LVIS Recherche - Niederschrift
12. Landschaftsversammlung 2004-2009
Niederschrift
über die 12. Sitzung des Gesundheitsausschusses
am 24.11.2006 in Köln, Landeshaus
- öffentlicher Teil -
Anwesend vom Ausschuss: | | CDU | |
Bündgens, Willi | |
Eckenbach, Jutta | |
Heidrich, Paul | |
Herbrecht, Wilhelm | |
Hohl, Peter | (für Serafim) |
Holländer, Hildburg | |
Kölzer, Martha Helene | |
Loepp, Helga | |
Meies, Fritz | |
Schiefer, Ursula | |
SPD | |
Benninghaus, Walburga | |
Berten, Monika | |
Holzhauer, Albert | |
Latak, Helmut | |
Dr. Rolle, Jürgen | (bis 11:05 Uhr) |
Schnitzler, Stephan | |
Schulz, Margret | |
Wiesemann, Karin | |
Bündnis 90/DIE GRÜNEN | |
Asch, Andrea Ursula | (Vorsitzende) |
Kresse, Martin | (für Peil) |
FDP | |
Runkler, Hans-Otto | (für Paßmann) |
Dr. Schreiber, Susanna | |
Verwaltung: | | van Brederode, Leiter des Amtes für Planung und Förderung | |
Freund, Leiter des Maßregelvollzugsamtes | |
Groeters | (Protokoll) |
Heister, Leiter des Amtes für Kliniken | |
Hesse, Stabsstelle im Dezernat Gesundheit, Heilpädagogische Netzwerke | |
Kukla, Landesrat Dezernat Gesundheit, Heilpädagogische Netzwerke | |
Mäckle-Schäfer, Leiterin des Gleichstellungsamtes | |
Dr. Schmidl, Leiter der Psychosozialen Dienste in Wien (zu TOP 4) | |
T a g e s o r d n u n g
Öffentliche Sitzung
Beratungsgrundlage
1.
Anerkennung der Tagesordnung
2.
Niederschrift über die 11. Sitzung vom 29.09.2006
3.
Eckpunkte der Gesundheitsreform 2006 und ihre Auswirkungen auf die Belange psychisch erkrankter Menschen
4.
Gemeindepsychiatrische Versorgung am Beispiel der Stadt Wien
5.1.
Entwicklungsstand Qualitätsmanagement in den RK
5.2.
Entwicklungsstand Qualitätsmanagement in den Rheinischen Kliniken
6.
Bettenzahlen und Strukturen der Rheinischen Kliniken für das Jahr 2007
7.
Mitteilung der Verwaltung
9.
Vorlagen zur Information
9.1.
Aufbau einer dritten Kompetenz- und Fachsstelle für migrationsspezifische Fragen
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsgrundlage
10.
Niederschrift über die 11. Sitzung vom 29.09.2006
11.
Kinder- und Jugendpsychiatrie der Rheinischen Kliniken Viersen;
hier: Schaffung einer Tagesklinik auf dem Gelände des Lukaskrankenhauses in Neuss
12/1865
12.
Mitteilung der Verwaltung
Beginn der Sitzung: | 09:30 AM Uhr |
Ende öffentlicher Teil: | 11:15 AM Uhr |
Ende der Sitzung: | 11:20 AM Uhr |
Vor Eintritt in die Tagesordnung begrüßt die Vorsitzende ganz herzlich die Zuhörerinnen und Zuhörer, die Mitglieder des Gesundheitsausschusses und die Verwaltung zu der heutigen Sitzung des Gesundheitsausschusses.
Besonders begrüßt die Vorsitzende Herrn Dr. Schmidl, den Leiter der Psychosozialen Dienste in Wien, der zum Tagesordnungspunkt 4 "Gemeindepsychiatrische Versorgung am Beispiel der Stadt Wien" referieren wird.
Die Vorsitzende weist darauf hin, dass Frau Kühn-Mengel, die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten, an der heutigen Sitzung des Gesundheitsausschusses nicht teilnehmen könne, weil sie an einer namentlichen Abstimmung im Deutschen Bundestag teilnehmen müsse. Sie habe ihre Teilnahme aber für die nächste Sitzung des Gesundheitsausschusses am 22.01.2007 zugesagt.
Öffentliche Sitzung
Punkt 1
Anerkennung der Tagesordnung
Der Tagesordnung für die Sitzung des Gesundheitsausschusses am 24.11.2006 wird zugestimmt.
Punkt 2
Niederschrift über die 11. Sitzung vom 29.09.2006
Gegen den öffentlichen Teil der Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben.
Punkt 3
Eckpunkte der Gesundheitsreform 2006 und ihre Auswirkungen auf die Belange psychisch erkrankter Menschen
Herr Kukla erläutert die für die Psychiatrie relevanten Regelungen des Gesetzentwurfes (siehe Anlage 1 der Niederschrift) und weist auf das Schreiben der Vorsitzenden sowie das Anschreiben des Bundesministeriums für Gesundheit zu den Eckpunkten zu der geplanten Gesundheitsreform 2006/2007 (siehe Anlage 2 der Niederschrift) und das Schreiben von Frau Kühn-Mengel vom 23.11.2006 (siehe Anlage 3 der Niederschrift) hin.
Die Bundesregierung habe am 25.10.2006 den Entwurf des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz) beschlossen. Der Gesetzentwurf umfasse inzwischen über 600 Seiten. Es sei vorgesehen, dass das Gesetz zum 01.04.2007 in Kraft treten solle. Die wichtigsten Auswirkungen für die psychiatrischen Krankenhäuser seien:
- Für alle nach dem 31.12.2006 entlassenen Kassenpatientinnen und -patienten würden die Rechnungen um 0,7 % gekürzt. Frau Kühn-Mengel habe sich in ihrem Schreiben vom 23.11.2006 dagegen ausgesprochen, dass die psychiatrischen Krankenhäuser mit dem Sanierungsbeitrag belastet werden.
- Der Mindererlösausgleich werde von 40 % auf 20 % reduziert.
- Die Anschubfinanzierung zur integrierten Versorgung werde um 2 Jahre verlängert. Die Rückerstattung nicht verbrauchter Mittel aus der Anschubfinanzierung bleibe unklar.
Positiv hervorzuheben sei, dass die häusliche Krankenpflege und damit auch die psychiatrische häusliche Krankenpflege auf "... oder sonst an einem geeigneten Ort, insbesondere in Betreuten Wohnformen" ausgedehnt werde.
Neben den Auswirkungen aus dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz kämen auf die Rheinischen Kliniken gesetzliche und tarifbedingte Kosten- und Ausgabensteigerungen, wie die erwartete Tariferhöhung für Klinikärzte, TVöD-Umstellung/Änderung Arbeitszeitgesetz, Mehrwertsteuererhöhung ab 2007, Erhöhung des Beitragssatzes der Krankenkassen und die allgemeine Personalkostenerhöhung zu. Daneben gebe es die Budgetdeckelung in der forensischen Psychiatrie und die Kürzungen in den Rehabilitationsbereichen. Es sei damit zu rechnen, dass durch alle diese Auswirkungen in 2007 auf die Rheinischen Kliniken zusätzliche Kosten in Höhe von rd. 13.000.000,-- € zukommen. Im Moment sei noch nicht absehbar, wie diese zusätzlichen Kosten durch die Rheinischen Kliniken verkraftet werden können.
Herr Kresse stimmt zu, dass die Auswirkungen des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz für die Rheinischen Kliniken gravierend seien. Es herrsche eine große Betroffenheit. Daneben weist er auf die Malus-Regelung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes hin. Von der reduzierten Belastungsgrenze für Chroniker würden nur solche Patientinnen und Patienten profitieren, die vor ihrer Erkrankung regelmäßig die für sie relevanten, vom gemeinsamen Bundesausschuss näher zu bestimmenden Vorsorgeuntersuchungen, in Anspruch genommen hätten. Dieses sei für die psychiatrischen Patientinnen und Patienten eine weitere Belastung. Psychiatrische Patientinnen und Patienten seien bereits schwierig zu motivieren, psychiatrische Behandlung in Anspruch zu nehmen und die Praxisgebühr zu leisten.
Die Vorsitzende weist darauf hin, diese Regelung könne in der nächsten Sitzung des Gesundheitsausschusses am 22.01.2007 auch noch weiter mit der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten diskutiert werden. In ihrem Schreiben vom 23.11.2006 habe sie sich dafür ausgesprochen, dass für die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen der bessere Weg gute Information, gezielte Ansprache von Risikogruppen, Kampagnen, Einladesysteme und aufsuchende Präventionen seien. Besonders bei psychisch Kranken müsse die Motivation für präventive Maßnahmen, wie Früherkennungsuntersuchungen, im Vordergrund stehen.
Der Bericht von Herrn Kukla wird zur Kenntnis genommen. Frau Kühn-Mengel wird in der nächsten Sitzung des Gesundheitsausschusses am 22.01.2007 vortragen.
Punkt 4
Gemeindepsychiatrische Versorgung am Beispiel der Stadt Wien
Die Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Dr. Schmidl, dem Leiter der Psychosozialen Dienste in Wien, für seine Bereitschaft, zur gemeindepsychiatrischen Versorgung am Beispiel der Stadt Wien zu berichten. In der Stadt Wien sei es besonders vorbildlich gelungen, den ambulanten, teilstationären und stationären Bereich miteinander zu verknüpfen. Das Modell sei ein Best-Practice-Beispiel für eine gut gelungene Kooperation zwischen allen Beteiligten.
Herr Dr. Schmidl bedankt sich ganz herzlich für die Einladung. In den 70er Jahren habe es in allen Städten Europas kritische Einstellungen zur verwahrenden Psychiatrie gegeben. In Wien sei 1973 der Auftrag zur Erstellung eines Zielplanes "Krankenversorgung und Altenhilfe in Wien" erfolgt. Die Zielvorgaben für die Psychiatrie lauteten Regionalisierung und Differenzierung. 1979 habe der Wiener Gemeinderat den Zielplan für die psychiatrische und psychosoziale Versorgung in Wien genehmigt. Es sei der Beschluss über die Gründung des Kuratoriums für Psychosoziale Dienste in Wien erfolgt. Wien sei in acht Versorgungsregionen unterteilt und die psychiatrische Krankenversorgung in das allgemeine Gesundheitssystem eingeordnet worden. Es gebe eine enge Verzahnung zwischen dem ambulanten, teilstationären und stationären Bereich. Für den ambulanten Bereich stehe ein Fonds zur Verfügung, aus dem alle Leistungen bezahlt würden. Die sozialpsychiatrischen Ambulatorien arbeiteten auch regionalisiert und hätten eine ärztliche Leitung. Der Zugang sei sehr niedrigschwellig. Die Sozialpsychiatrischen Ambulatorien seien keine bettenführenden Krankenanstalten. Wichtig seien auch die medizinisch-rehabilitativen Leistungen auf der Tagesstrukturachse, auf der Wohnachse und auf der Arbeitsachse. Hervorzuheben sei auch der psychiatrische Notdienst mit mobilem Krisendienst. Wichtig seien in Wien auch die nachgehenden, bei Bedarf auch mobilen Hilfen. In den Sozialpsychiatrischen Ambulatorien gebe es ein multiprofessionelles Team. Über Liaisondienste würden die Sozialpsychiatrischen Ambulatorien in 15 Einrichtungen der Obdachlosenhilfe Konsiliardienste leisten. Dieses Angebot sei als Modell gestartet worden. Schwerpunktmäßig würden in den Sozialpsychiatrischen Ambulatorien Schizophrenien und schizophrenie-ähnliche Erkrankungen behandelt.
(Der Power-Point-Vortrag von Herrn Dr. Schmidl ist als Anlage 4 der Niederschrift beigefügt.)
Auf Fragen von Frau Kölzer, der Vorsitzenden, Frau Benninghaus, Herrn Runkler, Herrn Holzhauer, Frau Eckenbach, Herrn Kresse und Herrn Heidrich antwortet Herr Dr. Schmidl:
- Der Fonds der Psychosozialen Dienste in Wien werde durch die Stadt Wien, den Sozialbereich und die Krankenkassen finanziert. Als Summe ständen im Jahr ca. 10 - 14 Mio. Euro zur Verfügung, die auf der Basis des Psychiatrieplanes beschlossen würden. Die acht Sozialpsychiatrischen Ambulatorien würden die ambulante Behandlung als nicht bettenführende Einrichtungen durchführen und alle in der Psychiatrie notwendigen Leistungen wie Behandlung, Tagesstruktur und Wohnen vorhalten. Es gebe eine enge Zusammenarbeit mit dem stationären Bereich und eine große Durchlässigkeit zwischen stationärer und ambulanter Versorgung.
- Wichtig sei in den Sozialpsychiatrischen Ambulatorien das multiprofessionelle Team. Es gebe sowohl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im ärztlichen Bereich, in der Wohnstruktur und in der Tagesstruktur. Bei den Teamsitzungen im Sozialpsychiatrischen Ambulatorium seien alle Berufsgruppen beteiligt.
- Neben den Sozialpsychiatrischen Ambulatorien gebe es in Wien auch Vereine für Wohnen, Clubs, Nutzer und Angehörige. Diese hätten aber keinen Versorgungsauftrag.
- Die Übergangspflege habe sich aus dem stationären Bereich entwickelt und habe für die Sozialpsychiatrischen Ambulatorien eine große Bedeutung. Nach der Entlassung aus der stationären Behandlung würden die Patientinnen und Patienten noch nachgehend betreut, um zu sondieren, ob die Patientinnen und Patienten in ihrem Umfeld zurecht kommen. Die nachgehende Betreuung sei für die Sozialpsychiatrischen Ambulatorien von großer Bedeutung. Auf Behandlungskontinuität werde großen Wert gelegt. Wenn eine Patientin oder ein Patient nicht zu den regelmäßigen Terminen im Sozialpsychiatrischen Ambulatorium erscheine, könne er bzw. sie auch zu Hause angerufen oder Hausbesuche durchgeführt werden.
- Seit 1979 sei eine Regionalisierung der Psychiatrie und der Ausbau der ambulanten Hilfen in Wien erfolgt. Der Fond für die Psychosozialen Dienste in Wien sei budgetiert. Vereine würden unter anderem durch Spenden subventioniert. Es gebe keine Versorgungsverträge mit freien Trägern.
- Es gebe die Möglichkeit der anonymen Behandlung. Diese werde aber nur zu einem sehr geringen Prozentsatz in Anspruch genommen.
- Die Psychosozialen Dienste in Wien müssten mit ihrem Fonds ihre durch den Zielplan festgelegten Aufgaben im ambulanten Bereich erfüllen.
- Die Psychosozialen Dienste in Wien hätten einen Vorstand, der politisch zusammengesetzt sei. Die Vorstandssitzungen würden zweimal jährlich stattfinden. Die Präsidentin sei die jeweilige Stadträtin für Gesundheit.
- Bei der Entwicklung von zusätzlichen Angeboten der Psychosozialen Dienste in Wien würden Modelle zusätzlich über den Fonds gefördert. Ein Beispiel dafür sei der Liaisondienst zu den Obdachloseneinrichtungen, bei dem jetzt entschieden worden sei, dass dieser weitergeführt werden solle. Ein weiteres Modell sei jetzt die psychiatrische Beratungsstelle für Frauen, da davon ausgegangen werde, dass dieses Beratungsangebot über die Sozialpsychiatrischen Ambulatorien nicht abgedeckt werde. Eine psychiatrische Beratungsstelle für Migrantinnen und Migranten sei nicht weiter verfolgt worden, da eine kontinuierliche Betreuung in Wien nicht zu gewährleisten sei, da mehrsprachige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fehlten.
- Patientinnen und Patienten der Sozialpsychiatrischen Ambulatorien aus anderen Bundesländern in Österreich würden genauso versorgt, wie die Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt Wien.
- Die Entwicklung in Wien habe u. a. auch in dieser Form erfolgen können, da es sich um die Umsetzung eines Gemeinderatsbeschlusses handele. Mit den niedergelassenen Psychiaterinnen und Psychiater gebe es in der Regel eine gute Kooperation, da die Entwicklung dahingehend erfolgt sei, dass nur die schwereren psychiatrischen Erkrankungen in den Sozialpsychiatrischen Ambulatorien behandelt werden, wo ein multiprofessionelles Team dringend erforderlich sei.
- Bei der Entwicklung der psychiatrischen Versorgung der Stadt Wien in acht Versorgungsregionen sei innerhalb der Berufsgruppen der Psychiatrie Einigkeit gewesen. Ziel sei es in den 70er Jahren gewesen, die überfüllten Großkrankenhäuser abzubauen. Um eine qualifizierte psychiatrische Behandlung der Patientinnen und Patienten in Wien zu erreichen, hätten alle Beteiligten an einem Strang gezogen und es sei zu dieser positiven Entwicklung in Wien gekommen.
- In Wien gebe es eine forensische Abteilung für Patientinnen und Patienten im stationären Bereich.
- Der Prozess der Auflösung der Großkrankenhäuser sei über Jahre erfolgt. Jetzt habe jede psychosoziale Versorgungsregion in ihrer Region eine psychiatrische Abteilung. In das ehemalige Großkrankenhaus seien andere medizinische Fachrichtungen eingezogen, so dass ein Sozialmedizinisches Zentrum mit verschiedenen medizinischen Fachrichtungen entstanden sei. Zusätzlich sei jetzt geplant, auf dem ehemaligen Klinikgelände, unter Beachtung des Denkmalschutzes, Wohnhäuser zu bauen und eine Infrastruktur zu schaffen.
Herr Kukla betont, es sei bemerkenswert, dass in Wien sowohl die Entwicklung der stationären als auch der ambulanten Psychiatrie in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft erfolgt sei. Es sei ein vorbildliches Modell in öffentlicher Trägerschaft entstanden. Stationärer, teilstationärer und ambulanter Bereich bildeten in Wien eine Einheit. In Deutschland müsse bei Weiterentwicklungen im ambulanten Bereich immer wieder das Subsidiaritätsprinzip und der Sicherstellungsauftrag der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte beachtet werden.
Die Vorsitzende betont, der Vorteil der Sozialpsychiatrischen Ambulatorien liege darin, dass die medizinische Versorgung, die Krisenintervention, die nachgehende Betreuung, das Betreute Wohnen und die Tagesstruktur eng verknüpft seien. Im Rheinland hätten die Sozialpsychiatrischen Zentren keinen medizinischen Versorgungsauftrag. Sie bedankt sich im Namen des Gesundheitsausschusses für den sehr informativen Vortrag von Herrn Dr. Schmidl. Der Vortrag werde in den Fraktionen der Landschaftsversammlung Rheinland weiter diskutiert und geprüft, welche Anregungen, trotz unterschiedlicher rechtlicher Strukturen, eventuell umsetzbar seien. Insbesondere sei über die Einrichtung eines mobilen Krisendienstes nachzudenken, um stationäre Aufnahmen in der Psychiatrie zu vermeiden.
Der Bericht von Herrn Dr. Schmidl wird zur Kenntnis genommen.
Punkt 5
Qualitätsmanagement
Punkt 5.1
Entwicklungsstand Qualitätsmanagement in den RK
Antrag 12/145/1 Bündnis 90/DIE GRÜNEN, FDP, SPD
Die Vorsitzende weist auf die Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt in der letzten Sitzung des Gesundheitsausschusses am 29.09.2006 hin.
Herr Kresse hebt hervor, angesichts der finanziellen Entwicklungen im psychiatrischen Bereich sei es wichtig, ein Leitbild für die psychiatrische Versorgung zu konkretisieren. In das Qualitätsmanagement der Rheinischen Kliniken sollten die vorliegenden Punkte eingebracht werden, die der SPD-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP-Fraktion besonders wichtig seien. Die erhobenen Zahlen würden zeigen, an welcher Stelle die Rheinischen Kliniken stehen. Aus diesen Ergebnissen könnten dann weitere Handlungskonzepte abgeleitet werden.
Frau Eckenbach hebt hervor, Qualitätsmanagement werde seit 1999 in den Rheinischen Kliniken durchgeführt. Die CDU-Fraktion sehe die Gefahr, dass durch die Erhebungen der im Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP-Fraktion genannten Parameter weitere Dezentralisierungen, Ausgliederungen in der sozialen Rehabilitation und Verhinderungen von Spezialisierungen der Rheinischen Kliniken abgeleitet würden. Gerade für die zukünftige Entwicklung der Rheinischen Kliniken seien Spezialisierungen der einzelnen Rheinischen Kliniken von großer Bedeutung. Des weiteren stelle sich die Frage, ob das bisherige Zertifizierungsverfahren der Rheinischen Kliniken nicht schon genügend Qualitätskriterien verlange. Die CDU-Fraktion sehe durch die zusätzlich zu erhebenden Parameter des Qualitätsmanagements weitere Dokumentationsaufgaben auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rheinischen Kliniken und weitere Kosten auf die Rheinischen Kliniken zukommen.
Herr Runkler führt aus, die zu erhebenden Daten sollten ergänzend zur Optimierung in das bestehende Berichtswesen des Qualitätsmanagements eingespeist werden. Der Aufwand lohne sich aus Sicht der FDP-Fraktion, um die psychiatrischen Kliniken zukunftssicherer zu machen und besser am Markt zu positionieren. Es sei wichtig, das jede Klinik ihr eigenes Profil entwickele. Diesem stehe die Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements nicht entgegen.
Frau Benninghaus führt aus, im Rahmen des Qualitätsmanagements sollten zusätzliche Parameter erhoben werden, um die Situation in den einzelnen Rheinischen Kliniken besser beobachten und beurteilen zu können. Es handele sich um eine qualifizierte Weiterentwicklung des Berichtswesens in den Rheinischen Kliniken. Hieraus ergeben sich keine neuen Strukturen für die Rheinischen Kliniken.
Herr Kukla berichtet, in den Rheinischen Kliniken werde das Qualitätsmanagement folgendermaßen durchgeführt:
- Erstellung der Qualitätsberichte nach § 137 SGB V,
- Qualitätsmanagement nach EFQM und
- Zertifizierungsverfahren nach KTQ.
Ein Teil der zu erhebenden Daten aufgrund des Antrags Nr. 12/145/1 liege über die Qualitätsberichte nach § 137 SGB V bzw. durch EFQM bzw. KTQ vor. Einige Daten müssten neu erhoben werden. Wichtig sei zu vereinbaren, in welcher Form die Daten vorgelegt werden sollten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rheinischen Kliniken sollten nicht mit noch mehr Dokumentationspflichten belastet werden. Teilweise ließen sich die Daten aus den vorliegenden Berichten zum Qualitätsmanagement ableiten.
Herr Hohl hebt hervor, ein wichtiges Parameter des Qualitätsmanagements sei die menschliche Behandlung der Patientinnen und Patienten durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rheinischen Kliniken. Durch immer weitere Anforderungen an Dokumentationsaufgaben in den Rheinischen Kliniken werde die Gefahr gesehen, dass für eine menschliche Behandlung und Betreuung in den Rheinischen Kliniken immer weniger Zeit bleibe. Von daher sollten keine weiteren Anforderungen an das Qualitätsmanagement gestellt werden.
Frau Eckenbach ergänzt, sie sehe die Gefahr, dass noch mehr Bürokratie durch die Erhebung der weiteren Parameter auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Patientinnen und Patienten der Rheinischen Kliniken zukomme. Das Qualitätsmanagement sollte nicht dazu dienen, Entwicklungen in den Rheinischen Kliniken in die Wege zu leiten, die erst noch in der politischen Vertretung abgestimmt werden müssten. Konzeptionelle Entwicklungen in den Rheinischen Kliniken sollten zudem im Rahmen des Gutachtens zur Zukunftssicherung der Rheinischen Kliniken diskutiert werden.
Frau Dr. Schreiber betont die Notwendigkeit der Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements in den Rheinischen Kliniken.
Herr Kresse führt aus, dem Antrag Nr. 12/145/1 lägen die Zentralanliegen der Patientinnen und Patienten sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rheinischen Kliniken zugrunde. Es gehe u. a. um Gemeindenähe, kultursensible Angebote, Methodenvielfalt, Integration von Angehörigen und Personalentwicklungs- und Fortbildungskonzepte. Für die Zukunftsentwicklung der Rheinischen Kliniken und im Interesse der Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rheinischen Kliniken sei es wichtig, diese Parameter mit in das Qualitätsmanagement der Rheinischen Kliniken aufzunehmen.
Frau Eckenbach erklärt für die CDU-Fraktion, an den bisherigen Anforderungen an das Qualitätsmanagement der Rheinischen Kliniken werde festgehalten. Die zusätzlichen Anforderungen an das Qualitätsmanagement würden abgelehnt.
Der Gesundheitsausschuss beschließt mehrheitlich - 11 Stimmen der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen 10 Stimmen der CDU-Fraktion -:
Die Verwaltung wird gebeten, das Qualitätsmanagement der Rheinischen Kliniken so auszugestalten, dass die Behandlungsqualität mit Hilfe geeigneter Indikatoren gemessen sowie systematisch und kontinuierlich weiterentwickelt wird. Besonderes Augenmerk ist auf die Versorgung chronisch psychisch kranker Menschen zu legen. Zu den nachfolgenden Punkten sollten Informationen in aussagefähiger Form erhoben werden.
- Quote ambulanter Angebote: Anteil von stationären Behandlungsfällen zu tagesklinischen Behandlungsfällen zu ambulanten Behandlungsfällen
- Gemeindenähe: Zahl dezentraler ambulanter und tagesklinischer Angebote, Wegstrecken im Versorgungsgebiet
- Kultursensible Angebote: Anzahl der Patienten mit Migrationshintergrund, Migrantenambulanz, Übersetzungsdienste, mehrsprachige Patienteninformationen, Behandlungsvereinbarungen, Anteil der Beschäftigen im medizinisch-pflegerischen Bereich mit Migrationshintergrund
- Qualitätsstandards: Zahl der Zwangsmaßnahmen pro tausend Behandlungsfälle: Fixierungen, Zwangseinweisungen, Verhältnis geschlossene - offene Stationen
- Methodenvielfalt: Beschäftigungs- Arbeits- und Musiktherapie, Psychotherapeutische Verfahren, Zahl und Indikationen der Elektrokrampftherapien
- "Durchdringungsgrad" von Empowermentansätzen/Psychoedukation, Zahl von schriftlichen Behandlungsvereinbarungen
- Angebote für Angehörige sowie Eltern-Kind-Angebote
- Personalentwicklungs- und Fortbildungskonzepte
Die Verwaltung wird gebeten, in Abstimmung mit den Kliniken ein entsprechendes Konzept zu entwickeln, die Kliniken mit der Umsetzung zu beauftragen und über die Ergebnisse periodisch zu berichten.
Punkt 5.2
Entwicklungsstand Qualitätsmanagement in den Rheinischen Kliniken
Vorlage 12/1434/3
Die ergänzende Darstellung zum aktuellen Stand der Entwicklung des Qualitätsmanagement in den Rheinischen Kliniken wird gemäß Vorlage Nr. 12/1434/3 zur Kenntnis genommen.
Punkt 6
Bettenzahlen und Strukturen der Rheinischen Kliniken für das Jahr 2007
Vorlage 12/1889
Der Gesundheitsausschuss beschließt einstimmig:
Der Festlegung der Bettenzahlen in den Rheinischen Kliniken für die Bereiche KHG, Rehabilitation und Pflege wird gemäß Vorlage 12/1889 zugestimmt.
Punkt 7
Mitteilung der Verwaltung
Herr Kukla informiert, die erste Sitzung der Kommission Zukunftssicherung der Rheinischen Kliniken findet am Freitag, 01.12.2006, 12.00 Uhr, in Köln, Landeshaus, statt.
Punkt 8
Verschiedenes
Die nächste Sitzung des Gesundheitsausschusses findet am Montag, 22.01.2007, 9.30 Uhr, in Köln, Landeshaus, statt.
Punkt 9
Vorlagen zur Information
Punkt 9.1
Aufbau einer dritten Kompetenz- und Fachsstelle für migrationsspezifische Fragen
Vorlage 12/1906
Keine Anmerkungen.
Köln, 22.12.2006
Die Vorsitzende
A s c h
Köln, 15.12.2006
Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland
In Vertretung
K u k l a