LVIS Recherche - Niederschrift
12. Landschaftsversammlung 2004-2009
Niederschrift
über die 12. Sitzung des Krankenhausausschusses 4
am 15.11.2006 in den Rheinischen Kliniken Bedburg-Hau
- öffentlicher Teil -
Anwesend vom Ausschuss:
CDU
Diekmann, Klaus
Eckenbach, Jutta
Verweyen, Inge für Heidrich, Paul
Hohl, Peter Vorsitzender
Nabbefeld, Michael
Serafim, Eugen
Henrichs, Heinrich für Wörmann, Josef
SPD
Bernarding, Wilhelm
Holzhauer, Albert
Soloch, Barbara
Weber, Ulrich
Wucherpfennig, Brigitte
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Gormanns, Karl
Peters, Anna
FDP
Haupt, Stephan
Runkler, Hans-Otto
Verwaltung:
Trägerverwaltung
Heister Amtsleiter 81
Freund Amtsleiter 82
Rheinische Kliniken Essen
Splett-Bambynek Kaufmännische Direktorin
Prof. Senf Ärztlicher Direktor
Rheinische Kliniken Bedburg-Hau
Peerenboom komm. Kaufmännischer Direktor
Dr. Brill Ärztliche Direktorin
Dr. Kreutz Fachbereichsleiter Forensik
Kreuzhof komm. Pflegedirektorin
Röhl komm. Leiter des Betriebsbereichs Soziale Rehabilitation zu TOP 6.2
Seeber stellv. Kaufmännischer Direktor zu TOP 13.
Mende Protokollführer

T a g e s o r d n u n g

 

Öffentliche Sitzung
Beratungsgrundlage
1.
Anerkennung der Tagesordnung

 

2.
Niederschrift über die 11. Sitzung vom 27.09.2006

 

3.
Bettenzahlen und Strukturen der Rheinischen Kliniken für das Jahr 2007

 

4.
Weiterentwicklung der Behandlungsangebote in den Rheinischen Kliniken;
Sachstandsbericht zum Umsetzungsstand in den Rheinischen Kliniken Bedburg-Hau

 

5.
Rahmenzielvereinbarung Nordrhein-Westfalen

 

5.1.
Rahmenzielvereinbarung Nordrhein-Westfalen zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

 

5.2.
Rahmenzielvereinbarung NRW Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

 

6.
Konzept für die Umsetzung der Rahmenzielvereinbarung Nordrhein-Westfalen in den Rheinischen Kliniken Bedburg-Hau

 

6.1.
Konzept für die Umsetzung der Rahmenzielvereinbarung Nordrhein- Westfalen zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung für den Betriebsbereich Soziale Rehabilitation der Rheinischen Kliniken Bedburg- Hau

 

6.2.
Konzept für die Umsetzung der Rahmenzielvereinbarung NRW

 

7.
Überprüfung psychiatrischer Krankenhäuser und Anstalten gemäß § 23 Abs. 1 PsychKG;
hier: Besuch der Rheinischen Kliniken Essen
12/1887

 

8.
Mitteilungen

 

9.
Verschiedenes

 

10.
Niederschrift über die 11. Sitzung vom 27.09.2006

 

Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsgrundlage
11.
Einstellung eines Abteilungsarztes in den Rhein. Kliniken Bedburg-Hau
12/1856

 

12.
Dritter Vierteljahresbericht 2006 der Rheinischen Kliniken Essen - Kliniken/Institut der Universität Duisburg-Essen -
12/1908

 

13.
Dritter Vierteljahresbericht 2006 der Rheinischen Kliniken Bedburg-Hau
12/1901

 

14.
Budgetvereinbarung 2006 für die Rheinischen Kliniken Essen
12/1871

 

15.
Auswirkungen der Forrensik auf die Allgemeinpsychiatrie in den Rheinischen Kliniken Bedburg-Hau

 

16.
Mitteilungen

 

17.
Besondere Vorkommnisse

 

18.
Verschiedenes

 

19.
Vorlagen zur Information

 

19.1.
Übersicht über die getätigten Vergaben im III. Quartal 2006 mit einer Vergabesumme ab 10.000,00 Euro der Rheinischen Kliniken Bedburg-Hau
12/1884

 

Beginn der Sitzung:10:00 AM Uhr
Ende öffentlicher Teil:11:20 AM Uhr
Ende der Sitzung:12:05 PM Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung begrüßt der Vorsitzende alle Anwesenden und stellt fest, dass form- und fristgerecht zu dieser Sitzung eingeladen wurde.



Öffentliche Sitzung

Punkt 1
Anerkennung der Tagesordnung

einverstanden


Punkt 2
Niederschrift über die 11. Sitzung vom 27.09.2006

einverstanden


Punkt 3
Bettenzahlen und Strukturen der Rheinischen Kliniken für das Jahr 2007
Vorlage 12/1889

Frau Splett-Bambynek merkt an, im Betten-Soll der Abteilung Kinder-und Jugendpsychiatrie der Rheinischen Kliniken Essen seien 10 weitere Betten ausgewiesen, die im Zuge der Neubaumaß- nahme an der Wickenburgstraße in Betrieb genommen werden sollten. Zu erwähnen sei, dass diese Betten zur Zeit noch im Budget der Rheinischen Kliniken Viersen vorhanden seien. Es handele sich hierbei um Betten für die Pflichtversorgung von Oberhausen und Mülheim. In Abstimmig mit Prof. Hebebrand habe die Betriebsleitung der Rheinischen Kliniken Essen nach Absprache mit der Trägerverwaltung beschlossen, die Pflichtversorgung für den Kreis Oberhausen bereits in den zur Zeit vorhandenen Räumlichkeiten der Abteilung Kinder- und Jugendpsychiatrie anzubieten und nicht zu warten, bis die Neubaumaßnahme an der Wickenburgstraße realisiert sei. Dies sei für die Versorgung der Kinder immer noch besser als die jetzige ortsferne Versorgung in den Rheinischen Kliniken Viersen.

Herr Prof. Senf führt aus, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Bereich Forschung und Lehre aus dem Haupthaus der Rheinischen Kliniken Essen, Virchowstraße 174, in andere Räumlichkeiten umziehen, so dass für klinische Belange Räumlichkeiten zur Verfügung stehen würden.

Nach Erörterung, an der sich Herr Holzhauer und Herr Heister beteiligen, beschließt der Krankenhausausschuss 4 die Festlegung der Bettenzahlen in den Rheinischen Kliniken mit Ausnahme der Platzzahlen für den Betriebsbereich Soziale Rehabilitation.

Der Krankenhausausschuss 4 fasst abweichend vom Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 12/1889 einstimmig folgenden Beschluss:

Der Festlegung der Bettenzahlen in den Rheinischen Kliniken für die Bereiche KHG und Pflege wird gemäß Vorlage 12/1889 zugestimmt.


Punkt 4
Weiterentwicklung der Behandlungsangebote in den Rheinischen Kliniken;
Sachstandsbericht zum Umsetzungsstand in den Rheinischen Kliniken Bedburg-Hau
Vorlage 12/1904

Die Weiterentwicklung der Behandlungsangebote in den Rheinischen Kliniken Bedburg-Hau wird gemäß Vorlage Nr. 12/1904 zur Kenntnis genommen.


Punkt 5
Rahmenzielvereinbarung Nordrhein-Westfalen


Punkt 5.1
Rahmenzielvereinbarung Nordrhein-Westfalen zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Vorlage 12/1423/3

Frau Peters für die Fraktion Bündnis 90/DIE Grünen, Herr Holzhauer für die SPD-Fraktion und Frau Eckenbach für die CDU-Fraktion begrüßen die Vorlage.

Frau Peters führt aus, das größte Ziel dieser Vereinbarung sei neben den finanziellen Einspareffekten eine gute Versorgung für die Menschen mit Behinderung. Ihre Fraktion gehe davon aus, dass für den angesprochenen Personenkreis das Ambulant Betreute Wohnen eine bessere Lebensform darstellen würde.

Herr Holzhauer fügt hinzu, die Umsetzung der Rahmenzielvereinbarung dürfe zu keinen Qualitätsverlusten führen. Dass hierbei finanzielle Einsparungen erzielt würden, sei lobenswert. Die Qualität für Menschen zu verbessern, habe allerdings erste Priorität.

Frau Eckenbach macht deutlich, dass man neben den ambulanten Einrichtungen nicht auf stationäre Einrichtungen verzichten könne. Diese würden in den nächsten Jahrzehnten weiterhin benötigt. Es gebe immer mehr behinderte ältere Menschen, die auf stationäre Einrichtungen angewiesen seien.

Frau Peters stimmt der Aussage von Frau Eckenbach zu, dass es nicht beabsichtigt sei, die stationären Einrichtungen aufzulösen. Es gebe natürlich eine beträchtliche Größenordnung von behinderten Menschen, die nicht ambulant betreut werden können.

Die Rahmenzielvereinbarung Nordrhein-Westfalen zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung gemäß Vorlage Nr. 12/1423/3 wird begrüßt.


Punkt 5.2
Rahmenzielvereinbarung NRW Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Antrag 12/143/1 Bündnis 90/DIE GRÜNEN, FDP, SPD

Frau Peters und Herr Holzhauer begründen den Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN und der FDP-Fraktion damit, dass der Landschaftsverband Rheinland mit seinen eigenen Einrichtungen eine gewisse Vorbildfunktion haben sollte. Es sollte ein ehrgeiziges Ziel sein, die in der Rahmenzielvereinbarung getroffene Größenordnung von 5 % schneller zu erreichen und diesen Prozentsatz deutlicher zu überschreiten als die Freien Träger.

Frau Eckenbach erklärt, sie halte den o.a. Antrag zum jetzigen Zeitpunkt für das falsche Signal. Man solle das Gutachten abwarten, welches von allen Fraktionen zur Zukunftsentwicklung der Kliniken in Auftrag gegeben worden sei. Die CDU-Fraktion lehne den Antrag ab.

Herr Runkler bringt zum Ausdruck, dass ein Widerspruch zwischen der Vorlage hinsichtlich der Rahmenzielvereinbarung NRW zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung und dem o.a. Antrag nicht bestehe. Die Umsetzung der Rahmenzielvereinbarung stelle eine Zukunftsfrage des Landschaftsverbandes Rheinland dar. Er halte es für wichtig, dass dieser demonstriere, dass die Umsetzung der Vereinbarung wegen der besseren Betreuung der behinderten Menschen sinnvoll und hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit vernünftig sei. Es solle nichts an der Rahmenzielvereinbarung geändert werden. Vielmehr solle den Freien Trägern hinsichtlich der Umsetzung klar gemacht werden, dass der Landschaftsverband Rheinland in der Lage sei, mehr zu ereichen als in der Vereinbarung festgelegt worden sei. Herr Runkler merkt an, die Erteilung des von Frau Eckenbach angesprochenen Gutachtens habe relativ wenig mit dem Fragenkomplex zu tun.

Herr Heister stellt aus Sicht der Verwaltung klar, der Landschaftsverband Rheinland baue in den Jahren 2007 und 2008 in den Betriebsbereichen Soziale Rehabilitation der Rheinischen Kliniken
6,11 % stationäre Plätze ab. Darüber hinaus würden die Vergütungssätze ab dem 01.01.2007 um
3,3 % gesenkt. Für ihn stelle dies bereits jetzt eine Vorbildfunktion des Landschaftverbandes Rheinland dar. Von einer Absenkung der Vergütungssätze sei die Freie Wohlfahrtspflege gemäß Vereinbarung nicht betroffen.

Der Krankenhausausschuss 4 fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Landschaftsverband Rheinland setzt in seinen Einrichtungen die Rahmenzielvereinbarung zwischen der freien Wohlfahrtspflege und den Landschaftsverbänden zur Weiterentwicklung in der Eingliederungshilfe beispielhaft um. Die Verwaltung wird beauftragt, den Krankenhausausschüssen und dem Gesundheitsausschuss Konzeptionen für die Reha-Einrichtungen vorzulegen, die die fachlichen und finanziellen Aspekte der Rahmenzielvereinbarung besonders gut realisieren. Deutlichen Handlungsbedarf gibt es bei den noch großen Reha-Bereichen oder bei vielen Bewohnerinnen und Bewohnern auf dem Zentralgelände.


Punkt 6
Konzept für die Umsetzung der Rahmenzielvereinbarung Nordrhein-Westfalen in den Rheinischen Kliniken Bedburg-Hau


Punkt 6.1
Konzept für die Umsetzung der Rahmenzielvereinbarung Nordrhein- Westfalen zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung für den Betriebsbereich Soziale Rehabilitation der Rheinischen Kliniken Bedburg- Hau
Vorlage 12/1780/1

In einer Vorbemerkung nimmt Herr Röhl zunächst Stellung zu dem bisherigen Diskussionsverlauf hinsichtlich des Punktes 5. -Rahmenzielvereinbarung Nordrhein-Westfalen- und betont, dass der Betriebsbereich Soziale Rehabilitation nicht besser, sondern anders als die Einrichtungen der freien Träger sei. Durch die besonderen Rahmenbedingungen, die konzeptionelle Ausrichtung, die psychiatrischen Fachkenntnisse und Erfahrungen sowie durch die enge Verzahnung zum klinischen Bereich sei es möglich, besonders schwer gestörte psychisch Kranke zu betreuen.
Herr Röhl weist darauf hin, dass bezogen auf die Rahmenzielvereinbarung nicht nur 5%, sondern in den nächsten zwei Jahren 7,2% der Plätze in Bedburg-Hau abgebaut würden und darüber hinaus jedes Jahr ein weiterer Platzabbau erfolge.
Er begrüße die Rahmenzielvereinbarung. Die Option, unter eigener Regie Betreutes Wohnen anbieten zu können, erweitere die Spannbreite der Betreuungsmöglichkeiten für die Bewohner.
Bezogen auf das Betreute Wohnen berichtet er, dass in der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft des Kreises Kleve die Entwicklung des Betreuten Wohnens auch mit Sorge betrachtet werde, weil Anbieter auf dem Markt seien, die keine fachliche Vernetzung hätten. Nach seiner Meinung gehöre das Betreute Wohnen in die Hand der Einrichtungen, die eine entsprechende Erfahrung mit dieser Arbeit hätten.

Herr Röhl erläutert die wesentlichen Inhalte der Vorlage anhand einer PowerPoint Präsentation. Insbesondere geht er dabei auf die Aspekte ein, die zu den Prognosen von 1997 geführt hätten und heute anders einzuordnen seien. Dies beziehe sich auf die Anzahl der Sterbefälle, auf die Entlassungen in den Pflegeheimbereich und externe Einrichtungen sowie auf die Neuaufnahmen. Zusammenfassend stellt er dar, dass die 1997 prognostizierte Größenordnung von 208 Plätzen für die Betriebsbereiche Soziale Rehabilitation und Pflegeheim nicht 2010, sondern voraussichtlich erst Ende 2012 erreichbar sei. Dem 2003 beschriebenen Bedarfskorridor von 60-130 Plätzen für den Rehabilitationsbereich nähere man sich 2015.

Frau Verweyen bedankt sich für den Vortrag und bittet darum, die PowerPoint-Präsentation der Niederschrift als Anlage beizufügen.

Frau Peters begrüßt, dass in der Vorlage der Anlage 2 erstmalig konkreter und differenzierter aufgelistet sei, wie die Entwicklung des Betriebsbereiches Soziale Rehabilitation zukünftig aussehen solle. Sie stellt fest, dass die angestrebten 118 Plätze in dem angeführten Korridor von 60 - 130 Plätzen enthalten sei. Obwohl die von der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN und der FDP-Fraktion angestrebte Zielgröße von 118 Plätzen für das Jahr 2010 nicht erreicht werde, begrüße sie die Vorlage, da an dem Ziel weiter gearbeitet werde. Frau Peters betont ausdrücklich, dass an dem Leitbild "Qualität für Menschen" weiter festgehalten werde. Hierbei müsse jedoch der Aufbau ambulanter Angebote stärker berücksichtigt werden. Sie bittet um Erstellung einer Berichtsvorlage für die Sitzung des Krankenhausausschusses 4 im April/Mai 2007, insbesondere hinsichtlich des Aufbaues von ambulanten Betreuungsangeboten. Danach wünsche sie sich hinsichtlich der weiteren Entwicklung des Betriebsbereiches Soziale Rehabilitation der Rheinischen Kliniken Bedburg-Hau jährlich einen Bericht. Frau Peters betont ausdrücklich, die Fraktionen SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und die FDP würden nach wie vor daran festhalten, die Zielgröße von 118 Plätzen so schnell wie möglich zu erreichen.

Herr Röhl weist darauf hin, dass er nicht die im Jahre 1997 genannte Größenordnung von 118 Plätzen, sondern den im Jahre 2003 festgelegten Bedarfskorridor von 60 - 130 Plätzen als politischen Auftrag angesehen habe.

Frau Eckenbach bedankt sich für die Berichterstattung des Herrn Röhl und für die Vorlage. Sie stellt fest, dass aufgrund der neueren Prognosen die Angleichung der Zahlen erforderlich sei. Die Zielgrößen seien vorgegeben, so dass die Richtung klar sei. Die Sterblichkeitsrate sei nicht beeinflussbar. Menschliche Komponenten dürften bei der Umsetzung des Platzabbaues nicht vergessen werden. Auch bei fiskalischen Problemen müßte man dies immer ins Auge fassen.

Herr Runkler ist Herrn Röhl dankbar, dass er in seinem Power-Point-Vortrag einiges angesprochen habe, was in der Vorlage anders dargestellt worden sei.
Er weist darauf hin, dass in der Vergangenheit bei der gemeinsamen Betrachtung der Betriebsbereiche Soziale Rehabilitation und Pflegeheim von einem durchschnittlichen jährlichen Plätzeabbau von 20 ausgegangen worden sei. Dieses sei unabhängig von der Ausgangsgröße und ohne die jetzt feststehenden Maßnahmen geschehen. Der prognostizierte durchschnittliche Abbau werde im Jahre 2007 erreicht. Ab dem Jahre 2008 halbiere sich diese auf 10. Dies könne er nicht verstehen, weil sich durch die von Herrn Röhl vorgestellten Maßnahmen neue Perspektiven eröffnen würden, eine jährliche Abbauquote von 20 Plätzen zu erreichen. Wirtschaftliche Gründe seien dafür nicht entscheidend, sondern in erster Linie eine optimierte Betreuung der Menschen. Dies sei nunmehr durch das Angebot der ambulanten Betreuung möglich. Es sei nicht gewollt, irgendeinen Bewohner gegen seinen Willen aus seiner gewohnten Umgebung heraus zu reißen. Ebenso sei nicht beabsichtigt, durch das angesprochene Angebot Arbeitsplätze in Frage zu stellen. Es sei gewollt, die Rheinischen Kliniken Bedburg-Hau unter Berücksichtigung der Qualität für Menschen wirtschaftlich aufzustellen.

Herr Serafim teilt mit, der Vortrag von Herrn Röhl sei für ihn sehr wichtig gewesen. Es sei dabei sehr deutlich geworden, dass nicht die genaue Benennung einer Zielgröße das Entscheidende sei, sondern der Begriff Korridor. Es müsse eine gewisse Spannbreite vorhanden sein, da der einzelne Mensch bei allen Betrachtungen der Angebote mit einbezogen werden müsse. Dies sei für ihn durch den Vortrag von Herrn Röhl klar geworden.

Herr Holzhauer bedankt sich für den Fachbeitrag des Herrn Röhl. Dieser in Verbindung mit der Vorlage sei wesentlich transparenter und deutlicher als die Vorlagen, die bisher vorgelegt worden seien. Erstmals seien von der Betriebsleitung der Rheinischen Kliniken Bedburg-Hau und der Trägerverwaltung verbindliche Strukturen und Maßnahmen vorgestellt worden. Er verstehe es so, dass sich beide in die Pflicht genommen hätten, bestimmte Maßnahmen einzuleiten und vielleicht auch zu forcieren. Eine der Maßnahmen sei die Hilfeplankonferenz. Sie solle nicht nur eine temporäre Angelegenheit, sondern ein ständiges Instrument zwischen den Betroffenen sein. Die angesprochene Zielgröße solle weiter verfolgt werden. Wichtig sei dabei jedoch, dass das Tempo von den Menschen bestimmt werde.

Frau Eckenbach zeigt sich von den Ausführungen des Herrn Holzhauer erfreut. Sie habe daraus entnommen, dass die Zielgröße von 118 Plätzen keine starre Größe sei, sondern nur eine Richtschnur.

Zu der von Herrn Runkler angesprochenen Abbauquote von durchschnittlich 20 Plätzen für die beiden Betriebsbereiche Soziale Rehabilitation und Pflegeheim zusammen, erklärt Herr Röhl, dies gelte für die zurückliegende Zeit. Zukünftig sei für den Rehabilitatinsbereich, wie bereits dargestellt, von einem jährlichen Rückgang von 10 Plätzen auszugehen. Dies liege zum einen daran, dass bis zum Jahr 2001 eine größere Anzahl von Bewohnern im Rahmen des Enthospitalisierungsprogramms in andere Einrichtungen entlassen, und zum anderen daran, dass die Anzahl der Sterbefälle niedriger geworden sei. Darüber hinaus stellt Herr Röhl klar, Neuaufnahmen seien nicht erfolgt, um aus wirtschaftlichen Gründen Betten zu füllen, sondern weil es für diese Menschen keine Alternativen gegeben habe.

Das Konzept für die Umsetzung der Rahmenzielvereinbarung Nordrhein- Westfalen zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung für den Betriebsbereich Soziale Rehabilitation der Rheinischen Kliniken Bedburg-Hau wird gemäß Vorlage Nr. 12/1780/1 zur Kenntnis genommen.

Darüber hinaus wird die Betriebsleitung der Rheinischen Kliniken Bedburg-Hau gebeten, dem Krankenhausausschuss 4 im April/Mai 2007 eine weitere Berichtsvorlage vorzulegen und danach jährlich hinsichtlich der weiteren Entwicklung des Betriebsbereiches Soziale Rehabilitation der Rheinischen Kliniken Bedburg-Hau zu berichten.
Des weiteren wird sie gebeten, die PowerPoint-Präsentation der Niederschrift als Anlage beizufügen (siehe Anlage 1).


Punkt 6.2
Konzept für die Umsetzung der Rahmenzielvereinbarung NRW
Antrag 12/144/1 Bündnis 90/DIE GRÜNEN, FDP, SPD

Der Antrag wurde einvernehmlich als erledigt erklärt, da der vorgesehene Auftrag durch die Vorlage 12/1780/1 -Punkt 6.1- bereits erledigt worden ist.


Punkt 7
Überprüfung psychiatrischer Krankenhäuser und Anstalten gemäß § 23 Abs. 1 PsychKG;
hier: Besuch der Rheinischen Kliniken Essen
Vorlage 12/1887

Herr Weber weist auf den Punkt 15. des Berichtes der Staatlichen Besuchskommission hin. Danach führe die Priorisierung von funktionellen administrativen Abläufen gegenüber den unmittelbaren und direkten Patienteninteressen dazu, dass zunehmend Ressourcen von der unmittelbaren Patientenversorgung, den direkten Begegnungen mit Menschen abgezogen würden und damit die Qualität von Diagnostik, Therapie, Pflege und Betreuung zwangsläufig leide. Die politisch gewollte Transparenz im Gesundheitswesen führe dazu, dass Patienten weniger behandelt und mehr verwaltet würden. Herr Weber betont ausdrücklich, dass diese Aussage alle sehr nachdenklich stimmen sollte.

Der Bericht über die Überprüfung der Rheinischen Kliniken Essen gemäß § 23 Abs. 1 PsychKG wird entsprechend der Vorlage Nr. 12/1887 zur Kenntnis genommen.


Punkt 8
Mitteilungen

Keine Wortmeldung


Punkt 9
Verschiedenes

a) Der Krankenhausauschuss 4 nimmt den mündlichen Bericht der Kaufmännischen Direktorin der
Rheinischen Kliniken Essen hinsichtlich der europaweiten Ausschreibung für die Essensversorgung in
Essen-Heidhausen zur Kenntnis.

b) Der Krankenhausausschuss 4 nimmt den mündlichen Bericht der Ärztlichen Direktorin der Rheinischen Kliniken Bedburg-Hau hinsichtlich der Anerkennung für die Errichtung von Stroke-Unit-Betten zur Kenntnis.


Punkt 10
Niederschrift über die 11. Sitzung vom 27.09.2006

Herr Gormanns merkt an, dass hinsichtlich des TOP 2. -Bericht über die Prüfung des Lageberichts und des Jahresabschlusses 2005 der Rheinischen Kliniken Bedburg-Hau- zu den Rückstellungen der
CO2 Rechte keine Ausführungen gemacht worden seien.
Es besteht Einvernehmen darüber, dass in einer Anlage der Niederschrift über die Sitzung des Krankenhausausschusses 4 am 15.11.2006 der Sachverhalt dargestellt wird (Anlage 2).



Kevelaer, 19.12.2006
Der Vorsitzende



H o h l
Bedburg-Hau, 12.12.2006
Für die Betriebsleitung


P e e r e n b o o m

komm. Kaufmännischer Direktor

Anlagen: