Die Verwaltung wird aufgefordert, der Bundesregierung die Bereitschaft des Landschaftsverbandes Rheinland mitzuteilen, beim Wiederaufbau und beim Betrieb von Behinderteneinrichtungen, Einrichtungen oder Kliniken der Psychiatrie, Einrichtungen der Jugendhilfe und bei der Bestandsaufnahme von Schäden von Kultureinrichtungen und ggf. deren Beseitigung in den von der Erdbebenkatastrophe betroffenen Regionen Hilfestellung zu leisten. Darüber hinaus sollen traumatisierten Kindern Hilfsangebote durch kompetentes Personal des LVR angeboten werden.
Über den Umfang sowie Art und Weise der Hilfe soll in Abstimmung mit der Bundesregierung vom Landschaftsausschuss entschieden werden.
Als Soforthilfe stellt der Landschaftsverband Rheinland 20.000 € zur Verfügung.