Die Verwaltung stellt mit dieser Vorlage die Ergebnisse einer Auswertung der im Jahr 2012 beantragten und erfolgten Ferienmaßnahmen dar, die durch den Landschaftsverband Rheinland bezuschusst worden sind.
Insgesamt wurden für 10.332 Menschen mit Behinderung, die Leistungen der Eingliederungshilfe durch den Landschaftsverband Rheinland erhalten, Anträge auf Bezuschussung einer Ferienmaßnahme gestellt. Von diesen Menschen leben 717 Personen in einer selbständigen Wohnform. Der Zuschuss pro Person betrug 65 €. Eine Auswertung der im Rahmen des bisherigen Antrags- und Abrechnungsverfahrens vorgelegten Unterlagen hat ergeben, dass die Unterkünfte, in denen die Ferienmaßnahmen durchgeführt werden, offenbar auch von Menschen ohne Behinderung genutzt werden. Dies alleine lässt jedoch keine abschließende Beurteilung zu, ob eine Ferienmaßnahme inklusiven Charakter hat. Um insoweit konkretere Informationen zu bekommen, werden die Antragsformulare entsprechend ergänzt.
Für das Jahr 2013 wird eine Fortsetzung der Finanzierung analog zum Jahr 2012 sowie eine Änderung des Verwaltungsverfahrens dahingehend, dass die Anträge direkt an den Landschaftsverband Rheinland gerichtet werden, vorgeschlagen.
In seiner Sitzung am 23.10.2012 hat der Sozialausschuss den ursprünglichen empfehlenden Beschluss ergänzt, die Ergänzungen sind markiert:
Die Modalitäten zur Förderung von Fereienmaßnahmen werden im Jahr 2013 geändert:
1. Die Antragstellerinnen/Antragsteller richten ihre Anträge direkt an den Landschaftverband Rheinland.
2. Um hinsichtlich der Art der Unterkünfte und zur Art der Reiseveranstalter unter dem Aspekt Inklusion detaillierte Informationen zu erhalten, werden die Antragsformulare für 2013 entsprechend ergänzt.