Der Landschaftsausschuss hat zum neuen Förderverfahren für Kinder mit (drohender) wesentlicher Behinderung in Kindertageseinrichtungen beschlossen, die Umsetzung fortlaufend unter Einbeziehung der Regelkommunikation / Freien Träger zu evaluieren, um zu prüfen, ob die angestrebten Ziele erreicht werden können.
Das Landesjugendamt Rheinland hat zu diesem Zweck mit den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen, den kommunalen Spitzenverbänden des Landes Nordrhein-Westfalen und von diesen benannten Jugendämtern eine Arbeitsgruppe gebildet. Eine erste Arbeitsgruppensitzung hat am 28. Mai 2014 stattgefunden.