsnachweis; hier: Zuständigkeiten des Sozialausschuss

 

2.2.
Erläuterungen zum Haushaltsplanentwurf 2009; hier: Produktbereich 05
Produktgruppen 017, 035, 040, 041, 065 und 075

 

3.
Elternschaft von Menschen mit Behinderungen

 

4.
Kostenloser Eintritt in die LVR-Museen;
Umstellung auf das Chip-Karten-Format

 

5.
Veranstaltungskalender für Menschen mit Behinderung im Rheinland

 

6.
Anreizprogramm zum Abbau von Wohnheimplätzen

 

7.
Konzeptionelle Überlegungen zur Erprobung des Selbständigen Wohnens

 

8.
Nordrhein- Westfälisches Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform auf dem Gebiet des Heimrechts - Wohn- und Teilhabegesetz NRW

 

9.
Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Ausführungsverordnung zum Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) – Sozialhilfe – des Landes Nordrhein-Westfalen (AV-SGB XII NRW)
mündlicher Bericht der Verwaltung

 

10.
Förderung von Integrationsprojekten gem. §§ 132 ff. SGB IX

 

11.
Gesetz Unterstützte Beschäftigung

 

12.
Gesetz zum Übereinkommen der Vereinten Nationen vom Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

 

13.
Beschlusskontrolle

 

14.
Mitteilung der Verwaltung

 

15.
Verschiedenes

 

Beginn der Sitzung:09:30 AM Uhr
Ende der Sitzung:11:30 AM Uhr


Es werden folgende Unterlagen als Tischvorlage verteilt:

zu TOP 2 : Folien zum Veränderungsnachweis 2009
zu TOP 9 : Schreiben des MAGS vom 16.12.2008
zu TOP 11: Mitglieder Info 5/2009 der BAGüS
zu TOP 12: Programm der Fachkonferenz am 27.02.2009 beim LVR



Öffentliche Sitzung

Punkt 1
Niederschrift über die 29. Sitzung vom 18.11.2008

Gegen die Niederschrift werden keine Einwände erhoben.


Punkt 2
Haushalt 2009


Punkt 2.1
NKF-Haushalt 2009 einschließlich Veränderungsnachweis; hier: Zuständigkeiten des Sozialausschuss
Vorlage 12/3986

Die Beschlußfassung über den Haushalt wird in die nächste Sitzung am 03.03.2009 verschoben.


Punkt 2.2
Erläuterungen zum Haushaltsplanentwurf 2009; hier: Produktbereich 05
Produktgruppen 017, 035, 040, 041, 065 und 075
Vorlage 12/3968

Frau Hoffmann-Badache erläutert ergänzend die Fallzahlentwicklung in den WfbM, beim stationären Wohnen und Betreuten Wohnen. Weiterhin berichtet sie über die erwarteten finanziellen Auswirkungen aufgrund der Übernahme von Aufgaben gem. § 67 SGB XII zum 01.04.2009, wenn die AusführungsVO zum SGB XII entsprechend geändert wird. Die gezeigten Folien wurden als Tischvorlage verteilt und sind nochmals als Anlage 1 beigefügt.

Auf Nachfrage von Herrn Detjen und Herrn Kresse berichtet Frau Hoffmann-Badache, dass der Sozialausschuss in der Sitzung am 05.05.2009 ausführlich über die Veränderungen bei den Leistungen nach § 67 SGB XII informiert wird.

Herr von Grünberg weist darauf hin, dass hinsichtlich der Leistungen für wohnungslose Menschen die Modellvorhaben, die zurzeit mit Landesmitteln gefördert werden, gefährdet sind. Frau Lapp erklärt, dass grundsätzlich die Zuständigkeit des LVR für die Wohnungslosenhilfe auch nach der neuen Verordnung voraussichtlich nicht gegeben sein wird. Der LVR wird jedoch prüfen, ob im Rahmen der gegebenen Zuständigkeit auch Projekte zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit gefördert werden können.

Auf Nachfrage von Frau Berten erläutert Frau Hoffmann-Badache zu der Fallzahlentwicklung in den WfbM, dass auf Basis der bisherigen Entwicklung zum jetztigen Zeitpunkt davon ausgegangen wird, dass sich die Zu- und Abgänge in Zukunft wohl die Waage halten werden. Der Gleichstand wird jedoch nicht, wie ursprünglich prognostiziert, in 2013 erreicht sein. Neuere Untersuchungen zu dem Thema liegen seit kurzem vor. Nach Auswertung werden das Ergebnis und die sich daraus ergebenden Perspektiven dem Ausschuß zur Kenntnis gegeben.

Herr Heidrich bittet zu folgenden im Haushaltsplanentwurf aufgeführten Produkten um Klarstellung in der Zielformulierung:

S. 307, Produkt 017.04:
Er fragt nach, worauf sich die Angleichung der Entgelte an die des LWL bezieht.

S. 314, Produkt 017.07:
Er weist darauf hin, dass die Formulierung „der Anteil der Menschen mit geistiger Behinderung soll steigen“ missverständlich ist und regt an, die Formulierung wie folgt zu ergänzen:
„Der Anteil der Menschen mit geistiger Behinderung in ambulanter Betreuung soll steigen.“

S. 318, Produkt 017.08:
Er weist darauf hin, dass die beabsichtigte Absenkung der Zahl der Leistungsberechtigten im stationären Wohnen nicht dazu führen darf, dass auf Betroffene (sowohl behinderte Menschen als auch deren Angehörige) in dieser Richtung Druck ausgeübt wird.

S. 380, Produkt 041.03:
Er bittet um Klärung, ob mit der Beschränkung der neu zu schaffenden Plätze auch eine Beschränkung des Angebots einhergeht und verweist auf die o.g. steigenden Fallzahlen in den WfbM.

Frau Hoffmann-Badache erklärt zu
S. 307, Produkt 017.04, dass sich die Angleichung auf die Vergütungssätze der Einrichtungen und nicht auf die Entgelte an die Beschäftigten bezieht.

S. 314, Produkt 017.07, dass die Anregung aufgenommen und umgesetzt wird.

S. 318, Produkt 017.08, dass selbstverständlich kein Betroffener gezwungen wird, aus dem stationären Bereich auszuziehen.

S. 380, Produkt 041.03, dass von der Beschränkung nur neu zu bauende Werkstattplätze betroffen sind. Der darüber hinaus gehende Bedarf wird ansonsten ggf. durch Anmietung von Gebäuden und die Schaffung von betriebsintegrierten Arbeitsplätzen abgedeckt.

Die Erläuterungen zum Entwurf des NKF-Haushaltes für den Produktbereich 05 - Soziales -, Produktgruppen 017, 035, 040, 041, 065 und 075 werden gem. Vorlage 12/3968 zur Kenntnis genommen.


Punkt 3
Elternschaft von Menschen mit Behinderungen
Vorlage 12/3961

Frau Servos verweist zu diesem Thema auf eine Broschüre der Lebenshilfe Bremen. Sie würde es begrüßen, wenn diese als Anlage dem Protokoll beigefügt werden könnte (s. Anlage 2).

Auf Nachfrage von Frau Schmerbach, Herrn Kresse und Frau Mangen berichtet Frau Hoffmann-Badache, dass das Ziel verfolgt wird, die Kooperation zwischen örtlichem / überörtlichem Sozialhilfeträger und dem Jugendhilfeträger zu verbessern.




Die Vorsitzende bittet, dem Sozialausschuss über die weiteren Entwicklungen zu berichten.

Der Bericht der Verwaltung über die Fachtagung "Vom Tabu zur Normalität. Elternschaft von Menschen mit geistiger oder psychischer Behinderung" sowie die daraus abgeleiteten Planungen werden gemäß Vorlage 12/3961 zur Kenntnis genommen.


Punkt 4
Kostenloser Eintritt in die LVR-Museen;
Umstellung auf das Chip-Karten-Format
Vorlage 12/3911

Frau Hoffmann-Badache nennt ergänzend die Besucherzahlen 2008. Es sind 1.747 Menschen mit Behinderung und 999 Begleitpersonen in ein LVR-Museum gegangen.

Der Sozialausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

"Dem Verfahren und den damit entstehenden Kosten zur Umstellung des freien Eintritts in die LVR-Museen für die in der Vorlage Nr. 12/3911 beschriebene Gruppe von Menschen mit Behinderung auf die LVR-Museumskarte werden gemäß Vorlage-Nr. 12/3911 zugestimmt."


Punkt 5
Veranstaltungskalender für Menschen mit Behinderung im Rheinland
Vorlage 12/3912

Herr Göller stellt anhand einer Powerpoint Präsentation, die als Anlage 3 dem Protokoll beigefügt ist, den geplanten Veranstaltungskalender für Menschen mit Behinderung vor.

Herr Heidrich bittet darum, den Beschluß abzuändern, indem das Wort "rheinlandweit" vor die "Einführung" gesetzt wird.

Frau Schmerbach regt an, den Veranstaltungskalender für alle Personengruppen barrierefrei zugänglich zu machen. Außerdem bittet sie um einen Erfahrungsbericht in 1-2 Jahren.

Auch Frau Servos bittet um eine barrierefreie Gestaltung des Kalenders, vor allem auch für Menschen mit einer Sehbehinderung. Außerdem könne angeregt werden, einen solchen Kalender auch in Westfalen einzuführen.

Frau Zsack-Möllmann regt an, auch integrative Veranstaltungen in den Kalender aufzunehmen.

Herr Nagels schlägt vor, den örtlichen Behindertenbeirat zu beteiligen.

Herr von Grünberg wirbt für die Möglichkeit, den Kalender im Internet abzurufen.

Frau Mangen sieht in dem Veranstaltungskalender ein Argument gegen die Ängste der Eltern, dass ihre Kinder in ambulanten Wohnformen vereinsamen könnten.

Herr Limbach und Herr Göller antworten auf die Frage von Herrn Detjen, dass der Kalender über die KoKoBe’s bei Träger und Vereinen verbreitet werden soll. Es ist außerdem vorgesehen, integrative Veranstaltungen mit in den Kalender aufzunehmen. Die Entwicklung des Kalenders ist von den KoKoBe’s begleitet worden. Da die KoKoBe’s im Internet präsent sind, ist es auch möglich, dort den Kalender einzustellen. Es ist vorgesehen, barrierefreie pdf-Dokumente zu verwenden. Die Anregungen des Ausschusses werden im Rahmen der Weiterentwicklung des Projekts aufgenommen.

Der Sozialausschuss fasst daraufhin einstimmig folgenden abweichenden Beschluss:

"Der rheinlandweiten Einführung eines Veranstaltungskalenders für Menschen mit Behinderung wird gemäß Vorlage-Nr. 12/3912 zugestimmt."


Punkt 6
Anreizprogramm zum Abbau von Wohnheimplätzen
Vorlage 12/3949

Frau Lapp weist auf einen Rechenfehler in der Vorlage hin. Es fehlen 500.000 € an Prämien für 2010. Das bedeutet für 2010 insgesamt 4 Mio € anstatt wie in der Vorlage aufgeführt 3,5 Mio €. Für den Fi und LA wird eine Ergänzungsvorlage erstellt.

Frau Schmidt-Zadel wirbt für eine Zusammenarbeit der Träger vor Ort, damit der soziale Bereich besser abgedeckt wird und einer Vereinsamung vorgebeugt werden kann.

Herr Heidrich sieht auch die Wohnheimträger gefordert, Netzwerke zu bilden und entsprechende Angebote zu machen.

Herr Kresse betont, dass sich das Programm an die Träger richtet.

Herr Tondorf spricht sich für einen sozialen Verbund vor Ort aus.

Frau Eckenbach betont die Einbeziehung des Ehrenamtes bei der Freizeitgestaltung vor Ort.

Frau Berten schlägt vor, ggf. Mitarbeiter vor Ort zu aktuellen Bedarfen zu befragen.

Frau Hoffmann-Badache teilt ergänzend mit, dass das Anreizprogramm im Vorfeld mit den Wohlfahrtsverbänden besprochen wurde. Das hier vorgestellte Anreizprogramm bezieht sich nur auf den Platzabbau. Sobald die neue Verordnung in Kraft getreten ist, wird der LVR mit der Umsetzung der Informationsveranstaltungen für Betroffene und deren Familien (s. Vorlage 12/3336) beginnen. Der Haushaltsansatz für tagesstrukturierende Maßnahmen, der vor allem für diejenigen gedacht ist, die keine Werkstatt besuchen können, ist für 2009 im Ansatz erhöht worden. Die Verwaltung wünscht sich eine verstärkte Inklusion auch durch kirchliche Institutionen oder ehrenamtliche Mitarbeit.

Der Sozialausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

"Das Anreizprogramm zum Abbau von Wohnheimplätzen wird mit den in der Vorlage Nr. 12/3949 erläuterten Modifizierungen ab dem 01.01.2009 fortgesetzt."


Punkt 7
Konzeptionelle Überlegungen zur Erprobung des Selbständigen Wohnens
Vorlage 12/3973

Die Ausführungen zum Probewohnen und der Beginn der Umsetzung in den Startregionen werden gemäß Vorlage 12/3973 zur Kenntnis genommen.


Punkt 8
Nordrhein- Westfälisches Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform auf dem Gebiet des Heimrechts - Wohn- und Teilhabegesetz NRW
Vorlage 12/3956

Der Bericht der Verwaltung zum Wohn- und Teilhabegesetz wird gemäß Vorlage 12/3956 zur Kenntnis genommen.


Punkt 9
Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Ausführungsverordnung zum Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) – Sozialhilfe – des Landes Nordrhein-Westfalen (AV-SGB XII NRW)
mündlicher Bericht der Verwaltung

Frau Hoffmann-Badache verweist auf die ausgeteilte Tischvorlage. Eine gemeinsame Stellungnahme der beiden Landschaftsverbände und der kommunalen Spitzenverbände befindet sich zurzeit noch in der Abstimmung.

Herr Limbach berichtet, dass der Verordnungsentwurf die Erkenntnisse des ZPE-Berichts verarbeitet und zur Bereinigung von Schnittstellen beitragen wird. Die Verordnung soll zum 01.04.2009 in Kraft treten und ist bis zum 30.06.2013 befristet. Neu ist eine verbindliche Zusammenarbeit zwischen örtlichen und überörtlichen Sozialhilfeträgern in Form von Kooperationsvereinbarungen. Ziel ist es, die ambulanten Strukturen weiter auszubauen. Unter anderem zur Förderung des selbständigen Wohnens wird eine Fachkommission unter Leitung des MAGS gebildet. Zu den Aufgaben der Fachkommission gehören die Analyse der landesweiten Entwicklung in der Eingliederungshilfe und die Erarbeitung von Vorschlägen für die fachliche Weiterentwicklung der Leistungsstrukturen und –inhalte.

Der Sozialausschuss nimmt den mündlichen Bericht zur Kenntnis.


Punkt 10
Förderung von Integrationsprojekten gem. §§ 132 ff. SGB IX
Vorlage 12/3966

Frau Zsack-Möllmann bittet noch um ergänzende Mitteilung, welche behinderten Menschen bei Genesis arbeiten, in welchen Bereichen die schwer behinderten Menschen eingesetzt sind und wie groß die Fluktuation sei.

Frau Dr. Seel antwortet, dass es am 04.03.2009 ein Gespräch mit dem Gesellschafterverbund gibt und sie diese Fragen dort ansprechen wird. Dem Sozialausschuss wird dazu in der Sitzung am 05.05.2009 berichtet.

Der Sozialausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Erweiterung des Integrationsprojektes Genesis GmbH gem. §§ 132 ff. SGB IX wird, wie in der Vorlage Nr. 12/3966 dargestellt, zugestimmt.


Punkt 11
Gesetz Unterstützte Beschäftigung
Vorlage 12/3971

Frau Dr. Seel verweist auf die Tischvorlage. Bis zum 26.02.2009 können sich die Träger bewerben. Es gibt auch Überlegungen zu Bietergemeinschaften. In NRW kommen ca. 180 Personen für eine Qualifizierungsmaßnahme in Frage, dies bedeutet ca. 10-15 Personen pro Arbeitsamtsbezirk.

Herr Heidrich äußert die Besorgnis, dass nach Beendigung einer unterstützten Beschäftigung ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz nicht zur Verfügung steht und eine Werkstattaufnahme nicht mehr möglich sei.

Der Bericht über das Gesetz zur Einführung Unterstützter Beschäftigung gem. Vorlage Nr. 12/3971 wird zur Kenntnis genommen.


Punkt 12
Gesetz zum Übereinkommen der Vereinten Nationen vom Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Vorlage 12/3955

Frau Hoffmann-Badache verweist auf die Einladung für die Fachkonferenz am 27.02.2009 in den Räumen des LVR zu dem Thema „alles inklusive! Die neue UN-Konvention“, die als Tischvorlage verteilt wurde.

Die Vorsitzende sowie Herr Kresse bitten darum, dass die Vorlage auch im Schulausschuss, Gesundheitsausschuss und Landschaftsausschuss beraten wird. Außerdem soll ein Bericht aus der Zeitschrift DER SPIEGEL, Ausgabe 2/2009 vom 05.01.2009, dem Protokoll als Anlage 4 beigefügt werden.

Der Bericht der Verwaltung über das Gesetz zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wird gemäß Vorlage 12/3955 zur Kenntnis genommen.


Punkt 13
Beschlusskontrolle

Herr Detjen bittet, seine Nachfrage bzgl. des Sachstands zu dem Antrag 12/300 DIE LINKE "Haushalt 2008 - Entwicklung von Modellprojekten der Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ)" an Dezernat 8 weiterzuleiten.

Die Beschlusskontrolle des Sozialausschusses wird zur Kenntnis genommen.


Punkt 14
Mitteilung der Verwaltung

Insolvenz eines Integrationsprojektes
Unter Bezugnahme auf die Berichterstattung in der Presse berichtet Frau Dr. Seel über die Insolvenz eines in 2005 gegründeten Integrationsprojektes. Sie betont, dass die Verwaltung seit der Kenntnis der Fehlentwicklung alles versucht hat, das Projekt zu unterstützen und sich intensiv darum bemüht, die betroffenen Schwerbehindertenarbeitsplätze zu retten.


Punkt 15
Verschiedenes

Ratgeber für die Opfer von Gewalttaten
Frau Zsack-Möllmann bittet, die sehr gut gemachte Broschüre intensiv zu verbreiten, auch in den Kommunen.

Bericht am 19.01.2009 in der Lokalzeit Köln
Auf Nachfrage von Frau Schmerbach zu einer Berichterstattung im Rahmen der Lokalzeit Köln des WDR vom 19.01. gibt Herr Limbach folgende Erläuterung:
Strittig ist in diesem Fall, ob ein 21 - jähriger Mann mit einer Lernbehinderung einen Anspruch gegen den LVR auf Finanzierung der Werkstatttätigkeit hat.
Abgesehen davon, dass Menschen mit einer Lernbehinderung nicht zum Kreis der Personen mit einer wesentlichen geistigen Behinderung gehören, ist hier die Frage der Erwerbsfähigkeit ungeklärt. Dies zu klären ist Sache der Arbeitsverwaltung. Gleiches gilt für eine Vermittlung eines erwerbsfähigen Menschen mit einer Lernbehinderung auf dem Arbeitsmarkt.
Der LVR musste hier von Erwerbsfähigkeit ausgehen. Diese Frage wird im Widerspruchsverfahren aufgrgriffen. Bis zu dieser Entscheidung finanziert der LVR aufgrund einer einstweiligen Anordnung des SozG Köln zunächst die Werkstattbeschäftigung des Antragstellers.

Bericht in FAKT (ARD-Fernsehen) am 02.02.2009
In der Sendung FAKT wurde unter anderem über eine Familie berichtet, die beim ehemaligen Versorgungsamt Köln, jetzt LVR, Dezernat 7, Fachbereich Soziales Entschädigungsrecht, einen Antrag auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz gestellt hatte. Hierzu wurde u.a. Frau Hoffmann-Badache interviewt.

Herr Körner berichtet, dass es sich um ein Interview aus dem Vorjahr handelt. Die direkt nach der Tat erforderliche Psychotherapie wurde vom früheren Versorgungsamt Köln und nachfolgend vom FB 62 sofort genehmigt und bezahlt. Dies sei u.a. im FAKT-Bericht verschwiegen worden. Zwischenzeitlich sei der Fall abgeschlossen. Die Personen beziehen nunmehr eine Grundrente nach dem OEG. In diesem Fall und auch in allen anderen Fällen ist die Entscheidung abhängig von Befundberichten von Ärzten oder Psychologen sowie dem Stand der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen. Dies sind Faktoren, die der LVR insbesondere hinsichtlich der Zeitabläufe nur geringfügig beeinflussen kann. Verwaltungsintern wird jedoch alles für eine schnelle Bearbeitung getan.

Frau Hoffmann-Badache weist darauf hin, dass ihre Wortbeiträge extrem verkürzt zusammen gestrichen wurden und der Sachverhalt verzerrt im Fernsehen wiedergegeben wurde.


Solingen, den 18.02.2009

Die Vorsitzende



D a u n
Köln, den 12.02.2009

Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland

In Vertretung

H o f f m a n n - B a d a c h e

Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden