Aufgrund einer in der Zwischenzeit durch den Projektträger mitgeteilten Änderung in der inhaltlichen sowie finanziellen Struktur des Projektes GFG 79/13 "Max Bruch Musikfestival" wird - entgegen des empfehlenden Beschlusses des Kulturausschusses vom 24.10.2012 - vorgeschlagen, das Projekt in Höhe von maximal dem dargestellten Fehlbedarf in Höhe von 27.099 € zu fördern. Anlage 1 der Ursprungsvorlage ist somit durch Anlage 1 der Ergänzungsvorlage 13/2389/1 zu ersetzen. Anlage 2 der Ursprungsvorlage behält - bis auf die Seiten 309 - 312 - ihre Gültigkeit. Die genannten Seiten sind durch Anlage 2 der Ergänzngsvorlage 13/2389/1 zu ersetzen.
Die Förderung der zur Beratung stehenden Projekte im Rahmen der Regionalen Kulturförderung des LVR 2013 erfolgt nach Umstellung des Förderverfahrens aus der Vorjahres-Zuweisung des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW in 2012 sowie bewilligten Aufwandsresten aus 2011.
Die für die Förderung GFG 2013 prognostizierten GFG-Mittel 2012 in Höhe von 3.912.500 € stehen unter dem Vorbehalt, dass das Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 in Kraft tritt und die Mittel dem LVR zur Verfügung gestellt werden.
Anlage 1 beinhaltet eine Aufstellung der zur Förderung/Ablehnung vorgeschlagenen Projekte.
Die laufenden Nummern 1 - 14 betreffen Fortsetzungsprojekte, die bereits in Vorjahren im Rahmen der Regionalen Kulturförderung bezuschusst wurden und für die eine Förderung im Jahr 2013 in Aussicht gestellt wurde. Bei den laufenden Nummern 15 - 115 handelt es sich um Neuanträge. Anlage 2 der Ursprungsvorlage, die gesondert versandt wurde, beinhaltet die inhaltliche Beschreibun der Projekte aus Anlage 1.
Aufgrund der gegenüber der Antragssumme in zu geringem Maße zur Verfügung stehenden Fördermittel, wurden Kürzungen bzw. negative Förderempfehlungen ausgesprochen und fachlich begründet.
Die Kommission Regionale Kulturförderung hat am 11.09.2012 in nicht-öffentlicher Sitzung aus den dargestellen Projekten unter Berücksichtigung der voraussichtlich zur Verfügung stehenden GFG-Mittel eine Auswahl getroffen und entsprechende Förderempfehlungen und Einzelfallbegründungen sowie der vorbehaltlichen Mittelübertragung nicht verwendeter Restmittel beschlossen, die sei dem Landschaftsausschuss zur endgültigen Beschlussfassung empfiehlt.