Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 03.07.2012 einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen. Er umfasst im Unterschied zu Aktionsplänen anderer Akteure die Ergebnisse einer sog. Normprüfung landesrechtlicher Regelungen.
Strategische Bedeutung für die partizipative Umsetzung des Aktionsplans soll ein neuer Inklusionsbeirat haben. Der LVR wird im Inklusionsbeirat vertreten sein. Darüber hinaus sind Zielvereinbarungen der Ministerien mit den Mitgliedern des Inklusionsbeirates vorgesehen.
Eine inhaltliche Auseinandersetzung des LVR mit dem Aktionsplan der Landesregierung wird im Zuge der Erarbeitung des LVR-Aktionsplans erfolgen.