LVIS Recherche - Niederschrift
13. Landschaftsversammlung 2009-2014
Niederschrift
über die 29. Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses
am 18.06.2014 in Köln, Landeshaus
- öffentlicher Teil -
Anwesend vom Gremium:
CDU
Donix, Michael
Ibe, Peter
Kühme, Karl-Friedrich
Natus-Can M.A., Astrid
Tondorf, Bernd
SPD
Prof. Dr. Rolle, Jürgen Vorsitzender
Schnitzler, Stephan
Weiden-Luffy, Nicole-Susanne
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Schmitt-Promny M.A., Karin
Deussen-Dopstadt, Gabi
FDP
Stachelhaus, Sebastian Thomas
Die Linke.
Meurer, Dieter
FREIE WÄHLER/DEINE FREUNDE
Scholz, Tobias beratendes Mitglied bis 10:30 Uhr
Wohlfahrtsverbände/Jugendverbände
Dr. Bernhauser, Johannes
Horster, Alexandra bis 11:35 Uhr
Immer, Nikolaus
Lemken, Volker
Dr. Sauer, Heike
Stieler, Anita
beratende Mitglieder
Alich-Meyer, Roswitha
Dr. Drubel, Stefan
Goldberg, Gabriel
Dr. Lange, Rudolf
Pabst, Barbara
Sen, Enver
Weidinger, Claus A.
Verwaltung:
Erste Landesrätin und LVR-
Dezernentin Jugend (kommissarisch) Frau Hötte
Persönliche Referentin
Erste Landesrätin Frau Andres
Leiter Steuerungsdienst Herr Bruchhaus
Leiterin LVR-Fachbereich Kinder
und Familie Frau Dr. Schneider
Leiter LVR-Fachbereich Jugend Herr Göbel
LVR-Fachbereich Kinder und
Familie Frau Knebel-Ittenbach
LVR-Fachbereich Kinder und
Familie Frau Dr. Möller-Bierth (TOP 3)
Steuerungsdienst Frau Fischer-Gehlen (Protokoll)

T a g e s o r d n u n g

 

Öffentliche Sitzung
Beratungsgrundlage
1.
Anerkennung der Tagesordnung

 

2.
Niederschrift über die 28. Sitzung vom 27.03.2014

 

3.
Vorstellung der Zentralen Adoptionsstelle

 

4.
Sachstand KiBiz und U3

 

5.
Kinder mit Behinderung in der Kindertagespflege

 

6.
Neues Förderverfahren für Kinder mit (drohender) wesentlicher Behinderung in Kindertageseinrichtungen

 

6.1.
Neues Förderverfahren für Kinder mit (drohender) wesentlicher Behinderung in Kindertageseinrichtungen (LVR-Kindpauschale) - Bildung einer Monitoring-Arbeitsgruppe

 

6.2.
Kündigung des Leistungstyps 4 des Landesrahmenvertrages gemäß § 79 Abs. 1 SGB XII zu den Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarungen nach § 75 Abs. 3 SGB XII in NRW - Sachstandsbericht -

 

7.
Finanzielle Beteiligung des LVR an der Aufstockung des Fonds „Heimerziehung West"

 

8.
Bericht über die Bewirtschaftung des Kinder- und Jugendförderplans NRW 2013

 

9.
Jahresbericht 2013 der Abteilung 43.30 "Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen gem. § 45 SGB VIII"

 

10.
"Beistandschaften 2020 - Frühe Hilfe Beistandschaft? Praxisentwicklung und Zielorientierung in der Beistandschaft"

 

11.
Praxisforum "Ehrenamtliche Vormünder... eine ungenutzte Ressource"

 

12.
Kinder psychisch kranker Eltern - Konzept Fachberatung KipE

 

13.
Mitteilungen der Verwaltung

 

14.
Anfragen und Anträge

 

15.
Verschiedenes

 

Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsgrundlage
16.
Niederschrift über die 28. Sitzung vom 27.03.2014

 

17.
Projektförderung 2014 gemäß § 85 Abs. 2 Ziff. 4 SGB VIII
hier: Auswahl der Projekte 2014
13/3723

 

18.
Anfragen und Anträge

 

19.
Verschiedenes

 

Beginn der Sitzung:09:30 AM Uhr
Ende öffentlicher Teil:11:45 AM Uhr
Ende nichtöffentlicher Teil:12:00 PM Uhr
Ende der Sitzung:12:00 PM Uhr




Öffentliche Sitzung

Punkt 1
Anerkennung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird anerkannt.


Punkt 2
Niederschrift über die 28. Sitzung vom 27.03.2014

Die Niederschrift wird ohne Anmerkungen anerkannt.


Punkt 3
Vorstellung der Zentralen Adoptionsstelle

Frau Dr. Möller-Bierth berichtet mittels einer Power-Point-Präsentation über die Arbeit der zentralen Adoptionsstelle des LVR-Landesjugendamtes Rheinland und stellt die verschiedenen Aufgaben vor.
Der Vortrag wird der Niederschrift als Anlage (Anlage 1) beigefügt.

Der Vortrag von Frau Dr. Möller-Bierth wird zur Kenntnis genommen.


Punkt 4
Sachstand KiBiz und U3

Frau Dr. Schneider berichtet über die aktuellen Änderungen der Revision des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) und informiert darüber, dass der Landtag NRW am 04.06.2014 die weitere Reform des KiBiz beschlossen habe.
Der Vortrag wird der Niederschrift als Anlage (Anlage 2) beigefügt.
Herr Immer merkt zum Thema "Mittagessen für Kinder unter 6 Jahren" an, dass die Deutsche Gesellschaft für Ernährung einen erforderlichen Beitrag zwischen 4,00 Euro und 4,40 Euro pro Mittagessen festgelegt habe, der Hartz IV-Satz für eine ganztägige Verpflegung einschließlich Getränken dagegen nur bei 2,84 Euro liege. Hier zeige sich aus seiner Sicht Handlungsbedarf.


Der Vortrag von Frau Dr. Schneider wird zur Kenntnis genommen.


Punkt 5
Kinder mit Behinderung in der Kindertagespflege
Vorlage 13/3740

Der Vorsitzende informiert, dass in der Kindertagespflege auf der Basis des aktuell geänderten KiBiz auch eine 3,5-fache Pauschale als Landeszuschuss für Kinder mit Behinderungen gezahlt werde.

Der Landesjugendhilfeausschuss beschließt einstimmig:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Landesjugendhilfeausschuss Vorschläge für eine Unterstützung der Jugendämter zur Entwicklung einer guten Qualität für die Betreuung von Kindern mit Behinderung in der Kindertagespflege zu unterbreiten.

2. Der Einladung der drei Projektträger, „wir für pänz e.V.“, Köln, „VAMV (Verband alleinerziehender Mütter und Väter) NRW e.V.“, Essen, „Netzwerk Kinderbetreuung“, Caritasverband, Bonn, zu dem Modellprojekt „Jungen und Mädchen mit Behinderung unter drei Jahren in Kindertagespflege“ zur Berichterstattung in einer der nächsten Sitzungen des Landesjugendhilfeausschusses Rheinland wird zugestimmt. Die Ergebnisse der drei Modellprojekte liefern wichtige Hinweise zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagespflege. Diese sollen daher in die Vorschläge der Verwaltung einfließen.



Punkt 6
Neues Förderverfahren für Kinder mit (drohender) wesentlicher Behinderung in Kindertageseinrichtungen


Punkt 6.1
Neues Förderverfahren für Kinder mit (drohender) wesentlicher Behinderung in Kindertageseinrichtungen (LVR-Kindpauschale) - Bildung einer Monitoring-Arbeitsgruppe
Vorlage 13/3736

Herr Dr. Bernhauser bittet, im Text der Begründung zur Vorlage bei dem Themenfeld "Heilmittelerbringung" (S. 2, dritter Spiegelstrich), das Wort "Übergangsregelung" zusätzlich in den Klammerzusatz aufzunehmen. Frau Hötte erläutert, dass dies in dem abgestimmten Entwurf enthalten gewesen, leider allerdings bei der Vervielfältigung versehentlich nicht mehr berücksichtigt worden sei.
Der Vorsitzende erläutert, dass der Beschluss des Landschaftsausschusses vom 06.12.2013 die Einrichtung einer Monitoringgruppe vorsehe. Die politische Vertretung sei allerdings bei der jetzt gebildeten Arbeitsgruppe nicht beteiligt worden.
Er schlägt vor, die Monitoringgruppe durch einen Interfraktionellen Arbeitskreis Landesjugendhilfeausschuss (IAK LJHA) begleiten zu lassen.
Herr Tondorf, Frau Schmitt-Promny und Herr Schnitzler befürworten dies für ihre jeweiligen Fraktionen. Herr Dr. Drubel fragt nach, ob auch die Freie Wohlfahrtspflege im IAK LJHA vertreten sein werde. Der Vorsitzende bestätigt eine Beteiligung der Freien Wohlfahrtspflege. Die Verwaltung wird sich hinsichtlich der Zusammensetzung und der Benennung der Teilnehmer mit den Fraktionen und der Freien Wohlfahrtspflege in Verbindung setzen.

Da mit dem neuen Förderverfahren eine Vielzahl von Fragen bei den am Prozess Beteiligten entstehe, regt Herr Schnitzler an, eine Hotline einzurichten.

Frau Hötte berichtet über den Sachstand der Verhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen in Bezug auf die Finanzierung der therapeutischen Leistungen und weist dabei darauf hin, dass die Niederschrift des Verhandlungsergebnisses aufgrund eines seitens der Freien Wohlfahrtspflege außerhalb der Verhandlungen vorgetragenen Sachverhaltes noch nicht habe finalisiert werden können. Seitens der federführenden Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege (LAGöF) sei jedoch mit einem baldigen Abschluss des Dokumentationsprozesses zu rechnen.
Bei der anschließenden Diskussion, an der sich der Vorsitzende, Frau Schmitt-Promny und die Herren Meurer, Tondorf, Schnitzler und Dr. Lange beteiligen, wird deutlich, dass die sich aus der angesprochenen Verhandlungsdokumentation ergebenden Sachverhalte sehr wesentlich für die Träger von Kindertageseinrichtungen seien, um ihre Planungen und Konzepte zur Erbringung von Therapieleistungen entsprechend adjustieren zu können.

Frau Hötte bittet darum, mögliche Härtefälle, z.B. im Falle von langjährig festangestellten Therapeuten, der Monitoringgruppe zur Kenntnis zu bringen, damit diese einerseits konkret zu Lösungen beitragen, sich aber auch ein Bild über das Spektrum von Betroffenheiten und Sachverhaltskonstellationen machen könne.

Der Landesjugendhilfeausschuss beschließt einstimmig:

Der Landesjugendhilfeausschuss Rheinland nimmt die Ausführungen zur Bildung der Monitoringgruppe zur Kenntnis, beschließt deren Begleitung durch einen IAK LJHA und beauftragt die Verwaltung, zum 01.07.2014 ein Servicetelefon (Hotline) einzurichten.


Punkt 6.2
Kündigung des Leistungstyps 4 des Landesrahmenvertrages gemäß § 79 Abs. 1 SGB XII zu den Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarungen nach § 75 Abs. 3 SGB XII in NRW - Sachstandsbericht -
Vorlage 13/3742

Frau Weiden-Luffy fragt, wie die Arbeitsverträge der Integrationshelfer in der Zukunft ausgestaltet werden sollen, wenn Krankheitstage des Kindes zu einem unmittelbaren Abzug in der Vergütung des Integrationshelfers führten. Sie bittet, den Landesjugendhilfeausschuss in einer der nächsten Sitzungen darüber zu informieren.

Der Sachstandsbericht über den Leistungstyp 4 des Landesrahmenvertrages gemäß § 79 Abs. 1 SGB XII wird gemäß Vorlage Nr. 13/3742 zur Kenntnis genommen.


Punkt 7
Finanzielle Beteiligung des LVR an der Aufstockung des Fonds „Heimerziehung West"
Vorlage 13/3735

Frau Hötte erläutert die Vorlage. Die ursprüngliche Summe reiche nicht aus, um alle (potentiellen) Antragsteller und Antragstellerinnen zu befriedigen. Aus diesem Grund sei seitens des Landes die Initiative kommuniziert worden, die Fondsmittel gegebenenfalls aufzustocken. Auf Nachfrage von Herrn Dr. Bernhauser teilt Frau Hötte mit, dass die ergänzenden Mittel den Jugendhilfeetat nicht belasten, sondern vielmehr zusätzlich in den Haushalt 2015 eingestellt würden.
Herr Meurer wirbt dafür, sich dem Landesjugendhilfeausschuss des LWL anzuschließen und sich für eine Verlängerung der Antragsfrist bis zum 31.12.2016 einzusetzen.

Der Landesjugendhilfeausschuss fasst einstimmig folgenden, um Punkt 4 ergänzten, empfehlenden Beschluss:

1. Der LVR ist grundsätzlich bereit, sich gemäß Vorlage-Nr. 13/3735 an den Kosten der Aufstockung des Fonds "Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975" ("Heimerziehung West") in Höhe von 1.000.000,00 Euro sowie der Liquiditätssicherung des Fonds zu beteiligen.

2. Der LVR beteiligt sich an der Liquiditätssicherung des Fonds, indem 300.000,00 Euro aus dem Haushalt 2015 als überplanmäßige/r Auszahlung/Aufwand auf das Jahr 2014 sowie die Quartalszahlungen II bis IV/2014 vorgezogen werden.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, zwecks Aufstockung des Fonds 1.000.000,00 Euro in den Haushalt 2015 einzustellen.


4. Der Landesjugendhilfeausschuss Rheinland appelliert an das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NRW, bei den Fondserrichtern darauf hinzuwirken, die Antragsfrist für Betroffene beim Fonds "Heimerziehung West" um zwei Jahre, bis zum 31.12.2016, zu verlängern.


Punkt 8
Bericht über die Bewirtschaftung des Kinder- und Jugendförderplans NRW 2013
Vorlage 13/3634

Herr Lemken dankt der Verwaltung für die Transparenz, die sie mit der Vorlage gewährleistet habe. Herr Göbel teilt mit, dass Anträge in der Position 3.2.2 des Kinder- und Jugendförderplanes NRW zur Teilhabe junger Menschen mit Behinderung verstärkt gefördert werden konnten.

Der Bericht über die Bewirtschaftung des Kinder- und Jugendförderplans NRW 2013 wird gemäß Vorlage Nr. 13/3634 zur Kenntnis genommen.


Punkt 9
Jahresbericht 2013 der Abteilung 43.30 "Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen gem. § 45 SGB VIII"
Vorlage 13/3619

Frau Schmitt-Promny begrüßt ausdrücklich, dass sich das LVR-Landesjugendamt Rheinland für die Sicherung von Standards zum Wohl des Kindes einsetze.
Herr Göbel weist auf die steigende Tendenz von Meldungen besonderer Vorkommnisse und Beschwerden hin. Jede einzelne Meldung müsse durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Blick auf eine Kindeswohlgefährdung überprüft werden. Weiter führt er aus, dass die Anzahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge derzeit drastisch ansteige und die Kinder und Jugendlichen entsprechend der Jugendhilfestandards untergebracht werden müssten, was manche Kommune finanziell überfordere. Insbesondere ergäben sich Konzentrationen bei bestimmten Kommunen im Gebiet des LVR, deren Strukturen für die Anzahl der durch sie zu betreuenden minderjährigen Flüchtlinge nicht ausgerichtet seien.
Die Ausschussmitglieder bedanken sich ausdrücklich für die geleistete Arbeit.

Der Landesjugendhilfeausschuss nimmt den Jahresbericht der Abteilung 43.30 gemäß Vorlage Nr. 13/3619 zur Kenntnis.


Punkt 10
"Beistandschaften 2020 - Frühe Hilfe Beistandschaft? Praxisentwicklung und Zielorientierung in der Beistandschaft"
Vorlage 13/3720

Der Zwischenbericht zum Projekt "Beistandschaften 2020 - Frühe Hilfe Beistandschaft? - Zielorientierung und Praxisentwicklung in der Beistandschaft" wird gemäß Vorlage 13/3720 ohne Aussprache zur Kenntnis genommen.


Punkt 11
Praxisforum "Ehrenamtliche Vormünder... eine ungenutzte Ressource"
Vorlage 13/3721

Die Vorlage Nr. 13/3721 wird ohne Aussprache zur Kenntnis genommen.


Punkt 12
Kinder psychisch kranker Eltern - Konzept Fachberatung KipE
Vorlage 13/3662

Herr Göbel stellt das Konzept "Fachberatung KipE" vor. Der Ausschuss befürwortet das vorgelegte Konzept.
Der Ausschuss bittet die Verwaltung, die Bereitstellung der personellen Ressourcen zur Wahrnehmung dieser Aufgabe im LVR-Landesjugendamt sicherzustellen.

Der Landesjugendhilfeausschuss beschließt einstimmig:

Die Verwaltung wird beauftragt, das vom Landesjugendhilfeausschuss verabschiedete Konzept "Fachberatung Kinder psychisch kranker Eltern", Fachberatung KipE, gemäß Vorlage 13/3662 umzusetzen.


Punkt 13
Mitteilungen der Verwaltung

a) Frau Hötte berichtet über aktuelle Entwicklungen bei der Weiterleitung von Anträgen auf Bewilligung eines Integrationshelfers an den LVR als zweitangegangener Träger nach § 14 SGB IX, was den LVR vor erhebliche Herausforderungen stelle. Der LVR vertrete hier die Auffassung, dass diese Weiterleitungen durch die örtlichen Träger der Sozialhilfe contra legem sei. Die Verwaltungsspitze habe vor diesem Hintergrund die Kommunalen Spitzenverbände eingeschaltet. Zu diesem Thema wird der Niederschrift das Schreiben der Kommunalen Spitzenverbände vom 13.06.2014 als Anlage (Anlage 3) beigefügt.

b) Herr Göbel teilt mit, dass der Besuch des Erinnerungsortes Baranivka in der Ukraine wegen der aktuellen politischen Lage derzeit ruhend gestellt sei. Am 09.07.2014 würden jedoch Jugendliche aus der Ukraine zu Besuch in Neuss erwartet.

c) Frau Dr. Schneider weist auf die Arbeitshilfe "Empfehlungen zur Qualitätsentwicklung in Kindertageseinrichtungen in NRW" hin, die den Mitgliedern des Ausschusses in einer der nächsten Sitzungen zur Verfügung gestellt werde.

Die Mitteilungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.


Punkt 14
Anfragen und Anträge

Es liegen keine Anfragen und Anträge vor.


Punkt 15
Verschiedenes

Der Vorsitzende bittet Herrn Göbel, in einer der nächsten Sitzungen das Gutachten der Monopolkommission zur Wettbewerbssituation in der Wohlfahrtspflege vorzustellen.


Pulheim, 20.08.2014

Der Vorsitzende




P r o f. D r. R o l l e
Köln, 20.08.2014

Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
In Vertretung


H ö t t e