LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/3721
öffentlich
Datum:
06/10/2014
Dienststelle:
Fachbereich 43
Bearbeitung:
Herr Pütz
Landesjugendhilfeausschuss18.06.2014zur Kenntnis
Tagesordnungspunkt:
Praxisforum "Ehrenamtliche Vormünder... eine ungenutzte Ressource"
Kenntnisnahme:
Die Vorlage Nr. 13/3721 wird zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:
Erträge:
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

Einzahlungen:
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten
Unterschrift:
In Vertretung

H ö t t e
Zusammenfassung:

Mit dem Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 29.06.2011 wurde in § 55 Abs. 2 Satz 4 SGB VIII festgelegt, dass ein Vollzeit beschäftigter Amtsvormund maximal 50 Mündel betreuen darf. Durch diese Regelung ist Bewegung in die Bestellung von Vormundschaften gekommen. Eine Möglichkeit, die Amtsvormünder evtl. zu entlasten, ist die Gewinnung, Schulung und Begleitung von ehrenamtlichen Einzelvormündern. Die beiden Landesjugendämter Rheinland und Westfalen-Lippe führen dazu in 2014 ein Praxisprojekt mit 12 Jugendämtern durch. Diese nehmen zusammen mit ihren Vereinskooperationspartnern an diesem Projekt teil. Derzeit findet die Praxisphase statt. Am 04.11.2014 werden die Ergebnisse im Rahmen einer Abschlussveranstaltung präsentiert.


Begründung:

Amtsvormünder dürfen in Vollzeit maximal 50 Mündel betreuen. Weil die gesetzlichen Vorgaben unter normalen Umständen kaum realisierbar sind, haben die beiden Landesjugendämter Rheinland und Westfalen-Lippe das Praxisprojekt "Ehrenamtliche Vormünder... eine ungenutzte Ressource" initiiert. Dieses Praxisprojekt will Wege aufzeigen, die ehrenamtliche Einzelvormundschaft vor Ort in die Führung von Vormundschaften verstärkt einzubinden. Die nach der Auftaktveranstaltung mit über 30 interessierten Jugendämtern verbliebenen 12 Jugendämter aus beiden Landesteilen nehmen mit ihren ortsansässigen Vormundschaftsvereinen bzw. Vereinen, die Vormundschaften für Minderjährige führen oder führen wollen, teil. Als Anlage wird der Veranstaltungsflyer mit weiteren Informationen beigefügt.

In Vertretung

H ö t t e