LVIS Recherche - Niederschrift
13. Landschaftsversammlung 2009-2014
Niederschrift
über die 15. Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses
am 19.09.2012 in Köln, Landeshaus
- öffentlicher Teil -
Anwesend vom Gremium:
CDU
Dr. Ammermann, Gert
Diekmann, Klaus (für Stefer)
Hendele, Thomas
Jülich, Urban-Josef
Loepp, Helga
Nagels, Hans-Jürgen (für Schmitz)
Schavier, Karl
Stricker, Günter
Thiel-Hedderich, Angelika (für Schittges)
Zimball, Wolfgang
SPD
Böll, Thomas
Joebges, Heinz
Kaske, Axel
Keil, Karl-Josef
Dr. Klose, Hans
Kösling, Klaus
Soloch, Barbara (stellv. Vorsitzende)
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Beu, Rolf (für Schmitt-Promny M.A.)
Fliß, Rolf
Kresse, Martin
Petring, Jens
FDP
Becker-Blonigen, Werner
Effertz, Lars Oliver
Runkler, Hans-Otto
Die Linke.
Detjen, Ulrike
FREIE WÄHLER/DEINE FREUNDE
Bayer, Udo
Verwaltung:
Frau Hötte Erste Landesrätin und LVR-Dezernentin Finanzen
und Immobilienmanagement
Frau Hoffmann-Badache LVR-Derzernentin Soziales und Integration
Frau Karabaic LVR-Dezernentin Kultur und Umwelt
Herr Thewes LVR-FB Personelle und organisatorische
Steuerung
Herr Anders Persönlicher Referent Erste Landesrätin
Frau Kessing LVR-Dezernat Kultur und Umwelt
(Netzwerkprojekte)
Frau Fleischer LVR-FB Recht, Versicherungen und Innenrevision
Frau Weber LVR-FB Finanzmanagement
Frau Esser LVR-FB Finanzmanagement
Herr Wiese LVR-FB Finanzmanagement
Herr Hofenbitzer LVR-FB Finanzmanagement
Herr Pfaff LVR-FB Finanzmanagement, Protokoll

T a g e s o r d n u n g

 

Öffentliche Sitzung
Beratungsgrundlage
1.
Anerkennung der Tagesordnung

 

2.
Niederschrift über die 14. Sitzung vom 06.06.2012

 

3.
Berichterstattung zu den Netzwerkprojekten

 

4.
Aktueller Sachstand der Planungen für das "LVR-Schaufenster Xanten" im ehemaligen LVR-Regionalmuseum in Xanten.

 

5.
Entwicklung der Kulturaufwendungen der Landschaftverbände Rheinland und Westfalen-Lippe

 

6.
Strategiepapier "Vogelsang 2020 - Perspektiven der Standortentwicklung" der Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang

 

7.
Investitionsprogramm 2012 für Krankenhäuser des Landes Nordrhein-Westfalen

 

8.
Steuerung der Eingliederungshilfe

 

9.
Perspektiven der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

 

10.
"aktion5" - Ein regionales Programm der Integrationsämter der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe

 

11.
Förderung von Fachdiensten zur ambulanten Unterstützung von Menschen mit Behinderung in Gastfamilien

 

12.
Externe Begutachtungen bei Neuanträgen auf Leistungen des ambulant betreuten Wohnens von Menschen mit seelischer Behinderung

 

13.
Neue Modellprojekte (Rhein-Sieg-Kreis, Mönchengladbach)

 

14.
LVR-Berufskolleg Düsseldorf Fachschulen des Sozialwesens;
hier: Vorstellung der Planung und der Kosten für den Erweiterungsbau

 

15.
Überörtliche Prüfung des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW)
hier: Finanzen und Finanzbuchhaltung

 

16.
Koalitionsvertrag 2012-2017 der NRW-SPD und Bündnis 90/Die Grünen NRW; Bewertung aus Sicht
des LVR

 

17.
Anfragen und Anträge

 

18.
Mitteilungen der Verwaltung

 

19.
Verschiedenes

 

Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsgrundlage
20.
Niederschrift über die 14. Sitzung vom 06.06.2012

 

21.
Kenntnisnahme der Tagesordnungen der ordentlichen Gewährträgerversammlung der Provinzial Rheinland Holding vom 04.07.2012, der außerordentlichen Gewährträgerversammlung vom 27.08.2012 sowie der ordentlichen Gewährträgerversammlung vom 19.09.2012
13/2275

 

22.
Rheinland Kultur GmbH (RKG)
hier: Anpassung des Gesellschaftsvertrages
13/2276

 

23.
Rheinland Kultur GmbH (RKG)
Gesellschafterversammlung der RKG am 26.09.2012
hier: Bindungsbeschluss für den Stimmführer des LVR zur Wiederbestellung zum Geschäftsführer der RKG
13/2400

 

24.
Befristete Einstellung eines Beschäftigten im LVR-Dezernat 2
13/2345

 

25.
Gesamtfinanzierungsplan für den LVR-Klinikverbund
hier: Darstellung der Kreditaufnahme zur Finanzierung des Gesamtfinanzierungsplanes
13/2422

 

26.
Quartalsreport der Beteiligungsverwaltung zu den wirtschaftlichen Beteiligungen und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen des LVR zum 30.06.2012
13/2277

 

27.
Anfragen und Anträge

 

28.
Mitteilungen der Verwaltung

 

29.
Verschiedenes

 

Beginn der Sitzung:09:30 AM Uhr
Ende der Sitzung:10:45 AM Uhr
Vor der Sitzung wurden folgende Unterlagen verteilt:

- Neufassung der Vorlage 13/2345 zu Punkt 24
- Schreiben der Städte Duisburg und Bonn zur Landschaftsumlage 2013 ff. mit den
Antworten des LVR
- Schreiben des LVR-Dezernates Jugend zu einem Schreiben der Beigeordneten der Stadt
Bonn, Frau Wahrheit, vom 06.08.2012 zur Neuausrichtung der Finanzierung der
vorschulischen Bildung für Kinder mit Behinderungen im Bereich des LVR.



Öffentliche Sitzung

Punkt 1
Anerkennung der Tagesordnung

Frau Soloch informiert den Ausschuss, dass sie die Sitzung leiten werde, da Herr Schittges wie auch Herr Prof. Dr. Rolle an der ebenfalls am Tage stattfindenden Gewährträgerversammlung der Provinzial Rheinland teilnehme und deswegen verhindert sei. Sie weist auf die vor der Sitzung ausgelegten Unterlagen hin; Änderungen an der Tagesordnung ergäben sich hieraus nicht.

Der Finanz- und Wirtschaftsauschuss erkennt die mit der Einladung versandte Tagesordnung einvernehmlich an.


Punkt 2
Niederschrift über die 14. Sitzung vom 06.06.2012

Frau Hötte weist zu Punkt 12 der Niederschrift darauf hin, dass die in die nächste Sitzung des Schulausschusses vertagte Beratung der Vorlage 13/2029 nicht erfolgt sei und deswegen nicht auf der Tagesordnung stehe.

Gegen die Niederschrift werden keine Einwände erhoben.


Punkt 3
Berichterstattung zu den Netzwerkprojekten

Zum Zentrum für verfemte Künste berichtet Frau Karabaic, dass dem LVR vom Notar am 30.08.2012 überarbeitete Vertragsentwürfe übermittelt worden seien. Aufgrund der Prüfung durch den LVR-Fachbereich 14 seien neben einigen redaktionellen Änderungen noch weitere Änderungen zur präziseren Umsetzung der Gesprächsergebnisse bzgl. der Entkoppelung der Gültigkeit des Rangrücktritts an das Mietverhältnis KMS-Grundstücksverwaltung zu KMS-Betriebsgesellschaft und bzgl. eines präzisen Ausschlusses einer Doppelzahlung Mietzins und Sicherungsabtretung notwendig. Formulierungsvorschläge hierzu wurden der Stadt am 13.09.2012 übermittelt. Zudem sei noch eine Anlage über die Raumnutzung zu fertigen. Aus ihrer Sicht seien die Vertragswerke damit auf einem guten Weg.
Aufgrund der Medienberichterstattung über die Situation der BSG („Geht Stadttochter BSG baden“ RP.Online vom 28.08.2012) habe sie den Oberbürgermeister um Stellungnahme gebeten, inwieweit die Situation Auswirkungen auf die beabsichtigte Gründung der GmbH haben könnte, an welcher der LVR Gesellschaftsanteile von 51 %, die BSG 48 % und die Bürgerstiftung 1 % halten. Die erbetene Stellungnahme stehe noch aus. Herr Petring bittet zu gegebener Zeit um Information über die Antwort der Stadt Solingen.
Zur Archäologischen Zone/Jüdisches Museum verweist Frau Karabaic auf den im Grunde unveränderten Sachstand. Unter Anderem habe in der Zwischenzeit auch der Beirat unter Beteiligung des LVR getagt, so wie dies vom LVR gefordert worden sei.
Zur Stiftung Preussen Museum teilt Frau Karabaic mit, dass sich die Stadt Wesel aufgrund des vom LVR zum Brandschutz in Auftrag gegebenen Gutachtens um eine Einlassung bemühe, da der LVR auch weiterhin nur ein mängelfreies Gebäude übernehmen werde. Dies sei aus Sicht des Gutachters jedoch nicht gegeben. Frau Karabaic verweist ergänzend auf die zum Thema Betriebssicherheit noch ausstehenden Gespräche u.a. auch mit dem zuständigen Ministerium hin.


Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.


Punkt 4
Aktueller Sachstand der Planungen für das "LVR-Schaufenster Xanten" im ehemaligen LVR-Regionalmuseum in Xanten.
Vorlage 13/2015/1

Herr Dr. Ammermann bittet um Erläuterung des Hintergrundes für das Zustandekommen der Ziffer 2 des neuen Beschlussvorschlages. Frau Karabaic führt dazu aus, dass der Betreiber der Sommerfestspiele die Zusammenarbeit mit dem LVR aufgekündigt habe, weil der LVR seinem Ziel einer Verlegung der Festspiele vor die Sommerferien nicht nachgekommen sei. Dies sei dem LVR schon deswegen nicht möglich, weil genau dieser Zeitraum der besucherintensivste des Jahres sei. Der LVR sehe keine Veranlassung, auf die Durchführung der Sommerfestspiele zu verzichten und sehe alternative Möglichkeiten, die mit dem Betreiber in einem für Ende September/Anfang Oktober vereinbarten weiteren Gespräch erörtert werden sollen. Nach kurzen Wortbeiträgen der Herren Dr. Ammermann und Kösling weist Herr Beu darauf hin, dass der Kulturausschuss der Verwaltung in dieser Frage fraktionsübergreifend den Rücken gestärkt habe; eine Alternative für den Veranstalter müsse auch für den LVR verträglich sein.

1. Der aktuelle Sachstand der Planungen zur Erstellung des "LVR-Schaufensters Xanten" im ehemaligen LVR-Regionalmuseum in Xanten wird gemäß Vorlage Nr. 13/2015/1 durch den Finanz und Wirtschaftsausschuss zur Kenntnis genommen.

2. Die Verwaltung wird gebeten, im Fall der "Sommerfestspiele Xanten" auch bei weiteren Gesprächen mit den Beteiligten bei ihrer Haltung zu bleiben, den Zeitraum vor den Sommerferien nicht zur Disposition zu stellen.



Punkt 5
Entwicklung der Kulturaufwendungen der Landschaftverbände Rheinland und Westfalen-Lippe
Vorlage 13/2224

Herr Runkler weist darauf hin, dass die Vorlage deutlich mache, dass der "kleinere" Landschaftsverband (LWL) hier mehr Aufwendungen aufbringe als der "größere" (LVR). Er halte dies mit Blick auf die anstehenden Haushaltsberatungen für einen sehr wichtigen Aspekt. Weiter sei für ihn wichtig, dass der LVR im Gegensatz zum LWL die gesonderten GFG-Mittel Kulturprojekten zukommen lasse und die Netzwerke mit Beteiligung des LVR herausragende Ziele erreichen würden.

Die Darstellung zur Entwicklung der Kulturaufwendungen der Landschaftverbände Rheinland und Westfalen-Lippe wird gemäß Vorlag Nr. 13/2224 durch den Finanz- und Wirtschaftsausschuss zur Kenntnis genommen.


Punkt 6
Strategiepapier "Vogelsang 2020 - Perspektiven der Standortentwicklung" der Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang
Vorlage 13/2308

Das Strategiepapier "Vogelsang 2020 - Perspektiven der Standortentwicklung" der Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang wird gemäß Vorlage Nr. 13/2308 durch den Finanz- und Wirtschaftsausschuss zur Kenntnis genommen.


Punkt 7
Investitionsprogramm 2012 für Krankenhäuser des Landes Nordrhein-Westfalen
Vorlage 13/2248

Nach dem verfahrenstechnischen Hinweis von Herrn Dr. Ammermann, dass der Inhalt dieser Vorlage auch im Rahmen des Finanzierungsprogrammes für die psychiatrischen Kliniken des LVR zu berücksichtigen sei, wird der Bericht über das Investitionsprogramm 2012 für Krankenhäuser des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß Vorlage Nr. 13/2248 durch den Finanz- und Wirtschaftsausschuss zur Kenntnis genommen.


Punkt 8
Steuerung der Eingliederungshilfe
Vorlage 13/2352

Frau Hoffmann-Badache weist auf die teilweise unterschiedlichen Kosten- und Fallzahlentwicklungen bei den Landschaftsverbänden hin. Bedingt durch das Anreizprogramm konnte beim LVR trotz Fallzahlanstieg dem Kostenanstieg gegengesteuert werden.

Die Stellungnahme des LVR für den Abschlussbericht der Fachkommission nach § 2 Abs. 3 AV-SGB XII NRW gemäß der Vorlage 13/2352 wird durch den Finanz- und Wirtschaftsausschuss zur Kenntnis genommen.


Punkt 9
Perspektiven der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Vorlage 13/2205

Das gemeinsame Positionspapier sowie die Presseerklärung der drei kommunalen Spitzenverbände und der beiden Landschaftsverbände in NRW zu den Perspektiven der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung werden gemäß Vorlage Nr. 13/2205 durch den Finanz- und Wirtschaftsausschuss zur Kenntnis genommen.


Punkt 10
"aktion5" - Ein regionales Programm der Integrationsämter der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe
Vorlage 13/2293

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss fasst ohne Aussprache einstimmig folgenden empfehlenden Beschluss:

Dem regionalen Programm "aktion5" der Integrationsämter der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe zum Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wird auf der Basis der mit Vorlage Nr. 13/2293 vorgelegten Richtlinien zugestimmt.
Die Verwaltung wird ermächtigt, gemäß Vorlage Nr. 13/2293 eine Verwaltungsvereinbarung über das Programm "aktion5" für den Zeitraum 01.01.2013 bis 31.12.2017 abzuschließen.



Punkt 11
Förderung von Fachdiensten zur ambulanten Unterstützung von Menschen mit Behinderung in Gastfamilien
Vorlage 13/2300/1

Herr Kresse nimmt an Beratung und Abstimmung zu dieser Vorlage nicht teil.
Frau Hoffmann-Badache weist darauf hin, dass die Ergänzungsvorlage aufgrund des Beschlusses des Sozialausschuss, der vorsieht, die weitere Förderung auf ein Jahr zu begrenzen und dass die Verwaltung einen erneuten Bericht nach 6 Monaten vorlegen möge, erforderlich geworden sei.

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss fasst einstimmig folgenden empfehlenden Beschluss:

Die Förderung von 9 spezialisierten Fachdiensten (jeweils 63.000 € Fördersumme pro Jahr) zur ambulanten Unterstützung von Menschen mit Behinderung in Gastfamilien wird gemäß Vorlage Nr. 13/2300/1 für 1 Jahr fortgesetzt. Nach 6 Monaten wird die Verwaltung um erneute Berichterstattung im Sozialausschuss gebeten.


Punkt 12
Externe Begutachtungen bei Neuanträgen auf Leistungen des ambulant betreuten Wohnens von Menschen mit seelischer Behinderung
Vorlage 13/2327

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss fasst ohne Aussprache einstimmig folgenden empfehlenden Beschluss:

Der Bericht über externe Begutachtungen bei Neuanträgen auf Leistungen des ambulant betreuten Wohnens von Menschen mit seelischer Behinderung wird gemäß Vorlage Nr. 13/2327 zur Kenntnis genommen.
Den Schlussfolgerungen wird gemäß Punkt 4 der Vorlage Nr. 13/2327 zugestimmt.



Punkt 13
Neue Modellprojekte (Rhein-Sieg-Kreis, Mönchengladbach)
Vorlage 13/2329

Herr Dr. Ammermann weist auf die ablehnende Haltung der CDU-Fraktion zu dieser Vorlage hin. Für eine Bewertung der Maßnahmen seien die Ergebnisberichte zu den laufenden Verfahren/Modellprojekten erforderlich; diese würden jedoch fehlen. Die ablehnende Haltung sei nicht in der Zielsetzung der Vorlage begründet.
Frau Hoffmann-Badache erläutert, dass hier auch aufgrund der Erkenntnisse aus der überörtlichen Prüfung des LVR durch die Gemeindeprüfungsanstalt und der unter Punkt 12 beschlossenen Vorlage 13/2327 neue Ziele verfolgt würden.
Herr Kösling bedauert die mit Verfahrensfragen begründete Ablehnung der CDU-Fraktion. Er gibt zu bedenken, dass neue Modellprojekte Teil der unter Punkt 8 erwähnten Gegensteuerungsmaßnahmen seien.
Nach dem Beitrag von Herrn Kresse, dass sich für das Betreute Wohnen derzeit immer wieder neue Fragen ergäben und daher weiter optimiert werden müsse, fasst der Finanz- und Wirtschaftsausschuss mehrheitlich (gegen die Stimmen der CDU-Fraktion) folgenden empfehlenden Beschluss:

Die inhaltliche Ausrichtung der in der Vorlage Nr. 13/2329 skizzierten Projektvorhaben mit der Stadt Mönchengladbach und dem Rhein-Sieg-Kreis und die Bereitstellung der erforderlichen Mittel werden befürwortet. Die Verwaltung wird aufgefordert, auf Basis der Begründung der Vorlage 13/2329 die weiteren Schritte zu planen, die Kostenkalkulation zu konkretisieren und erneut zu berichten.


Punkt 14
LVR-Berufskolleg Düsseldorf Fachschulen des Sozialwesens;
hier: Vorstellung der Planung und der Kosten für den Erweiterungsbau
Vorlage 13/2291

Herr Petring zeigt sich erfreut über dieses Projekt, weil es nach seiner Auffassung positiv auf künftige städtische Projekte ausstrahle. Herr Keil schließt sich dem an.

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss fasst einstimmig folgenden empfehlenden Beschluss:

Der Planung und den Kosten in Höhe von 2.572.698 € (brutto) für den Erweiterungsbau für das LVR-Berufskolleg Düsseldorf Fachschulen des Sozialwesens wird gemäß Vorlage Nr. 13/2291 zugestimmt. Die Verwaltung wird mit der Durchführung der Maßnahme beauftragt.


Punkt 15
Überörtliche Prüfung des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW)
hier: Finanzen und Finanzbuchhaltung
Vorlage 13/2391

Herr Dr. Ammermann stellt die grundsätzliche Zustimmung zu dieser Vorlage in Aussicht. Er bittet allerdings um getrennte Abstimmung, weil die CDU-Fraktion entgegen dem Ergebnis der Prüfung der Handlungsempfehlung zur Feststellung Seite 27 (Seite 6 der Anlage 2) sehr wohl noch Handlungsbedarf sehe.
Frau Hötte erwidert, dass sie einen Handlungsbedarf tatsächlich nicht mehr sehe, weil der LVR mit seinem BFC-Verfahren der GPA NRW Feststellung entsprechend schließlich bereits seit mehreren Jahren verfahre.
Herr Petring führt aus, dass er im Bericht der GPA NRW im Wesentlichen eine Bestätigung der Arbeit des LVR sehe. Ergänzend führt er aus, dass es ein Primat der politischen Vertretung sei, Dinge bei Bedarf aufzugreifen und er den Wunsch der CDU-Fraktion auf getrennte Abstimmung in diesem Zusammenhang sehe.
Herr Kösling weist darauf hin, dass mit einem Beschluss auch die Handlungsbedarfe des Dezernates 2 festgeschrieben würden. Die Ausführungen von Frau Hötte zur Feststellung Seite 27 seien seines Erachtens zutreffend. Er dankt Frau Hötte sowie ihrem Mitarbeiterstab für die gute Arbeit.
Herr Effertz schlägt aufgrund der ergänzenden Informationen eine Klarstellung in der Matrix durch Ergänzung des Textes um die Worte "Es wird bereits so verfahren" vor. Diesem Vorschlag wird einvernehmlich gefolgt.

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss stimmt unter Berücksichtigung der zu Feststellung Seite 27 vorgeschlagenen Ergänzung "Es wird bereits so verfahren" einstimmig der Stellungnahme der Verwaltung zu den Feststellungen und Handlungsempfehlungen der GPA NRW zu den Prüfbereichen Finanzen und Finanzbuchhaltung gemäß Vorlage 13/2391 zu.


Punkt 16
Koalitionsvertrag 2012-2017 der NRW-SPD und Bündnis 90/Die Grünen NRW; Bewertung aus Sicht des LVR
Vorlage 13/2310

Die Vorlage 13/2310 - Bewertung des Koalitionsvertrages 2012-2017 der NRWSPD und Bündnis 90/Die Grünen aus Sicht des LVR - wird durch den Finanz- und Wirtschaftsausschuss zur Kenntnis genommen.


Punkt 17
Anfragen und Anträge

Anfragen und Anträge wurden nicht gestellt.


Punkt 18
Mitteilungen der Verwaltung

Frau Hötte weist auf die vergangenen Donnerstag durch den Landtag beschlossenen Gesetze zur Umlagengenehmigung und NKF-Weiterentwicklung hin.
Nach dem Umlagengenehmigungsgesetz bedarf der Haushalt des LVR entgegen der bisherigen Regelung künftig grundsätzlich der aufsichtsbehördlichen Genehmigung. Die Landschaftsverbände haben gegen die generelle Genehmigungspflicht keine Einwände, soweit diese auf eine reine Rechtsaufsicht beschränkt und die kommunale Finanzhoheit gewahrt bleibe. Die bisherige Regelung hat eine Genehmigung nur bei einer Erhöhung des Hebesatzes vorgeschrieben. Aber bereits in der Vergangenheit habe der LVR mit dem Inkraftsetzen des Haushaltes regelmäßig bis zum Erlass der Kommunalaufsicht gewartet. Die neuen Regelungen sähen vor, dass die Aufsichtsbehörde den Mitgliedskörperschaften Gelegenheit zur Stellungnahme geben müsse. Zudem sähe ein Änderungsantrag zur Kreisordnung bei der Festsetzung der Kreisumlage - mit Gültigkeit auch für den LVR - eine Benehmensherstellung mit den kreisangehörigen Gemeinden vor. Das Verfahren hierzu sei 6 Wochen vor der Aufstellung des Entwurfes einzuleiten. Die Stellungnahmen der kreisangehörigen Gemeinden seien dem Kreistag mit der Zuleitung des Haushaltsentwurfes zur Kenntnis zu geben; über Einwendungen beschließe der Kreistag. Bei dieser Benehmensherstellung handele es sich um ein Stellungnahmeverfahren, das nicht auf die Herstellung eines "Einvernehmens" abziele. Sowohl das geänderte Verfahren zur Stellungnahme der Mitgliedskörperschaften bei der Aufsichtsbehörde als auch die Benehmensherstellung mit den kreisangehörigen Gemeinden haben erhebliche Auswirkungen in zeitlicher Hinsicht. Zudem sei mit diesen Verfahren ein höherer Verwaltungsaufwand verbunden. Gesicherte Erkenntnisse z.B. hinsichtlich der Entwicklung der Umlagegrundlagen wie auch eine Modellrechnung des Landes lägen zum Zeitpunkt der Erstellung des Haushaltsplanentwurfes voraussichtlich noch nicht vor. Folge seien erhebliche finanzielle Unsicherheiten zum Zeitpunkt der Benehmensherstellung.
Frau Hötte begrüßt für den LVR, die künftig mögliche Erhebung einer Sonderumlage, sofern im Jahresabschluss eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des Rücksichtnahmegebotes erfolgt sei. Die Sonderumlage sei analog des Verfahrens zur Haushaltsverabschiedung zu beschließen.
Frau Hötte führt ergänzend aus, dass der Landtag gleichzeitig einen Entschließungsantrag verabschiedet habe, der ein faires Miteinander von Kreisen, kreisangehörigen Gemeinden und Landschaftsverbänden sichern solle. Das Land solle angesichts der grundgesetzlich verbürgten Selbstverwaltungsgarantie keine kommunale Ebene gegen die andere ausspielen, sondern seinen Beitrag dazu leisten, dass ein von wechselseitigem Respekt getragener Dialog der unterschiedlichen kommunalen Ebenen möglich werde. Der Landtag bittet damit die Landesregierung, bei der Genehmigung von Umlagesätzen durch die Aufsichtsbehörden im Rahmen der Abwägung die Haushaltssituation der umlageverpflichteten Körperschaften streng zu beachten. Dies sei in engem Zusammenhang mit der generellen Genehmigungspflicht des Haushaltes zu sehen. Inwieweit die Finanzhoheit der kommunalen Familie dabei gewahrt bleibe, sei abzuwarten.

Zum NKF-Weiterentwicklungsgesetz weist Frau Hötte auf zwei wesentliche Änderungen hin. Zum einen seien künftig Gewinne/Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen sowie Wertänderungen von Finanzanlagen unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Diese Regelung diene aus Sicht des LVR dem Rücksichtnahmegebot, da mit dieser Vorgehensweise eine Umlagerelevanz nicht verbunden sei und zudem die Ausgleichsrücklage geschont werde. Gleichzeitig sei vorteilhaft, dass Wertminderungen damit auch nicht HSK-relevant würden. Sie müsse aber auf den möglicherweise dauerhaft negativen Effekt auf das Eigenkapital (z.B. bei Abwertung RWE-Aktien) hinweisen.
Als zweite wesentliche Änderung führt Frau Hötte die Regelung zur Ausgleichsrücklage in Artikel 8, § 3 an. Darin wurde festgelegt, dass Jahresüberschüsse der Vorjahre, die der allg. Rücklage zugeführt wurden, im Jahresabschluss 2012 der Ausgleichsrücklage zugeführt werden können, soweit deren Bestand nicht den Höchstbetrag von 1/3 des Eigenkapitals erreicht hat. Inwieweit dies auf die Überschüsse der Jahre 2007 und 2008 von rd. 65,5 Mio. Euro zutrifft, hänge davon ab, ob maßgeblich der Stand Ausgleichsrücklage 2008 oder 2012 zu betrachten ist. Hierzu erfolge noch die Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde.

Herr Effertz stellt in den Raum, wie die Aufsichtsbehörde die Anwendung der Vorschriften sehe, dass zum einen der Haushalt bereits vor Beginn eines Jahres beschlossen sein solle, andererseits aber keine Modellrechnung bei der Aufstellung vorläge. Dies könnte dazu führen, dass am Ende eine Sonderumlage erhoben werden müsse. Für ihn sei dies kein glückliches Verfahren. Die Regelungen zum Anlagevermögen seien aus seiner Sicht in Ordnung.

Herr Dr. Ammermann führt aus, dass die beschlossenen Regelungen in der Praxis anzuwenden seien, ggf. aber Änderungen erforderlich würden. Aus der 6-Wochenfrist für die Benehmensherstellung mit den Mitgliedskörperschaften ergebe sich für ihn eine Verpflichtung für das Land, die erforderlichen Daten zum Gemeindefinanzierungsgesetz frühzeitig zur Verfügung zu stellen. Ansonsten befürchte er "Luftnummern" in den Haushaltsentwürfen, die das neue Verfahren zur Benehmensherstellung entwerten würden. Die Sonderrücklage halte er für problematisch und verweist in diesem Zusammenhang auf die Erfahrungen aus dem "Remscheid-Urteil". Wichtig sei grundsätzlich jedoch die Pflege eines guten Miteinanders mit den Gebietskörperschaften des LVR. Er teile die Auffassung von Frau Hötte, dass sich die Aufsicht des Landes bei der Genehmigung des Haushaltes auf eine Rechtsaufsicht beschränken müsse.


Auf Nachfrage von Herrn Hendele zu den Auswirkungen der neuen Regelungen auf den Haushalt 2013 führt Frau Hötte aus, dass der LVR-Haushalt 2013 noch nach den derzeit geltenden Regelungen eingebracht und verabschiedet werde. Dies sei auf den Umstand zurückzuführen, dass der LVR sein Haushaltsverfahren im Gegensatz zum LWL nicht verschoben habe. Der LWL werde für den Haushalt 2013 die neuen Regelungen anwenden. Die Beteiligung der LVR-Mitgliedskörperschaften zum Haushalt 2013 fände am Tage und die Informationsveranstaltung für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden am 20.09.2012 statt. Frau Hötte weist darauf hin, dass die Verwaltung zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung 2013 nicht auf belastbare Zahlen zugreifen konnte, weil noch keine Modellrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2013 vorgelegen habe. Ergänzend führt Frau Hötte aus, dass am Tag der Einbringung des Haushaltsentwurfes 2013 in die Landschaftsversammlung auch die Anhörung zum GFG 2012 durchgeführt werde. Der Zeitpunkt der Einbringung des GFG 2013 sei noch nicht bekannt. Zum Haushaltsentwurf 2013 ergänzt Frau Hötte, dass dieser wie bereits 2012 in der Planung für 2013 vorgesehen, den auf 16,65 % gesenkten Umlagesatz vorsehe, obwohl nach der nunmehr vorliegenden 1. Modellrechnung des Landes ein an sich geringfügig höherer Umlagesatz erforderlich gewesen sei, um den Haushalt auszugleichen. Die jetzt vorgesehene Umlagesenkung sei für den LVR auch das Ergebnis seiner Konsolidierungs- und Steuerungsmaßnahmen. Beim LWL hingegen könne von einer deutlichen Anhebung des Umlagesatzes ausgegangen werden.

Herr Dr. Ammermann weist bezüglich der Entwicklung der allgemeinen Deckungsmittel darauf hin, dass deren Steigerung alleine durch die Vereinbarungen bei den Entgelten mehr als aufgezehrt würden.

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss nimmt den Bericht von Frau Hötte zur Kenntnis.


Punkt 19
Verschiedenes

Keine Wortmeldungen.



Essen, 28.10.2012

Die stellv. Vorsitzende






S o l o c h
Köln, 24.10.2012

Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
In Vertretung



H ö t t e

Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden