Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/2220
öffentlich
Datum: | 08/13/2012 |
Dienststelle: | Fachbereich 61 |
Bearbeitung: | Frau Hoffmann-Badache |
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Sozialausschuss | 05.09.2012 | empfehlender Beschluss |
Kommission Inklusion | 18.09.2012 | zur Kenntnis |
Landschaftsausschuss | 26.09.2012 | Beschluss |
Tagesordnungspunkt:
LVR-Budget für Arbeit
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Instrumente der Förderprogramme, deren Ziel die Förderung des Übergangs von Beschäftigten einer Werkstatt für behinderte Menschen bzw. der Übergang von behinderten Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist, unter dem einheitlichen Begriff „LVR-Budget für Arbeit“ zusammenzufassen. Sie wird ferner beauftragt, das Vorgehen mit dem LWL und anschließend mit dem Land NRW abzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe: | 041 |
Erträge: | | Aufwendungen: | |
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan
| | /Wirtschaftsplan | |
Einzahlungen: | | Auszahlungen: | |
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan | | /Wirtschaftsplan | |
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:
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Jährliche ergebniswirksame Folgekosten: | |
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten | |
Unterschrift:
In Vertretung
H ö t t e
Zusammenfassung:
Auf der Basis der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung, insbesondere des Artikels 27 ist der Landschaftsverband Rheinland verpflichtet, die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu fördern. Oberstes Ziel im Sinne von Inklusion ist die Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt. Auch behinderte Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf sollen alternativ zu einer Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen auf sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen tätig sein können. Damit dies gelingt, werden zusätzlich zu den regelhaften Förderleistungen gem.
§ 102 Abs. 2 SGB IX weitere Hilfen zur Verfügung gestellt. Bisher wurden diese ergänzenden Leistungen in verschiedenen Programmen und Modellprojekten unterschiedlich gestaltet und auch unterschiedlich bezeichnet. Um Klarheit und Transparenz insbesondere für die Nutzerinnen und Nutzer sowohl auf Arbeitgeber- wie auf Betroffenenseite herzustellen, sollen die Leistungen künftig einheitlich unter dem Begriff „LVR-Budget für Arbeit“ zusamengefasst werden.