LVIS Recherche - Niederschrift
12. Landschaftsversammlung 2004-2009
Niederschrift
über die 21. Sitzung des Sozialausschusses
am 20.11.2007 in Köln, Landeshaus
Anwesend vom Gremium: | | CDU | |
Ensmann, Bernhard | |
Heidrich, Paul | |
Jüttner, Therese | für Lipschitz, Julia |
Nabbefeld, Michael | |
Nagels, Hans-Jürgen | |
Schaaf, Edith | |
Schavier, Karl | |
Eckenbach, Jutta | für Serafim, Eugen |
Verweyen, Inge | |
Wörmann, Josef | |
SPD | |
Berten, Monika | |
Daun, Dorothee | Vorsitzende |
Servos, Gertrud | für Haase, Ulrike |
Hintzsche, Burkhard | |
Nottebohm, Doris | |
Schulz, Margret | für Rötters, Hans-Gerhard |
Schmerbach, Cornelia | |
Walter, Karl Heinz | für Weber, Ulrich |
Bündnis 90/DIE GRÜNEN | |
Kresse, Martin | |
Zsack-Möllmann, Martina | |
FDP | |
Mangen, Brigitte | |
Runkler, Hans-Otto | |
Die Linke. | |
Detjen, Jörg | beratendes Mitglied |
Verwaltung: | | Frau Hoffmann-Badache | Landesrätin |
Frau Dr. Seel | Amtsleiterin |
Herr Heuser | Amtsleiter |
Frau Brusis | Amtsleiterin |
Frau Stenzel | Protokoll |
Herr Göller | Presseamt |
T a g e s o r d n u n g
Öffentliche Sitzung
Beratungsgrundlage
1.
Niederschrift über die 20. Sitzung vom 09.10.2007
2.
4 Jahre Betreutes Wohnen: Eine Zwischenbilanz unter fachlichen Aspekten
4.
Offenlegung der Ermittlung und Verwendung der Arbeitsergebnisse 2005 im Arbeitsbereich der WfbM - Prüfung und Darstellung der Ergebnisse
5.
Finanzielle Leistungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe an Einrichtungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Neubau und Ausstattung von Werkstätten für behinderte Menschen - Förderprojekte des Jahres 2007
6.
Modellprojekt: Kombinierte finanzielle und fachliche Leistungen zur Unterstützung der Integration von Werkstattbeschäftigten in Betriebe des allgemeinen Arbeitsmarktes
7.
Werkstätten für behinderte Menschen
8.
Jahresbericht des Integrationsamtes -
Powerpoint Präsentation
9.
Förderung von Integrationsprojekten gem. §§ 132 ff. SGB IX
10.
Die Arbeit der Integrationsfachdienste im Jahr 2007
11.
Satzung über die Zuweisung von Mitteln der Ausgleichsabgabe an die örtlichen Fürsorgestellen im Rheinland für das Jahr 2008 (Ausgleichsabgabesatzung 2008)
12.1.
Reform der Versorgungsverwaltung;
hier: Interkommunale Kooperationsvereinbarung im Bereich des Ärztlichen Dienstes
12.2.
Abwicklung von Aufgaben des Sozialen Entschädigungsrechts in den Haushalten 2007 und 2008 des LVR
12.3.
Sachstand Versorgungsverwaltung - mündlicher Bericht
13.
Fachbereichsbildung im Dezernat Soziales, Integration;
hier: Umsetzung der Neuordnung der Aufbau- und Ablauforganisation nach sachlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten sowie Zweckmäßigkeitsüberlegungen bei dezentraler Fach- und Ressourcenverantwortung im Dezernat Soziales, Integration
14.
Bürokratieabbaugesetz II
15.
Änderung der Sozialhilfesatzung
16.
Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz - PfWG)
17.
Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln im Produktbereich 05 Soziale Leistungen
18.
Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln im Produktbereich 07 - Gesundheitsdienste und Altenpflege (hier: Produktgruppe 065 „Durchführung des Altenpflegegesetzes“)
19.
Mitteilung der Verwaltung
Beginn der Sitzung: | 09:30 AM Uhr |
Ende der Sitzung: | 11:10 AM Uhr |
Als Tischvorlage wird zu TOP 12.3 ein Faltblatt "Kriegsopferfürsorge - ab 2008 alle Leistungen aus einer Hand" verteilt.
Öffentliche Sitzung
Punkt 1
Niederschrift über die 20. Sitzung vom 09.10.2007
Gegen die Niederschrift werden keine Einwände erhoben.
Punkt 2
4 Jahre Betreutes Wohnen: Eine Zwischenbilanz unter fachlichen Aspekten
Vorlage 12/2770
Frau Hoffmann-Badache teilt mit, dass der Bericht die Thematik unter fachlichen Aspekten aufgreift und darlegt, was der LVR in den letzten Jahren an Initiativen im Bereich „Ambulant vor Stationär“ ergriffen an. Die Zahlen und die fachlichen Entwicklungen zeigen deutlich, dass man auf dem richtigen Weg sei. Mit Problemen an einzelnen Schnittstellen wird man sich in Zukunft noch näher beschäftigen.
Frau Schmerbach bittet für eine der nächsten Sitzungen um einen Bericht zu den geplanten Zielvereinbarungen mit den Kokobe’s in 2008 sowie um Mitteilung des aktuelle Sachstands zum Thema Fortbildungsmaßnahmen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Herr Kresse betont, dass es enorme Veränderungen gegeben hat, seit man im Jahr 2003 damit begonnen hat, „Hilfen aus einer Hand“ zu praktizieren. Die Vorlage zeigt die vielen positiven Veränderungen auf und dokumentiert die intensive fachliche Weiterentwicklung.
Herr Detjen weist auf das Spannungsfeld hin, das durch die vielen positiven Entwicklungen einerseits, sowie weiterhin bestehende Ängste und Missverständnisse bei den Betroffenen und Angehörigen andererseits, entsteht.
Herr Heidrich dankt der Verwaltung für die gelungene Zusammenfassung und bittet um nähere Informationen zur Herabzonung in Baden-Württemberg, durch die dort die Kosten um rund zehn Prozent gestiegen sein sollen.
Auch Frau Mangen dankt der Verwaltung für die ausgewogene Vorlage. Diese zeigt eine positive Entwicklung, beschäftigt sich aber durchaus auch selbstkritisch mit noch zu verbessernden Aspekten. Grundsätzlich sollten die Bemühungen dahingehen, diese unter Berücksichtigung der bewährten Strukturen des LVR zu beheben.
Frau Berten verweist auf den Aspekt der Tagesstruktur. Es sei wichtig, dass die Menschen, die ambulante Angebote wahrnehmen, entsprechende Angebote zur Gestaltung der Tagesstruktur erhalten. Hier sei die Initiative der Kommunalpolitiker gefragt, z. B. die Vereine vor Ort gezielt anzusprechen, um so auf daraufhin zu wirken, ein Angebot für behinderte Menschen zu schaffen.
Frau Hoffmann-Badache teilt mit, dass es zu den einzelnen Aspekten zeitnah detaillierte Informationen geben werde.
Die Vorsitzende fasst zusammen, dass man auf einem guten Weg sei, auf dem noch einige Herausforderungen zu bewältigen seien. Die Zusammenarbeit zwischen LVR und den freien Trägern funktioniere gut und solle auch in Zukunft weiter vorangetrieben werden.
Die Zwischenbilanz zum Betreuten Wohnen wird gemäß Vorlage Nr. 12/2770 zur Kenntnis genommen.
Punkt 3
Persönliches Budget
Antrag 12/232 Bündnis 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP
Herr Kresse erläutert den Antrag. Er betont, dass das Persönliche Budget keine neue Leistung, sondern lediglich eine andere Form der Leistungsgewährung darstellt.
Frau Servos ergänzt, dass den betroffenen Menschen die Gelegenheit gegeben werden muss, den Umgang mit dem persönlichen Budget zu erlernen.
Auf Nachfrage von Herrn Heidrich erläutert Frau Hoffmann-Badache, dass der Antrag die Verfahrensweise der Verwaltung konkretisiert. In der Modellregion Düsseldorf wird bisher auf dieser Grundlage verfahren, rheinlandweit sei dies jedoch noch nicht der Fall.
Der Sozialausschuss fasst einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion folgenden Beschluss:
Ab dem 1. Januar 2008 besteht für Antragstellerinnen und Antragsteller ein Rechtsanspruch auf ein trägerübergreifendes Persönliches Budget. Der LVR fördert die Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets durch eine gezielte Ansprache der potentiellen Budgetnehmerinnen und Budgetnehmer sowie durch Öffentlichkeitsarbeit. Die Verwaltung wird gebeten, unter Beachtung nachfolgender Eckpunkte ihre Verfahrensweise bei der Umsetzung des Persönlichen Budgets für Leistungen schriftlich auszuarbeiten und den potentiellen Budgetnehmerinnen und Budgetnehmern zugänglich zu machen. Dem Sozialausschuss ist darüber zu berichten.
Ein Persönliches Budget wird auf Antrag bewilligt. Eine Rückkehr zur Sachleistung muss jederzeit möglich sein.
- Mit dem Individuellen Hilfeplan wird der persönliche Hilfebedarf ermittelt. Der Individuelle Hilfeplan wird in einer Hilfeplankonferenz behandelt. An der Hilfeplankonferenz sollen bei einem trägerübergreifenden Persönlichen Budget alle Leistungsträger teilnehmen.
- Eine Zielvereinbarung zwischen der Leistungsempfängerin/dem Leistungsempfänger und dem (Haupt-) Leistungsgeber beschreibt, worin die Eingliederungsziele bei der Umsetzung des Persönlichen Budgets bestehen. Sie muss Regelungen über die Ausrichtung der individuellen Förder- und Leistungsziele, über die Erforderlichkeit des Nachweises für die Deckung des festgestellten Bedarfs sowie zur Qualitätssicherung enthalten.
- Auf Grund des Bedarfs wird, entsprechend den vereinbarten Entgelten nach §§ 75 ff SGB XII, das Persönliche Budget gebildet. Der auf diese Weise ermittelte Geldbetrag wird in der Regel monatlich im Voraus als Persönliches Budget an die Leistungsempfängerin bzw. den Leistungsempfänger ausgezahlt, die auch über die Verwendung im Einzelnen entscheiden. Die Umsetzung und Erfüllung der Zielvereinbarung durch die Leistungserbringer sowie die Erreichung der vereinbarten Ziele dieser Teilhabeleistung können unbürokratisch, z. B. stichprobenweise, überprüft werden. Die Erreichung der vereinbarten Ziele und die konkrete Mittelverwendung werden nach Ablauf des Bewilligungszeitraums bei der Neubewilligung berücksichtigt.
- Es ist ein Konzept zu entwickeln, mit der die Budgetberatung unabhängig von den Leistungsanbietern sichergestellt wird. Hierzu sollen auch bestehende Strukturen wie die Kontakt-, Koordinierungs- und Beratungsstellen und Sozialpsychiatrischen Zentren genutzt werden.
Punkt 4
Offenlegung der Ermittlung und Verwendung der Arbeitsergebnisse 2005 im Arbeitsbereich der WfbM - Prüfung und Darstellung der Ergebnisse
Vorlage 12/2785
Frau Hoffmann-Badache teilt mit, dass es sich hierbei bereits um den zweiten Bericht dieser Art handelt. Zukünftig soll in regelmäßigen Abständen berichtet werden, um so eine Zeitreihe entwickeln zu können, die die finanziellen Aspekte insbesondere hinsichtlich der Ermittlung der Arbeitsergebnisse in Arbeitsbereich der Werkstätten aufzeigt.
Herr Heidrich betont, dass die Verwaltung zukünftig bei den WfbM nachfragen solle, falls die Werkstätten die einheitlich vorgegebenen Vordrucke nicht umfassend beantworten. Nur so kann eine Vergleichbarkeit sichergestellt werden.
Auf Nachfrage von Herrn Detjen teilt Herr Heuser mit, dass die Festsetzung der Arbeitsentgelte den einzelnen WfbM obliegt.
Herr Kresse weist daraufhin, dass ein vertrauensvolles Verhältnis Transparenz voraussetzt. Die bisherigen Ergebnisse seien in dieser Form noch nicht zufrieden stellend.
Frau Schmerbach fügt hinzu, dass die Werkstätten selbst an einer möglichst umfassenden Transparenz interessiert sein müssten.
Auf Nachfrage von Herr Runkler teilt Herr Heuser mit, dass die Vergleichbarkeit des aktuellen Berichts mit dem Vorjahresbericht schwierig sei, da sich beim letzten Bericht drei Werkstätten nicht beteiligt haben. Erst im nächsten Jahr sei daher eine tatsächliche Vergleichbarkeit gegeben. Der LVR sei der einzige überörtliche Träger, der eine solche Transparenz hergestellt hat. Sofern solche Daten in anderen Bundesländern ermittelt werden, gibt es bislang zumindest keine entsprechenden Veröffentlichungen.
Die Vorsitzende hält fest, dass die Verwaltung darauf hinwirken sollte, detaillierte Informationen zu ermitteln. Es wäre daher schön, wenn Politik, Verwaltung und Werkstätten im Sinne der behinderten Menschen die Zusammenarbeit vertiefen würden.
Der Sozialausschuss nimmt die vorgestellten Ergebnisse der Offenlegung der Ermittlung und Verwenung der Arbeitsergebnisse 2005 im Arbeitsbereich der WfbM zur Kenntnis.
Punkt 5
Finanzielle Leistungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe an Einrichtungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Neubau und Ausstattung von Werkstätten für behinderte Menschen - Förderprojekte des Jahres 2007
Vorlage 12/2715
Der Sozialausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Den vorgeschlagenen Investitionszuschüssen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe zur Förderung von Werkstattprojekten des Jahres 2007 wird entsprechend der Vorlage Nr. 12/2715 zugestimmt.
Punkt 6
Modellprojekt: Kombinierte finanzielle und fachliche Leistungen zur Unterstützung der Integration von Werkstattbeschäftigten in Betriebe des allgemeinen Arbeitsmarktes
Vorlage 12/2336
Herr Kresse betont, dass häufig beklagt wird, dass der Wechsel zwischen Werkstatt und Arbeitsmarkt nicht gelingt. Er hält das Modellprojekt deshalb für eine kreative und finanziell fundierte Möglichkeit, um den Wechsel zu unterstützen.
Frau Mangen äußert die Hoffnung, dass die Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit in Zukunft behoben werden können.
Herr Heidrich verweist darauf, dass klare Regelungen auf Bundesebene erforderlich seien, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit der Rückkehr in die Werkstatt, falls die Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt nicht die richtige Alternative sei.
Frau Hoffmann-Badache ergänzt, dass es zur Zeit eine bundesweite Diskussion zum Thema gibt, die u. a. die Bemühung beinhaltet, die Rentenanwartschaft an die Person und nicht an die Einrichtung zu knüpfen.
Der Sozialausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:
1. Das Modellprojekt "Kombinierte finanzielle Leistungen und fachliche Leistungen zur Unterstützung der Integration von Werkstattbeschäftigten in Betriebe des allgemeinen Arbeitsmarktes" soll in der Form - wie in der Vorlage Nr. 12/2336 dargestellt - für 2 Jahre, frühestens beginnend im Januar 2008, durchgeführt werden.
2. Entsprechende Leistungen können bereits im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung 2008 erbracht werden.
Punkt 7
Werkstätten für behinderte Menschen
Antrag 12/238 Bündnis 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP
Frau Servos erläutert, dass gerade psychisch behinderte Menschen andere Bedingungen in den Werkstätten brauchen. Daher sei es notwendig, ein Angebot sicherzustellen, das speziell auf diesen Personenkreis ausgelegt aus.
Herr Heidrich weist darauf hin, dass die CDU dem Antrag nicht zustimmen wird. Voraussetzung für den geforderten Bericht sei eine Umfrage innerhalb der Werkstätten, die einen erheblichen Arbeitsumfang bedeutet. Mit einzelnen Fragestellungen werde in die Autonomie der Werkstätten eingegriffen.
Herr Kresse betont, wie wichtig es sei, dass die Träger ihre Kooperationskontakte aufzeigen. Nur so sei eine Weiterentwicklung der Versorgung und der Qualitätsstandards in diesem Bereich überhaupt möglich.
Der Sozialausschuss fasst mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der CDU-Fraktion folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wird aufgefordert, dem Sozialausschuss über die Konzepte und Arbeitsweisen der Werkstätten für psychisch behinderte Menschen im Rheinland zu berichten.
Der Bericht soll insbesondere Aufschluss geben über:
- Rechtsformen
- Standorte, Erreichbarkeit (Anfahrtszeit und Zubringerdienste) und qualitative Einbindung in die Region (Kooperationspartner, Firmenkontakte)
- Betriebsgröße, Größe des Produktionsraums und der hier beschäftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Schwerpunkte der Arbeit und Differenzierung der Angebote
- Qualifikation des Personals (einschließlich der Leitung) und Fortbildungsangebote
- Arbeitszeitmodelle für die Menschen mit Behinderung
- Zahlen zur Nachfrageentwicklung des Personenkreises
- Zahlen zur Quote der Personen, die die Werkstätten wieder verlassen haben in den letzten drei Jahren: „Abbrecher“ differenziert nach krankheitsbedingten Ursachen und Motivationsproblemen, Arbeitsplatz am 1. Arbeitsmarkt, weiteren Gründe
- Anbindung an den ersten Arbeitsmarkt
- Zusammenarbeit mit Dritten wie z.B. Arbeitsagentur, IFD, SPZ, Kooperation mit Trägern, die Betreutes Wohnen anbieten
- Arbeit des Fachausschusses
Ziel ist, dass der Sozialausschuss auf der Basis dieses Sachstandsberichtes Empfehlungen zu Eckpunkten für die Ausgestaltung von Werkstätten für psychisch behinderte Menschen verabschiedet, die den gewandelten Anforderungen der Zielgruppe und des Arbeitsmarktes Rechnung tragen.
Punkt 8
Jahresbericht des Integrationsamtes -
Powerpoint Präsentation
Frau Dr. Seel erläutert mittels eines Powerpointvortrags den Jahresbericht des Integrationsamtes. Der Vortrag ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Frau Schmerbach dankt Frau Dr. Seel für den Vortrag und regt an, den Aspekt des gender mainstreaming bei der Beauftragung z. B. durch eine bestimmte Quotierung stärker in den Vordergrund zu rücken. Frau Dr. Seel weist diesbezüglich darauf hin, dass eine Förderung nicht von einer bestimmten Quote abhängig gemacht werden kann, zumal dadurch in die Autonomie der Unternehmen eingegriffen würde.
Im Bereich des LWL gebe es einige Integrationsunternehmen mehr - die Zahl der Arbeitsplätze in Integrationsunternehmen hält sich die Waage.
Herr Runkler weist darauf hin, dass die Beschäftigungsquote im Rheinland mit 4,3 % beziffert wird, in Westfalen-Lippe mit 4,7 % und im Landesdurchschnitt ebenfalls mit 4,7 %. Dies sei mathematisch nicht möglich. Er bittet daher darum, dem Protokoll die korrekten Zahlen beizufügen.
Beantwortung der Frage: Die erneute Berechnung ergibt für das Rheinland eine Beschäftigungsquote von 4,62 % und für Westfalen-Lippe eine Beschäftigungsquote von 4,84 %.
Auf Nachfrage von Herrn Runkler und Herrn Heidrich erläutert Frau Dr. Seel, dass bei der Zustimmung durch Fristablauf keine Arbeitsplätze verloren gegangen seien.
Hinsichtlich der Nachfragen von Frau Servos und Frau Nottebohm teilt Frau Dr. Seel mit, dass die 40 Förderungen in 2006 Erweiterungen der Förderungen aus 2005 waren. Für den Bereich des LWL sind dem LVR keine entsprechenden Zahlen bekannt.
Der Sozialausschuss nimmt den Vortrag von Frau Dr. Seel zum Jahresbericht des Integrationsamtes zur Kenntnis.
Punkt 9
Förderung von Integrationsprojekten gem. §§ 132 ff. SGB IX
Vorlage 12/2758
Der Sozialausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Förderung eines Integrationsprojektes gem. §§ 132 ff. SGB IX wird - wie in der Vorlage Nr. 12/2758 dargestellt - zugestimmt.
Punkt 10
Die Arbeit der Integrationsfachdienste im Jahr 2007
Vorlage 12/2795
Frau Hoffmann-Badache teilt mit, dass diese Vorlage die Entwicklung der Arbeit der Integrationsfachdienste im Rheinland und ihre Position im bundesweiten Vergleich aufzeigt.
Frau Dr. Seel ergänzt, dass das Thema Umsatzsteuerverpflichtung der Integrationsfachdienste zwischenzeitlich erheblich an Brisanz gewonnen habe. Es sei allerdings losgelöst vom geplanten Bündelungsprozess zu sehen. Dieser Frage werde aktuell auf Landes- und Bundesebene nachgegangen. Eine eindeutige Klärung in dieser Frage sei bislang nicht erfolgt. Vielmehr seien Regelungen duch die Finanzämter in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Dies haben auch die erneut durchgeführten einzelnen Rückfragen seitens des LVR-Integrationsamtes ergeben. So war aus Baden-Württemberg, wo die Bündelung der Integrationsfachdienste bereits seit zwei Jahren erfolgreich umgesetzt ist, zu erfahren, dass hier die Finanzämter auf der Basis des § 18 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz keine Steuerverpflichtung der Integrationsfachdienste annehmen.
Der Bericht über die Arbeit der Integrationsfachdienste im Jahr 2007 wird gemäß Vorlage 12/2795 zur Kenntnis genommen.
Punkt 11
Satzung über die Zuweisung von Mitteln der Ausgleichsabgabe an die örtlichen Fürsorgestellen im Rheinland für das Jahr 2008 (Ausgleichsabgabesatzung 2008)
Vorlage 12/2720
Der Sozialausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Ausgleichsabgabesatzung gemäß Anlage 1 zur Vorlage Nr. 12/2720 wird zugestimmt.
Punkt 12
Versorgungsverwaltung
Punkt 12.1
Reform der Versorgungsverwaltung;
hier: Interkommunale Kooperationsvereinbarung im Bereich des Ärztlichen Dienstes
Vorlage 12/2732
Frau Hoffmann-Badache berichtet, dass eine Kooperationsvereinbarung sowohl mit der Stadt Köln als auch dem Rhein-Erft-Kreis auf einem guten Weg sei. Mit den Städten Leverkusen und Bonn befindet man sich in einem Beratungsprozess.
Herr Detjen betont, dass die Kooperation in dieser Situation der einzige Weg sei, um die Fachkompetenz zu erhalten.
Die Vorlage zur Interkommunalen Kooperationsvereinbarung im Bereich des Ärztlichen Dienstes wird zur Kenntnis genommen.
Punkt 12.2
Abwicklung von Aufgaben des Sozialen Entschädigungsrechts in den Haushalten 2007 und 2008 des LVR
Vorlage 12/2821
Das in der Vorlage Nr. 12/2821 beschriebene Verfahren zur Abwicklung von Aufgaben des Sozialen Entschädigungsrechts wird zur Kenntnis genommen.
Punkt 12.3
Sachstand Versorgungsverwaltung - mündlicher Bericht
Frau Hoffmann-Badache erläutert, dass zum 01.01.2008 in Dezernat 7 ein neuer Fachbereich "Soziales Entschädigungsrecht" eingerichtet wird. Diesem Fachbereich gehören 6 Abteilungen der ehemaligen Versorgungsämter, ein ärztlicher Dienst und eine orthopädische Versorgungsstelle an. Der Bereich für Widersprüche und Klageverfahren wird direkt in Amt 61 integriert. Für die erste Sitzung in 2008 wird es hierzu weitere Informationen geben.
Die ambulante Kriegsopferfürsorge, die der LVR auch zum 01.01.2008 von den Kommunen übernimmt, wird ebenfalls in den zuständigen Bereich in Amt 61 integriert. Als Tischvorlage wurde ein Faltblatt mit entsprechenden Informationen verteilt.
Frau Dr. Seel fügt hinzu, dass das Verwaltungsgericht Düsseldorf am 16.11.2007 in einer Eilentscheidung auf Antrag des Hauptpersonalrates des MAGS den Beschluss gefasst hat, den gesamten Prozess zu stoppen und dem Erlass einer einstweiligen Verfügung zuzustimmen, da das Gericht den Zuordnungsplan des Personals als Sozialplan ansieht und somit die Mitbestimmungsrechte des Hauptpersonalrates verletzt sieht. Auf Nachfrage des LVR hat das Land mitgeteilt, dass es zum einen Widerspruch gegen den Beschluss einlegen und zum anderen das Beteiligungsverfahren vorsorglich nachholen wird. Im Übrigen liefe die Umsetzung des Reformvorhabens weiter.
Punkt 13
Fachbereichsbildung im Dezernat Soziales, Integration;
hier: Umsetzung der Neuordnung der Aufbau- und Ablauforganisation nach sachlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten sowie Zweckmäßigkeitsüberlegungen bei dezentraler Fach- und Ressourcenverantwortung im Dezernat Soziales, Integration
Vorlage 12/2815
Frau Hoffmann-Badache berichtet, dass das Organigramm die derzeitigen Überlegungen zur Umsetzung der Fachbereichsbildung in Dezernat 7 darstellt und dass es im nächsten Jahr aufgrund der Übernahme der Aufgaben der Versorgungsverwaltung noch weitere Änderungen geben wird.
Die mit Vorlage Nr. 12/2815 dargestellte Bildung von vier Fachbereichen und damit die Optimierung der Aufbau- und Ablauforganisation im Dezernat Soziales, Integration wird zur Kenntnis genommen.
Punkt 14
Bürokratieabbaugesetz II
Vorlage 12/2736
Der Bericht zum Bürokratieabbaugesetz II wird gemäß Vorlage Nr. 12/2736 zur Kenntnis genommen.
Punkt 15
Änderung der Sozialhilfesatzung
Vorlage 12/2687
Der Sozialausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Änderung der Sozialhilfesatzung wird gemäß Vorlage Nr. 12/2687 zugestimmt.
Punkt 16
Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz - PfWG)
Vorlage 12/2807
Die in der Anlage beigefügte Darstellung zum Pflege-Weiterentwicklungsgesetz wird zur Kenntnis genommen.
Punkt 17
Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln im Produktbereich 05 Soziale Leistungen
Vorlage 12/2773
Bezüglich der Nachfrage von Herrn Wörmann zu den Fallzahlsteigerungen im Betreuten Wohnen teilt Frau Brusis mit, dass dem Sozialausschuss die Ergebnisse der Analyse zu gegebener Zeit vorgelegt werden.
Der Sozialausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln im Produktbereich 05 Soziale Leistungen in Höhe von insgesamt 21.143.400,- Euro wird zugestimmt.
Punkt 18
Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln im Produktbereich 07 - Gesundheitsdienste und Altenpflege (hier: Produktgruppe 065 „Durchführung des Altenpflegegesetzes“)
Vorlage 12/2787
Der Sozialausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln im Produktbereich 07 - Gesundheitsdienste und Altenpflege (hier: Produktgruppe 065 „Durchführung des Altenpflegegesetzes“) in Höhe der zum Ende des Geschäftsjahres bestehenden Erträge wird zugestimmt.
Punkt 19
Mitteilung der Verwaltung
Rahmenzielvereinbarung mit den WfbM
Herr Heuser berichtet, dass die Rahmenzielvereinbarungen mit den rheinischen WfbM sich zurzeit im Unterschriftsverfahren mit den Wohlfahrtsverbänden befinden. Sie beinhalten u. a. die Flexibilisierung, Öffnung für den 1. Arbeitsmarkt, Binnendifferenzierung sowie bessere Steuerung der Zugänge. Über die Weiterentwicklung der Werkstätten in NRW wird es demnächst ein Gespräch beider Landesdirektoren und der Freien Wohlfahrtspflege mit Herrn Minister Laumann geben.
Begleitforschung zum Teilzeitprojekt in den WfbM
Herr Heuser teilt mit, dass es hierzu eine flankierende Umfrage von infas (Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH) mit 4.300 beschäftigten Personen in den WfbM gibt. Die Umfrageergebnisse werden dem Sozialausschuss zu gegebener Zeit vorgestellt.
Verabschiedung Herr Heuser
Die Vorsitzende weist darauf hin, dass Herr Heuser zum 31.12.2007 in den Ruhestand geht und dies somit seine letzte Teilnahme am Sozialausschuss in seiner Funktion als Leiter des Rheinischen Sozialamtes sei. Sie dankt Herrn Heuser für seine langjährige Arbeit und verweist auf die offizielle Verabschiedung am 18.12.2007.
Herr Heuser bedankt sich für die jahrelange konstruktive Zusammenarbeit im Sozialausschuss und wünscht den Mitgliedern des Sozialausschusses und ihrer Arbeit zum Wohle der Betroffenen viel Erfolg.
Punkt 20
Verschiedenes
keine Wortmeldungen.
Solingen, den 18.1.08
Die Vorsitzende
D a u n
Köln, den 11.01.08
Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland
In Vertretung
H o f f m a n n - B a d a c h e