LVIS Recherche - Niederschrift
13. Landschaftsversammlung 2009-2014
Niederschrift
über die 26. Sitzung des Unterausschusses Tageseinrichtungen für Kinder
am 27.10.2009 in Köln, Landeshaus
Anwesend vom Gremium:
CDU
Fenninger, Georg für Dünner, Johannes
Jüttner, Therese
SPD
Benninghaus, Walburga Vorsitzende/-r
Schmerbach, Cornelia
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
FDP
Vogel, Ilse für Hafke, Marcel
Wohlfahrtsverbände/Jugendverbände
Lotzwy, Dorette
Verwaltung:
LVR-Dezernent Jugend Elzer, Reinhard
LVR-FBLeiterin Kinder und Familie Dr. Schneider, Carola
LVR-Fachbereich 42 Clever, Marie-Luise
Hachen, Günter , FB 42 (zu TOP 3)
Adrat, Natalie, FB 42 (zu TOP 4)
Senger, Brigitte FB 42 (Protokoll)

T a g e s o r d n u n g

 

Öffentliche Sitzung
Beratungsgrundlage
1.
Anerkennung der Tagesordnung

 

2.
Niederschrift über die 25. Sitzung vom 20.08.2009

 

3.
Investitionsprogramm U 3;
hier: Aktueller Sachstand
12/4527/1

 

4.
Aktionsprogramm "Kindertagespflege"
hier: Säule II - Gütesiegelvergabe für Bildungsträger

 

5.
Verschiedenes

 

Beginn der Sitzung:09:30 AM Uhr
Ende öffentlicher Teil:10:30 AM Uhr
Ende der Sitzung:10:30 AM Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung begrüßt die Vorsitzende Frau Benninghaus den LVR-Dezernenten Herrn Elzer, der seit 01.10.2009 das LVR-Dezernat Jugend leitet. Sie stellt die Mitglieder des Gremiums vor und benennt die bisherigen Schwerpunkt-Themen.


Herr Elzer bedankt sich für die herzliche Begrüßung und bietet dem Gremium seine Mitarbeit und Unterstützung an.





Öffentliche Sitzung

Punkt 1
Anerkennung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird anerkannt.


Punkt 2
Niederschrift über die 25. Sitzung vom 20.08.2009

Es gibt keine Anmerkungen.


Punkt 3
Investitionsprogramm U 3;
hier: Aktueller Sachstand
Vorlage 12/4527/1

Frau Benninghaus bittet zu Punkt 4 "unvollständige Anträge" unter der Überschrift "offene Altfälle
des Jahres 2008" um Auskunft, wieso und warum so viele unvollständige Anträge beim Landes- jugendamt Rheinland (LJA Rheinland) eingegangen sind.

Frau Dr. Schneider erläutert hierzu, dass viele Jugendämter und Träger den Abgabetermin 29.08.2008 als Ausschlussfrist verstanden haben. Aus diesem Grund sind im Sinne der "Fristwahrung" sehr viele unvollständige Anträge (z.B. fehlende Lagepläne, nicht vollständige Konzepte, fehlende Unterschriften) beim LJA Rheinland eingegangen.

Sie berichtet weiterhin, dass zur Übertragbarkeit der Mittel noch keine abschließende Entscheidung
vorliegt. So lange noch kein Bescheid an die Jugendminister-Konferenz ergangen ist, die eine entsprechende Anfrage an das zuständige Bundesministerium gestellt hat, geht das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MGFFI) nicht von einer Übertragbarkeit der Mittel aus.

Herr Hachen berichtet zum Problem der Bewilligung von unvollständigen Sammelanträgen. In Zusammenhang mit der Einhaltung der haushaltsrechtlichen Bagatellgrenze hat sich im letzten Verwaltungsgespräch zwischen den beiden Landesjugendämtern und dem MGFFI am 16.10.2009 in Münster herausgestellt, dass das LJA Westfalen-Lippe die Bagatellgrenze im Interesse der Träger nicht berücksichtigt. Herr Elzer hat daraufhin mit Schreiben vom 19.10.2009 das MGFFI darüber informiert, dass das LJA Rheinland zukünftig im Interesse der Träger ebenso entscheiden wird.

Frau Dr. Schneider ergänzt, dass viele Anträge auch deswegen noch nicht bewilligt werden konnten, weil für Kommunen mit Haushaltssicherungskonzept die vorherige Zustimmung der Bezirksregierung im Verfahren vorgeschrieben ist. Diese Zustimmungen liegen überwiegend noch nicht vor.

Frau Jüttner berichtet hierzu, dass es für die Stadt Remscheid diesbezüglich bereits ein positives Signal der Bezirksregierung Düsseldorf gibt. Sie wird den entsprechenden Bescheid, sobald er vorliegt, an das LJA Rheinland zur Kenntnis weiterleiten.

Der aktuelle Sachstand zum U 3 Investitionsprogramm gemäß Vorlage Nr. 12/4527/1 wird zur Kenntnis genommen.


Punkt 4
Aktionsprogramm "Kindertagespflege"
hier: Säule II - Gütesiegelvergabe für Bildungsträger
Vorlage 12/4686

Frau Adrat berichtet, dass das Landesjugendamt Rheinland aktuell nach so genannten "Prüfstellen" sucht, die die Prüfung der Anträge der Bildungsträger für das Landesjugendamt Rheinland über- nehmen sollen.

Die Bildungsträger können bereits jetzt Anträge auf Zertifizierung einreichen. Sie befinden sich aber zum überwiegenden Teil noch in der Planungsphase, so dass mit einer konkreten Antragstellung erst zum Jahreswechsel 2009/2010 gerechnet werden kann. Von den avisierten 50 Zertifizierungsanträgen liegen derzeit tatsächlich erst 8 Anträge vor.

Frau Clever erläutert auf Nachfrage von Frau Benninghaus, dass für das Landesjugendamt Rhein-
land im Rahmen der Zertifizierung seitens des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen lediglich die Vorgabe besteht, die Vergabe der entsprechenden Zertifikate auszusprechen. Die Prüfung selber muss deshalb nicht zwangsläufig durch das Landesjugendamt Rheinland erfolgen.

Die Frage, ob das Landesjugendamt selbst eine Gebühr (300 Euro) für die Zertifizierung erheben kann, wurde durch das Rechtsamt verneint.
Unter dieser Voraussetzung ist deswegen geplant, dass es zwischen dem Bildungsträger und der
vom Landesjugendamt Rheinland bestellten Prüfstelle zu einem Vertrag über die Prüfung kommt. Die Gebühr wird von der gewählten Prüfstelle erhoben.

Es gibt eine positive Rückmeldung eines Institutes aus Dortmund, das die Prüfung übernehmen möchte. Es ist weiterhin geplant, eine entsprechende Anfrage an die FH Münster zu richten, die die Prüfung für das Landesjugendamt Westfalen-Lippe übernehmen wird.

Die Informationen über das Aktionsprogramm Kindertagespflege werden gemäß Vorlage 12/4686 zur Kenntnis genommen.


Punkt 5
Verschiedenes

Frau Benninghaus fragt nach dem Stand der "Weiterentwicklung der Bildungsvereinbarung". Sie berichtet, dass es große Unsicherheiten in der Trägerschaft gibt, welche Inhalte darin angesprochen werden und für welche Zielgruppen diese Bildungsvereinbarung zukünftig gelten soll.
Frau Clever berichtet dazu, dass die "neue Bildungsvereinbarung" noch nicht verabschiedet ist. Diese "Vereinbarung" wird die Altersstufe der Kinder von 0 bis 10 Jahren betreffen. Der Dialog wird nach ihrer Einschätzung bis zum Frühjahr/Sommer 2010 dauern.


Frau Lotzwy fragt nach, ob Familienzentren Fachleistungsstunden von Bildungsstätten abrechnen können, die diese als Kooperationspartner für Familienzentren erbracht haben.
Herr Hachen bestätigt, dass diese Fachleistungsstunden der Bildungsstätten von den Familienzentren im Rahmen des Zuschusses in Höhe von 12.000,00 Euro abgerechnet werden können. Es liegen bereits entsprechende Verwendungsnachweise von Familienzentren vor.


Düsseldorf, 30.11.2009

Die Vorsitzende



B e n n i n g h a u s
Köln, 19.11.2009

Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland

Im Auftrag

D r. S c h n e i d e r

Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden