LVIS Recherche - Niederschrift
13. Landschaftsversammlung 2009-2014
Niederschrift
über die 14. Sitzung des Sozialausschusses
am 08.05.2012 in Köln, Landeshaus
Anwesend vom Gremium:
CDU
Donix, Michael
Eckenbach, Jutta
Ensmann, Bernhard
Hartmann, Rainer
Dr. Leonards-Schippers, Christiane
Nabbefeld, Michael
Decker, Ruth für: Nagels, Hans-Jürgen
Petrauschke, Hans-Jürgen
Wöber-Servaes, Sylvia
Wörmann, Josef
SPD
Berten, Monika
Daun, Dorothee
Franz, Michael
Kiehlmann, Peter
Klein, Wilfried
Schmerbach, Cornelia Vorsitzende
Servos, Gertrud
Weber, Ulrich
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Kresse, Martin für: Beck, Corinna
Janicki, Doris
Zsack-Möllmann, Martina
FDP
Mangen, Brigitte
Pohl, Mark Stephen
Runkler, Hans-Otto
Die Linke.
Groeneveld, Uwe
FREIE WÄHLER/DEINE FREUNDE
Dr. Grumbach, Hans-Joachim
Verwaltung:
Frau Hoffmann-Badache LVR-Dezernentin
Frau Dr. Seel Fachbereichsleitung 61
Frau Lapp Fachbereichsleitung 72
Herr Flemming Fachbereichsleitung 73
Herr van Bahlen Abteilungsleitung 71.40
Frau von Berg Abteilungsleitung 62.30
Herr Wissel Stabsstelle 70.10
Frau Eichas Stabsstelle 70.10
Frau Stenzel Protokoll
Frau Krause LVR-Fachbereich Kommunikation
Frau Franke Personalrat 7
Frau Butz MPD
Frau Lenzen Abteilungsleiterin 72.10
Frau Stephan-Gellrich Abteilungsleiterin 73.50
Herr Dillmann Abteilungsleiter 71.30
Gäste extern:
Herr Huppert Der Paritätische NRW
Herr Schweden Einrichtungsleiter
Frau Drews AWO

T a g e s o r d n u n g

 

Öffentliche Sitzung
Beratungsgrundlage
1.
Anerkennung der Tagesordnung

 

2.
Niederschrift über die 13. Sitzung vom 06.03.2012

 

3.
Kennzahlenvergleich der überörtlichen Träger der Sozialhilfe 2010

 

4.
Modellprojekte zur Zugangssteuerung bei Leistungen der Eingliederungshilfe zum Wohnen- mündlicher Bericht

 

5.
Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe zum Wohnen
- Erprobung der Leistungsmodule Hintergrunddienste und serviceorientierte Dienstleistungen
- Entgeltverhandlungen 2012
mündlicher Bericht

 

6.
Rahmenvereinbarung zwischen den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege und den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe zur Weiterentwicklung wohnbezogener Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

 

7.
Leistungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung an Arbeit und Beschäftigung in Form eines Persönlichen Budgets – mündlicher Bericht zur aktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts

 

8.
Fortbildung in Integrationsprojekten

 

9.
Bundesprogramm "Initiative Inklusion"

 

10.
Förderung von Integrationsprojekten gem. §§ 132 ff. SGB IX

 

11.
Neugestaltung des Bewerbungsverfahrens für das LVR-Prädikat "Behindertenfreundlicher Arbeitgeber"

 

12.
Planungen zu den 1000 betriebsintegrierten Arbeitsplätzen – mündlicher Bericht

 

13.
Beantwortung der Anfrage 13/30

 

14.
Anfrage-Nr. 13/31 vom 29.02.2012, Fraktion Freie Wähler/Deine Freunde: "Benchmarking von Kosten im Sozialbereich"

 

15.
Beantwortung der Anfrage 13/32
"Dringlichkeitsanfrage Hausmeistergehilfen"

 

16.
Anfrage Hilfeplankonferenzen

 

17.
Anfrage Persönliches Budget

 

18.
Beschlusskontrolle

 

19.
Mitteilungen der Verwaltung

 

20.
Anträge der Fraktionen

 

21.
Verschiedenes

 

Beginn der Sitzung:09:30 AM Uhr
Ende der Sitzung:11:35 AM Uhr
Folgende Unterlagen werden als Tischvorlage verteilt:


Vorbericht zur Sitzung des Sozial- und Jugendausschusses des Landkreistages NRW am 24.04.2012, TOP 3.2: Begutachtung der Firma con_sens zum Strukturvergleich zwischen NRW, Bayern und Baden-Württemberg.





Öffentliche Sitzung

Punkt 1
Anerkennung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird anerkannt.


Punkt 2
Niederschrift über die 13. Sitzung vom 06.03.2012

Herr Kresse weist darauf hin, dass er in der letzten Sitzung Frau Beck vertreten habe.


Punkt 3
Kennzahlenvergleich der überörtlichen Träger der Sozialhilfe 2010
Vorlage 13/2055

Frau Hoffmann-Badache berichtet, dass die überörtlichen Sozialhilfeträger sich entschlossen haben, jedes Jahr ein Benchmarking durchzuführen, um jährlich Informationen zu sammeln zur Entwicklung von Kosten und Fallzahlen in den einzelnen Bundesländern und diese auch zu vergleichen. Sie stellt Frau Eichas, stellvertretende Leiterin der Stabstelle Steuerungsunterstützung/Ökonomische Grundsatzfragen, Controlling vor, die auf eventuelle Fragen zu der Vorlage antworten sowie Herrn Wissel, der die Tischvorlage erläutern wird.

Einleitend hebt Frau Hoffmann-Badache einige inhaltliche Aspekte hervor. Es gibt einen bundesweit einheitlichen Trend der Zunahme der Fallzahlen im Wohnen und in den WfbM. Der Trend besteht von 2003 bis heute und wird sich wohl auch in den nächsten Jahren fortsetzen. Der Zuwachs bei den Zahlen im stationären Wohnen ist nicht mehr so hoch wie in den vergangenen Jahren, der Anstieg der Zahlen zur ambulanten Unterstützung zum Wohnen ist jedoch deutlich erkennbar. Die Ausgaben im stationären Wohnen steigen. Es steigen die Betreuungskosten pro Person, da der Unterstützungsbedarf insbesondere altersbedingt zunimmt. Das Durchschnittsalter der Menschen mit Behinderung steigt an. Bundesweit steigt die Anzahl der Beschäftigten in den WfbM. Ebenfalls ist bundesweit festzustellen, dass der Anteil der Menschen mit psychischen Behinderungen überproportional ansteigt. Besonders möchte sie die Leistungen im Wohnen hervorheben und NRW-bezogen auswerten. Sowohl der LWL als auch Bundesländer wie Bayern, Baden-Württemberg und Hessen haben im Bereich Wohnen leichte Fallzahlsteigerungen zu verzeichnen. Beim LVR hingegen ist seit 2006 ein Fallzahlrückgang zu verzeichnen. Damit ist das Rheinland das einzige Flächenland, in dem es gelungen ist, einen rückläufigen Trend im stationären Wohnen zu realisieren. Im Rheinland wurde die Umsteuerung im Sinne von "ambulant vor stationär" gemeinsam mit den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege auf den Weg gebracht. In 2 Wochen wird sie gemeinsam mit Frau Hötte in Hamburg bei einer Arbeitsgemeinschaft des Deutschen Städtetages zu dieser Thematik einen Vortrag über die Entwicklung im Rheinland halten und gemeinsam mit der Stadt Hamburg über verschiedene Projekte berichten.

Die Vorsitzende führt als Punkte, die im Sozialausschuss noch weiter bearbeitet werden müssen, vor allem die Themen Arbeit und WfbM auf.

Frau Janicki begrüßt, dass die stationären Aufnahmen zurück gegangen sind. Sie ist stolz darauf, dass die Trendwende umgesetzt werden konnte und sie sich in der Statistik niederschlägt. Dabei müsse man auch die Freude und Begeisterung der Menschen im ambulant betreuten Wohnen vor Ort erleben. Stationäre Heime seien nicht mehr Modelle für die Zukunft.

Frau Berten stellt fest, dass der Paradigmenwechsel im Rheinland geschafft sei. Dies ermögliche auch Menschen mit höherem Unterstützungsbedarf ein ambulant betreutes Wohnen. Sie sieht einen wichtigen Punkt in der flächendeckenden Einrichtung von Arbeitsplätzen von Menschen mit Behinderung, auch mit hohem Unterstützungsbedarf. Bei dem zunehmenden Alter der Menschen mit Behinderung müsse ein Schwerpunkt in den nächsten Jahren auf die Schaffung entsprechender Wohnformen für ältere Menschen mit Behinderung gelegt werden.

Frau Eckenbach sieht bei dem vollständigen Bericht über den Kennzahlenvergleich den LVR bei den Leistungen fürs stationäre Wohnen immer noch auf einem sehr hohen Niveau. Die Vergütungen in WfbM im Bereich des LVR liegen beim Kennzahlenvergleich ebenfalls im oberen Bereich. Daher sei es wichtig, nicht nur die Vorlage, sondern auch den vollständigen Bericht zu Grunde zu legen. Zudem müsse man berücksichtigen, dass im Bundesgebiet immer noch z.T. sehr unterschiedliche Bereiche miteinander verglichen werden. Sie appelliert, das ambulante Wohnen weiter zu forcieren und dabei stationäre Plätze abzubauen. Dass dies noch ein weiter Weg sei, zeigen auch die Zahlen aus dem Gesamtbericht.

Frau Hoffmann-Badache erläutert auf Nachfrage von Frau Janicki, dass das Durchschnittsalter sowohl bei den Beschäftigten der WfbM als auch im stationären Wohnbereich gestiegen ist. Die Altersstruktur der Menschen mit Behinderung entwickelt sich in Richtung Normalität, die Lebenserwartung steigt. Zukünftig wird es wichtig sein, Unterstützungsformen für Menschen mit Behinderung im Alter zu schaffen.

Zu dem bundesweiten Vergleich, den Frau Eckenbach angeführt habe, berichtet Frau Hoffmann-Badache, dass es richtig sei, dass die Datenlage in den einzelnen Bundesländern immer noch sehr unterschiedlich sei. Während die Datenlage bei LVR und LWL ständig optimiert werde, sei man bei Bundesländern ohne überörtlichem Sozialhilfeträger darauf angewiesen, dass die einzelnen Städte und Kreise die Daten sammeln. Die Vorlage beziehe sich daher eher auf den Vergleich LVR-LWL.

Frau Daun bemerkt zu den hohen Vergütungssätzen in den WfbM, dass in den Werkstätten im Rheinland viele Menschen mit hohem Betreuungsbedarf beschäftigt seien, die in anderen Bundesländern keinen Zugang zu WfbM hätten. Möglicherweise aber sei dieser Trend jedoch rückläufig, was sie sehr bedauern würde. Der LVR solle anstreben, möglichst alle behinderten Menschen als werkstattfähig einzustufen, was sich dann natürlich auch in den Vergütungsstrukturen abbilden würde.

Auf Nachfrage von Frau Janicki berichtet Frau Lapp, dass mit den WfbM im Rheinland zur Teilzeitbeschäftigung eine separate Vereinbarung geschlossen wurde, die nicht nur die Frage der Entgelte beinhaltet, sondern die Werkstätten auch verpflichtet, Modelle zur Teilzeitbeschäftigung zu entwickeln. Zudem ist die Teilzeitbeschäftigung Bestandteil bilateraler Zielvereinbarungen mit jeder einzelnen WfbM. Weiterhin ist vereinbart, dass die WfbM zu festgelegten Terminen die Zahl der Teilzeitbeschäftigten in ihren WfbM mitteilt. Die aktuelle Zahl der Teilzeitbeschäftigten der WfbM im Rheinland ist als Anlage beigefügt.

Zu der Frage von Herrn Wörmann teilt Frau Lapp mit, dass Kostenbeiträge, Unterhaltsbeiträge und Erbansprüche im SGB XII geregelt sind. Ermessensspielräume gebe es im Einzelfall, grundsätzliche Abweichungen seien aber nicht möglich. Der LVR realisiert alle möglichen Ansprüche und hat dafür Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter spezialisiert. Die Refinanzierungsquote ist im Vergleich mit anderen Bundesländern hoch.

Frau Eichas ergänzt, dass die Einnahmen im Benchmarking in den vergangenen Jahren deutlich höher im Fokus standen als heute. Dies sei dadurch begründet, dass die Einnahmen nicht der Steuerung unterliegen. Bei den Differenzen im Einnahmebereich ist auch zu berücksichtigen, dass es bei der Erzielung von Einnahmen immer wieder zu Nachholeffekten kommt, die einen Vergleich erschweren. Dies hat es im LVR gegeben und gibt es auch in anderen Bundesländern immer wieder. Der Augenmerk des Benchmarking liegt heute auf den Ausgaben und der dortigen Steuerung.

Herr Wissel erläutert die als Tischvorlage verteilte Begutachtung der Firma con_sens zum Strukturvergleich. Ursprünglich sollte das Gutachten bis Ende April in die Beratungen des zuständigen Fachausschusses des Landtages gegeben werden. Nach Auflösung des Landtages wird die Endfassung des Gutachtens voraussichtlich zusammen mit dem Abschlussbericht der Fachkommission dem kommenden Landtag vorgelegt werden.

Die zentralen Ergebnisse des Gutachtens sind aus Sicht der Verwaltung:
Die Möglichkeiten der Gesamtsteuerung sind nur bei den überörtlichen Sozialhilfeträgern gegeben. Sie wurden in NRW von den Landschaftsverbänden genutzt, die durch ihre Gesamtsteuerungskompetenz den Abbau stationärer Wohnheimplätze erreicht haben. In NRW stagniert die Zahl der Menschen mit Behinderung in stationären Wohneinrichtungen. Der Anteil der Menschen mit Behinderung, die wohnbezogene Eingliederungshilfe in der eigenen Wohnung erhalten, ist in NRW im Ländervergleich mit Abstand am höchsten. Die Gesamtbruttoausgaben für stationäre wohnbezogene Eingliederungshilfen sind in NRW im mehrjährigen Vergleich geringer angestiegen als in Baden-Württemberg und Bayern. Dies ist als Ergebnis der Steuerungsaktivitäten der Landschaftsverbände zu werten. Die Landschaftsverbände in NRW haben mit allen Kreisen und kreisfreien Städten regionale Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen. Die Verfahren der Hilfeplanung wurden in NRW konsequent weiterentwickelt und die Möglichkeit der Einzelfallsteuerung dadurch optimiert.

Die Veröffentlichung des con_sens Gutachtens soll voraussichtlich im Internet erfolgen. Nach Auskunft des MAIS wird den Akteuren der Fachkommission Gelegenheit gegeben, nach der Veröffentlichung zum Gutachten Stellung zu nehmen. Angedacht ist eine separate Veröffentlichung der Stellungnahmen im Internet. Die Verwaltung erarbeitet aktuell eine Stellungnahme für den LVR und wird die Politik hierüber informieren.

Herr Pohl fragt nach, was das Gutachten letztendlich gebracht habe und ob es handwerkliche Mängel der Firma con_sens mit dem Umgang der Datenlage gebe. Lassen sich Rückschlüsse auf andere Gutachten der Firma con_sens ziehen?

Herr Wörmann hält das Fazit für sehr fraglich und hofft, dass das, was im Fazit steht, nicht umgesetzt wird. Sind die im Fazit aufgeführten Vorschläge abgestimmt?

Frau Hoffmann-Badache ergänzt, dass Detailfragen besser beurteilt werden können, wenn das Gutachten veröffentlicht ist. Der LVR ist mit dem Landkreistag der Auffassung, dass das Gutachten nur eine schwache Aussagekraft hat. Eine tiefergehende Analyse ist schwierig, dies könnte möglicherweise in der unterschiedlichen sozialen Situation in den einzelnen Bundesländern begründet sein. Die Rückschlüsse des Verfassers des Gutachtens haben weder den Landkreistag noch den LVR beeindruckt. Der Sozialausschuss wird informiert, wenn das Gutachten veröffentlicht ist.

Der Kennzahlenvergleich der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (Benchmarking) 2010 wird gemäß Vorlage 13/2055 zur Kenntnis genommen.


Punkt 4
Modellprojekte zur Zugangssteuerung bei Leistungen der Eingliederungshilfe zum Wohnen- mündlicher Bericht

Frau Hoffmann-Badache teilt mit, dass der Sozialausschuss die Verwaltung beauftragt habe, weitere Modellprojekte zur Optimierung der Zugangssteuerung im Bereich Wohnen aufzulegen. Die Verwaltung schlägt vor, den Rhein-Sieg-Kreis und die Stadt Mönchengladbach zu weiteren Modellregionen zu machen. Zum einen besteht seitens der beiden Sozialdezernate ein großes Interesse an einer modellhaften Zusammenarbeit mit dem LVR, zum anderen gibt es erhebliche Unterschiede hinsichtlich ihrer Sozialdaten beispielsweise in Bezug auf Arbeitslosenquote, Quote der SGB II Empfänger unter den Arbeitslosen, Bevölkerungszahlen, aber auch hinsichtlich ihrer Wohnbetreuung unterscheiden sich beide Gebietskörperschaften deutlich.

Herr Wörmann bittet um Angabe der Gründe, warum noch zusätzlich 2 Modellregionen eingerichtet werden.

Herr Petrauschke hält in einer Phase, in der eine Evaluierung des Modellprojektes im Rhein-Kreis-Neuss noch nicht stattgefunden hat, die Einrichtung zusätzliche Modellkommunen nicht für notwendig. Zudem seien der Rhein-Kreis-Neuss und der Rhein-Sieg-Kreis nicht so völlig unterschiedlich.

Frau Hoffmann-Badache weist darauf hin, dass die Verwaltung geltende Beschlüsse des Sozialausschusses umsetzt und sagt zu, über die Umsetzung weiter zu berichten.

Der Sozialausschuss nimmt den mündlichen Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Punkt 5
Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe zum Wohnen
- Erprobung der Leistungsmodule Hintergrunddienste und serviceorientierte Dienstleistungen
- Entgeltverhandlungen 2012
mündlicher Bericht

Herr Flemming berichtet über den Umsetzungsstand der zusätzlichen Module, mit denen das Angebotsspektrum im ambulanten Bereich ausgeweitet werden soll, um noch mehr Menschen mit Behinderung zu ermöglichen, in der eigenen Häuslichkeit zu leben. Es war beabsichtigt, 2012 mit der Erprobung zu beginnen. Im Oktober 2011 hat die Freie Wohlfahrtspflege den LVR zu Entgeltverhandlungen aufgefordert, und zwar mit einer Forderung von 5,4%. Es wurde verabredet, in Entgeltverhandlungen einzutreten und dabei zunächst die stationären Entgelte zu verhandeln und anschließend die ambulante Vergütung incl. der neuen Module. Nach dem Arbeitgeberangebot in der Tarifrunde des öffentlichen Dienstes hat man gemeinsam beschlossen, die Gespräche auszusetzen. In den mittlerweile wieder aufgenommenen Gesprächen bewegt man sich vorsichtig aufeinander zu. Trotzdem bleiben die Verhandlungen schwierig. Die Freie Wohlfahrtspflege ist bemüht, den Tarifabschluss komplett umzusetzen. Dies würde für den Haushalt des LVR eine zusätzliche Belastung von 36 Mio. € in 2012 und 73 Mio. € in 2013 bedeuten. Der Freien Wohlfahrtspflege liegt ein Angebot des LVR für den stationären Bereich vor, sie wird sich im Mai dazu äußern. Die Verwaltung hofft, dann zu einer pauschalen Entgeltvereinbarung zu kommen. Im Anschluss werden die Entgelte für den ambulanten Bereich als Paket mit dem neuen Leistungsmodul verhandelt. Es ist geplant, dieses neue Modul serviceorientiert für 2 Jahre zu erproben. Gleiches gilt für das Modul Hintergrundleistungen, für das ein einheitlicher Preis nicht möglich erscheint, so dass regionale Modellerprobungen angestrebt werden.

Herr Petrauschke gibt zu bedenken, dass die Tariferhöhungen seitens des Leistungsträgers bezahlt werden müssen, wenn die Standards beibehalten werden sollen.

Herr Wörmann macht geltend, dass die Freie Wohlfahrtspflege größtenteils an den Tarifvertrag gebunden ist. Sofern Standards nicht abgesenkt werden sollen, könne es keine Absenkung der Vergütung geben. Die Verwaltung solle in Absprache mit der Freien Wohlfahrtspflege zu einer Einigung kommen. Außerdem bittet er um Mitteilung, warum die Verpreislichung der kleinen Module wie die Hintergrundleistungen an die Verpreislichung des Gesamtpakets gekoppelt wird.

Herr Kresse zeigt sich erfreut, dass keine Fraktion im Sozialausschuss eine Standardabsenkung möchte. Die Gestaltungsmehrheit hat jedoch zur Kenntnis genommen, dass im Zeichen der neuen Entwicklungen es möglicherweise nicht zur Umsetzung des Beschlusses aus dem vorigen Jahr zur Haushaltskonsolidierung kommen wird. Alle Beteiligten seien nunmehr aufgefordert, den stationären Bereich für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf belastbar zu machen, da an dem Ziel ambulant vor stationär festgehalten werden soll.

Frau Eckenbach weist darauf hin, dass es im Bereich des § 67 SGB XII keine Standardabsenkungen geben solle und die Tariferhöhungen an die Anbieter weitergegeben werden müsse. Dies gelte auch für alle anderen Personengruppen.

Herr Runkler merkt an, dass bei der Verabschiedung des Haushalts darauf hingewiesen wurde, dass die Forderung der Freien Wohlfahrtspflege ein Risiko für den Haushalt 2012 darstelle.

Herr Wörmann betont, dass die Verwaltung mit der Freien Wohlfahrtspflege zielführend verhandeln solle.

Frau Daun hält es für fatal, von Standardabsenkungen zu reden. Zwar sollen die Kosten der Eingliederungshilfe reduziert werden, dies war jedoch nicht mit Standardabsenkungen zu verknüpfen. Zurzeit laufen die Verhandlungen mit der Freien Wohlfahrtspflege und es sei nicht Aufgabe der Politik, der Verwaltung in den Zwischenverhandlungen Vorgaben zu machen.

Frau Janicki betont, dass es bei der Freien Wohlfahrtspflege einen Verhandlungsspielraum gebe, den man nutzen müsse. In den letzten Jahren wären beide Verhandlungspartner mit den jeweiligen Ergebnissen zufrieden gewesen.

Frau Hoffmann-Badache teilt ergänzend mit, dass Herr Flemming lediglich über die Entgeltverhandlungen im Bereich Wohnen für Menschen mit Behinderung berichtet habe. Beim Benchmarkingbericht wurde darauf hingewiesen, dass beim LVR im bundesweiten Vergleich die Kosten pro Fall auf hohem Niveau liegen, höher auch als beim LWL. Im Rheinland müßten die Anbieter daher noch Spielräume haben zur Gestaltung der Kostenstruktur. Eine pauschale Entwicklung der Entgelte ohne Nachweis der tatsächlich zu erwartenden Kosten in diesem Jahr gibt den Leistungsanbietern Spielräume, die sie nutzen können, um ihre Ausgaben zu gestalten. Die Verwaltung erwartet, dass die Leistungsanbieter ihre wirtschaftlichen Gestaltungsspielräume nutzen, um Entgeltvereinbarungen zu erzielen, die für die Leistungsträger und damit auch für die Städte und Kreise verkraftbar ist. In den nächsten Sitzungen wird die Verwaltung über die Fortsetzung der Verhandlungen berichten. Im Haushalt des LVR ist für 2012 in diesem Bereich eine Kostensteigerung von Null eingerechnet.

Der Sozialausschuss nimmt den mündlichen Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Punkt 6
Rahmenvereinbarung zwischen den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege und den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe zur Weiterentwicklung wohnbezogener Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Vorlage 13/2041

Frau Lapp weist einleitend auf die strategische Bedeutung der Rahmenvereinbarung für die Landschaftsverbände hin. Hiermit ist es erstmalig gelungen, auch für die Leistungen für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten eine Rahmenvereinbarung zwischen den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege und beiden Landschaftsverbänden abzuschließen. Vor Umstellung der Finanzierungssystematik bei den ambulanten Leistungen konnten auf diese Weise einheitliche Grundsätze für eine individuelle Hilfeplanung, eine unabhängige Beratung unter Nutzung der vorhandenen Strukturen sowie einheitliche Standards/Qualitätsanforderungen miteinander abgestimmt werden.

Der Sozialausschuss nimmt die Rahmenvereinbarung zur Weiterentwicklung wohnbezogener Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten zur Kenntnis.


Punkt 7
Leistungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung an Arbeit und Beschäftigung in Form eines Persönlichen Budgets – mündlicher Bericht zur aktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts

Zur aktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) berichtet Frau Lapp, dass das BSG sich im vergangenen Jahr mit dem Antrag eines Menschen mit Behinderung befasst hat, die Teilhabeleistung zur beruflichen Bildung nicht in einer anerkannten WfbM in Anspruch zu nehmen, sondern diese in Form eines Persönlichen Budgets beim zuständigen Reha-Träger zu beantragen. Die Ausbildungsmaßnahme wurde in der Gärtnerei einer Lebenshilfe durchgeführt. Die BA als zuständiger Reha-Träger hatte den Antrag mit der Begründung abgelehnt, dass die Teilhabeleistung nicht in einer anerkannten Werkstatt durchgeführt wurde. Mit Urteil vom 30.11.2011 hatte das BSG die Klage an das Landessozialgericht zurückverwiesen, seit März 2012 liegt nunmehr die schriftliche Urteilsbegründung vor. Diese gibt wichtige Hinweise zur Bearbeitung entsprechender Anträge.
Auch wenn das BSG in der Sache selbst keine Entscheidung trifft, so weist es deutlich darauf hin, dass der Antrag nicht alleine deshalb abgelehnt werden kann, weil die Leistung nicht in einer bzw. in Kooperation mit einer WfbM erbracht wird. Vielmehr habe der zuständige Reha-Träger zu prüfen, ob die an einem anderen Ort erbrachte Leistung der einer WfbM entspricht (die Leistung muss vergleichbar sein). Das BSG formuliert in seiner Begründung aber keine Kriterien für die Vergleichbarkeit der Leistung. Die Verwaltung befindet sich bezüglich der Formulierung der Kriterien in Abstimmung mit den überörtlichen Trägern der Sozialhilfe in anderen Bundesländern und wird hierzu im zweiten Halbjahr 2012 berichten.

Der Sozialausschuss nimmt den mündlichen Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Punkt 8
Fortbildung in Integrationsprojekten
Vorlage 13/2048

Frau Dr. Seel berichtet ergänzend zur Vorlage, dass Bedarf besteht, die Verantwortlichen in Integrationsunternehmen zu schulen. Das Angebot richtet sich daher speziell an Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer in Integrationsunternehmen. Weiterhin gibt es eine Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen speziell für schwerbehinderte Beschäftigte in Integrationsunternehmen, die zur Stabilität der Arbeitsverhältnisse beitragen soll. Dieses Thema soll weiterhin aufgegriffen werden in einem Fachkongress des LVR zum Thema Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in Integrationsunternehmen am 19.04.2013 im Kongresszentrum der Messe Köln, der einen breiten Teilnehmerkreis ansprechen soll.

Der Sozialausschuss nimmt den Bericht zu Fortbildungen in Integrationsprojekten gem. §§ 132 ff. SGB IX zur Kenntnis.


Punkt 9
Bundesprogramm "Initiative Inklusion"
Vorlage 13/2058

Frau Dr. Seel teilt mit, dass das Handlungsfeld 3 ergänzend zur Vorlage neu hinzu gekommen sei. Hier sollen Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen, die über 50 Jahre und arbeitslos sind, geschaffen werden. Die Träger der Arbeitsvermittlung werden das Handlungsfeld umsetzen; die Landschaftsverbände sollen als Bewilligungsbehörden und zur Bewirtschaftung der Mittel fungieren. Das MAIS beabsichtigt, hierfür dem LVR 1,5 Stellen zur Verfügung zu stellen.

Viertes Handlungsfeld ist die Stärkung der Inklusionskompetenz bei den Kammern. Der LVR hat über die Fachberater bereits einen intensiven Kontakt zu den Industrie- und Handels- sowie den Handwerkskammern. Am 07.05.2012 hat der LVR gemeinsam mit dem LWL die Kammern zu diesem Thema nach Düsseldorf eingeladen, fast alle waren vertreten. Die Kammern haben sich bereit erklärt, die Handlungsfelder mit umzusetzen und haben das Angebot der Landschaftsverbände angenommen, sie hierbei zu unterstützen. Der LVR hat vorgeschlagen, zur Stärkung der Inklusionskompetenz Verantwortliche bei den Kammern analog der Lehrerfortbildung zu qualifizieren. Mit der IHK Köln und der Handwerkskammer Köln wird das weitere Verfahren abgestimmt. Das Programm wird mit 100.000€ pro Förderantrag gefördert.
Antragsteller sind die Kammern.

Die Verfahrensabsprache zwischen dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW (MAIS NRW), dem Ministerium für Schule und Weiterbildung, der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit sowie den beiden Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe und die Verwaltungsvereinbarung zwischen dem MAIS NRW und den beiden Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe zum Handlungsfeld "Berufsorientierung" des Bundesprogramms "Initiative Inklusion" werden gemäß Vorlage Nr. 13/2058 zur Kenntnis genommen.


Punkt 10
Förderung von Integrationsprojekten gem. §§ 132 ff. SGB IX
Vorlage 13/2050

Zu dem Integrationsprojekt Zug um Zug ergänzt Frau Dr. Seel zu S. 6, dass die Kölner Stadtverwaltung zugesagt habe, dass das Liegenschaftsamt darauf achten wird, dass sich kein weiterer Lebensmittelmarkt dort ansiedelt.

Der Sozialausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Förderung von Integrationsprojekten gem. §§ 132 ff. SGB IX wird, wie in der Vorlage Nr. 13/2050 dargestellt, zugestimmt.


Punkt 11
Neugestaltung des Bewerbungsverfahrens für das LVR-Prädikat "Behindertenfreundlicher Arbeitgeber"
Vorlage 13/2051

Herr Petrauschke merkt zu den Preisen an, dass man sich überlegen sollte, einige Preise nicht so oft zu vergeben. Dies bedeutet dann auch mehr Exklusivität.

Frau Berten hält den Vorschlag der Verwaltung für ein transparentes Verfahren und regt an, im Hinblick auf die Äußerung von Herrn Petrauschke in Zukunft die Entwicklung genau zu betrachten.

Herr Groeneveld dankt der Verwaltung, dass die Anregung der Linken, auch den Gewerkschaften ein Vorschlagsrecht einzuräumen, aufgenommen wurde. Er bittet um Mitteilung, warum in dem Statut nur die Bewerbung von Arbeitgebern vorgesehen ist.

Frau Dr. Seel erläutert, dass die Auszeichnung seit nunmehr fast 15 Jahren erfolgt und sich gut implementiert habe. Zu Beginn haben die Mitgliedskörperschaften Vorschläge gemacht. In den letzten Jahren wurden jedoch immer häufiger Fehlanzeigen bzw. einige Betriebe immer wieder gemeldet. Das Interesse an diesem Preis ist jedoch weiterhin sehr hoch, ebenso der Effekt, der mit der Auszeichnung erzielt wird. Es gibt viele Arbeitgeber, die sich direkt bewerben wollen. Der Verwaltung sind alle Vorschläge willkommen, die verdeutlichen, wie die Unternehmen die Kriterien erfüllen und was sie darüber hinaus für die Teilhabe für Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben tun.

Der Sozialausschuss fasst einstimmig folgenden empfehlenden Beschluss:

"Der Neugestaltung der Auszeichnung Prädikat behindertenfreundlicher Arbeitgeber wird, wie unter Punkt IV. der Vorlage 13/2051 beschrieben, zugestimmt. Das als Anlage der Vorlage 13/2051 beigefügte Statut wird beschlossen."


Punkt 12
Planungen zu den 1000 betriebsintegrierten Arbeitsplätzen – mündlicher Bericht

Frau Lapp berichtet, dass das MAIS Möglichkeiten sieht, das geplante landesweite Modellprojekt zur Schaffung von 1.000 zusätzlichen betriebsintegrierten Arbeitsplätzen für Werkstattbeschäftigte auch auf Basis der derzeitigen Haushaltslage des Landes zu starten und hat die beiden Landschaftsverbände gebeten, entsprechende Projektanträge zu stellen. Die Verwaltungen des LWL und LVR befinden sich hierzu derzeit in Abstimmung und werden in der Septembersitzung des Sozialausschusses berichten. Die Verwaltung sagt zu, den Projektantrag nach Abgang den Geschäftsstellen der Fraktionen zur Kenntnis zu geben.
Um die Finanzierung der betriebsintegrierten Beschäftigungen an den Kölner Schulen ab Mai 2012 zu sichern, hat der LVR in Abstimmung mit dem MAIS hierzu einen gesonderten Projektantrag gestellt. Über den Antrag selbst wurde noch nicht entschieden, allerdings hat das MAIS einem vorzeitigen Maßnahmebeginn zugestimmt. Im Rahmen dieses Modellprojektes wird die Verwaltung mit Mitarbeitern des Dezernates Soziales, Integration eine Befragung bei den Akteuren (Beschäftigte, Hausmeister, Lehrer) durchführen, um Gelingensbedingungen für eine landesweite Implementierung dieser Beschäftigungsmöglichkeiten zu erheben. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Öffentlichkeitsarbeit.

Frau Servos fragt nach dem Sachstand der betriebsintegrierten Arbeitsplätze in den Einrichtungen des LVR.

Frau Hoffmann-Badache sagt zu, die Beantwortung dem Protokoll als Anlage beizufügen.

Der Sozialausschuss nimmt den mündlichen Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Punkt 13
Beantwortung der Anfrage 13/30
Vorlage 13/2054

Herr Dr. Grumbach bittet bei zukünftiger Beantwortung von Anfragen darum, im Betreff kenntlich zu machen, wer die Anfrage gestellt hat. Er ist der Auffassung, dass die Frage nach systemfremden Klientel, das möglicherweise in Einrichtungen des LVR gefördert wird, nicht ausreichend beantwortet wurde und das Zahlenmaterial dürftig sei.

Herr Flemming ist bei der Beantwortung der Anfrage von Wohneinrichtungen der Eingliederungshilfe, in denen Menschen mit Behinderung leben und deren Aufenthalt seitens des LVR finanziert wird, ausgegangen. Die Frage, ob es sein kann, dass dort jemand lebt, der dort nicht mehr leben müßte, weil er ambulant betreut werden könnte, wird im Rahmen des Hilfeplanverfahrens überprüft. Zu der Frage der Zugangssteuerung wird dargestellt, wie im Vorfeld sichergestellt wird, dass dort nicht Menschen untergebracht sind, die auch anderweitig betreut werden könnten. Zu der Frage anderer Kostenträger hat die Verwaltung schon mehrfach deutlich gemacht, wie unzufrieden sie über die Pauschalierung des Pflegegeldes für Menschen mit Behinderung in Einrichtungen ist. Außerdem muß nach Lösungen gesucht werden, seitens der Krankenkasse Behandlungspflege bewilligt zu bekommen. Die Verwaltung sieht nicht, dass Menschen mit Behinderung in Wohnheimen leben, die dort nicht hingehören. Dies ist auch der Grund, weshalb das Zahlenmaterial hierzu recht dürftig ist.

Auf Nachfrage von Herrn Dr. Grumbach ergänzt Herr Flemming, dass der LVR zwar durchaus Teilzuständigkeiten anderer Kostenträger sieht, dies aber mit dem derzeitigen Leistungssystem zu tun habe. Die Frage, ob es in Wohneinrichtungen Menschen gibt, die in Gänze von anderen Kostenträgern zu finanzieren sind, ist mit nein zu beantworten.

Frau Hoffmann-Badache führt ergänzend aus, dass aufgrund der aktuellen Rechtslage die pauschalierten Leistungen der Pflegekassen korrekt seien. Daher fordert der LVR eine Änderung der bestehenden Rechtslage.

Die Antwort der Verwaltung auf die Anfrage 13/30 wird mit der Vorlage 13/2054 zur Kenntnis genommen.


Punkt 14
Anfrage-Nr. 13/31 vom 29.02.2012, Fraktion Freie Wähler/Deine Freunde: "Benchmarking von Kosten im Sozialbereich"
Vorlage 13/2060

Frau Hoffmann-Badache macht darauf aufmerksam, dass die Vorlage bedauerlicherweise nicht korrekt geheftet wurde. Insgesamt verweist sie auf das Datenmaterial des Benchmarking, welches nur Hinweise auf mögliche Zusammenhänge oder Qualitätsaspekte gibt, mögliche Ursachen allerdings nicht beleuchtet. Benchmarking selber ist eine Zusammenstellung von Zahlen in einer zeitlichen Abfolge, aus denen man Trends entnehmen könne aber keine Ursachen der jeweiligen Kostenunterschiede. Hierzu gebe es bundesweit bisher nur Hypothesen.

Die Beantwortung der Anfrage gem. Vorlage 13/2060 wird zur Kenntnis genommen.


Punkt 15
Beantwortung der Anfrage 13/32
"Dringlichkeitsanfrage Hausmeistergehilfen"
Vorlage 13/2057

s. Diskussion zu TOP 12.

Der Bericht der Verwaltung gemäß Begründung zur Vorlage 13/2057 wird zur Kenntnis genommen.


Punkt 16
Anfrage Hilfeplankonferenzen
Anfrage 13/35 Die Linke.

Herr Flemming berichtet, dass der LVR zurzeit mit der Freien Wohlfahrtspflege berät, wie es gelingen kann, die Hilfeplankonferenzen trotz hoher Fallzahlen arbeits- und zukunftsfähig zu halten. Die im Oktober vorigen Jahres angekündigte befristete Aktion, um eine hohe Anzahl von Anträgen in einem abgespeckten Verfahren abzuarbeiten, ist weitgehend abgeschlossen. Die listenmäßig erfassten Fälle sind bis auf ca. 15% abgearbeitet. Bei den restlichen 15% fehlen Auskünfte von Leistungsanbietern und/oder Leistungsberechtigten oder es steht noch die Beratung in den Hilfeplankonferenzen aus. Der LVR versucht weiterhin, die internen Prozesse so zu optimieren, dass die Bearbeitung insgesamt schneller wird. Eine Möglichkeit wäre, dass sich die Hilfeplankonferenzen nur mit den komplexen Anträgen befassen, bei denen es schwierig ist, die Leistungen in der Region sicherzustellen. Die Verwaltung geht davon aus, dass es nach Vorprüfung durch die Fallmanager ca. 80% sogenannter unproblematischer Fälle gibt. Zurzeit werden Gespräche mit den Kommunalen Spitzenverbänden und der Freien Wohlfahrtspflege geführt. Der Themenkomplex wird voraussichtlich für die Sitzung im September anhand einer Vorlage dargestellt.

Frau Daun äußert hierzu, dass die Frage, ob ein Sachverhalt einfach oder klar ist, unterschiedlich gesehen werden könnte. Wenn die Sicht des Kostenträgers und die Sicht des Leistungsanbieters bzw. Antragstellers unterschiedlich sei, könnte eine Diskussion in der Hilfeplankonferenz hilfreich sein.

Herr Dr. Grumbach bittet um Mitteilung, ob seitens der Verwaltung Überlegungen bestehen, ein solch abgespecktes Verfahren zur Regel zu machen. Außerdem bittet er um Auskunft, wie hoch der Prozentsatz der Fälle ist, die nach dem abgespeckten Verfahren nachbearbeitet werden mußten.

Frau Hoffmann-Badache verweist auf die Vorlage, die voraussichtlich für die Sitzung im September erstellt werden wird und in der die aufgeworfenen Fragen beantwortet werden. Zurzeit befindet sich der LVR mit den Verbänden in einer Diskussion, um eine konsensuale Neuausrichtung der Hilfeplankonferenzen zu erreichen.

Herr Flemming ergänzt, dass die Rechtsposition der Leistungsberechtigten auch bei einem weiter entwickelten Verfahren jederzeit gewährleistet sei. Sofern jemand der Auffassung ist, es werde nicht sachgerecht mit dem Antrag umgegangen, kann natürlich Widerspruch eingelegt werden. Es ist der Verwaltung jedoch nicht bekannt, dass durch diese Aktion die Zahl der Widersprüche gestiegen sei.

Der Sozialausschuss nimmt den mündlichen Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Punkt 17
Anfrage Persönliches Budget
Anfrage 13/36 Die Linke.

Frau Lapp führt aus, dass es auch hier darum gehe, dass Wunsch- und Wahlrecht umzusetzen und jeder leistungsberechtigten Person, die eine Teilhabeleistung als Persönliches Budget wünscht, dies auch zu ermöglichen ist. Hierzu sei wichtig, dass die leistungsberechtigten Personen über diese Möglichkeit gut informiert sind. Der LVR fragt mit dem IHP explizit ab, in welcher Form die jeweilige Maßnahme gewünscht wird. Ausdrücklich wird in diesem Rahmen auf die Möglichkeit der Finanzierung in Form eines Persönlichen Budgets hingewiesen. Darüber hinaus greift der LVR dieses Thema in seinen jeweiligen Publikationen auf. Beispielhaft verweist sie auf die Broschüre „So leben, wie ich es will“, in der ein Beitrag eines betroffenen Ehepaares zum Thema aufgenommen wurde. Die Broschüre wird auf Anregung von Frau Daun als Anlage dem Protokoll beigefügt. Weitere Exemplare der Broschüre sind zu erhalten bei Frau Butz:
evelyn.butz@lvr.de, oder telefonisch unter 0221-809-6435.

Der Sozialausschuss nimmt den mündlichen Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Punkt 18
Beschlusskontrolle

keine Wortmeldung.


Punkt 19
Mitteilungen der Verwaltung

Perspektiven der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung - Diskussionspapier der Sozialdezernentinnen und Sozialdezernenten der drei kommunalen Spitzenverbände und der beiden Landschaftsverbände in NRW
Frau Hoffmann-Badache berichtet, dass das Diskussionspapier in allen Gremien verabschiedet wurde.

Reise des Sozialausschusses nach Hamburg
Frau Hoffmann-Badache teilt mit, dass die Informationsfahrt vom 27.-30.08.2012 mit dem Schwerpunkt Arbeit und Beschäftigung stattfindet. Sie erläutert kurz das vorläufige Programm.

Reform der Eingliederungshilfe
Frau Hoffmann-Badache teilt mit, dass es bis jetzt noch keinen Referentenentwurf zu einer Reform des SGB XII gibt. Falls eine Reform noch in dieser Wahlperiode erfolgen sollte, würde es zeitlich bezüglich eines Gesetzgebungsverfahrens sehr knapp.

Pflegeneuausrichtungsgesetz
Herr Flemming berichtet, dass die anfängliche Absicht, Menschen mit Behinderung in ambulanten Wohnformen die geplanten neuen Leistungen im Wesentlichen vorzuenthalten, nach jetzigem Kenntnisstand zurück genommen wurde. Es wird davon ausgegangen, dass auch Menschen mit Behinderung in ambulanter Betreuung die neuen Leistungen der Pflegeversicherung erhalten können.

Organisationsänderungen
Änderung der Geschäftsverteilung zwischen Dezernat 2 und Dezernat 7:
Herr van Bahlen berichtet, dass das Team mit überwiegend Architekten, das die Bauberatung für Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Eingliederungs- und der Jugend-/Erziehungshilfe vornimmt und für die Verwendungsnachweisprüfung die baufachliche Prüfung / Stellungnahmen abgibt sowie Wirtschaftlichkeitsberechnungen bei Umbauprojekten von Pflegeeinrichtungen vornimmt, vom Fachbereich 24 Gebäude- und Liegenschaftsmanagement zu Fachbereich 71 Querschnittsaufgaben, Dienstleistungen, wechselt. Die Umsetzung ist zum 01.05.2012 erfolgt.

Frau Hoffmann-Badache teilt mit, dass Frau Dr. Seel einstimmiger Vorschlag für die Besetzung der Geschäftsführung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) in Frankfurt ist. Die Wahl findet am 10.05.2012 statt. Es ist daher davon auszugehen, dass Frau Dr. Seel den LVR in naher Zukunft verlassen wird. Frau Dr. Seel bedankt sich, vorbehaltlich ihrer Wahl, bei den Mitgliedern des Sozialausschusses für die lange und gute Zusammenarbeit. Die Vorsitzende dankt Frau Dr. Seel sehr herzlich für die gute und engagierte Zusammenarbeit.

Frau Hoffmann-Badache erinnert an die einvernehmlich vorgenommene Verschiebung der nächsten Sitzung auf den 05.09.2012. Die Sitzung findet in Köln statt.


Punkt 20
Anträge der Fraktionen

keine Wortmeldung.


Punkt 21
Verschiedenes

keine Wortmeldung.


Köln, den 15.08.2012

Mit freundlichen Grüßen
Die Vorsitzende



Schmerbach
Köln, den 10.08.2012

Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland

In Vertretung

Hoffmann-Badache