LVIS Recherche - Niederschrift
12. Landschaftsversammlung 2004-2009
Niederschrift
über die 6. Sitzung des Sozialausschusses
am 27.10.2005 in Köln, Landeshaus
Anwesend vom Ausschuss:
CDU
Ensmann, Bernhard
Heidrich, Paul
Lipschitz, Julia
Nabbefeld, Michael
Nagels, Hans-Jürgen
Schaaf, Edith
Schavier, Karl
Serafim, Eugen
Verweyen, Inge
Wörmann, Josef
SPD
Künzel, Helga für Berten, Monika
Daun, Dorothee Vorsitzende
Recki, Gerda für Haase, Ulrike
Schmidt-Zadel, Regina für Hintzsche, Burkhard
Servos, Gertrud für Nottebohm, Doris
Rötters, Hans-Gerhard
Schmerbach, Cornelia
Weber, Ulrich
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Kresse, Martin
Zsack-Möllmann, Martina
FDP
Mangen, Brigitte
Runkler, Hans-Otto
Die Linke.PDS
Detjen, Jörg beratendes Mitglied
Verwaltung:
Frau Hoffmann-Badache Landesrätin
Frau Dr. Seel Amtsleiterin
Frau Brusis Amtsleiterin
Herr Heuser Amtsleiter
Frau Stenzel Protokoll
Frau Borghoff-Uhlenbroich Presseamt
Frau Vogel Umweltamt
Herr Gredig Pro Conzept e.V.
Herr Rohm DK Integrationsbetriebe

T a g e s o r d n u n g

 

Öffentliche Sitzung
Beratungsgrundlage
1.
Niederschrift über die 5. Sitzung vom 20.09.2005

 

2.
Auswirkungen des SGB II auf die Arbeit des Dezernates 7, Problemfelder zwischen SGB II und SGB XII

 

3.
Forschungsprojekt "Gründe für die Kostenunterschiede im stationären Wohnen im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen zwischen den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe"

 

4.
Weiterentwicklung der Konsulentenarbeit

 

5.
Jahresbericht 2004 des Integrationsamtes

 

6.
Sachstandsbericht Integrationsfachdienste

 

7.
Sachstandsbericht zur Aktion Integration IV

 

8.
Förderung des Unternehmens Printwerkstatt Aachen gGmbH als Integrationsprojekt gem. §§ 132 ff. SGB IX.

 

9.
Erfahrungsbericht 16. Fachtagung:
"Barrierefreies Natur- und Kulturerlebnis" am 21. - 22. April 2005 in Bad Honnef

 

10.
Mitteilung der Verwaltung

 

11.
Verschiedenes

 

12.
Ergebnisse der EQUAL-Entwicklungspartnerschaft "Strategien für die Zukunft - Entwicklung sozialer Unternehmen in NRW"

 

13.
Vorlagen zur Information

 

13.1.
Organisationsänderung im Amt 72 "Rheinisches Sozialamt"

 

13.2.
Vortrag "Älter werden und Pflegebedürftigkeit behinderter Menschen im Rheinland - Zahlen, Fakten, Versorgungsmöglichkeiten"

 

Beginn der Sitzung:09:40 AM Uhr
Ende der Sitzung:11:30 AM Uhr


Öffentliche Sitzung

Punkt 1
Niederschrift über die 5. Sitzung vom 20.09.2005

Gegen die Niederschrift werden keine Einwände erhoben.

Punkt 2
Auswirkungen des SGB II auf die Arbeit des Dezernates 7, Problemfelder zwischen SGB II und SGB XII
Vorlage 12/853

Für das Rheinische Sozialamt ist das Verhältnis der Leistungen nach dem SGB II zu den Leistungen des SGB XII und die damit verbundene Abgrenzungsfrage hinsichtlich der sachlichen Zuständigkeit relevant. Herr Heuser weist zu Beginn nochmals auf die Schwierigkeiten bei der Abgrenzung zu Leistungen der ARGE hin. Die Leistungen nach dem SGB XII sind nachrangig zu denen des SGB II. Das bedeutet, dass die Grundsicherung für Arbeitssuchende der Hilfe zum Lebensunterhalt vorgeht. Im Übrigen sei der Bezug von Eingliederungshilfeleistungen nach dem SGB XII und Grundsicherung nach dem SGB II parallel möglich, bspw. wenn ein psychisch behinderter Empfänger von Leistungen des Betreuten Wohnens erwerbsfähig ist.

Leistungen nach dem SGB II erhalten Personen zwischen dem 15. und dem 65. Lebensjahr, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind. Dabei ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die ARGE entscheidet, ob Erwerbsfähigkeit vorliegt. Diese Entscheidung, die von den medizinischen Diensten der Arbeits- oder Rentenverwaltung getroffen wird, ist für alle Sozialleistungsträger als Weichenstellung bindend.
Ausdrücklich weist er darauf hin, dass die Personen, die bisher Sozialhilfeleistungen seitens des LVR erhalten haben, diese auch weiterhin solange erhalten, bis eine Erwerbsfähigkeit von der ARGE festgestellt wird. Beispielsweise hat sich bei der Betreuung in Tagesstätten für psychisch behinderte Menschen gezeigt, dass einige der Leistungsempfänger erwerbsfähig sind. Da die Tagesstätte noch unterhalb des Belastungsniveaus einer WfbM liegt und dort schon Erwerbsunfähigkeit Voraussetzung ist, muss dies in der Tagesstätte erst recht gelten. Hier ist dann eine andere Betreuungsform zu suchen bzw. die Betreuung in der Tagesstätte von der Arbeitsverwaltung zu finanzieren.

Auch bei Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten verhält es sich so, dass die Mehrzahl erwerbsfähig im Sinne des auch für das SGB II maßgeblichen Rentenrechts des SGB VI ist. Erwerbsfähigkeit ist nicht mit Arbeitsfähigkeit gleichzusetzen. Nach Auslaufen der Übergangsregelungen zum 31.12.2005 sind ab dem Jahr 2006 die ARGEN für die Kosten der Arbeitsprojekte zuständig, die sich auf die Arbeit selbst beziehen. Für den Bereich, der nicht das Feld „Arbeit“ betrifft, d.h. die Leistungen zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten, bleibt der überörtliche Sozialhilfeträger sachlich zuständig. Eine entsprechende Leistungs- und Vergütungsvereinbarung ist mit den Verbänden der Anbieter im Grundsatz abgesprochen und soll zum 01.01.06 in Kraft treten.

Die Abgrenzungsschwierigkeiten generell dürfen jedenfalls nicht dazu führen, dass die Erfüllung der Ansprüche der betroffenen Personen an der Zuständigkeitsabgrenzung scheitert.

Herr Detjen weist auf die besondere Problematik von drogenabhängigen Personen hin.

Herr Rötters bedankt sich bei Herrn Heuser für die ausführliche Erläuterung und bittet, die Arbeit des LVR für den Personenkreis der Menschen mit sozialen Schwierigkeiten ausführlicher für den Sozialausschuss darzustellen. Er bittet auch darum, den Sozialausschuss über die Zusammenarbeit mit den ARGEN auf dem laufenden zu halten.

Frau Mangen hofft, dass durch die Abgrenzungsschwierigkeiten die Betroffenen keine Nachteile erleiden. Zu dem Personenkreis der Menschen mit sozialen Schwierigkeiten und Angebote für diesen Personenkreis bittet sie um einen ausführlichen Bericht.

Herr Kresse betont ein hohes Interesse daran, dass behinderte Menschen adäquat betreut werden und gleichzeitig vorrangige Leistungsträger auch Leistungen erbringen. Er hält es für sinnvoll, dass die ARGE an den Regionalkonferenzen teilnimmt.

Herr Heidrich bedankt sich bei Herrn Heuser für die Ergänzungen, macht aber bezüglich der von der Landesregierung geplanten "Integrationswerkstätten" deutlich, dass diese nur dann zu unterstützen wären, wenn sie mit Aufgaben und Personenkreis der Werkstatt für behinderte Menschen nicht kollidierten.

Frau Hoffmann-Badache teilt hierzu mit, dass zu der Planung der Integrationswerkstätten ein Merkblatt zur Förderung des Werkstattjahres sowie ein Informationsblatt seitens des Landesministeriums herausgegeben wurde. Diese sind als Anlage 1 beigefügt.

Die Vorlage Nr. 12/853 wird zur Kenntnis genommen.

Punkt 3
Forschungsprojekt "Gründe für die Kostenunterschiede im stationären Wohnen im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen zwischen den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe"
Vorlage 12/721/1

Frau Hoffmann-Badache erläutert die wesentlichen Punkte der Vorlage. Die Vorlage geht auf eine Untersuchung des ISG zurück, die auf dem Wunsch der politischen Vertretung basiert, die Unterschiede der Kostenstrukturen Rheinland und Westfalen näher zu untersuchen. Zwischenzeitlich hat das gesamte Projekt besondere Bedeutung erhalten, was nicht zuletzt auf den Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt zurückzuführen ist. Das ISG hat in seiner Analyse festgestellt, dass die Unterschiede insbesondere in der so genannten Maßnahmenpauschale, also den Kosten der Betreuung, begründet liegen. Die Maßnahmenpauschale macht ca. 75 % der Vergütungen aus, wobei der LVR zwischen 4 und 6 % teurer als der LWL ist. Der LVR konzentriert sich daher in den anstehenden Verhandlungen mit den Leistungsanbietern auf die Maßnahmepauschale, da dort die Möglichkeit einer mittelfristigen Steuerung der Personalmengen und auch der Vergütungsstrukturen gesehen wird.
Begonnen wird mit den Verhandlungen in den hochpreisigen Einrichtungen, danach sollen auch mit den übrigen Anbietern Verhandlungen erfolgen. Zielsetzung der Verwaltung ist eine Absenkung der Vergütungen um ein Gesamtvolumen von insgesamt 1,5 %.
Ein weiterer Unterschied liege in dem höheren Investkostenanteil im Rheinland. Dies sei jedoch nicht beeinflußbar (hohe Mietkosten, höhere Baukosten, mehr Einzelzimmer).

Herr Kresse betont, dass ein hohes Interesse besteht, die Kosten der Eingliederungshilfe zu begrenzen. Der LVR sei teurer als der LWL, weil mehr in die Maßnahmen und Betreuungsleistungen investiert wird. Es solle daher mehr flexibilisiert und weniger auf die Personalstruktur als auf das Ergebnis geachtet werden. Auch multiprofessionelle Dienste sollen ihre Berücksichtigung finden. Die Vorlage wird als gute Grundlage für die anstehenden Vergütungsverhandlungen angesehen. Um fortlaufende Berichterstattung wird gebeten.

Herr Heidrich bittet die Verwaltung um Auskunft, in welchen Bereichen eine Reduzierung der Kosten möglich ist. Er spricht sich dafür aus, dass Einzelzimmer in den Einrichtungen bestehen bleiben.

Herr Rötters sieht in dieser Vorlage eine gute Grundlage für die anstehenden Vergütungsverhandlungen. Er geht davon aus, dass auch mit den eigenen Einrichtungen verhandelt wird. Er betont jedoch, dass die Lebensqualität der Bewohner/innen erhalten bleiben soll.

Frau Mangen führt an, dass die finanzielle Situation dazu zwingt, darüber nachzudenken, wo Reduzierungen möglich sind. Dies sollte jedoch möglichst nicht zu Lasten der Betroffenen bzw. des Personals geschehen.

Frau Hoffmann-Badache weist darauf hin, dass im Bereich Personalaufwand die durchschnittlichen Personalkosten pro Mitarbeiter wie auch die Personalmengen hinterfragt werden müssen. Der Hauptansatzpunkt wird jedoch im Bereich der Vergütungsstruktur liegen. Eine laufenden Berichterstattung wird wie gefordert erfolgen. Der LVR hat wegen der eigenen Einrichtungen bereits mit Verhandlungen begonnen.

Frau Schmerbach macht deutlich, dass bezüglich der Absenkung der Personalkosten nicht nur die Vergütungsgruppen, sondern auch die tatsächlichen Aufgabenfelder Berücksichtigung finden sollen.

Frau Schmidt-Zadel weist darauf hin, dass in den anderen Einrichtungen sehr genau darauf geachtet wird, ob der LVR in den eigenen Einrichtungen spart.

Frau Recki berichtet, dass dieses Thema auch im Ausschuss für die Rheinischen Heilpädagogischen Heime beraten wird.

Frau Daun fasst zusammen, dass die Abschlüsse im HPH-Bereich Signalwirkungen für die anderen Einrichtungen haben werden. Weiterhin darf die Lebensqualität der Bewohner/innen nicht unter den Sparzwängen leiden, es soll vielmehr darum gehen, Handlungsspielräume aufzuzeigen.

Die Vorlage Nr. 12/721/1 wird zur Kenntnis genommen.

Punkt 4
Weiterentwicklung der Konsulentenarbeit
Vorlage 12/655

Die Zielrichtung der Vorlage wird grundsätzlich begrüßt, es besteht jedoch noch Beratungsbedarf. Herr Rötters schlägt vor, die Vorlage zur Kenntnis zu nehmen, sich aber in der nächsten Sitzung inhaltlich damit zu befassen. Diesem Vorschlag wird einvernehmlich zugestimmt.

Punkt 5
Jahresbericht 2004 des Integrationsamtes
Vorlage 12/722/1

Frau Dr. Seel greift aus dem Jahresbericht die Punkte Beschäftigungspflicht, Situation der Ausgleichsabgabe und Förderung von Arbeitsplätzen und Integrationsprojekten durch das Integrationsamt heraus und stellt diese ausführlich vor. Im Oktober 2004 waren 22.000 schwerbehinderte Menschen arbeitslos, während es im Oktober 2002 nur 19.700 arbeitslose schwerbehinderte Menschen gab. Diese Steigerung setzt sich auch in 2005 fort. Dies hat zur Folge, dass die Einnahmen der Ausgleichsabgabe sinken bei gleichzeitig steigenden Ausgaben. Im nächsten Ausschuss gibt es daher eine entsprechende Vorlage zur Umstellung der Förderpraxis. Bezüglich der Förderung sei zu sagen, dass in 2004 ca. 4.500 Arbeitsplätze gefördert werden konnten. Gegenüber dem Vorjahr ist dies eine Steigerung um 8,2 %. Insgesamt wurden 20 Mio. € für die behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen investiert. 372 Arbeitsplätze wurden neu geschaffen. 2004 wurden 34 Integrationsunternehmen im Rheinland mit insgesamt 700 Arbeitsplätzen, davon 312 für Menschen mit Behinderung, gefördert. Zusammen mit den örtlichen Fürsorgestellen hat das Integrationsamt in 2004 Förderzusagen in Höhe von 30 Mio. € ausgesprochen. Eine ausführliche Übersicht als Power Point Präsentation ist als Anlage 2 beigefügt.

Im Anschluss an diese Darstellung beantwortet Frau Dr. Seel die beiden Fragen, die von Frau Servos in der Sitzung vom 20.09.2005 gestellt wurden:
- 25 % der Beauftragungen im Vermittlungsbereich der Integrationsfachdienste kommen von den ARGEN, konkret sind es derzeit 550 Beauftragungen. In der Kooperation der ARGEN mit den Integrationsfachdiensten gab es jedoch zunächst Anlaufschwierigkeiten, die zu Verzögerungen geführt haben. Für die Zukunft ist daher davon auszugehen, dass sich die Zusammenarbeit noch verbessern wird.
- Für eine zuverlässige Auskunft zur Nachhaltigkeit ist es zur Zeit noch zu früh, aus der Vergangenheit heraus lässt sich jedoch sagen, dass ein Großteil der Arbeitsplätze für behinderte Menschen auf dem 1. Arbeitsmarkt bisher erhalten geblieben ist.

Auf Nachfrage von Herrn Detjen teilt Frau Dr. Seel teilt mit, dass sich in 2004 und auch für 2005 eine Absenkung der Kündigungen abzeichnet, vergleichbar mit den Jahren 2001 und 2002.

Die Vorsitzende betont, dass es sich bei diesem Bericht um gutes Material für die zukünftige Arbeit insbesondere auch vor Ort handelt.

Der Jahresbericht mit den Daten und Fakten des Schwerbehindertenrechts 2004 wird zur Kenntnis genommen.

Punkt 6
Sachstandsbericht Integrationsfachdienste
Vorlage 12/881

Herr Heidrich schlägt vor, angesichts der Anlaufprobleme das Jahr 2006 in gewisser Weise als weiteres Übergangsjahr anzusehen.

Frau Mangen bittet, zu diesem Thema die Öffentlichkeitsarbeit zu intensivieren. Außerdem fragt sie nach, ob die in der Vorlage angesprochene regionale Verteilung bezüglich der Auslastung der Integrationsfachdienste dem Sozialausschuß zugeleitet werden kann.

Auch Herr Rötters ist der Ansicht, dass die Bekanntheit der Integrationsfachdienste erhöht werden könnte und bittet, über die regionale Aufteilung mehr zu erfahren.

Herr Kresse hält eine weitere Unterstützung insbesondere bei der Vermittlung von schwerbehinderten Menschen in den regulären Arbeitsmarkt für sinnvoll.

Frau Hoffmann-Badache begrüßt die Unterstützung der Integrationsfachdienste. Wichtig sei eine Kooperation mit anderen Kostenträgern und eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit. Sie sagt eine Vorlage mit der regionalen Verteilung der Beauftragung durch die Rehabilitationsträger für die nächste Sitzung zu.

Der Sozialausschuss nimmt die Vorlage Nr. 12/881 zur Kenntnis.

Punkt 7
Sachstandsbericht zur Aktion Integration IV
Vorlage 12/822

Auf Nachfrage von Frau Schmidt-Zadel und Herrn Rötters berichtet Frau Dr. Seel, dass es derzeit einen Pool von Praktikumsplätzen gibt, auf die im Bedarfsfall zugegriffen werden kann. Für das Vorhalten von Praktikumsplätzen wurde ein EDV - System eingerichtet, auf das die Integrationsfachdienste zugreifen können. In diesem System sind alle derzeit gemeldeten Praktikumsplätze aufgeführt und ausführlich beschrieben. Dabei kooperieren die Integrationsfachdienste auch mit den Schulen.

Bezüglich der lokalen Netzwerke teilt Frau Dr. Seel mit, daß die Richtlinien vorsehen, dass es einen festen Ansprechpartner zur Durchführung des Sonderprogramms gibt. Dieser kümmert sich sowohl um die originären Aufgaben innerhalb des Programms, als auch um Kooperationen mit den Arbeitsagenturen und die Zusammenführung der Personen vor Ort. Insgesamt wird dieses Angebot bisher gut angenommen.

Der Sozialausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Aktion Integration IV gemäß Vorlage 12/822 zur Kenntnis.

Punkt 8
Förderung des Unternehmens Printwerkstatt Aachen gGmbH als Integrationsprojekt gem. §§ 132 ff. SGB IX.
Vorlage 12/844

Der Sozialausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Förderung des Unternehmens Printwerkstatt Aachen gGmbH als Integrationsprojekt gem. §§ 132 ff. SGB IX wird zugestimmt.

Punkt 9
Erfahrungsbericht 16. Fachtagung:
"Barrierefreies Natur- und Kulturerlebnis" am 21. - 22. April 2005 in Bad Honnef
Vorlage 12/517/1

Frau Vogel berichtet über die Fachtagung des Umweltamtes, die gemeinsam mit der Naturschutzakademie NRW im April diesen Jahres veranstaltet wurde. Das Umweltamt beabsichtigt, alle Standorte von LVR-Einrichtungen hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit zu katalogisieren und Maßnahmen zu erarbeiten, damit noch vorhandene Barrieren "Zug um Zug" abgebaut werden können. Das Thema "Barrierefreiheit" soll für alle LVR-Handlungsfelder aufgearbeitet werden. Sie berichtet außerdem, dass es in den Museen, vor allem auch in Lindlar und Kommern, Handlungsbedarf gebe. Dort solle mit kleinen und kurzfristigen Maßnahmen begonnen werden. Es solle selbstverständlich sein, dass der LVR mit einer weitgehenden Barrierefreiheit aller LVR-Einrichtungen zum Vorbild wird.

Frau Schmidt-Zadel verweist auf ein Angebot des Naturparks Eifel für blinde und hörgeschädigte Menschen sowie für Rollstuhlfahrer/innen.

Frau Servos hält mehr barrierefreie Freizeit- und Reiseangebote für behinderte Menschen für wünschenswert. Weiterhin weist sie auf das Angebot des Alpenvereins für behinderte Jugendliche hin.

Herr Rötters bittet, die Vorlage aufgrund steigender Bedeutung auch dem Ausschuß für die Rheinischen Heilpädagogischen Heime zur Kenntnis zu geben.

Frau Mangen hält eine verstärkte Teilnahme behinderter Menschen an Veranstaltungen und Fachtagungen für sinnvoll.

Die Vorlage Nr. 12/517/1 "Barrierefreies Natur- und Kulturerlebnis" wird zur Kenntnis genommen.

Punkt 10
Mitteilung der Verwaltung

Umsatzsteuer ambulant betreutes Wohnen
Herr Heuser berichtet über eine Änderung der Richtlinien im Sinne einer Steuerbefreiung durch das hessische Finanzministerium. Die Verwaltung prüft zurzeit, ob dies auf NRW übertragbar ist.

Reha-Care 12.-15.10.05 in Düsseldorf
Frau Dr. Seel hebt die Beteiligung des Integrationsamtes des LVR sowie der Mitarbeiter aus dem Landessozialamt und dem Bereich der Kriegsopferfürsorge an dieser Messe hervor.

Punkt 11
Verschiedenes

Herr Rötters bittet, die Re-Vorlage zum Bericht des Gemeindeprüfungsamts im Hinblick auf die Dezernat 7 betreffenden Themen in der nächsten Sitzung zu beraten.

Auf Nachfrage von Frau Schmerbach erläutert Frau Hoffmann-Badache, dass die Förderung von Freizeitangeboten für erwachsene behinderte HeimbewohnerInnen als zusätzliche Leistung nicht zu den Pflichtaufgaben des LVR gehört. Mittel hierzu stehen im Haushalt in 2005 und im Haushaltsentwurf 2006 nicht zur Verfügung.

Punkt 12
Ergebnisse der EQUAL-Entwicklungspartnerschaft "Strategien für die Zukunft - Entwicklung sozialer Unternehmen in NRW"
Vorlage 12/663

Die Vorsitzende begrüßt die Herren Gredig und Rohm, die aus ihrer Sicht über den Erfolg der EQUAL Entwicklungspartnerschaft berichten.

Herr Gredig stellt in seinem Vortrag nochmals die Schwerpunkte des EQUAL-Projektes, wie sie auch in der Vorlage beschrieben sind, heraus. Zu näheren Informationen wird auf die Internetseite www.soziale-unternehmen-nrw. de verwiesen.

Herr Rohm berichtet, dass es sich bei den Dk-Integrationsbetrieben um ein schon lange bestehendes Integrationsprojekt mit Sitz in Rösrath handelt. Der Schwerpunkt der Tätigkeiten liegt im Gastronomiebereich. Im Rahmen der EQUAL Entwicklungspartnerschaft ist während des Projektverlaufs mit mehreren Gastronomiebetrieben in der Umgebung ein Ausbildungsverbund entstanden, der eine Verbesserung der Ausbildung schwerbehinderter Menschen sowie flexibleren Personaleinsatz im Rahmen der gemeinsamen Ausbildung ermöglicht. Weitere Informationen zu den DK-Integrationsbetrieben findet man auf der Internetseite www.dk-integrationsbetriebe.de.

Auf Nachfrage von Herrn Kresse berichtet Herr Gredig, dass auf regionaler Ebene eine gute Zusammenarbeit möglich war.

Die Vorsitzende bedankt sich bei den Herren Gredig und Rohm für ihre Vorträge und verweist für nähere Informationen auf die o.g. Internetseiten und die ausliegenden Flyer.

Die Ergebnisse der EQUAL-Entwicklungspartnerschaft "Strategien für die Zukunft - Entwicklung sozialer Unternehmen in NRW" werden gemäß Vorlage Nr. 12/663 zur Kenntnis genommen.

Punkt 13
Vorlagen zur Information

Punkt 13.1
Organisationsänderung im Amt 72 "Rheinisches Sozialamt"
Vorlage 12/772

Der Bericht zur Organisationsänderung im Amt 72 "Rheinisches Sozialamt" wird gemäß Vorlage Nr. 12/772 zur Kenntnis genommen.

Punkt 13.2
Vortrag "Älter werden und Pflegebedürftigkeit behinderter Menschen im Rheinland - Zahlen, Fakten, Versorgungsmöglichkeiten"
Vorlage 12/889

Der Sozialausschuss bittet, die Vorlage in der nächsten Sitzung zu beraten.



Solingen, den 15.11.2005

Die Vorsitzende



D a u n
Köln, den 11.11.2005

Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland

In Vertretung

H o f f m a n n - B a d a c h e

Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden