LVIS Recherche - Niederschrift
12. Landschaftsversammlung 2004-2009
Niederschrift
über die 12. Sitzung des Unterausschusses Tageseinrichtungen für Kinder
am 08.03.2007 in Köln, Landeshaus
Anwesend vom Ausschuss:
CDU
Fenninger, Georg für Dünner, Johannes
Rohde, Klaus für Jüttner, Therese
SPD
Benninghaus, Walburga Vorsitzende
Schmerbach, Cornelia
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Bahr, Lorenz
FDP
Hafke, Marcel
Wohlfahrtsverbände/Jugendverbände
Dr. Bohm, Ernst
Foerster, Sibrand
Heimlich, Gunder
Verwaltung:
Landesrat Dezernat Schulen, Jugend Mertens
Amtsleiterin Amt für Kinder und Familie Dr. Schneider
Amt 42 Clever
Dix (zu TOP 4)
Jansen
Westkamp (Protokoll)
Amt 43 Hopmann (zu TOP 5)

T a g e s o r d n u n g

 

Öffentliche Sitzung
Beratungsgrundlage
1.
Anerkennung der Tagesordnung

 

2.
Niederschrift über die 11. Sitzung vom 01.02.2007

 

3.
Rahmenbedingungen zur Sicherstellung der Bildung, Erziehung und Betreuung für Kinder unter drei Jahren in Tageseinrichtungen

 

4.
Gesundheitsuntersuchungen in Tageseinrichtungen

 

5.
Demografische Entwicklung und Jugendhilfe;
hier: Basisinformation mit Daten für das Rheinland bis 2025

 

6.
Bericht aus dem Ständigen Arbeitskreis Kindertagesbetreuung

 

7.
Verschiedenes

 

Beginn der Sitzung:09:30 AM Uhr
Ende öffentlicher Teil:10:50 AM Uhr
Ende der Sitzung:10:50 AM Uhr




Öffentliche Sitzung

Punkt 1
Anerkennung der Tagesordnung

Aus aktuellem Anlass wird TOP 6 der Tagesordnung erweitert um eine Power-Point-Präsentation von Frau Dr. Schneider zum Thema "GTK-Novelle - Eckpunkte und Grundlagen zur Reform des GTK".

Die Mitglieder des UA TE sind mit der Erweiterung der Tagesordnung einverstanden.


Punkt 2
Niederschrift über die 11. Sitzung vom 01.02.2007

Die Niederschrift über die 11. Sitzung lag zum Sitzungstermin noch nicht vor.


Punkt 3
Rahmenbedingungen zur Sicherstellung der Bildung, Erziehung und Betreuung für Kinder unter drei Jahren in Tageseinrichtungen
Vorlage 12/2195

Herr Bahr schlägt vor, statt des Begriffs "Rahmenbedingungen" die Bezeichnung "Mindeststandards" zu verwenden.

Bis zur Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses am 13.03.2007 soll ergänzend geprüft werden, welcher Adressatenkreis für die Verteilung des Papiers nach Beschlussfassung in Betracht kommt und auf welcher Grundlage die Vorgabe der Mindeststandards (Verbindlichkeit) basiert.

Der Unterausschuss Tageseinrichtungen für Kinder empfiehlt dem Landesjugendhilfeausschuss einstimmig die Mindeststandards für die Erteilung der Betriebserlaubnis für die Träger von Tageseinrichtungen für Kinder gemäß Vorlage Nr. 12/2195 zu beschließen.


Punkt 4
Gesundheitsuntersuchungen in Tageseinrichtungen

Frau Dr. Schneider teilt mit, dass die Arbeitsgruppe damit begonnen hat, Eckpunkte und Anregungen zu sammeln. Das Arbeitspapier wird bis zur nächsten Sitzung des Unterausschusses (19.04.2007) fertig gestellt, so dass anlässlich der Jugendhilfekonferenz (25.04.2007) ein entsprechender Hinweis möglich ist.
Frau Dix informiert, dass in dem Eckpunktepapier zur Fragestellung "Was macht ein gutes Frühwarnsystem im Gesundheitsbereich aus?" folgende wesentliche Punkte inhaltlich aufbereitet sein werden:
1. Erfordernis einer gründlichen Ist-Analyse
2. Zielformulierung hinsichtlich der Frage: Was und wer soll erreicht werden?
3. Faktoren, die sich als günstig erwiesen haben.

Der mündliche Bericht von Frau Dix wird zur Kenntnis genommen.


Punkt 5
Demografische Entwicklung und Jugendhilfe;
hier: Basisinformation mit Daten für das Rheinland bis 2025

Die Daten für das Rheinland aus der aktuellen Bevölkerungsvorausberechnung wurden bereits in der Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses am 08.02.2007 mit Vorlage Nr. 12/2107 zur Kenntnis genommen. Daher findet keine weitere Aussprache statt.


Punkt 6
Bericht aus dem Ständigen Arbeitskreis Kindertagesbetreuung

Frau Dr. Schneider weist auf die Pressemitteilung des MGFFI "Neues Kindergartengesetz: Mehr Geld, mehr Qualität, mehr Bildung, mehr Betreuung, mehr Flexibilität" vom 27.02.2007 sowie auf ein Konsenspapier über Eckpunkte der zukünftigen Finanzierungsstruktur der Tageseinrichtungen für Kinder und der Förderung der Kindertagespflege hin. Die Pressemitteilung sowie das Konsenspapier sind als Anlage beigefügt (Anlage).

Mittels einer Power-Point-Präsentation stellt Frau Dr. Schneider die im Rahmen der GTK-Novelle vereinbarten Eckpunkte und Grundlagen für das neue Kindergartengesetz vor. Der Power-Point-Vortrag wurde ins Internet gestellt und wird in der nächsten Sitzung des LJHA ausgelegt. Es bleibt abzuwarten, welche Inhalte in den in Kürze erwarteten Referentenentwurf konkret übernommen werden.

Nach Kenntnisnahme des Vortrages bewerten die Vertreter der Fraktionen, Kirche und Verbände die mitgeteilten Inhalte wie folgt:

Herr Fenninger stellt fest, dass vom Ergebnis her eine hervorragende Lösung gefunden wurde. Die Skepsis, die in der vorangegangenen Diskussionen im Unterausschuss geäußert wurde, war nicht angebracht. Er bedankt sich dafür, dass das Landesjugendamt am Zustandekommen dieses Ergebnisses aktiv beteiligt war und bewertet die Novelle als überwiegend positiv, obwohl möglicherweise im Detail noch einiges überarbeitet werden kann. Allerdings sieht er auch, dass in der Novelle die Landesjugendämter nicht erwähnt sind, so dass Aufgaben ausführlicher definiert und transparent gemacht werden müssen, um die Existenz zu stärken.





Herr Mertens weist darauf hin, dass Herr Minister Laschet öffentlich gesagt hat, dass er weiter auf die Landesjugendämter zählt und von deren Existenz ausgeht. Unklar ist allerdings, wie die Aufsicht zukünftig wahrgenommen wird.

Herr Foerster hält die Inhalte für politische Propaganda ohne Anhaltspunkte für eine reale Betrachtungsweise. Wenn das System verändert werden soll, muss man wissen, worüber man reden muss und wie die Situation ist. Der Ausgangsgedanke war, eine Betriebskostenanalyse unter Anlehnung an das bereits bestehende Berichtswesen so zu organisieren, dass das Ganze betrachtet werden kann. Dies wurde jedoch nicht so schlüssig entwickelt, dass es bejaht werden kann. Erst wenn die Texte verbindlich bekannt sind, kann die Betrachtung richtig angestellt werden. Folgende Aspekte sind klärungsbedürftig:
1. Verwaltungskosten.
Die Umstellung, die das System mit sich bringt, hat diesen enormen Kostenfaktor nicht im Blick.
2. Integrative Betreuung
Es ist offen, wie sich die Unterschiede zwischen Rheinland und Westfalen erklären.

Herr Bahr dankt dem Landesjugendamt für den sehr engagierten und vorausschauenden Einsatz bei den Verhandlungen. Es ist ein Erfolg, dass nicht die ursprünglich seitens des Landes favorisierte Pro-Kopf-Pauschale, sondern eine Gruppenpauschale zum Tragen kommt. Nach seiner Kenntnis wurde das Konsenspapier keineswegs im Konsens geschlossen. Es ist vielmehr ein Kompromiss, der geprägt ist von den Eigeninteressen aller Beteiligten.
Unklar ist noch, ob die im Haushalt eingebrachten Mittel ausreichen müssen für das erneuerte GTK oder ob zusätzliche Aufgaben separat finanziert werden. Darüber gibt es bisher unterschiedliche Aussagen seitens des Ministeriums. Genau geklärt werden muss auch der Begriff der Integration und der Gruppengröße. Auf diese Fragen wird der Referentenentwurf Antworten geben müssen.
Bisher wurde ein gutes Zwischenergebnis erzielt. Er bittet darum, zeitnah über die weiteren Schritte hinsichtlich der im Detail klärungsbedürftigen Punkte informiert zu werden. Die Umsetzung des neuen GTK ist s. E. nur vorstellbar unter Beibehaltung der Landesjugendämter mit der Doppelfunktion von Aufsicht und Beratung.

Frau Schmerbach schließt sich dem Dank von Herrn Bahr und merkt an, dass der vorliegende Konsens zu sehr vom Geld geleitet ist. Kindertageseinrichtungen sind als Bildungsstätten zu sehen, die sich am Wohl und an den Bedarfen der Kinder orientieren müssen. Es ist nicht definiert was die Erzieher und Erzieherinnen im Rahmen dieser Aufgabenstellung alles leisten müssen. Auch die Frage der Freistellung von Leitung muss geklärt werden. Der vermittelte Eindruck, dass mehr Geld zur Verfügung gestellt wird, entspricht nicht den Tatsachen, wenn zuvor Kürzungen von Mitteln stattgefunden haben.

Abschließend stellt Frau Benninghaus fest, dass sehr unterschiedliche Einschätzungen geäußert wurden. Es bleibt abzuwarten wie die Entwicklung ist, wenn das Gesetz umgesetzt wird. Dann werden die die Zahlen wohl für sich sprechen. Jedes Kind hat ein Recht auf Bildung und damit verbunden eine adäquate Unterbringung mit entsprechenden Standards in Tageseinrichtungen.


Punkt 7
Verschiedenes

Frau Dr. Schneider macht auf die Ausstellung "Mathe-Kings & Mathe-Queens" im Nordfoyer des Landeshauses aufmerksam, die am 02.03.2007 von Herrn Dr. Rolle und Frau Dr. Gierden-Jülich eröffnet wurde. Wegen der großen Nachfrage wurde die Ausstellung bis zum 25.04.2007 verlängert.

Es wird angeregt, die Ausstellung als Wanderausstellung auch an anderen Standorten - wie z. B. kommunalen Rathäusern oder Museen des Landschaftsverbandes - zu installieren.

Der Entscheidertag im Rahmen der Bildungsmesse "didacta" war ein Erfolg.

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.


Düsseldorf, 08.04.2007
Die Vorsitzende



B e n n i n g h a u s
Köln, 29.03.2007
Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland
Im Auftrag


D r. S c h n e i d e r

Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden