LVIS Recherche - Niederschrift
12. Landschaftsversammlung 2004-2009
Niederschrift
über die 16. Sitzung des Landschaftsausschusses
am 10.11.2006 in Köln, Landeshaus
- öffentlicher Teil -
Anwesend vom Ausschuss:
CDU
Boss, Frank für Dünner, Johannes
Einmahl, Rolf
Heidrich, Paul
Prof. Patt, Dieter
Schiefer, Ursula
Schittges, Winfried
Simon, Bernhard
Verweyen, Inge
SPD
Daun, Dorothee
Keil, Karl-Josef
Dr. Rolle, Jürgen
Schulz, Ursula
Dr. Wilhelm, Jürgen Vorsitzender
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Asch, Andrea Ursula
Fliß, Rolf
FDP
Klein, Walter
Paßmann, Bernd
von den Fraktionsgeschäftsstellen
Brausch, Klaus SPD
Kessing, Ulrike Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Runkler, Hans-Otto FDP
Verwaltung:
LD Molsberger
ELR Voigtsberger
LR Elzer
LR’in Hötte
LR Mertens
LR’in Hoffmann-Badache
LR’in Karabaic
Leiterin Presseamt Hirlehei
Leiterin Amt für Landschaftsversammlung und Repräsentation Eichhorn-Thiel
Amt für Landschaftsversammlung und Repräsentation Pleus (Protokoll)

T a g e s o r d n u n g

 

Öffentliche Sitzung
Beratungsgrundlage
1.
Anerkennung der Tagesordnung

 

2.
Niederschrift über die 15. Sitzung vom 15.09.2006

 

3.
Feststellung der Jahresabschlüsse zum 31.12.2005 der Rheinischen Kliniken und des Servicebetriebes Viersen und Beschluss über die Gewinnverwendung und Verlustbehandlung

 

4.
Feststellung der Jahresabschlüsse 2005 der Rheinischen Heilpädagogischen Heime und Beschluss über die Gewinnverwendung und Verlustbehandlung

 

5.
Feststellung des Jahresabschlusses 2005 der Krankenhauszentralwäschereien und Beschluss über die Gewinnverwendung

 

6.
Feststellung des Jahresabschlusses 2005 von LVR InfoKom und Beschluss über die Gewinnverwendung

 

7.
Tagesordnung der 9. Sitzung der Landschaftsversammlung Rheinland am 15.12.2006

 

8.
Regionale Kulturförderung des Landschaftsverbandes Rheinland 2006 -Nachtrag-

 

9.
Änderung der Richtlinien für das Albert-Steeger-Stipendium

 

10.
Neue Aufgabe für das Medienzentrum Rheinland
- Landeskompetenzzentrum Schulmanagement

 

11.
Grundprinzipien für muslimische Träger in der Jugendhilfe

 

12.
Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln im Haushalt der Sozialhilfe; EPL 5

 

13.
Bürgerstiftung für verfemte Künste mit der Sammlung Gerhard Schneider, Solingen
hier: Änderung der Stiftungssatzung sowie Benennung von Mitgliedern in den Stiftungsrat und Benennung eines Mitglieds in den Vorstand der Stiftung

 

14.
Beschlüsse der Fachausschüsse

 

14.1.
Lernmittelfreiheit;
hier: Zustimmung des Landschaftsausschusses gemäß § 11 Absatz 2 LVerbO
12/1907

 

15.
Besondere Vorkommnisse

 

16.
Verschiedenes

 

17.
Vorlagen zur Information

 

17.1.
Bericht zum Verfahren EDMOND, Stand August 2006

 

Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsgrundlage
18.
Niederschrift über die 15. Sitzung vom 15.09.2006

 

19.
Bestellung zur Stellvertretung des Kaufmännischen Direktors als Leiter des Wirtschafts- und Verwaltungsdienstes in der Betriebsleitung der Rhein. Kliniken Düren
12/1744

 

20.
Bestellung zur Stellvertretung des Kaufmännischen Direktors als Leiter des Wirtschafts- und Verwaltungsdienstes in der Betriebsleitung der Rhein. Klinik für Orthopädie Viersen
12/1746

 

21.
Grundstücksangelegenheiten

 

21.1.
Verkauf von land- und forstwirtschaftlichen Flächen im Bereich des Jugendhofs Rheinland in Königswinter
12/1839

 

21.2.
Vermarktung des ehemaligen Rheinischen Jugendheimes Abtshof, Schulstraße 38/ 40, 53773 Hennef
12/1857/1

 

22.
Reform der Versorgungsverwaltung in NRW:
hier: Angebot der Landschaftsverbände zur Übernahme der Aufgaben der Versorgungsämter im Bereich des Schwerbehindertenrechts
12/1834

 

23.
Archäologisches Reservat/Römerlager Vetera I
12/1080/3

 

24.
Rheinischer Ehrenpreis für soziales Engagement
12/1896

 

25.
Satzungsänderung bei der NRW.BANK
12/1814

 

26.
Stiftung Schloss Dyck
hier: Berichterstattung über die aktuellen Entwicklungen der wirtschaftlichen Verhältnisse und die Bemühungen zur Sanierung der Stiftung
12/1816

 

27.
Stiftungsengagement des LVR
hier: Überblick über die finanzwirtschaftliche Situation der Stiftungen
12/1821

 

28.
Stille Einlage bei der WestLB AG
hier: Überplanmäßige Ausgabe auf der Finanzposition 8700.930.081000
12/1820

 

29.
Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln im Einzelplan 9 - Allgemeine Finanzwirtschaft;
hier: Sondertilgungen
12/1847

 

30.
Informationen zum Entwurf einer prognostizierten Eröffnungsbilanz beim Landschaftsverband Rheinland und zum Haushaltsausgleich im NKF
12/1827

 

31.
Beschlüsse der Fachausschüsse

 

32.
Besondere Vorkommnisse

 

33.
Verschiedenes

 

34.
Vorlagen zur Information

 

34.1.
Überörtliche Prüfung des Landschaftsverbandes Rheinland durch die Gemeindeprüfungsanstalt
12/1796

 

34.2.
Bergisches Freilichtmuseum Lindlar
Bereitstellung von Ausweichparkplatzflächen
12/1812

 

Beginn der Sitzung:10:25 AM Uhr
Ende öffentlicher Teil:10:45 AM Uhr
Ende der Sitzung:11:15 AM Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung gratuliert der Vorsitzende Frau Asch und Frau Daun sowie den Herren Dünner, Klein, Kösling und Schittges nachträglich zum Geburtstag.



Öffentliche Sitzung

Punkt 1
Anerkennung der Tagesordnung

Die Mitglieder des Landschaftsausschusses erklären sich mit der aktualisierten Tagesordnung einverstanden.


Punkt 2
Niederschrift über die 15. Sitzung vom 15.09.2006

Keine Einwendungen


Punkt 3
Feststellung der Jahresabschlüsse zum 31.12.2005 der Rheinischen Kliniken und des Servicebetriebes Viersen und Beschluss über die Gewinnverwendung und Verlustbehandlung
Vorlage 12/1866

Der Landschaftsausschuss fasst einstimmig - ohne Aussprache - folgenden Beschluss:

„1. Feststellung der Jahresabschlüsse
Der Jahresabschluss zum 31.12.2005 der Rheinischen Kliniken Bedburg-Hau, Bonn, Düren, Düsseldorf, Essen, Köln, Langenfeld, Mönchengladbach, Viersen, der Rheinischen Klinik für Orthopädie Viersen und des Servicebetriebes Viersen wird entsprechend den als Anlagen zur Vorlage Nr. 12/1866 beigefügten Bilanzen zum 31.12.2005 und der Gewinn- und Verlustrechung 2005 festgestellt.

2. Gewinnverwendung und Verlustbehandlung
Die Gewinnverwendung und Verlustbehandlung sieht – ausgehend von den nachfolgend aufgeführten Rheinischen Kliniken und dem Servicebetrieb Viersen – wie folgt aus:

2.1 Rheinische Kliniken Bedburg-Hau
Der Jahresüberschuss zum 31.12.2005 in Höhe von € 364.982,32 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

2.2 Rheinische Kliniken Bonn
Der Bilanzgewinn zum 31.12.2005 in Höhe von € 25.203,03, davon Jahresfehlbetrag zum 31.12.2005 in Höhe von € 102.001,83, wird in eine zweckgebundene Rücklage für die Finanzierung der Kosten für die Brandschutz- und Asbestmaßnahmen sowie der Sanierung des Versorgungszentrums eingestellt.

2.3 Rheinische Kliniken Düren
Aus dem Bilanzgewinn zum 31.12.2005 in Höhe von € 233.325,54, davon Jahresüberschuss zum 31.12.2005 in Höhe von € 59.999,36, wird ein Betrag in Höhe von € 133.325,54 in die zweckgebundene Rücklage für Investitionen eingestellt. Der verbleibende Restbetrag in Höhe von € 100.000,00 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

2.4 Rheinische Kliniken Düsseldorf
Der Bilanzgewinn zum 31.12.2005 in Höhe von € 875.653,45, davon Jahresfehlbetrag zum 31.12.2005 in Höhe von € 142.035,98 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

2.5 Rheinische Kliniken Essen
Der Jahresüberschuss zum 31.12.2005 in Höhe von € 11.569,52 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

2.6 Rheinische Kliniken Köln
Der Bilanzgewinn zum 31.12.2005 in Höhe von € 340.783,10, davon Jahresfehlbetrag zum 31.12.2005 in Höhe von € 76.618,37 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

2.7 Rheinische Kliniken Langenfeld
Der Jahresüberschuss zum 31.12.2005 in Höhe von € 15.451,97 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

2.8 Rheinische Kliniken Mönchengladbach
Der Jahresfehlbetrag zum 31.12.2005 in Höhe von € 336.980,22 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

2.9 Rheinische Kliniken Viersen
Der Jahresüberschuss zum 31.12.2005 in Höhe von € 43.850,66 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

2.10 Rheinische Klinik für Orthopädie Viersen
Der Bilanzverlust zum 31.12.2005 in Höhe von € 1.965.154,20, davon Jahresfehlbetrag zum 31.12.2005 in Höhe von € 1.111.690,77 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

2.11 Servicebetrieb Viersen
Der Jahresfehlbetrag zum 31.12.2005 in Höhe von € 57.624,69 wird auf neue Rechnung vorgetragen.“


Punkt 4
Feststellung der Jahresabschlüsse 2005 der Rheinischen Heilpädagogischen Heime und Beschluss über die Gewinnverwendung und Verlustbehandlung
Vorlage 12/1878

Der Landschaftsausschuss fasst einstimmig - ohne Aussprache - folgenden Beschluss:

“1. Feststellung der Jahresabschlüsse
Die Jahresabschlüsse 2005 der Rheinischen Heilpädagogischen Heime werden entsprechend den in den Anlagen (1-10) zur Vorlage 12/1878 beigefügten Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen zum 31.12.2005 festgestellt.

2. Gewinnverwendung und Verlustbehandlung
Die Gewinnverwendung und Verlustbehandlung soll bei den einzelnen Rheinischen Heilpädagogischen Heimen wie folgt erfolgen:

2.1 Bedburg-Hau
Der Jahresüberschuss von 28.946,74 Euro, den aus Rücklagen entnommenen Betrag von 98.959,12 Euro sowie aus dem Gewinnvortrag 2004 einen Betrag von 2.094,14 Euro, insgesamt 130.000 Euro, werden in eine freie Gewinnrücklage eingestellt. Der verbleibende Bilanzgewinn 2005 von 21.897,61 Euro wird auf 2006 vorgetragen.

2.2 Bonn
Der Bilanzgewinn in Höhe von 262.067,65 Euro wird auf 2006 vorgetragen.

2.3 Düren
Der Gewinnvortrag aus 2004 in Höhe von 57.028,22 Euro wird mit dem Jahresverlust 2005 in Höhe von 163.966,90 Euro verrechnet. Der daraus resultierende Bilanzverlust in Höhe von 106.938,68 Euro wird auf 2006 vorgetragen.

2.4 Langenfeld
Der Bilanzgewinn in Höhe von 156.194,85 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.

2.5 Viersen
Der Bilanzgewinn in Höhe von 125.193,56 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen."


Punkt 5
Feststellung des Jahresabschlusses 2005 der Krankenhauszentralwäschereien und Beschluss über die Gewinnverwendung
Vorlage 12/1843

Der Landschaftsausschuss fasst einstimmig - ohne Aussprache - folgenden Beschluss:

"1. Der Jahresabschluss 2005 der Krankenhauszentralwäschereien wird entsprechend den als Anlagen zu der Volage Nr. 12/1843 beigefügten Bilanz zum 31.12.2005 und der Gewinn- und Verlustrechnung 2005 festgestellt.

2. Der Bilanzgewinn der Krankenhauszentralwäschereien zum 31.12.2005 in Höhe von 36.744,17 € wird auf das Wirtschaftsjahr 2006 vorgetragen."


Punkt 6
Feststellung des Jahresabschlusses 2005 von LVR InfoKom und Beschluss über die Gewinnverwendung
Vorlage 12/1855

Der Landschaftsausschuss fasst einstimmig - ohne Aussprache - folgenden Beschluss:

"1. Der Jahresabschluss 2005 von LVR InfoKom wird entsprechend den als Anlagen zur Vorlage Nr. 12/1855 beigefügten Bilanz zum 31.12.2005 und der Gewinn- und Verlustrechnung 2005 festgestellt.

2. Der Jahresüberschuss des Eigenbetriebes LVR InfoKom zum 31.12.2005 von 403.997,75 EUR wird in eine zweckgebundene Investitionsrücklage eingestellt."


Punkt 7
Tagesordnung der 9. Sitzung der Landschaftsversammlung Rheinland am 15.12.2006
Vorlage 12/1877

Keine Anmerkungen

"Die vorgesehenen Tagesordnungspunkte für die 9. Sitzung der Landschaftsversammlung Rheinland am 15.12.2006 gemäß Vorlage Nr. 12/1877 werden ohne Aussprache zur Kenntnis genommen."


Punkt 8
Regionale Kulturförderung des Landschaftsverbandes Rheinland 2006 -Nachtrag-
Vorlage 12/1804

Der Landschaftsausschuss fasst einstimmig - ohne Aussprache - folgenden Beschluss:

"1. Der Förderung der in der Anlage 1 der Vorlage Nr. 12/1804 aufgeführten Projekte wird zusätzlich zu den vom Landschaftsausschuss in der Sitzung vom 15.09.2006 auf Grund der Empfehlungen der Kommission Regionale Kulturförderung und den Projektbeschreibungen (Anlage 2 der Vorlage Nr. 12/1589) empfohlenen Förderungen zugestimmt.
2. Es ergibt sich ein zusätzliches Fördervolumen in Höhe von insgesamt 30.700 €. Den hierfür erforderlichen außer- und überplanmäßigen Aufwendungen wird zugestimmt.
3. Die Deckung der Aufwendungen zu Ziffer 2 erfolgt durch die noch zur Verfügung stehenden umlageneutralen GFG-Mittel, die in Höhe von insgesamt 2.976.500 € für 2006 vom Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen bereitgestellt wurden."


Punkt 9
Änderung der Richtlinien für das Albert-Steeger-Stipendium
Vorlage 12/1639/1

Der Landschaftsausschuss fasst einstimmig - ohne Aussprache - folgenden Beschluss:

"Den Änderungen der Richtlinien für das Albert-Steeger-Stipendium wird gemäß Vorlage Nr. 12/1639/1 zugestimmt."


Punkt 10
Neue Aufgabe für das Medienzentrum Rheinland
- Landeskompetenzzentrum Schulmanagement
Vorlage 12/1724/1

Der Landschaftsausschuss fasst einstimmig - ohne Aussprache - folgenden Beschluss:

"Der Übernahme der neuen Aufgabe 'Landeskompetenzzentrum Schulmanagement' durch das Medienzentrum Rheinland wird gemäß Vorlage Nr. 12/1724/1 zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, zu erarbeiten, wie der Schulausschuss in die neue Aufgabe unterstützend eingebunden werden kann."


Punkt 11
Grundprinzipien für muslimische Träger in der Jugendhilfe
Vorlage 12/1732

Frau Asch weist darauf hin, in der Vergangenheit hätten fragwürdige muslimische Träger Betriebserlaubnisse für Betreuungsangebote beantragt, ohne die Standards der Jugendhilfe zu erfüllen. Sie unterstützt die Verwaltung in ihren Bemühungen, dass die pädagogischen Standards in den Einrichtungen eingehalten werden müssen. Sie verweist auf die Beratungen im Ältestenrat und hält einen intensiven Austausch mit dem Land Nordrhein-Westfalen sowie den Mitgliedskörperschaften für erforderlich.

Der Landschaftsausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

"1. Der Landschaftsausschuss verabschiedet gemäß Vorlage Nr. 12/1732 die im Sinne seines Beschlusses vom 16.12.2005 fortentwickelten 'Grundprinzipien für muslimische Träger in der Jugendhilfe'. Er nimmt dabei zur Kenntnis, dass diese Grundprinzipien auf der Grundlage einer Abstimmung mit dem Land und dem Landschaftsverband Westfalen - Lippe erstellt sind.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage einen Dialog mit verantwortlichen Personen islamischer Träger zu führen und den Jugendämtern eine qualifizierte Beratung anzubieten.
3. Die Verwaltung hat auch weiterhin die im Beschluss des Landschaftsausschusses vom 16.12.2005 festgelegten Aufträge zu verfolgen und dem Landesjugendhilfeausschuss über weitere Entwicklungen mindestens jährlich zu berichten."


Punkt 12
Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln im Haushalt der Sozialhilfe; EPL 5
Vorlage 12/1786

Der Landschaftsausschuss fasst einstimmig - ohne Aussprache - folgenden Beschluss:

"Im Einzelplan 5 werden gem. § 82 GO NW überplanmäßige Ausgaben im Verwaltungshaushalt bei der Finanzposition 5470 785 041000 in Höhe der Einnahmen bei der Finanzposition
5470 268 520000 genehmigt.
Ferner werden aus dem Haushalt des LVR überplanmäßige Mittel in Höhe von 4.778.626 Euro im UA 5470 genehmigt."


Punkt 13
Bürgerstiftung für verfemte Künste mit der Sammlung Gerhard Schneider, Solingen
hier: Änderung der Stiftungssatzung sowie Benennung von Mitgliedern in den Stiftungsrat und Benennung eines Mitglieds in den Vorstand der Stiftung
Vorlage 12/1772

Der Vorsitzende erklärt, der Ältestenrat empfehle, nur über die Ziffer 1 des Beschlussvorschlages zu entscheiden und die Beschlussfassung zu den Ziffern 2 und 3 zu vertagen. Die Mitglieder des Landschaftsausschusses erklären sich damit einverstanden.

Der Landschaftsausschuss fasst abweichend vom Beschlussvorschlag einstimmig folgenden Beschluss:

"Der Landschaftsausschuss stimmt der mit Vorlage Nr. 12/1772 vorgelegten Änderung der Satzung der Bürgerstiftung für verfemte Künste mit der Sammlung Gerhard Schneider, Solingen, zu."


Punkt 14
Beschlüsse der Fachausschüsse


Punkt 14.1
Lernmittelfreiheit;
hier: Zustimmung des Landschaftsausschusses gemäß § 11 Absatz 2 LVerbO
Vorlage 12/1907

Herr Heidrich weist darauf hin, dass gemäß der Neuregelung des 2. Schulrechtsänderungsgesetzes nur noch Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII von den Eigenanteilen zu Lernmitteln und Schülerfahrkosten befreit seien. Über weitere Entlastungen vom Eigenanteil, z.B. für Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) oder Asylbewerberleistungen, entscheide der Schulträger in eigener Verantwortung. Kommunen, die sich in der Haushaltssicherung befinden, könnten diese Kosten als freiwillige Leistung nicht übernehmen. Er hält eine Übernahme der Kosten durch den LVR insoweit nicht für richtig, da sich der LVR durch die Umlage der Mitgliedskörperschaften finanziere.
Er schlägt vor, einen Appell zur Befreiung des Eigenanteils zu Lernmitteln und Schülerfahrkosten für Empfänger von ALG II oder von Asylbewerberleistungen an das Land zu richten, vergleichbar mit dem gemeinsamen Antrag der Fraktionen von CDU und Grüne im Rat der Stadt Essen zur 'Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit Lernmaterialien', der auf einen Beschluss des Vorstandes des Städtetages NRW basiere (Anlage 1).

Frau Asch macht deutlich, dass eine Entscheidung nicht allein nach finanzpolitischen Gesichtspunkten getroffen werden dürfe. Die Gesellschaft verlange nach mehr Bildung, das Land gewähre aber nicht die erforderlichen Mittel, deshalb würden viele Kommunen diese Kosten als freiwillige Leistung übernehmen. Sie spricht sich dafür aus, dass der LVR für die entsprechenden Schülerinnen und Schüler seiner Förderschulen einspringe und die Kosten übernehme. Die Summe beliefe sich auf ca. 28.000 € jährlich und sei im Verhältnis zum Gesamthaushalt des LVR gering.

Herr Paßmann unterstützt die Aussagen von Frau Asch. Viele Kommunen gewähren die Hilfe und werden es auch zukünftig tun. Er hält eine Gleichbehandlung der behinderten Schülerinnen und Schüler mit denen der Regelschulen für richtig.

Herr Fliß geht auf den Betrag von 28.000 € jährlich ein. Er zeigt sich erfreut darüber, dass dieser Betrag zur Verfügung gestellt werden solle. Dies sei der LVR seinen Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern schuldig.

Herr Dr. Rolle spricht sich dafür aus, dem Beschlussvorschlag des Schulausschusses vom 25.10.2006 zu folgen. Gleichzeitig solle das Land aufgefordert werden, den Eigenanteil zu den Lernmitteln und Schülerfahrkosten zu übernehmen.

Der Landschaftsausschuss fasst einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion folgenden Beschluss:

"Der Landschaftsausschuss stimmt dem Beschluss des Schulausschusses vom 25.10.2006 zur Lernmittelfreiheit gemäß Vorlage Nr. 12/1907 zu."

Darüber hinaus fasst der Landschaftsausschuss einstimmig folgenden Beschluss:

"Die Verwaltung wird beauftragt, die Landesregierung schriftlich aufzufordern, eine landeseinheitliche Regelung der Kostenübernahmen für Lernmittel und Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern Empfänger von Arbeitslodengeld II oder Asylbewerberleistungen sind, unter Anwendung des Konnexitätsprinzips zu treffen. Der mit den Fraktionsgeschäftsstellen abgestimmte Brief ist den Mitgliedern des Landschaftsausschusses zur Kenntnis zu geben."

Das Schreiben an die Landesregierung liegt als Anlage 2 bei.


Punkt 15
Besondere Vorkommnisse

Keine Berichterstattung über Besondere Vorkommnisse


Punkt 16
Verschiedenes

Keine Wortmeldungen


Punkt 17
Vorlagen zur Information


Punkt 17.1
Bericht zum Verfahren EDMOND, Stand August 2006
Vorlage 12/1725

Keine Anmerkungen

Der Bericht über den Stand von EDMOND wird gemäß Vorlage Nr. 12/1725 zur Kenntnis genommen.



Köln, 30.11.2006

Der Vorsitzende



D r. W i l h e l m
Köln, 29.11.2006

Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland



M o l s b e r g e r

Anlagen: